Anmerkungen zum Contergan-Gesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Dr. Oliver Tolmein
Dr. Oliver Tolmein
Bild: faz-net

Hamburg (kobinet) Zu dem in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossenen 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz hat Oliver Tolmein rechtliche Annmerkungen gemacht. "Im Ergebnis: wichtige Fortschritte, aber viel zu kurz gesprungen ...", so der Fachanwalt für Medizinrecht heute gegenüber kobinet.

Im blog.menschenundrechte.de der Hamburger Kanzlei Menschen und Rechte erläutert Tolmein seine erste Einschätzung. Die Kanzlei Menschen und Rechte hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet und mit mehreren eigenen Stellungnahmen und Vorschlägen beeinflusst.