Beispiele für Benachteiligungen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Berlin (kobinet) Während sich die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz heute mit dem Thema der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Fachleistungen für behinderte Menschen befasst, machen diejenigen, die von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind, deutlich, was dies für sie konkret bedeutet.
Der Jurastudent Constantin Grosch aus Hameln ist wohl der bekannteste Protagonist für das Recht auf Sparen für behinderte Menschen. Der Jurastudent, der auf Persönliche Assistenz angewiesen ist, hatte eine Online-Petition für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen gestartet, die über 125.000 UnterstützerInnen fand. Dabei lenkte er das Bewusstsein der Öffentlichkeit mit vielen Berichten in den Medien und bei der Übergabe der Petition an Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt und die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen auf die Tatsache, dass er aufgrund der Assistenz, die er benötigt, nur 2.600 Euro ansparen darf.
"Unser Glück dauerte nur einen kurzen Moment, als wir geheiratet hatten. Seitdem haftet mein Mann voll für meine behinderungsbedingten Kosten mit und wurde deshalb mit mir in die Armut getrieben. Obwohl wir beide einen guten Hochschulabschluss und Berufe mit einem guten Einkommen haben, bleibt uns nur wenig mehr als das Existenzminimum und das lebenslang. Jeder von uns muss 40 Prozent seines Einkommens abgeben und wir dürfen zusammen gerade 3.200 Euro 'Vermögen' besitzen. Wie sehr muss er mich lieben, dass er mich trotz dessen geheiratet hat", schildert Antje Claßen-Fischer die gegenwärtige Situation, die sie zusammen mit ihrem Mann Rüdiger Fischer erleben muss. Sie kommt zum Schluss, dass im Lichte der gegenwärtigen Regelungen Liebe arm macht.
Nancy Poser schildert ihre Situation als gut ausgebildete Richterin, die aufgrund ihres Bedarfs an Persönlicher Assistenz ihre Eltern für Autoreperaturen und Urlaubsreisen anpumpen muss, weil sie aufgrund der Regelungen im Sozialhilferecht nur 2.600 Euro ansparen darf. Trotz eines guten Jobs lebe sie ohne Netz und doppelten Boden, beschreibt sie ihre Situation und die damit verbundenen Benachteiligungen.
"Als alleinerziehende Mutter von vier Kindern, davon ein 12jähriger Sohn mit schwerem Asthma und Tetraparese (Lähmung aller vier Extremitäten), schlage ich mich seit Jahren ohne jegliche familiäre und staatliche Unterstützung für meinen Sohn mit Behinderung mit einer Witwenrente und einem Job durch. Vom Sozialamt bekomme ich keinerlei Entlastung, weil mein Haus, das noch nicht einmal abbezahlt ist, als Vermögen angerechnet wird. Was ist, wenn ich einmal krank werde? Zudem brauchen wir dringend einen Hublift und Mobilitätshilfen für meinen Sohn, der einen Elektrorollstuhl nutzt", beschreibt Sabine Weise als Mutter ihre derzeitige Situation.
Auf der Internetseite der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind weitere Beispiele aufgeführt, die deutlich machen, warum sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz heute für die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens aussprechen sollten.

Von Gerti
Reiseassistenz, denn wie sonst kann verreist werden?
http://www.adberlin.com/downloads/Patenmodell/Sperl.pdf, (zitiert daraus:)
"... haben wir uns ins Leben mit Assistenz gewagt.
Angefangen haben wir mit gemeinsam 9 Stunden Assistenz am Tag und uns weiter zu 11 und jetzt endgültig zu 18 Stunden vorgetastet. ..." Also gibt es via Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege eine Möglichkeit, Reiseassistenz abzurechnen. Wer kann was dazu sagen / schreiben? Interessiert mich, da auch alten Menschen, die in Wohneinrichtungen (aka Heimen) leben oder behinderte Bewohner_innen in Wohneinrichtungen der AWO oder Lebenshilfe, Caritas et. al. leben, dieselben Leistungen in Anspruch zustehen.
Seit wann ist es rechtlich gestattet, Assistenzleistungen mit auf Reisen (auch ins nichtdeutsche Gebiet) mitzunehmen und auf nichtdeutschem Gebiet zu nutzen?
Von Gerti
Reiseassistenz ...
... gibt es offensichtlich schon lange, siehe:
http://www.adberlin.com/downloads/Patenmodell/Sperl.pdf
Von Gerti
Guten Morgen "Red Wheels",
von ihnen wird in Ihrer letzten Antwort bei kobinet-nachrichten.org unter anderem mir mitgeteilt:
"Nochmal an dich die Bitte: Wenn du nicht weißt um was es sich dreht, du keine Erfahrung in diesem Bereich hast, dann lasse es bitte bleiben. ..."
Ich lasse es NICHT bleiben, sondern erwidere Ihnen:
Ich nehme mir heraus, sehr wohl Wissen um das Diskussionsthema aufzuweisen.
Ich finde es bedenklich, wenn Assistenz, die (freilich unter anderen Bedingungen, als bei außerhalb von Wohneinrichtung lebenden Behinderten) innerhalb von Wohneinrichtungen (die Assistenz wird da freilich nicht als 'Assiszenz' bezeichnet) in Wohneinrichtungen für Behinderte erbracht wird und dem Worte nach auch nicht geleistet), von Ihnen offensichtlich negiert wird.
Dass die in Wohneinrichtungen für Behinderte vom dortigen Personal als Assistenz erbrachten Leistungen gegenüber Behinderten NICHT mit dem Wort Assistenz definiert werden, heißt (meiner Meinung nach) noch lange nicht, dass nicht DOCH Assistenz erbracht wird.
Das Wort lasse ich mir von Ihnen nicht verbieten.
