Bundesteilhabegesetz nicht gefährden

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Das Bundesteilhabegesetz darf nach den Worten von Ulla Schmidt nicht gefährdet werden. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Bundestagsvizepräsidentin pocht auf Einhaltung des Koalitionsvertrages in ihrer Rede auf der heute in Berlin eröffneten zweitägigen Bundesversammlung des Verbandes. Die Lebenshilfe fordert ein modernes Teilhabe-Recht für Menschen mit Behinderung. In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung ein solches Bundesteilhabegesetz. Im Rahmen dessen sollen die Kommunen im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe – dem bestehenden Leistungssystem für behinderte Menschen – entlastet werden.

„Aktuell schlagen Finanzpolitiker zwar neue Wege zur Entlastung der Kommunen vor, aber die Lebenshilfe besteht darauf, dass die Verbindung zwischen Bundesteilhabegesetz und Entlastung der Kommunen bestehen bleibt. Das eine ist unbedingte Voraussetzung für das andere. So steht es im Koalitionsvertrag und so muss es auch gemacht werden. Das Bundesteilhabegesetz darf nicht gefährdet werden. Es ist das wichtigste sozialpolitische Projekt dieser Legislaturperiode, auf das wir schon viel zu lange gewartet haben", sagte Ulla Schmidt vor mehr als 400 Delegierten, die aus ganz Deutschland zur Bundesversammlung der Lebenshilfe nach Berlin gereist waren.

Für die Lebenshilfe beginnt Teilhabe und Inklusion in der kleinsten Einheit der Gesellschaft: in der Familie. Der Bundesvorstand hat daher die Familie in ihrer ganzen Vielfalt zu seinem Leitthema bis zur nächsten Vorstandswahl im Jahr 2016 ausgerufen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig versprach als Gastrednerin auf der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe „eine Politik für alle Familien". Sie setzt sich für inklusive Kinderbetreuung ein und fördert mit dem Projekt „Ich will auch heiraten" Partnerschaften von Menschen mit Behinderung. Mit der Familienpflegezeit will sie Familien entlasten, die ihre Angehörigen pflegen.

Damit auch die vielen Selbstvertreter mit geistiger Behinderung den Reden auf der zweitägigen Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe folgen können, werden sie weitgehend in leicht verständlicher Sprache gehalten. Wichtige Textabschnitte werden auf einer Großbild-Leinwand in einfachen Worten und Bildern erklärt. Die Tagungsunterlagen gibt es ebenfalls in leichter Sprache.

Morgen steht der Schlusstag der Bundesversammlung unter dem Motto „Lebenshilfe auf dem Weg in die Zukunft". Vier der bundesweit 513 örtlichen Lebenshilfen wollen Beispiele für gelungene Inklusion präsentieren.

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz nicht gefährden” (6)

Von Krümel06

sehr geehrte Frau Ziegler
sie sprechen mir voll aus dem Herzen.In meinen Beitrag der Lesermeinungen-Entlastung der Kommunen ohne Eingliederungshilfe” (3)-habe ich auch schon auf stärkeren politischen Druck durch das WAHLVOLK-hingewiesen,nur die Parteien zu wählen,die sich für die Belange der Menschen mit den verschiedensten Behinderungen einsetzen.Da fallen meines Erachtens die REGIERUNGSPARTEIEN nicht mehr drunter.

Von Edeltraud Ziegler

Als nichtbehinderter Mitbürger und Verfolgung dieser Angelegenheiten in den Diskussionen um das "Bundesteilhabegesetz" stellt sich für mich immer wieder die Frage, wie man all die guten Kräfte besser bündeln könnte, die hierauf ja immer wieder einwirken. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Vieles einfach ins Leere läuft. Meiner Meinung nach muss zuerst dringendst eine Konsolidierung all dieser Verbände und Einrichtungen erfolgen mit einer starken "Speerspitze", die auch entsprechend von allen angefüttert wird, um im Bundestag wirksamer zu sein. Es gibt keine klar defininierten Ziele mit entsprechendem Zeitplan und der Erfolgskontrolle auf beiden Seiten. Die Themen sind nun schon über viel zu viele Jahre die gleichen. Die erforderliche Lobby ist nicht vorhanden, deshalb braucht es eine starke Konzentration an der Spitze, auch unter Einbeziehung der nicht behinderten Mitbürger. Der Ruck muss durch unsere ganze Gesellschaft gehen und muss auch ein deutliches Thema werden in Wahlkämpfen. Hatte im Frühjahr dieses Jahres Heiner Geißler darauf angesprochen, aber er hat bedauernd abgelehnt, eine solche Leitfigur zu machen, da er schon anderweitig sehr beansprucht ist. Ottmar Miles-Paul könnte eine solche Aufgabe ganz sicher übernehmen, wenn ich mir überhaupt als Außenstehende eine solche Meinung anmaßen darf, wenn er von allen Seiten voll und ganz und unvorbehaltlos unterstützt würde. Es ist sehr schade, dass so viele Energien von allen Seiten ohne große Wirkung verbraucht werden.

