Abtreibung gegen Willen der Betroffenen verhindert
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: Alle Rechte Hubert Hüppe
Berlin (kobinet) Berichte aus Großbritannien, wo ein Berufungsgericht die Zwangsabtreibung bei einer Frau mit Behinderung gestoppt hat, haben diese Woche Schlagzeilen gemacht. Dieses Thema beschäftigt auch den ehemaligen Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe, der sich an die kobinet-nachrichten gewandt hat und fordert, dass auch hierzulande genau hingeschaut wird, dass es nicht zu Zwangsabteibungen gegen den Willen der Betroffenen kommt.
Hubert Hüppe beschreibt die Ereignisse in Großbritannien wie folgt: "Ein britisches Berufungsgericht hat die Zwangsabtreibung bei einer schwangeren Frau mit Lernschwierigkeiten im letzten Moment aufgehalten. Die junge Frau, deren Identität nicht bekannt ist, soll Mitte 20 sein, stammt aus Nigeria und ist in der 22. Woche schwanger. Die Schwangere steht unter der Obhut des britischen National Health Service(NHS), einem Teil des Nationalen Gesundheitsdienstes. Die Mutter der Schwangeren lehnte wie die betroffene Frau selbst die Abtreibung ab und bot an, ihre Tochter bei der Erziehung des Kindes zu unterstützen. Trotzdem hatte ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener vor einer Woche entschieden, dass die Frau das Kind abzutreiben müsse. Die Richterin Nathalie Lieven, die die Zwangsabtreibung anordnete, erklärte, dass sei im besten Interesse der Frau. Lieven gilt als Vertreterin von pro-choice (für die Entscheidungsfreiheit bei Abtreibung) und vertrat vor einigen Jahren gerichtlich den British Pregnancy Advisory Service, einen britischen Abtreibungsanbieter. Wie inzwischen bekannt wurde, versprachen die behandelnden Ärzte der Frau, die sich gegen die Abtreibung wehrte, eine neue Puppe, um sie von der Abtreibung zu überzeugen. Das Berufungsgericht hat am Montag die Zwangsabtreibung gestoppt. Die Richter*innen folgten damit dem Antrag der Mutter der betroffenen Frau. Eine Richterin und zwei Richter erklärten es für unzulässig, den Abbruch gegen den Willen der Frau anzuordnen."
Der ehemalige Bundesbehindertenbeauftragte kritisiere, dass so etwas in Europa noch möglich ist. "Es stellt sich die Frage, wieviele Abtreibungen gegen den Willen von Frauen mit Behinderungen schon durchgeführt worden sind, ohne dass jemand dagegen in Berufung gegangen wäre." Erschreckend sei seiner Meinung nach auch, dass außer der Kirche niemand großartig gegen die Zwangsabtreibung protestiert hat. Auch Organisationen, wie Amnesty International, die sich überall auf der Welt dafür einsetzen, dass Frauen bei dem Thema "Abtreibung" die "freie Wahl" (pro choice) haben sollten, hätten in diesem Fall geschwiegen. "Ich fordere, auch die Praxis in Deutschland genauer zu prüfen. Es muss untersucht werden, wieviele Frauen mit Behinderungen, die unter Betreuung stehen, abgetrieben haben und inwieweit deren Willen tatsächlich berücksichtigt wurde", erklärte Hubert Hüppe.
Von Annika
Ich vermute schon, dass auch hier eher zu einer Abtreibung geraten wird, wenn eine schwerer beeinträchtigte Frau (wo man denkt, dass sie das Kind nicht alleine aufziehen kann) schwanger ist. Wenn auch Anghörige das wünschen und sonst keine Lobby da ist, kann es schnell zu einer Abtreibung kommen.