Von Gisela Maubach
@ RedWheels
Die Einrichtungsgebundenheit bei der Tagesstruktur formuliert die BAGüS wie folgt:
"Wunsch- und Wahlrecht hat auch Folgendes zu beachten: Grundsatz der Angemessenheit und Selbsthilfe hat zur Konsequenz, dass Angebote der beruflichen Teilhabe grundsätzlich vorrangig sind gegenüber Angeboten der Teilhabe am Gemeinschaftsleben."
Und wenn für arbeitsunfähige Menschen die berufliche Teilhabe Vorrang hat, ist die Werkstatt nun mal der einzig mögliche "Arbeitgeber".
Da diese Regelung weder etwas mit Selbstbestimmungsrecht noch mit Personenzentrierung der Leistung zu tun hat, muss diese Benachteiligung dringend thematisiert werden!
Von RedWheels
@Gisela Maubach:
Sicher, es ist eine Benachbeteiligung, dass Menschen mit Behinderung, welche in Wohngruppen oder Heimen leben, keine Persönliche Assistenz beantragen können. So geht's im Übrigen auch Alten in Pflegeheimen.
Es wäre allerdings möglich, dass mehrere Behinderte eine WG gründen und dann ist es auch ihnen möglich, die Persönliche Assistenz zu beantragen. Hier bei uns gibt es zum Beispiel so ein Wohnmodel. Zudem helfen sich alle, sofern es ihnen möglich ist, untereinander bei Kleinigkeiten.
https://www.aktion-mensch.de/blog/beitraege/man-wuenscht-sich-eine-schublade.html
Von Gisela Maubach
@ RedWheels
Wenn ich richtig lese, lautet die Überschrift des Beitrages "Beispiele für Benachteiligungen", und wenn Sie nun schreiben "Das Personal in der Lebenshilfe ist zudem für alle Hilfsbedürftigen dort zuständig, wohingegen eine Persönliche Assistenz in den eigenen 4 Wänden nur für einen Assistenznehmer", dann ist es doch DIE Benachteiligung par excellence, wenn die Vorrangigkeit der Werkstatt für ganze Personengruppen dazu führt, dass sie von den "Persönlichen" Assistenzleistungen ausgeschlossen sind!
Das Betreuungspersonal in der Lebenshilfe wird übrigens durch die Eingliederungshilfe vom Landschaftsverband (=Sozialhilfe) gezahlt, für die jeder einzelne behinderte Mensch einen individuellen Bewilligungsbescheid ohne Nennung des (für ihn!) gezahlten Betrages erhält.
Die Tatsache, dass es offensichtlich als völlig normal hingenommen wird, dass die Leistungen für diese Menschen einrichtungszentriert an die Werkstätten gezahlt werden, macht in erschreckender Weise deutlich, welche Benachteiligungen von welchen Menschen öffentlich thematisiert werden (sollen).
Von RedWheels
@Gisela Maubach:
Ich bitte Sie, lesen Sie sich den Artikel und die Kommentare genau durch, dann verstehen Sie hoffentlich um was es hier eigentlich geht.
Sicher können Menschen mit Behinderung, welche tagsüber in der Lebenshilfe untergebracht sind und noch bei den Eltern wohnen, für die Nacht Assistenz erhalten. Muss nur beantragt werden und da der beantragende Mensch mit Behinderung kein Einkommen hat, schließlich ist das was man in der Lebenshilfe monatlich bekommt, ein "Taschengeld", muss er nichts dazubezahlen.
Das Betreuungspersonal in der Lebenshilfe ist natürlich unterbezahlt und auch unterbelegt, ganz klar, aber trotzdem werden sie nicht aus dem selben Topf finanziert wie die Persönliche Assistenz. Das Personal in der Lebenshilfe ist zudem für alle Hilfsbedürftigen dort zuständig, wohingegen eine Persönliche Assistenz in den eigenen 4 Wänden nur für einen Assistenznehmer zuständig ist.
Von Gisela Maubach
@ RedWheels
Hab' zwar den größten Teil der 31 Leserbriefe nicht mehr verfolgt, aber zu ihrer Anmerkung, dass es in den Wohneinrichtungen der Lebenshilfe keine Assistenz geben würde, weil dort Pädagogen und Heilerziehungspfleger tätig sind, die von der Lebenshilfe eingestellt und bezahlt werden, habe ich folgende Fragen:
Woher nimmt die Lebenshilfe das Geld, um Pädagogen und Heilerziehungspfleger einzustellen?
Gibt es dort keine niedrigschwellig bezahlten Betreuungskräfte und unzureichende Personalschlüssel?
Kann Ihre Aussage, dass eine Assistenz in den eigenen 4 Wänden auf Dauer günstiger als ein Heimplatz ist, auch für diejenigen gelten, die nachts im Lebenshilfe-Heim und tagsüber in der Lebenshilfe-Werkstatt untergebracht sind?
Wie denken Sie darüber, dass die Bezahlung der Heilerziehungspfleger in den Werkstätten aufgrund der Tarifverträge so niedrig ist, dass der Betreuungsbedarf mangels Bewerbungen nicht mehr gedeckt werden kann?
Wie finden Sie es, dass die Höhe der Eingliederungshilfe zwar personenbezogen bewilligt wird (je höher der Betreuungsbedarf, desto höher der Betrag), aber dass die Betroffenen keinerlei Info über die Gelder erhalten, die für sie an die Werkstatt fließen?
Was halten Sie davon, wenn die Eingliederungshilfe für arbeitsunfähige Menschen vorrangig an die Werkstatt gezahlt wird, so dass wegen dieser Vorrangigkeit eine persönliche Assistenz außerhalb der Werkstatt für diese Menschen von vornherein ausgeschlossen ist?
