Noch Diskussionen zu Gleichstellungsgesetz nötig
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Stuttgart (kobinet) Die Vorlage für die Reform des baden-württembergischen Landesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen wurde von der Tagesordnung des Kabinetts wegen noch vorhandener Unstimmigkeiten genommen. Uneinigkeit gäbe es noch über die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte für hauptamtliche Behindertenbeauftragte.
Einem Bericht der Südwest Prese zufolge gibt es nach Ansicht des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann keinen Koalitionsstreit. Er persönlich habe das Thema von SPD-Sozialministerin Katrin Altpeter kurzfristig von der Themenliste des grün-roten Kabinetts genommen. Winfried Kretschmann betonte, dass es nur noch Klärungsbedarf zur Frage, ob es verpflichtende Behindertenbeauftragte in den Landkreisen und kreisfreien Städten geben soll und ob sie haupt- oder ehrenamtlich eingesetzt werden.

Von Gotthilf Lorch
nachzulesen bei:
http://www.die-linke-bw.de/nc/politik/presse/detail/zurueck/aktuelles/artikel/linke-kritisiert-kretschmann-wegen-blockade-bei-behindertengleichstellungsgesetz/
Von Gotthilf Lorch
möchte noch erwähnen:
LINKE kritisiert Kretschmann wegen Blockade bei Behindertengleichstellungsgesetz
Gotthilf Lorch, Sprecher der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der LINKEN und neu gewählter Stadtrat in Tübingen, fordert hauptamtliche Behindertenbeauftragte in Stadt- und Landkreisen. Gerade dieses Kernstück der Novellierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes möchte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nun wieder aufweichen. Dabei sind sich Verbände und Gruppierungen in der Selbsthilfe parteiübergreifend einig: Städte und Landkreise brauchen endlich hauptamtliche Behindertenbeauftragte, damit landesweit eine sinnvolle Interessenvertretung ermöglicht wird. Auch der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer (SPD) vertritt diese Meinung.
Gotthilf Lorch weiter: „Wenn Behindertenbeauftragte in Städten und Kreisen ihre Arbeit nur ehrenamtlich oder als Teilaufgabe durchführen können, ist das nicht mehr akzeptabel. Oft übernimmt die Aufgabe beiläufig der Sozialdezernent, der einseitig die Verwaltung und nicht die Betroffenen vertritt. Regelungen sind also überfällig! Jetzt ist das Gesetz wieder auf unbestimmte Zeit vertagt. Einst war es ein Wahlversprechen, verankert im Koalitionsvertrag – nun ist das Thema zum Versager der Landesregierung geworden."