Von Gisela Maubach

"Die Lebenshilfe fordert ein modernes Teilhabe-Recht für Menschen mit Behinderung."

Zitat-Ende

Sehr geehrte Frau Schmidt,
warum werden Fragen zur Einrichtungsgebundenheit von "Eingliederungshilfe" nicht beantwortet?
Ein Teilhabe-Recht kann doch gar nicht modern sein, wenn die Werkstätten nur in Richtung Arbeitsmarkt verlassen werden dürfen und dann zum Sammelbecken von Schwerstbehinderten werden.
Wenn Werkstatt-Fähigkeit zur Werkstatt-Pflicht wird, hat das nichts mit Selbstbestimmung zu tun . . . und auch nicht mit Personen-Zentrierung . . . und erst recht nichts mit Inklusion.

Die Antwort zur Einrichtungsgebundenheit bei geistiger Schwerstbehinderung steht immer noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Maubach

Von Gisela Maubach

Wenn die Familienpflegezeit Bestandteil eines Beitrages ist, bei dem es um "das" Bundesteilhabegesetz geht, wird damit ja gleichzeitig eingeräumt, dass diejenigen Menschen, die mangels inklusiver Alternativen von ihren Angehörigen gepflegt werden, in den bisherigen Plänen zum Bundesteilhabegesetz nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Denn wenn das Bundesteilhabegesetz eine Grundlage für alle (!) Menschen mit Behinderung wäre, müsste man in diesem Zusammenhang ja gar nicht erst eine gesonderte "Leistungsform" erwähnen (die die Pflegenden sogar eigenständig wieder ausgleichen müssen).

Am 22. September habe ich Ulla Schmidt als Teilnehmerin der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz zum Thema Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe angeschrieben und bin nun auf die Antwort gespannt, denn eine Einrichtungsgebundenheit passt nun mal nicht mit dem Begriff "Inklusion" zusammen.
Und dass die Familienpflegezeit kein geeignetes Instrument für Menschen ist, die noch eine längere Lebenserwartung als zwei Jahre haben, dürfte wohl unumstritten sein.

Von Lesebrille

Also ich finde die Familienpflegezeit toll! Nur unsere Mutter weigert sich standhaft, nach den abgelaufenen zwei Jahren sterben zu wollen und das, wo sie doch schon so alt ist...!

Bei so einem Gesetz komme ich ohne Zynismus kaum aus, denn das Gesetz selbst ist zynisch! Mir scheint es schnell mit heisser Nadel gestrickt.

Man hat bei der Verabschiedung wohl lediglich an hochbetagte Menschen kurz vor deren Ableben gedacht. Dass das reale Leben anders aussieht, dass jüngere Menschen ebenfalls einen hohen Pflegebedarf haben können, und dass auch die alten Menschen nicht nach Terminplan sterben, wurde offensichtlich ausgeblendet - und zwar völlig. Und wieder wurden, so nehme ich an, Betroffene, also pflegende wie zu pflegende Menschen, nicht einbezogen, um ein Gesetz diesseits des Lebensalltags zu schaffen.

Aber selbst wenn die schwerbehinderten/-kranken Menschen "sozialverträglich pünktlich" gestorben sind: in der Trauerzeit von den Hinterbliebenen zu erwarten, sie mögen jetzt gefälligst ordentlich ranklotzen, damit die "Kohle wieder reinkommt", ist ja auch - liebevoll ausgedrückt - weltfremd.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Mit der Familienpflegezeit will sie Familien entlasten, die ihre Angehörigen pflegen."

Wie bitte? Bei der Familienpflegezeit kann man die Arbeitszeit für maximal (!) zwei Jahre verringern und muss dieses "Arbeitszeitkonto" anschließend auch selbst wieder ausgleichen.
Es handelt sich also nur um einen zeitlich begrenzten Lohnvorschuss, wobei sich die Frage ergibt, was mit den pflegebedürftigen Menschen nach Ablauf dieser zwei Jahre geschieht, wenn der/die pflegende Angehörige dann gezwungen ist, mit Vollzeit in den Beruf zurückzukehren.

Was hat die Familienpflegezeit also mit dem Bundesteilhabegesetz zu tun, welches die dauerhafte Teilhabe sichern soll?

Und wer sich wirklich auf den "Weg in die Zukunft" machen und "gelungene Inklusion präsentieren" will, kann dies grundsätzlich nur dann erreichen, wenn Gelder von Kostenträgern nicht mehr an Sondereinrichtungen gebunden bleiben, sondern für inklusive Teilhabe verwendet werden dürfen.