Von RedWheels
@Gerti:
Assistenz in Wohneinrichtungen von der Lebenshilfe gibt's nicht, denn dort sind eingestellte Pädagogen und Heilerziehungspfleger tätig, die von der Lebenshilfe eingestellt und bezahlt werden.
Die Assistenz die wir hier meinen und um die es hier geht, sind Menschen die von uns Assistenznehmer eingestellt werden, die nach unserem Dienstplan arbeiten und von uns entlohnt werden, entweder von uns als Arbeitgeber in Eigenregie, nennt sich Arbeitgebermodel, oder über Assistenzdienste. Das Geld erhält der Assistenznehmer vom Land, auf Antrag. Eine Assistenz in den eigenen 4 Wänden ist auf Dauer günstiger als ein Heimplatz.
Nochmal an dich die Bitte: Wenn du nicht weißt um was es sich dreht, du keine Erfahrung in diesem Bereich hast, dann lasse es bitte bleiben.
Von Gerti
Hat sich schon einmal jemand Gedanken gemacht, dass die Bezahlung der Assistenz auch und gerade Menschen betrifft, die in Wohneinrichtungen der Lebenshilfe leben?
Die Mieter_innen in Wohneinrichtungen der Lebenshilfe und von anderen sozialen Trägern werden doch ebenso 'gebeten', die Assistenzleistungen zu bezahlen.
Da möchte ich als erstes, dass Mieter_innen in den genannnten Wohneinrichtungen von der elenden Zuzahlung (quasi Eigenfinanzierung) der Assistenz beFREIt werden.
Von Dagmar B
Nochmal als Nachtrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Heimerziehung
Zitat:
In Deutschland lebten Ende 2011 rund 65.000 junge Menschen in einer betreuten Wohnform. Die Zahl stieg damit seit 2008 um 11 %
Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort c.a. 300 Einrichtungen für Behinderte.Was das für Einrichtungen sind,bleibt unklar.
Unklar bleibt,wieviele junge Menschen von den 65.000 eine Behinderung haben,unklar bleibt,wie hoch der Anteil von seelischen Behinderungen ist,unklar bleibt der Anteil von schwerst behinderten jungen Menschen in betreuten Wohnformen.
Die Antwort der Bundesregierung bleibt völlig diffus,
In unserer näheren Umgebung(Hannover,Braunschweig,Goslar )gibt es bereits mindestens 18 Angebote zur vollstationären Unterbringung,das sind sicher nicht alle.
Davon sind allein 13 Angebote für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,ein Angebot für blinde Kinder,eins für körper und mehrfachbehinderte Kinder,einige für Kinder mit geistigen Behinderungen und für hörbehinderte Kinder.
Alle anderen Städte der Region sind in meiner Aufzählung nicht enthalten.
Dazu kommen die teilstationären Einrichtungen wie heilpädagogische Kindergarten und Tagesbildungsstätten,das sind allein im Landkreis Goslar mindestens 5 und schlußendlich die Förderschulen,prozentual auch hier die Förderschulen für seelisch behinderte Kinder ,oftmals
angegliedert an die vollstationären Wohnangebote in der Überzahl.
Ich denke der Landkreis Goslar bringt es allein auf mindestens 8-10 Förderschulen.
Die Frage ist nun ,was meint die Bundesregierung mit den c.a. 300 Behinderteneinrichtungen bundeslandweit???
Ich komme grob gerechnet auf 33 Behinderteneinrichtungen in der näheren Umgebung,wenn ich die Förderschulen mitrechne.
10 Landkreise mit ähnlicher Struktur hätten dann bereits die volle Punktzahl erreicht.
Von Dagmar B
Danke,Frau Maubach für den Link.
In diesem Zusammenhang sollte man sich die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 17. vom Fachausschuß zu Art. 23. BRK auf der Zunge zergehen lassen.
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/UN_BRK/LOI.pdf;jsessionid=1004EE680CBE44F578CBDDA49C17DBE2.1_cid369?__blob=publicationFile
Als unterstützende Maßnahme für Eltern behinderterer Kinder,damit die Kinder nicht fremduntergebracht werden müssen,wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und der damit "uneingeschränkte Zugang zu Bildung "genannt.
Im Fall das das nicht ausreicht ,greift laut Bundesregierung die Eingliederungshilfe,wofür wird nicht erwähnt.
Deutlich wird die Bundesregierung erst bei dem Angebot der Hilfen zur Erziehung bei Kindeswohlgefährdung (§27),
§27.2a greift dann bei Fremdunterbringung.
Von Gisela Maubach
Beispiel für Benachteiligung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.behinderte-kinder-in-stuttgart-stark-belastete-eltern-klagen-ueber-zu-wenig-hilfe.7529d1b1-88dc-4aa6-a1bd-dbaf0acf9712.html
Von lehmä
@gerti
Liebe Gerti,
ich erlaube es mir, noch einen Schritt weiter zu gehen – das Recht nehme ich mir aus der unerträglichen Dreistigkeit -, mit der sie Assistenzbedürftige und deren Angehörige diffamieren und frage Sie, gehe ich recht in der Annahme (s. Robert Lembke) „Was bin ich“: Verkaufen oder vertreiben Sie jene orthopädischen Hilfsmittel, die Sie so unnachahmlich warm den „Bedürftigen“ anbieten, bzw. welche persönlichen Interessen treiben Sie um?
Von RedWheels
Zitat: Gerti
"Als Argument die Ansparmöglichkeiten, die für Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten, heranzuziehen, um das an einem selbst praktizierte Unrecht darzustellen, halte ich sachlich für nicht korrekt.
Auch Menschen mit Arbeitslosengeld II kann man nun nicht (per se) nachsagen, für den Bezug von Arbeitslosengeld II selber schuld zu sein."
