Anmerkungen zum Contergan-Gesetz
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: faz-net
Hamburg (kobinet) Zu dem in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossenen 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz hat Oliver Tolmein rechtliche Annmerkungen gemacht. "Im Ergebnis: wichtige Fortschritte, aber viel zu kurz gesprungen ...", so der Fachanwalt für Medizinrecht heute gegenüber kobinet.
Im blog.menschenundrechte.de der Hamburger Kanzlei Menschen und Rechte erläutert Tolmein seine erste Einschätzung. Die Kanzlei Menschen und Rechte hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet und mit mehreren eigenen Stellungnahmen und Vorschlägen beeinflusst.
