Mieter von Rückbau behindertengerechter Einbauten entlasten

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

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Bild: SoVD

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland - SoVD begrüßt die Initiativen des Senats zur Begrenzung der Mietkosten und wird sich an der gesetzlichen und praktischen Umsetzung beteiligen. Darüberhinaus verweist er auf seine Forderungen nach bezahlbarem alten- und behindertengerechtem Wohnraum. Gemäß dem Siebten Altenbericht ist dabei die Wohnsituation (Wohnung und Wohnumgebung) älterer Menschen so zu gestalten, dass ihre soziale Teilhabe gefördert und ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglicht werden.

Dringend erforderlich ist vor allem, dass die Rechte des Mieters auf erforderliche behindertengerechte Einbauten gestärkt und seine Verpflichtung zum Rückbau barrierefreier Wohnraumgestaltung abgeschafft wird. Dazu muss der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 554a im BGB einbringen. Danach kann der Vermieter seine Zustimmung zu einem behindertengerechten Umbau bei Kollision mit den Interessen seiner Person bzw. anderer Mieter verweigern und von der Verpflichtung des Mieters auf Rückbau abhängig machen. Hingegen wird der behindertengerechte Einbau durch Zuschuss der KfW gefördert.

Die Abschaffung der gesetzlichen Verpflichtung zum Rückbau behindertengerechter Umbauten würde auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und anderweitiger Nutzung des barrierefrei gestalteten Wohnraums beitragen.

Lesermeinungen zu “Mieter von Rückbau behindertengerechter Einbauten entlasten” (2)

Von georggabler

Widerspruch zu ZORRO:
Sehr viele barrierefreie Wohnungen werden von kleineren und grösseren Wohnungsbauunternehmen erstellt. Da gibt es genügend Kapitalpuffer , um den Rückbau individuell notwendiger Einbauten zu finanzieren. Die meisten Nutzer barrierefreier Wohnungen kommen mit einem Standard im Sinne von "Design für alle" klar. Das ist dann einen Standard, der für alle, nicht nur für behinderte Menschen, anzustreben ist.
Georg Gabler, Frankfurt

Von ZORRO

„Dringend erforderlich ist vor allem, dass ... seine Verpflichtung zum Rückbau barrierefreier Wohnraumgestaltung abgeschafft wird.

Diese zwar auf dem ersten Blick plausible Forderung zur Abschaffung gesetzlicher Verpflichtung zum Rückbau nach § 554a BGB scheint mir wenig durchdacht zu sein: Welcher Vermieter würde dann noch an schwerbehinderte Menschen vermieten wollen, wenn solche Rückbaukosten generell dem Vermieter aufgebürdet würden?
www.dejure.org/gesetze/BGB/554a.html