Niemand gibt diesen Beziehern Schuld daran, dass sie Hartz IV erhalten. Ich erwähnte lediglich, dass ein Hartz IV Empfänger mehr Sparen darf, als ein Ehepaar welches berufstätig und wovon ein Teil Schwerbehindert ist. Mit welchem Recht denn bitte?
Wer sagt denn, dass der/die Partner/in des Assistenznehmers der Assistenznehmerin nicht auch einen Teil der Pflege selbst verrichtet? Mein Mann beispielsweise hätte die Pflege, hätte ich die Assistenz genehmigt bekommen, trotzdem jeden Abend, jede Nacht und jedes Wochenende durchgeführt. Tagsüber, als ich selbst noch keinen Job hatte, hätte ich dringend Assistenz benötigt und zwar menschliche Assistenz, denn Roboter hätten mir nicht helfen können. Darüberhinaus zahlen Krankenkassen und auch Pflegekassen bisher nur die Hilfsmittel, welche eine Hilfsmittelnummer besitzen. Selbst dann muss man um diese Hilfsmittel meist einen gerichtlichen Kampf durchstehen und bis man überhaupt einen Termin für das Gerichtsverfahren erhält, vergehen mindestens 1,5 Jahre!
Hören Sie also auf mit Ihren Theorien! Niemand hier der auf Assistenz angewiesen ist, bekommt sie weil der Partner keinen Bock auf die Pflege hat, sondern weil es das Recht eines jeden Assistenznehmers ist. Unsere Partner und natürlich auch Partnerinnen leisten unheimlich viel und müssen darüberhinaus auch noch den Lebensunterhalt bestreiten!
Von lehmä
@gerti
Liebe Gerti,
gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie das Kobinet- Leserforum „nutzen“, um irgendeine (akademische?) Arbeit anzufertigen?
Von Gerti
@ S. Drebes:
Könnten Sie bitte mitteilen, ob und inwieweit von Ihnen das Thema Ihrer Promotion nach Abschluss derselben weiter verfolgt wurde?
Es hat sich ja eine Menge im Bereich der Heil- und Hilfsmittel getan und da fände ich es schön, wenn 'jemand' mehr dazu wüsste. Keine Behauptungen und keine Verschwörungstheorien, sondern Fakten, die den Faktencheck bestanden haben.
Von Gerti
@ RedWheels
Ich gehe nicht davon aus, dass diejenigen, die bereits eine Robotik-Essenshilfe nutzen, sich mit kalt gewordenem Essen abfinden (müssen).
Dass entsprechende orth. Hilfsmittel von den Finanziers derselben der Finanzierung abgelehnt werden, ist (meiner Meinung nach) kein Argument, um nicht doch darüber nachzudenken, ob und wie Assistenzkräften das Leisten von Assistenz erheblich erleichtert werden kann.
@ Beamtenschreck:
Was spricht denn dagegen, selber (als Ehepartner_in) Assistenz zu leisten und sich hierbei avancierter Hilfstechnik zu bedienen?
Als Argument die Ansparmöglichkeiten, die für Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten, heranzuziehen, um das an einem selbst praktizierte Unrecht darzustellen, halte ich sachlich für nicht korrekt.
Auch Menschen mit Arbeitslosengeld II kann man nun nicht (per se) nachsagen, für den Bezug von Arbeitslosengeld II selber schuld zu sein.
Von Beamtenschreck
Liebe Gerti,
kann es sein, dass Sie bei allen Kommentaren zu diesem Thema und der Kostenaufstellung im Vergleich hier etwas neidisch sind ?
Glauben Sie mir, ich bin davon überzeugt, dass viele unserer Leidensgefährten liebend gern anders leben würden, wären sie dazu im Stande und nicht rund um die Uhr auf Assistenz angewiesen zu sein.
Allein der Satz,
Ich habe etwas dagegen, DASS NICHTbehinderte Lebenspartner nicht mit Leistungserbringung herangezogen werden.
ist für mich schon der Gipfel der Frechheit, oder glauben Sie,
dass der Ehepartner dem erforderlichen Assistenten nur Kaffee und Kuchen serviert und wartet dass der tag zu ende geht?
Wäre es nicht besser, Sie würden mit dieser schärfe in ihren Ausführungen sich an die Personen wenden, welche sich als Theoretiker in 40 Jahren hier hervorgetan haben und vielleicht so zu ihren Standpunkten in den kreis der Verbündeten aufgenommen zu werden?
Euer Beamtenschreck
Von Sven Drebes
@Gerti
Bis gestern Abend klangen Ihre Kommentare so, als meinten Sie, Technik könne bzw. solle Assistenten ersetzen. Da gibt es bei den Menschen, die heute Assistenz bekommen, keinen Spielraum, da die Sozialämter bereits alles nutzen, um zu sparen. Sie können sicher sein, dass in unserem Land niemand mehr Assistenz bekommt, als er / sie zum (Über)Leben braucht, viele aber zu wenig. Eine Ursache dafür ist gerade die Technikgläubigkeit.
Wenn es nur darum gegangen wäre, den Assistenten die Arbeit zu erleichtern, wäre unsere Diskussion weniger hitzig verlaufen. Da lässt sich viel machen, und das meiste wird auch schon getan. Die Geräte, die es heute gibt und die, die derzeit gedacht, geplant, erforscht oder entwickelt werden, sind oft aber gerade für diejenigen ungeeignet oder wertlos, die in hohem Umfang auf Assistenz angewiesen sind.
