Freispruch für Gustl Mollath
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: SWR/Report Mainz
Regensburg (kobinet) Das Landgericht Regensburg korrigierte heute einen Irrtum der bayerischen Justiz und sprach Gustl Mollath frei. Nach diesem Urteil gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths. Damit stellte das Gericht fest, dass der Mann zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie festgehalten wurde. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit an.
Nach seiner Zwangseinweisung am 27. Februar 2006 war der Nürnberger erst im August vergangenen Jahres freigekommen (kobinet 6.8.2013). Sein Fall beschäftigte Medien und besorgte Bürger. Der Verdacht: Gustl Mollath wurde weggeschafft, um Steuersünder zu schützen. Der Fall Mollath - In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie - so der Fernsehfilm von Monika Anthes und Eric Beres, der am 3. Juni 2013 im Ersten gezeigt wurde.
