Empfehlungen für inklusive Bildung an Auslandsschulen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Schulträger deutscher Auslandsschulen müssen zukünftig eine Konzeption vorlegen, wie sie inklusiven Unterricht umsetzen werden. Dies sieht eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Auslandsschulgesetz vor, über die gestern abschließend im Deutschen Bundestag beraten wurde.

"Kinder mit und ohne Behinderungen werden zukünftig die Chance haben, gemeinsam an Deutschen Auslandsschulen zu lernen, sofern dies noch nicht gegeben ist. Die geplante Änderung des Gesetzentwurfs ist ein wichtiges Signal, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch an Deutschen Auslandsschulen Maßstab ist", erklärte der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe.

Lesermeinungen zu “Empfehlungen für inklusive Bildung an Auslandsschulen” (3)

Von behindertenrecht

Im Ausland lernen, was es in Deutschland nicht gibt !?

Von Karin Kestner

Ganz ehrlich, das war auch mein erster Gedanke!
Karin Kestner

Von Elli Wilfling

Super ! So können wenigstens die Kinder im Ausland gemeinsames Lernen erfahren. Für die inländischen Kinder bleibt ja dann noch der Ausweg des Auswanderns wie bisher- vielleicht nach Österreich.Wann wird so eine Forderung endlich auch hier erhoben ?