Von RedWheels
@Gerti:
Mir scheint, als hätten Sie überhaupt keine Ahnung von dem was Sie da schreiben, sonst wüssten Sie nämlich, dass die Kranken- und Pflegekassen diese ganzen Hilfsmittel erst einmal genehmigen müssen, damit wir diese überhaupt bekommen. Leider ist es nämlich so, dass die meisten dieser Hilfsmittel immer wieder abgelehnt werden und der Betroffene oftmals Klagen muss, damit er zum Beispiel einen Rollstuhl oder das Pflegebett oder den Wannenlifter etc.pp bekommt. Darüberhinaus möchte ich gar nicht von einem Roboter gefüttert werden, schon gar nicht eine warme Mahlzeit von diesem Roboter erhalten, denn bis man damit fertig gegessen hat, ist das Essen kalt! Möchten Sie kaltes Mittagessen essen?
Ich selbst eine progressive Muskelerkrankung und kann absolut nichts mehr, außer meinen Trackball zu bedienen um am Computer sitzen und arbeiten zu können. Ich benötige menschliche Hilfen, um ins Bett oder in meinen Rollstuhl zu kommen, um baden zu können, um mich an- und ausziehen zu können, mich im Bett richtig zu lagern, beim waschen und bei vielen alltäglichen und normalen Dingen natürlich. Ein Hilfsmittel nützt mir nichts. Ich haben einen Rollstuhl mit E-Fix Antrieb, welchen ich per Mund steuere, haben einen Aqua Tec Wannenlift und einen elektrischen Betteinlegerahmen, mehr habe ich nicht, weil ich nicht mehr benötige, denn alles andere muss nun mal ein Mensch übernehmen und das erledigt mein Mann! Zudem ist er auch noch voll berufstätig! Assistenz haben wir beantragt, aber leider nicht bewilligt bekommen, weil wir erspartes aufbrauchen sollten. Eine Summe die gerade einmal 2500€ betrug, wohingegen ein Hartz IV Empfänger 4000€ sparen darf!
Wenn ich dann Ihren Mist hier lese, bekomme ich echt einen dermaßen dicken Hals! Sie haben nämlich absolut null Ahnung von dem was Sie von sich geben!
Übrigens bekommen in Schweden alle behinderten Assistenz genehmigt!
Von Gerti
@ Herrn A. Hellinger:
Eine Frage an Sie:
Gehen Sie (ausgehend von dem, was oben von Ihnen geschrieben wurde) davon aus, dass an die Funktionstüchtigkeit orth. Hilfsmittel (vom Gesetzgeber her) weit geringere Anforderungen gestellt werden, als an einen Airbus oder an andere technische Vorrichtungen, Maschinen(systeme)? Falls ja, fänden Sie das nicht ebenfalls bedenklich? Wie sieht es dann mit der Funtkionstüchtigkeit von Apparaturen auf Intensivstationen aus?
Ich finde es noch immer erheblich besser (für alle Beteiligten), wenn Assistent_innen und Pflegepersonal von körperlich stark beanspruchender Arbeit befreit werden und statt dessen dabei assistieren, Essen auf den Teller zu geben (das Essen wird dann mit einem Roboter zum Mund geführt und zwar nach Wunsch des / der Essenswilligen).
Ein Roboter kann auch das Staubsaugen übernehmen. Für einen Staubsaugerroboter müssen nicht die Sicherheitsanforderungen gestellt werden, wie an einen Airbus. Ein Staubsaugerroboter kann nicht vom Himmel fallen.
Und so weiter und so fort.
Von Arnd Hellinger
@Gerti:
Gehen Sie bitte davon aus, dass Herr Dr. Drebes hier nicht nur aus seiner eigenen - er ist mir seit ca. 30 Jahren bekannt - Erfahrung schreibt, sondern auch Erfahrungen anderer Betroffener in seine Überlegungen einbezieht. Und es ist einfach auch so: Solange an die Ausfallsicherheit der von Ihnen propagierten Hilfsmittel nicht ähnlich hohe Anforderungen gestellt werden wie etwa an Komponenten eines A380 oder die Eisenbahn-Sicherungstechnik, sind sie nicht mehr als Arbeitserleichterungen für die nach wie vor notwendigen Assistent_innen.
Leider lassen Ihre Ausführungen hier den Schluss zu, sie seien, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Maße beeinträchtigt und könnten daher die eigentliche Problematik nicht vollumfänglich nachvollziehen.
Von Gerti
@ S. Drebes:
Strenggenommen bräuchte niemand dann auch nur ein Hilfsmittel.
Manche Menschen werden in den Elektrorollstuzhl gesetzt, um dann selber davonzufahren.
Manche Menschen werden ins Auto gesetzt, um dann selber davonzufahren.
Wie von Ihnen geschrieben wird, bräuchte dann auch niemand eine Schiebehilfe am Rollstuhl.
(Meiner Meinung nach):
Leider widersprechen (widerschreiben) Sie sich in Ihren Argumenten.
Ich merke lediglich an, dass für viele Behinderte viele Verrichtungen eigenständig möglich sind, wo sonst noch jemand eine Tätigkeit zusätzlich machen müsste.
Auch sich überforderd fühlende Ehepartner_innen wären nicht mehr der (gefühlten) Belastung des Hilfegebens ausgesetzt. Wobei ich mich wiederum frage: Weshalb haben die an der Ehe Beteiligten einander geheiratet?
Von Sven Drebes
Hallo Gerti,
es ging mir nicht um Übersetzungen, sondern darum, dass ich das meiste schon aus Deutschland kenne.
Und mir geht es auch nicht ums Recherchieren, sondern farum. den Sinn dessen, was man findet, zu hinterfragen. Drei Beispiele:
1. Das Bett, das Sie in die Sitzposition bringt, ersetzt memschliche Assistenz nur dann, wenn Sie sich vorher im Bett passend hinlegen, die Fernbedienung greifen und festhalten,. stabil sitzen und nach dem Aufsetzen auch selbstständig aufstehen oder übersetzen können. Die meisten Menschen, die in höherem Umfang Assistenz brauchen, können mindestens eine dieser Amforderungen nicht erfüllen.
