Linke für Thüringer Landtagswahl

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Gratulation für Bodo Ramelow
Gratulation für Bodo Ramelow
Bild: Die Linke

Sömmerda (kobinet) Die Linke hat an diesem Wochenende in Sömmerda ihre Kandidaten für die Landtagswahlen in Thüringen aufgestellt. Bodo Ramelow wurde zum Spitzenkandidaten gewählt. Zu den ersten Gratulanten gehörten die ehemaligen Kumpel der Kaligrube in Bischofferode. Die Oppositionspartei hofft im September 2014 auf 26 bis 30 Mandate und will Regierungsverantwortung übernehmen.

Auf die ersten 30 Listenplätze wurden in Einzelwahlen folgende Kandidatinnen und Kandidaten gewählt: Bodo Ramelow, Susanne Hennig-Wellsow, Margit Jung, Christian Schaft, Katharina König, Tilo Kummer, Ina Leukefeld, Frank Kuschel, Ute Lukasch, Dieter Haushold, Karola Stange, André Blechschmidt, Diana Skibbe, Steffen Dittes, Birgit Klaubert, Mike Huster, Gudrun Lukin, Knut Korschewsky, Sabine Berninger, Steffen Harzer, Johanna Scheringer-Wright, Ralf Kalich, Kati Grund, Rainer Kräuter, Anja Müller, Jörg Kubitzki, Iris Martin-Gehl, Ronald Hande, Marit Wagler und Maik Nothnagel.

Maik Nothnagel ist inklusionspolitischer Sprecher der Linksfraktion in Thüringen, eine Funktion, die es in keinem anderen deutschen Landtag gibt. Er hatte sich zunächst um Listenplatz 24 beworben und schaffte dann in weiteren Wahlgängen und Stichwahlen Platz 30.

Lesermeinungen zu “Linke für Thüringer Landtagswahl” (2)

Von Gotthilf Lorch

Uwe Heineker hat recht mit der Forderung, auf allen Ebenen eine Quotenregelung für behinderte Mandatsträger einzuführen.. Es ist schon erstaunlich, dass die Interessen von vielleicht 20 Prozent der Bevölkerung (mit Angehörigen !) so gut wie nicht politisch vertreten sind.
Deshalb sei hier Maik Nothnagel an vorderster Stelle gratuliert. Diese Kandidatur war nicht einfach, lieber Maik, nun isst es aber erfolgreich geschafft.
Natürlich gratuliere ich auch Bodo Ramelow und all den Anderen auf der Liste und wünsche viel Erfolg bei der Wahl.

Von Uwe Heineker

Zitat:

"Maik Nothnagel ist inklusionspolitischer Sprecher der Linksfraktion in Thüringen, eine Funktion, die es in keinem anderen deutschen Landtag gibt. Er hatte sich zunächst um Listenplatz 24 beworben und schaffte dann in weiteren Wahlgängen und Stichwahlen Platz 30".

Tja Maik, so bedauerlich es ist und klingt:

hier trat genau das ein, was Frau Wendt an anderer Stelle wohl voraus sah.

Und dies bestätigt auch meine These auch aus eigener Erfahrung:

Menschen mit Behinderung, die sich politisch aktiv als Mandatsträger fungieren wollen - auch und voll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - brauchen noch eine entsprechende Quotenregelung:

der angesprochene Personenkreis spielt sowohl im Bewußtsein der Öffentlichkeit als auch auf der politischen Agenda nach wie vor so gut wie keine Rolle - und genau dies spiegelt sich hier auch wieder ...

Ein Blick in die jüngste Geschichte deutscher Rechtssprechung sowie sozialpsychologischer Hintergründe mögen dies vielleicht besonders verdeutlichen:

bereits 1974 (!) verkündete Bundesarbeitsminister Walter Arendt (SPD):

„Die Qualität des Lebens für die Behinderten in unserer Gesellschaft ist ein Spiegel der Qualität der Gesellschaft“.

Am 8. Januar 1998 (!) erging ein ein Urteil des Oberlandesgerichts, wonach einer Wohngruppe geistig behinderter Menschen aufgrund einer Beschwerde aus der Nachbarschaft zu bestimmten Tageszeiten ihre Lebensäußerungen im Garten des Wohnheims verboten wurde.

Das aktuelle Urteil vom Bonner Amtsgericht, in dem eine Mutter einer sogenannten geistig behinderten Tochter, die sich zu lautstark artikuliert, dazu verurteilt wurde, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Tochter sie - auch zum Beispiel unter ruhigstellender Medikamentengabe - ruhig gestellt wird. zeigt wieder einmal mehr auf:

Der Umgang mit Behinderten ist - tief und starr verwurzelt - von Fremdheit, Furcht und Verdrängung geprägt.

Diese Mitbürger werden also meist mehr behindert als durch ihre eigentlichte Einschränkungen.

Dies belegen auch einschlägige wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse der 1970- und -80er Jahre (!!!) und anscheineind bis in die heutige Zeit Gültigkeit haben.

Die UN-BRK, seit mittlerweile genau 5 Jahren nun in Deutschland rechtskräftig, fordert also nicht von ungefähr ausdrücklich im Artikel 8 bewusstseinsbildene Maßnahmen ein.

Vor dem Hintergrund des vorhin Gesagten ist dies nötig und zugleich ein generationsübergreifender Prozess, den wir wohl nicht mehr erleben werden.

Insofern ist also diese Konvention gesellschaftlich gesehen weit voraus und ein Husarenstück internationaler Behindertenbewegung.