Menschenrechtsbildung in Bildungsplänen verankern
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: omp
Berlin (kobinet) Als Reaktion auf die Diskussionen um die Aufnahme sexueller Vielfalt in die baden-württembergischen Bildungspläne empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, umfassende Menschenrechtsbildung explizit in den Bildungsplänen aller Bundesländer zu verankern.
Im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuen Bildungspläne kam es zu homophoben und diskriminierenden Äußerungen, die Angriffe auf die Menschenwürde darstellen und damit unvereinbar mit bundesweit und international gültigen Rechtsdokumenten sind. Menschenrechte gelten für alle Personen - nicht nur ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung, schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Presseinformation.
Die Diskussionen um die Erweiterung der Bildungspläne um den Aspekt der sexuellen Vielfalt zeigt nach Ansicht des Instituts insofern, wie wichtig Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Menschenrechte und damit auch für alle Aspekte von Diskriminierung und gesellschaftlicher Vielfalt sind und wie notwendig deren Verankerung in Bildungsplänen ist. Gemäß der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte sowie diverser UN-Konventionen (Sozialpakt, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention) hat Bildung zum Ziel, die Achtung vor den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt zu stärken. Die Kultusministerkonferenz hat bereits im Jahr 2000 betont, dass Menschenrechtbildung zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schule gehört und alle Felder schulischen Handelns erfasst.
Angesichts der gegenwärtigen Debatte gelte es daher umso mehr, diese Worte auch in Taten umzusetzen, so Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Bildungsplanreform in Baden-Württemberg enthält zwar durch das Leitprinzip 'Bildung für nachhaltige Entwicklung' und auch durch den Aspekt der Akzeptanz sexueller Vielfalt sinnvolle Anknüpfungspunkte." Die explizite Verankerung umfassender Menschenrechtsbildung fehle jedoch bislang. "Menschenrechtsbildung bedeutet Aufklärung über und Sensibilisierung für alle Menschenrechte und Diskriminierungsschutz. Sie ist genau das Gegenteil von Gehirnwäsche oder Indoktrination, sondern fördert eine freie Entfaltung der Persönlichkeit", so Sandra Reitz weiter.
Jenseits der aktuellen Debatte rund um die Bildungspläne in Baden-Württemberg empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, Menschenrechte und Menschenrechtsbildung explizit in den Bildungsplänen aller Bundesländer zu verankern. Gemäß der UN-Konventionen und der Kultusministerkonferenz-Empfehlung sollte dies von weiteren Maßnahmen flankiert werden, etwa von der Stärkung der Menschenrechtsbildung in Schulgesetzen und Ausbildungsplänen für Lehrerinnen und Lehrer.
Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird auch vom Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt. "Die Bewusstseinsbildung ist ein zentraler Aspekt der UN-Behindertenrechtskonvention, der auch in den Bildungsplänen verankert werden muss. Zudem gilt es auch, die von Benachteiligungen betroffenen Menschen über ihre Menschenrechte zu informieren und das Rüstzeug an die Hand zu geben, um diese einzufordern", erklärte Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3.

Von Uwe Heineker
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine wirksame Bewusstseinsbildung im Sinne des Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention setzt auch voraus, dass grundsätzlich Forschungserkenntnisse zu Einstellung und Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen (und natürlich auch andere benachteiligte Gruppen) hinzugezogen und mit bedacht werden.
Eine gute Grundlage hierzu:
http://bidok.uibk.ac.at/library/cloerkes-einstellung.html
Trotz der zeitlichen Distanz zur Erstveröffentlichungen (1979!) haben die Aussagen der vorliegenden Arbeit nach wie vor ihre Gültigkeit und Berechtigung (!).