2. Ein miotorisierter Kleiderschrank nützt Menschen, die die Kleidung nicht greifen oder selbst anziehen können, kaum etwas.
3. Besonders unterhaltsam fand ich die "Füttermaschine", die übrigens schon Charlie Chaplin vor knapp 80 Jahren kannte. Haben Sie sich mal gefragt, wie das Essen auf den Teller kommt oder was mit dem Telller danach passiert?
Kann es sein, dass die Technikfeindlichkeit, die Sie mir und Anderen unterstellen, einfach Realitätssinn ist?? Technische Hilfen sind gut. Sie haben aber auch ihre Grenzen.
PS: Ich schreibe hier als Privatperson.
Von Gerti
@ Sven Drebes:
Lassen Sie sich die Texte übersetzen.
Die Protagonist_innen in den Präsentationsfilmen sind allesamt schwerstbehindert. Manche der Portraitierten haben eine Mehrfachbehinderung und manche haben Muskeldystrophie.
Kritik an der Vorlage von Recherche-Ergebnissen ist (meiner Meinung nach) dann berechtigt, wenn die Recherche-Ergebnisse dem Sachthema, das besprochen wird, in keiner Weise inhaltlich Rechnung tragen. Die Recherche-Ergebnisse, die ich vorgelegt habe, tragen jedoch dem Recherche-/ Diskussionsthema vollumfänglich Rechnung.
An der Sprache, die in den Quellen verwendet wird, kann nun nicht kritisiert werden, zumal sich Protagonist_innen einer (wie auch immer ausgestalteten Behinderten_bewegung_ in Deutschland) gern und häufig auf das Leben von Behinderten in Schweden beziehen. Hierzu habe ich noch nie Kritik von ihnen vernommen.
Übrigens gibt es (da Sie bei der grünen Bundestagsfraktion arbeiten) im Deutschen Bundestag einen Übersetzungsdienst, wo Ihnen bestimmt den Begleittext des einen oder anderen Filmchens gern übersetzt wird. Dann können Sie sich (vom Text her) einen Eindruck verschaffen.
Ich habe eher den Eindruck, dass manche (hoch ausgebildete) Behinderte, die einen akademischen Grad tragen (manche derer haben zudem promoviert) nicht mögen, ihr Leben mit der Anwendung technischer Hilfsmittel, wie in den Filmen gezeigt, qualitativ zu verbessern.
Eine Anmerkung zu dem Hilfsmittel Bett, dessen Liegefläche sich drehen ließ: Dieses Bett war auf der Rehacare Düsseldorf 2014 ausgestellt.
Bitte veröffentlichen Sie doch noch Ihre Recherche-Ergebnisse, die von Ihnen in ihrem Leserbrief gegenüber mir genannt werden. Danke.
Von Sven Drebes
Hallo Gerti,
toll! Das meiste davon hätten Sie bestimmt auch auf Deutsch gefunden...
Und jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie hätten entweder keine Kraft in Ihren Armen und Beinen oder kaum Kontrolle darüber, und spielen mal eine typische Woche in Ihem Leben durch. Was nutzen dann die schönen Geräte???
Von Gerti
Hallo Herr Drebes,
die Technik, um Vieles allein (auch bei hochgradiger Behinderung) zu bewerkstelligen, da gibt es bei youtube viele Präsentationsfilmchen.
Unter anderem: das Wort velfaerdsteknologi eingeben und sehen, was da kommt.
http://www.youtube.com/watch?v=tf7bzgpLqlM
http://www.youtube.com/watch?v=FXNvRtrc5UM
http://www.youtube.com/watch?v=Zxt8myUWaDg
http://www.youtube.com/watch?v=EmfyHPYiJAc
http://www.youtube.com/watch?v=EmfyHPYiJAc
und so weiter und so fort.
Dänemark ist gerade neben Deutschland und nicht etwa auf dem Mond ...
Von lehmä
Beispiel für fragile Familienverhältnisse: Sohn beging bei schwerst körperbehinderter jüngster Schwester Suizid...
Von Sven Drebes
@Gerti:
Ihre Technik-Gläubigkeit in allen Ehren, aber bis es all die Hilfsmittel gibt, die menschliche Assistenten auch nur zur Hälfte ersetzen können, dauert es noch mehrere Jahrzehnte! Wenn es sie überhaupt je geben wird. Wir lassen uns ja nicht assistieren, weil es so bequem ist, es geht einfach nicht ohne.
Zudem sollten Sie sich mal mit den Grundlagen der Personaldisposition befassen. 24-Stunden-Assistenz bedeutet 168 Stunden, dazu kommen z.T. noch Bereitschaftszeiten. Die 40 Wochenstunden sind nur theoretisch verplanbar, weil die Leute auch mal Urlaub haben oder krank sind.
Von Beamtenschreck
Wenn recht zu unrecht wird, wird widerstand zur Pflicht.
Wenn wir uns aber einbilden, dass wir ein besseres Leben mit der Theorie erreichen können, dann sind wir ja auf einem guten Weg, und sollten nicht meckern, wenn alles zu langsam geht, oder immer anders kommt als manche bisher träumten.
Auch dass ab nicken will gelernt sein und braucht seine Zeit.
Von Susanne v.E
Beispiel für Benachteiligung:
Erwachsener Sohn, geistig und körperlich schwerst behindert, besucht seit 8 Jahren keine Werkstatt mehr, weil
dort nicht mal die Vorgabe "satt und sauber" erfüllt wurde. Alternative:Keine! Das Geld des LVR ist nach wie vor einrichtungsgebunden, denkbare Alternativen zu den Werkstätten werden immer noch nicht zugelassen.
Folglich bin ich als Mutter auch nach 27 Jahren rund um die Uhr eingespannt.
