Mindestlohn auch in Werkstätten für behinderte Menschen?
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Kassel (kobinet) Wird es auch in den Werkstätten für behinderte Menschen einen Mindestlohn für diejenigen behinderten Menschen geben, die dort arbeiten? Angesichts der intensiven Diskussionen während des Bundestagswahlkampfes und nun auch im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU zum Thema Mindestlohn fragt sich dies der Geschäftsführer von Mensch zuerst, dem Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, Stefan Göthling.
"Ich finde es sehr wichtig, dass Menschen einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen. Doch wenn ich Diskussionen zum Thema Mindestlohn höre, fehlen mir dabei die vielen Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Denn diese bekommen im Durchschnitt nicht einmal 200 Euro pro Monat. Da viele von ihnen weit über 30 Stunden arbeiten, ist dies nicht einmal ein Stundenlohn von zwei Euro", erklärte Stefan Göthling. Bei der Verkündung des Koalitionsvertrages ist Stefan Göthling dann hellhörig geworden als Sigmar Gabriel verkündete, dass dies ein Koalitionsvertrag des kleinen Mannes sei. "Wenn es dabei nicht um die Körpergröße ging, dann muss Sigmar Gabriel die Menschen gemeint haben, die nicht viel verdienen. Dabei hoffe ich, dass er dabei auch die fast 300.000 behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten für behinderte Menschen im Blick hat", so Stefan Göthling. Denn es sei etwas anderes, ob man einen richtigen Lohn bekomme oder ob man immer auf Sozialleistungen angewiesen ist. Denn dann dürfe man zum Beispiel nicht viel dazu verdienen und müsse ständig dem Sozialamt Rechenschaft ablegen.
Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der LINKEN im Deutschen Bundestages Gregor Gysi hatte nach der Verkündung des Koalitionsvertrages in hr Info genau diese Frage aufgeworfen. Er fragte, ob den beim Mindestlohn auch die vielen behinderten Menschen mit berücksichtigt sind, die in Werkstätten für behinderte Menschen ihre Arbeit leisten und sehr wenig verdienen. Gerade angesichts der Tatsache, dass das Bundesteilhabegeld im Koalitionsvertrag wieder einmal als Prüfauftrag und nicht als konkret umzusetzen aufgenommen wurde, setzt Stefan Göthling darauf, dass der Status behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen endlich zu gleichberechtigten MitarbeiterInnen geändert wird und dass auch dort der Mindestlohn greift. "Denn wer arbeitet, soll auch einen gerechten Lohn bekommen", damit ist sich Stefan Göthling mit der SPD einig.

Von behindertenrecht
Erwerbsunfähig ist Erwerbsunfähig und Erwerbsfähig ist Erwerbsfähig, egal ob behindert oder nichtbehindert ,Punkt !
Deshalb "landen" Nichterwerbsfähige immer bei der Sozialhilfe, wenn sie kein Vermögen haben, um ihre Existenz zu sichern und Erwerbsfähige "landen" bei Hartz IV wenn sie keine Arbeit haben und kein Vermögen besitzen .
Solange erwerbsfähige behinderte Menschen , sich nicht als arbeitssuchend melden und stattdessen in Werkstätten tätig sind, gibt es keine Gleichberechtigung . D.h. sie erhalten dann auch nicht die individuellen Hilfen, die sie als Arbeitssuchende benötigen und werden eben dadurch getrennt von Nichtbehinderten "verwaltet" und entlohnt .
Hartz IV wurde geschaffen, damit Sozialhilfe nicht mehr an arbeitsfähige Menschen gezahlt wird . Damit hätte sich bereits auch in Werkstätten etwas ändern müssen für die erwerbsfähigen Menschen, was offensichtlich versäumt wurde und dadurch bereits Arbeit nicht gleich Arbeit ist .
Von harle
Richtig, @EK! "Mindestlohn für alle heißt Mindestlohn für alle. Punkt."
Von Gisela Maubach
Zitat "EK":
"Mindestlohn für alle heißt Mindestlohn für alle. Punkt."
Das mit dem Punkt ist leider gar nicht so einfach, da es bundesweit völlig unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Werkstatt-Fähigkeit gibt.
Während in NRW beispielsweise alle Menschen mit Behinderungen (auch arbeitsunfähige) in die Werkstätten aufgenommen werden, existieren in den anderen Bundesländern für die "nicht werkstattfähigen" sogenannte Tagesförderstätten, in denen kein Lohn gezahlt wird, weil dort auch kein "Arbeitsergebnis" existiert.
