Merkzeichen für Taubblindheit abgelehnt

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Silvia Schmidt
Silvia Schmidt
Bild: SPD

Berlin (kobinet) Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wurde heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit (TBI) einzuführen. "Trotz positiver Resonanz aus den Reihen der Betroffenenverbände hielten es die Regierungsfraktionen bisher nicht für nötig, die Initiative zu unterstützen oder einen eigenen Antrag einzubringen. Die bewegenden Fallbeispiele und die dokumentierte Darstellung der Lebenswirklichkeit der Betroffenen liegen bereits seit langem vor, umso unverständlicher ist die Verweigerungshaltung der Regierung Merkel", bedauerte Silvia Schmidt, die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, in einer Pressemitteilung.

Silvia Schmidt und die SPD-Bundestagsfraktion sehen dringenden Handlungsbedarf. Taubblindheit soll mit dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion mit der Drucksachennummer 17/11676 vom 27.11.2012 (http://dip.bundestag.de/btd/17/116/1711676.pdf) als Behinderung eigener Art anerkannt werden. Neben dem eigenständigen Merkzeichen für Taubblindheit, werden eine aufsuchende Beratung, Kommunikationsassistenz und die dazugehörige Ausbildung von Taubblindendolmetschern gefordert. Das Anliegen des Antrags zur Einführung eines Merkzeichens wird auch vonseiten der Länder unterstützt, die sich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 am 28./29.11.2012 festgelegt haben, eine solche Regelung einzuführen.

Gemäß Art. 24 Abs. 3 Buchstabe c) der UN-Behindertenrechtskonvention ist Taubblindheit eine eigenständige Behinderung und kann nicht einfach als Kombination von Taubheit und Blindheit beschrieben werden. Menschen die blind und zugleich taub sind, haben nicht mehr die Möglichkeit, den jeweils nicht funktionierenden Sinn auszugleichen. Um taubblinde Menschen innerhalb des sozialen Unterstützungs- und Hilfesystem sichtbar zu machen, soll das eigenständige Merkzeichen „TBI“ eingeführt werden.

Lesermeinungen zu “Merkzeichen für Taubblindheit abgelehnt” (5)

Von CHögl

Mit dieser Ablehnung wollte man nur selbst den Gang zum Integrationsamt sparen.
Es gibt wohl kaum eine in den Medien präsentere Gruppe von Menschen mit Einschränkungen und Besonderheiten als die Politiker. Sie sind wiederkehrend sowohl TAUB und BLIND für die Belange anderer, können regelmäßig nicht zwischen Interessen und Besitz Dritter (Diätenerhöhungen...) unterscheiden und sind öfters geistig abwesend. Von der eingeschränkten Alltagstauglichkeit komplett abgesehen... / Da kann es dann natürlich zu so einer grandiosen Leistung kommen...

Für die eigentlich Betroffenen ein Schlag ins Gesicht - ob da das Pflaster UN-BRK ausreichend Trost spendet, bleibt unklar.

Von Inge Rosenberger

Glaubt wirklich noch irgendjemand, dass es um die Menschen mit Behinderungen geht? Es geht hier um Politik!
Und bei ganz vielen Politikern hat man den Eindruck, da steht der Mensch nur deshalb im Mittelpunkt, damit er mit übermäßiger Bürokratie besser erschlagen werden kann.

Von Mo Loschelder

Und das ausgerechnet zum Jahrestag von einer berühmten Taubblinden: Helen Keller, geboren am 27.06.1880, http://de.wikipedia.org/wiki/Helen_Keller

Von Karin Kestner

Mir fehlen die Worte!! Eine solche Ablehnung zeigt deutlich, dass es nur ums Geld geht.

Diese Parteien sind nicht wählbar!

Karin Kestner

Von Davi79

WARUM??? Taubblind sind sehr schwer Leben , wo müssen Hilfsbereit. Blinde Hörende sind gut hören als Gehörlose.