Nicht nur unser Sohn wird benachteiligt, weil er keine Alternative zur Werkstatt hat, auch die ganze Familie ist benachteiligt. Ein "normales Leben" ist durch diese massive Einschränkung nicht ansatzweise möglich. Wir leben jeden Tag "ohne Netz und doppelten Boden", weil wir nicht wissen, wie lange wir noch ausreichend Kraft haben werden und gar nicht darüber nachdenken dürfen, was passiert, wenn wir diese Kraft nicht mehr haben. Finanzielle Benachteiligung ist ein Aspekt, die Benachteiligung der Menschen mit schweren körperlichen und geistigen Behinderung ein weiterer.
Ein gutes Teilhaberecht muss auch Verbesserungen für diese Gruppe der Behinderten schaffen und darf sie nicht in den "heilpädagogischen Gruppen" der Werkstätten unter nicht tragbaren Bedingungen weiter aussondern.
Von Gisela Maubach
Beispiel für Benachteiligung:
Erwachsener Sohn mit geistiger Schwerstbehinderung durch Hirnschädigung darf für seine Tagesstruktur nichts anderes wählen als eine Werkstatt-Gruppe, wo er sich mit anderen geistig schwerstbehinderten Menschen durchgehend in einem Raum befindet, ohne dass sein Aktivitäten-Bedarf gedeckt werden kann.
Gestern teilt die Werkstatt mit, dass die Gruppe im nächsten Jahr von 3. bis 14. August geschlossen wird.
Außerdem wird die Werkstatt an den Brückentagen geschlossen (Freitag nach Neujahr, Weiberfastnacht und Freitag nach Weiberfastnacht, Freitag nach Christi Himmelfahrt, Freitag nach Fronleichnam). Auch Rosenmontag wird die Werkstatt geschlossen, aber man nennt dies "Brauchtumstag", so dass noch nicht mal ein Urlaubstag dafür draufgeht.
Jeder "richtige" Arbeitnehmer wäre glücklich über so viel "Freizeit", aber bei hohem Betreuungsbedarf ist es für erwerbstätige Angehörige eine enorme Herausforderung, wenn die Betreuung insgesamt mehr als sieben Wochen anderweitig gedeckt werden muss.
Und auch zwischen Weihnachten und Neujahr wird die Werkstatt natürlich geschlossen.
Da die "Eingliederungshilfe" hier einrichtungsgebunden gezahlt wird, fließt das Geld kalendertäglich an die Werkstatt - und zwar auch während der 35 Urlaubstage, die genommen werden müssen.
Am 28. Oktober wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass mein Sohn noch drei Tage Resturlaub für dieses Jahr hätte, die aber verfallen würden, wenn sie nicht genommen würden.
Nachdem am vergangenen Donnerstag im Mitteilungsheft stand, dass Sohn nichts gegessen hat, blieb er Freitag sicherheitshalber zu Hause. Am Wochenende lief die Nahrungsaufnahme jedoch völlig unauffällig.
Gestern nun wurde mitgeteilt, dass die drei Tage Resturlaub immer noch bestehen, und falls ich dafür keinen Urlaubsantrag stelle, würde die Werkstatt drei Urlaubstage festlegen.
Außerdem wurde gestern noch mitgeteilt, dass Sohn wieder nichts gegessen und getrunken hätte (als Epileptiker nicht ungefährlich).
Der Hunger und Durst wurde dann zu Hause unmittelbar nach Ankunft des Busses gestillt.
Nebensächlich ist dabei, dass diejenigen Nahrungsmittel, die ich täglich mitgebe (Bio-Waffeln, Obst, Gemüse) und die Sohn nicht (!) isst, in der Werkstatt bleiben und kein Krümel zurückgegeben wird.
Und sowas nennt sich "Teilhabe am Arbeitsleben", ohne dass man eine Alternative wählen darf.
Viele Eltern warten immer noch darauf, dass diese Form der Benachteiligung von der Behindertenpolitik thematisiert wird.
Solange diese Menschen weiterhin "vergessen" werden, kann man von keinem guten Teilhabegesetz sprechen.
Von Gerti
@ Sven Drebes:
Wie wäre es, sich solche orth. Hilfsmittel anzuschaffen, mit denen viele Alltagsverrichtungen (Fenster öffnen u. schließen, Tür öffnen und schließen; aus dem Bett sich hinsetzen und im Bett sich hinlegen und so weiter und so fort) selber bewältigt werden können?
Eine Hilfsmitteldiskussion ist bei kobinet bisher (meines Wissens) noch nicht eröffnet worden.
Sie können noch soviel Geld angehäuft haben, ohne dass orth. Hilfsmittel Sie ihr eigen nennen und nutzen können, nützt Ihnen ein Haufen Geld nix.
Von Gerti
@ gerusch:
Wieso soll künstlich noch eine Stelle (30 Stunden-Woche zugrunde gelegt) geschaffen werden? Hier reicht wohl eine 400-Euro-Zuverdienst-Stelle.
Ich betone noch einmal: Geben Sie älteren Menschen, gebrechlich sind, dasselbe, was Sie für sich als ausreichend erachten. Ältere Menschen zahlen bisher nahezu alles aus eigener Tasche.
Ich bin auch gespannt, ob bei den weniger Behinderten genommen und nur auf die schwer behinderten Behinderten umgeschichtet wird. Da möchte ich den nicht so schwer schwerbehinderten sehen, der diese Umschichtungen sich gefallen lässt.
Wieso von Behinderten nicht plädiert wird, sich solche technischen Hilfsmittel (bis hin zum elektrischen Fensteröffner, der vom Bedienpult eines Elektrorollstuhles aus zu bedienen ist) anzuschaffen, um unabhängig zu sein, dass ist mir unverständlich.