Man kann ja wohl kaum in NRW einen Mindestlohn (der höher als die Grundsicherung sein müsste) an arbeitsUNfähige Menschen zahlen (nur weil sie keine Alternative zur Werkstatt haben) und diejenigen, die in anderen Bundesländern leben bzw. die in NRW nicht in riesigen Schwerstbehinderten-Gruppen ihre Tage verbringen wollen oder können, weiterhin ausgrenzen.
Wenn die ASMK bereits beschlossen hat, das Teilhabegeld auf die "Eingliederungshilfe" an die Werkstätten anzurechnen, dann ist zunächst mal diese Fehlentwicklung zu stoppen, bevor der Werkstatt-Zwang weiter einzementiert wird und das dann auch noch Teilhabe genannt wird!
Von EK
Mindestlohn für alle heißt Mindestlohn für alle. Punkt. Diesen bei Menschen in Werkstätten an der Produktivität festzumachen, wirft die Frage auf: wie produktiv sind eigentlich andernorts Menschen die für ihre Anwesenheit (oder gar Abwesenheit) bezahlt werden ? Inklusion heißt wirklich: vieles neu denken, im Ernst!
Andererseits: Mindestlohn in Werkstätten würde möglicherweise einen wirtschaftlichen Kollaps zur Folge haben, denn Werkstätten sind bekanntermaßen hochproduktives Billiglohnland mitten in Deutschland.
Von Gisela Maubach
Liebe Sabine,
ich teile absolut Ihre Meinung, dass behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, nicht zusätzlich für ihren Lebensunterhalt vom Sozialamt abhängig sein sollten!
Die entwürdigende Bürokratie des Sozialamtes ist aber für arbeitsunfähige Menschen mit schwersten Behinderungen genauso diskriminierend, weil damit auch die betroffenen Eltern lebenslänglich in die Schublade der Sozialschmarotzer gesteckt werden. Aber könnte ich für meinen Sohn einen Mindestlohn fordern, ohne dass er irgendeine sinnvolle Leistung dafür erbringen könnte?
Wenn ich selbst neben meiner eigenen Erwerbstätigkeit und der Pflege und Betreuung meines Sohnes in den zahlreichen Bescheiden vom Sozialamt jeweils zu lesen bekomme, dass ich als seine Betreuerin z.B. jede - auch nur vorübergehende - Abwesenheit vom Wohnungsort (z.B. Urlaubsreise) "unverzüglich" mitzuteilen habe, dann hat ein zukünftiges Teilhabegesetz sicherlich noch Mängel, wenn sich an dieser stigmatisierenden Sozialhilfe-Praxis nichts ändern soll.
Mit dem Bundesteilhabegeld wollte man ja Menschen mit Behinderungen eigentlich aus der Sozialhilfe herausholen, so dass diese Darstellung nun reine Heuchelei ist, wenn für alle Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten oder dort betreut werden, auch zukünftig "Eingliederungshilfe" (= Sozialhilfe) unmittelbar an die Werkstätten gezahlt wird. Das Teilhabegeld würde also sowohl bei Ihrem als auch bei meinem Sohn dazu führen, dass die Eingliederungshilfe, die an die Werkstatt gezahlt wird, entsprechend gekürzt wird.
Diese Pläne müssen zunächst korrigiert werden, damit Teilhabe-Leistungen auch für unsere Kinder zur wirklichen Teilhabe eingesetzt werden - und nicht zur Senkung der Sozialhilfe!
Und darauf aufbauend (!) müssen natürlich Menschen wie Ihr Sohn eine leistungsorientierte Honorierung ihrer Arbeit erhalten, aber das wäre weder unter den momentanen noch unter den von der ASMK geplanten Rahmenbedingungen möglich.
Von sabine
Liebe Frau Maubach,
in einigen Punkten stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Bspw. dass die Eingliederungshilfe dem Menschen zustehen sollte für den Sie gewährt wird und er sich dann frei entscheiden kann wo er dieses Geld gerne anlegen möchte. Also bspw. sich seinen eigenen Arbeitsplatz in einem kleinen Unternehmen damit einzurichten, wäre sicher für viele Werkstattbeschäftigte eine gute Sache und ein wichtiger Schritt der Inklusion von Menschen mit einer Behinderung in die Restgesellschaft. Die Werkstattpflicht abzuschaffen finde ich auch absolut überfällig!
