Rückkehr zum Nachteilsausgleich

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Adolf Bauer
Adolf Bauer
Bild: SoVD

Berlin (kobinet) Das Plus bei den Rundfunkeinnahmen muss nach Ansicht des Deutschen Behindertenrates genutzt werden, um soziale Härten, insbesondere bei behinderten Menschen, auszugleichen. "Eine pauschale Rundfunkbeitragssenkung um 73 Cent wäre kein fairer Ausgleich. Denn Menschen mit Behinderungen bleibt die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oft versagt. Deshalb sind sie auf Rundfunk und Fernsehen besonders angewiesen und erhielten bis 2012 zu Recht eine Entlastung von den Rundfunkgebühren. Dieser bewährte Nachteilsausgleich wurde gestrichen - er muss jetzt wieder hergestellt werden", sagte der Sprecherratsvorsitzende Adolf Bauer heute zu Medienberichten über eine geplante Senkung des Rundfunkbeitrags.

Es sei "ein Skandal", wenn die Mehreinnahmen nicht für eine Korrektur des Rundfunkbeitragsrechts eingesetzt würden. Bauer forderte die Ministerpräsidentenkonferenz auf, die bis 2012 wirksame Rundfunkbeitragsbefreiung zugunsten behinderter Menschen wiederherzustellen. Seit 2013 ist das neue Rundfunkbeitragsrecht in Kraft. Es sieht eine Aufhebung der Beitragsbefreiung für behinderte Menschen vor.

Im Deutschen Behindertenrat haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat für das Jahr 2014 übernommen.

Lesermeinungen zu “Rückkehr zum Nachteilsausgleich” (2)

Von Berthold Gottschalk




Rentenpaket benachteiligt behinderte Menschen

Wenngleich das aktuelle Rentenreformpaket für eine nicht unbeträchtliche Zahl von Rentnerinnen und Rentner spürbare Leistungsverbesserungen beinhaltet, sollte dies jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass behinderte Menschen hierdurch benachteiligt werden könnten. Mit der ursprünglichen Einführung der vorzeitigen Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde ein Nachteils-ausgleich geschaffen, der nun unterlaufen wird.

Die Altersgrenze für die Altersrente schwerbehinderter Menschen steigt für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, schrittweise von 63 auf 65 für den abschlagsfreien Rentenbezug.
Insofern wird die Altersgrenze für die im Juni bis Dezember 1952 geborenen schwerbehinderten Menschen, auf 63 Jahre und sechs Monate angehoben. Indessen kann nach der geplanten Neuregelung ab 1.Juli 2014, ein Versicherter ohne Behinderung, mit dem Nachweis von 45 Beitragsjahren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Aktuell sieht der Kabinettsentwurf eines Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes folgendes vor:

• Versicherte bis Jahrgang 1952, können die Rente für besonders langjährig Versicherte ab 1.Juli 2014 ab dem 63.Lebensjahr nach einer Wartezeit von 45 Jahren abschlagsfrei beziehen.

• Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird das Zugangsalter um 2 Monate je Jahrgang wieder angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 kann die abschlagsfreie Rente wieder erst ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

• Neu ist, dass der Bezug von Arbeitslosengeld I auf die Wartezeit angerechnet wird.

• Die Regelung gilt nur für Neurentner ab 1.Juli 2014.

• Wichtig ist, dass auch schwerbehinderte Versicherte mit dem Nachweis von 45 Beitragsjahren von dieser Regelung profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Gottschalk
Vertreter behinderter Menschen
Im Johannistal 9
42119 Wuppertal
Telefon: 0202-24 23 925
E-Mail: [email protected]



Von Joachim Flach

»Denn Menschen mit Behinderungen bleibt die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oft versagt.« Genau so ist es. Die öffentliche Hand interessiert es nicht, wie ein Behinderter am öffentlichen Leben teilhaben kann. Behinderten, die Anträge stellen, um die von der UN-BRK zugestandene Mobilität zu bekommen, werden regelmäßig von Behörden unterlaufen.

Das bisschen Unterhaltung, das die Mattscheibe bietet, soll für Leute, die sonst keine Möglichkeit haben, nach draußen zu kommen genau so bezahlt werden wie von Menschen ohne Behinderung.

Wo bleibt da der Nachteilsausgleich? - Alles nur heiße Luft.