Vielleicht ist auch der Kenntnisstand, welche körperlichen Ausfälle unter Hinzuziehens von Technik kompensiert werden kann, bei Behinderten im Allgemeinen nicht sonderlich hoch(?)
Und nochmal auf Ehepaare, bei denen der nichtbehinderte Teil des Ehepaares (Partner_in) zur Co-Finanzierung der Assistenz herangezogen wird: Es käme auf den Versuch an, ein Gerichtsurteil zu erwirken, in dem festgestellt und abschließend geurteilt würde, ob (bestenfalls: dass) tatsächlich der Einkommenssatz nach oben korrigiert werden könne und werde.
Von Sven Drebes
@Gerti:
Es geht hier nicht darum, dem*der behinderten Partner*in ab und zu ein Buch zu reichen. Von den nichtbehinderten Partner*innen wird vielmehr erwartet, dass sie über Jahrzehnte hinweg neben ihrer Brotarbeit nahezu ihre gesamte Freizeit dafür aufwenden, den Menschen, in den sie sich verliebt haben, zu pflegen und ihr*ihm nicht von der Seite zu weichen. Dass das keine Beziehung auf Dauer aushält, beide Partner*innen schwer belastet und eine Liebesbeziehung im 21. Jahrhundert üblicherweise anders aussieht, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen. Dazu kommt noch, dass der*dem nichtbehinderten Partner*in de facto keinerlei Ersparnisse und so gut wie nichts vom eigenen Einkommen bleiben.
Das ist Armenrecht des 19, Jahrhunderts!
PS: Ich bin selbst in hohem Umfang auf Assistenz angewiesen.
Von gerusch
@gerti
Da liegen sie falsch.
Einkommensgrenze für ein Ehepaar liegt bei 1.056 Euro plus Unterkunftskosten. Alles was darüber liegt ist komplett einzusetzen.
Ausnahme: Pflegestufe III und Blinde. In diesen Fällen ist von dem was über der Grenze liegt 40 % einzusetzen. Wieviel der Ehepartner selbst von der notwendigen Assistenz übernimmt ist hierfür nicht relevant.
Zu den Assistenzkosten von 12 Tsd. Euro monatlich.
Die Kosten sind niedrig angesetzt.
Noch wurde die Lohnsklaverei nicht wieder eingeführt. 2.200 Euro sind wohl ein angemessener Lohn. Dazu kommen noch die Arbeitgeberbeiträge zu Sozialversicherung etc. Sodass die Kosten auf 3.000 Euro pro Stelle angemessen sind.
Mit 3 Stellen kommt man aber nicht hin, denn es gibt noch Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitszeiten auszugleichen.
Das passt schon mit den 12.000 Euro.
Was aber immer zu wenig berücksichtigt wwird, ist die Tatsache, dass bis zu 80 % dieser Kosten über zusätzliche Sozialabgaben und Steuern sowie Einsparungen bei Sozialleistungen an den Staat zurückfließen.
D.h. sobald mehr als 20 % der Kosten selbst zu tragen sind bereichert sich die Allgemeinheit sogar an den Assistenznehmern.
Von Gerti
Wieso arm?
Beispiel für Behinderte im öD:
3.164,13 Euro steuerfrei, Gehaltsstufe 3.
Hiervon (wie beim Ehepaar Claßen-Fischer) 40 Prozent Abzug zur Co-Finanzierung der Assistenz für die nichtbehinderte Lebenspartnerin; 1265,66 Euro für jeden an Einkommen.
Nicht schlecht.
Und das Ehepaar Claßen muss ja gar nicht ganz für die Assistenzkosten aufkommen, die sie via Teilabzug des Gehalts co-finanziert. Also zahlt doch der Staat bereits über die Hälfte der monatlichen Assistenzkosten.
Wenn nun sich Herr Fischer-Claßen hälftig an den Aufgaben, die die Assistenz ausmachen, beteiligt, dürfte (so, wie ich das verstehe) vom Gehalt Beider staatlicherseits nichts mehr abgezogen werden.
Von Gerti
Interessant, wie von den Regierungsparteien auf DDR-Sozialgesetzgebung abgefahren, ja, diese sozialgesetzliche Gesetzgebung reanimiert wird.
ALLERDINGS konnten sich NICHTbehinderte Angehörige (Lebenspartner_innen) nicht auf den finanziellen Lorbeeren ausruhen, wie das von den NICHTbehinderten Lebenspartner_innen neuerdings gefordert wird.
Weshalb ein/e Ehepartner_in nicht der / dem behinderten Lebenspartner_in zur Hand gehen kann, ist und bleibt für mich ein Rätsel.
Weshalb muss eine Assistenz 12Tsd. Euro mtl. kosten? Das Gehalt einer Krankenschwester oder einer Krankenpflegerin zugrunde gelegt, dürfte bei Assistenz höchstens 2200.00 Euro Brutto mtl. an Ausgaben angesetzt werden (eine 40Stundenarbeitswoche je Assistentin zugrunde gelegt inklusive Feiertagszuschlägen und Schichtzulagen).
Da Assistent_innen selten Fachhochschulausbildung im Fach (Pflege, Krankenbegleitung) aufweisen, müssen noch am Gehalt von 2.200 Euro etwa 300.00 Euro mtl. Abstriche gemacht werden; bleiben 1.900.00 Euro Brutto an Gehalt. Dann sind 3 x 1.900,00 Euro mtl. je Fachkraft anzusetzen und es wird auf einen Betrag von 5.700,00 Euro Brutto gekommen.
Wenn der Betrag so moderat gehalten wird, können auch alte Menschen (die auch ein Anrecht auf Assistenz haben und die oft hart und lange gearbeitet haben) davon etwas haben.
Ich habe etwas dagegen, DASS NICHTbehinderte Lebenspartner nicht mit Leistungserbringung herangezogen werden.