Mängel beim barrierefreien Bauen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Institut für Bauforschung
Institut für Bauforschung
Bild: IFB

Berlin (kobinet) Der Bauherren-Schutzbund hat heute gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung eine Studie über Mängel beim barrierefreien Bauen mit ihren Auswirkungen auf Verbraucher vorgelegt. Als großes Problem erweisen sich ungenaue Bau- und Leistungsbeschreibungen. Oft werden Qualitätsstandards als selbstverständlich vorausgesetzt, ohne dass sie eindeutig vertraglich vereinbart wurden. Anbieter werben häufig mit Slogans wie "Hochwertige Immobilie in seniorengerechter Wohnlage" oder "Ausführung als hochwertiges, behindertenfreundliches Bad". Bei derart "schwammigen Angaben" in Prospekten liegen dann die Erwartungen von privaten Bauherren und das tatsächliche Bauergebnis weit auseinander.

Als ein gravierender Mangelschwerpunkt zeigte sich die baulich unzureichende Ausführung von Zugangswegen zu Räumen, Wohnungs- und Gebäudeteilen. Als Barrieren entpuppen sich dabei vor allem ungeplante Stufen und Schwellen am Hauseingang und der Terrasse, nicht nutzbare Rampen, unzureichende Türbreiten und zu knapp bemessene Bewegungsflächen. In der Modernisierung offenbarten sich Probleme bei barrierefrei geplanten Wohnungen, die konstruktiv so nicht zu verwirklichen waren. Gerade beim barrierefreien Bauen, so zeigt die Um frage, müssen individuelle Anforderungen sorgfältig und detailliert mit den Fakten der technischen Regelwerke in Übereinstimmung gebracht werden. Die neue DIN 18040 "Barrierefreies Planen und Bauen - Planungsgrundlagen" zeigt dazu neue Wege auf, fordert jedoch auch mehr Fachkompetenz und Verantwortung von den beteiligten Planern und Bauausführenden.

Allerdings werden DIN-Normen erst rechtlich verbindlich, wenn Sie in Gesetze und Verordnungen - beispielsweise in die Landesbauordnungen - eingeführt werden. Da die neue Norm DIN 18040 noch nicht in allen Bundesländern Bestandteil der Landesbauordnung ist, besteht die Notwendigkeit, die jeweiligen Details dieser Norm (oder aber veränderte Anforderungen) in die vertraglichen Vereinbarungen konkret einzubeziehen. Nur das schafft für Verbraucher und alle Beteiligten ausreichende Transparenz und Sicherheit.

Die Studie "Mängel beim barrierefeien Bauen und Auswirkungen auf Verbraucher" zeigt auf, dass erhebliche zusätzliche Kosten durch Nachbesserungen entstehen oder schlimmstensfalls Objekte nicht wie beabsichtigt genutzt werden können.

Lesermeinungen zu “Mängel beim barrierefreien Bauen” (1)

Von obarr

Ganz einfach: Lehrt Architekten und Bauplaner mit den Verwaltungen in Städten u.Gemeinden Baurecht mit Barrierefreiheit, D.h. zwingt sie alle dazu zur Bildung. Anders geht das nicht, leider ist das Umdenken in vielen Köpfen dieser Leute nicht möglich. Solange die Philosophie ist, dass Treppen dazugehören, funktioniert das nicht. Und das war schon vor Jahren, ist heute noch so, oder: Wie kann ein §50 der Sächs.Bauordnung noch den Absatz 4 enthalten, der alles aushebelt ????
Wieso besteht heute noch der Denkmal- und Naturschutz über dem Recht von mobilitätseingeschränkten Menschen ????