Mein Sohn ist ebenfalls in einer Werkstatt beschäftigt. Seit über 6 Jahren mittlerweile. Aufgrund eines Hirntumores den er als Kind hatte, ist er sog. lernbehindert. Er kann nicht gut Lesen und Schreiben. Dadurch konnte er keinen Schulabschluss machen und landete automatisch in einer Werkstatt. Von Anfang an, war er dort in der Kantine tätig. Aufgrund seines guten Einsatzes (er war schon immer Hobbykoch und hat es schon als Kind genossen, mit mir gemeinsam zu kochen und zu backen) wurde er in einen Außenarbeitsplatz der Werkstatt versetzt. Dort arbeitete er 2,5 Jahre bis das Restaurant geschlossen wurde. Seit weiteren 3 Jahren arbeitet er nun in einem Restaurant, dass wir selbst gefunden haben. Hier wird er nun mit Unterstützung der Werkstatt ausgebildet.
Mein Sohn arbeitet 37,5 Std pro Woche, lebt von Grundsicherung und erhält ergänzend 91,70 Euro - die zum Teil auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ich selbst muss darüber hinaus noch 31,50 jeden Monat an Unterhalt zahlen.
Sicher ist es schwierig, jedem Mensch der in einer Werkstatt angestellt ist, einen Mindestlohn zu zahlen. Ich habe viele Werkstätten von innen gesehen und weiß, dass es viele Menschen dort gibt, die aktiv nicht viel in der Produktion teilhaben können.
Meines Erachtens ist es aber dennoch falsch, dass diese Menschen trotz ihrer Arbeit zum Sozialamt gehen müssen und dort sämtlichen Pflichten, Neubeantragung, Beibringen von Bescheinigungen etc durchlaufen müssen.
Zudem wird der finanzielle Mehraufwand im täglichen Leben eines Menschen mit Behinderung wird nicht oder kaum berücksichtigt. Hier geht es auch um Würde und Respekt vor der Arbeit der Menschen. Ein Grundeinkommen oder ein Elternunabhängiger, Sozialleistungsunabhängiger Lohn wäre absolut angemessen. Am Ende denke ich den Staat wird es nicht viel mehr kosten, es wäre einfach eine andere Form der Hilfe.
Daneben natürlich das Recht auf Sparen, Erben etc wie bei jedem anderen Menschen auch. Unterstützungen die aus der Behinderung heraus nötig sind kann und muss meiner Meinung nach der Staat tragen um einen Nachteilsausgleich zu schaffen, das Vermögen des betroffenen Menschen sollte dabei keine Rolle spielen.
Von Gisela Maubach
Haben wir denn schon den 1. April?
Die Werkstätten zahlen das "Arbeitsentgelt" aus ihrem Arbeitsergebnis (siehe auch § 138 SGB IX und § 12 Werkstättenverordnung).
Als Mutter eines Werkstatt-"Beschäftigten", der aufgrund seiner Behinderung keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten kann und ununterbrochen auf Hilfe angewiesen ist, stelle ich mir gerade die Frage, aus welchem Arbeitsergebnis hier ein Mindestlohn gezahlt werden sollte?
Noch absurder ist, dass ausgerechnet im Zusammenhang mit dem geplanten Bundesteilhabegeld ein Mindestlohn in Werkstätten gefordert wird, denn mittlerweile ist ja bekannt, dass die Arbeits- und Sozialminister das Teilhabegeld zwar zusätzlich zur SGB-XII-Grundsicherung zahlen wollen, aber dass es bei derjenigen Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, die für die "Beschäftigten" unmittelbar an die Werkstätten gezahlt wird.
Da die Höhe dieser "Eingliederunghilfe" je nach Ausmaß der Behinderung bedarfsabhängig ist, haben nach den bisherigen Plänen nur leistungsfähige Menschen mit Behinderung eine Chance auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Wer ernsthaft einen "gleichberechtigten Status" für behinderte Menschen in Werkstätten fordert, der sollte nicht einen unrealistischen "Lohn" (erst recht nicht bei Arbeitsunfähigkeit) vorschlagen, denn wirkliche Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn diejenige Eingliederungshilfe, die an die Werkstätten gezahlt wird, für selbstgewählte (!) Teilhabe verwendet werden darf. Bisher ist das nur bei Arbeitsfähigkeit möglich.
Werkstatt-Pflicht und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft passen nämlich nicht zusammen!