Kommt endlich in die Pötte!
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: Gerhard Bartz
Hollenbach (kobinet) Unter dieser Überschrift verteilte der Bundesverband ForseA e.V. seine Gedanken zum Jahreswechsel unter seinen Mitgliedern und Anhängern. Auch in diesem Jahr prangert der Verein zahllose Probleme an, die behinderte Menschen mit Assistenzbedarf aufgrund einer ungepflegten Gesetzeslandschaft mit den zuständigen Kostenträgern hätten. Wieder wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober zitiert, in der unmissverständlich der richtige Umgang mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes dargestellt wird.
In dem Text wird auch festgestellt, dass der Verschwendungszähler auf der ForseA-Seite in diesen Tagen die 1,5-Milliardengrenze überschritten hat. Soviel gab der Staat nach ForseA-Angaben dafür aus, im Wege der Einkommens- und Vermögensanrechnung runde 25 Millionen Euro einzusparen. ForseA setzt damit die Erträge und Aufwände mit der Größe einer Zigarettenschachtel im Verhältnis zur Höhe des Kölner Domes ins Verhältnis. Die Abschreckung der Bürgerinnen und Bürger, die gesetzliche Festlegungen in Anspruch nehmen wollen, ist dem Staat, also uns Bürgerinnen und Bürgern viel Geld wert.
Der Rundbrief schließt mit der Aufforderung, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht weiter auseinanderdividieren lassen sollen.

Von Rosi Nante
Sehr geehrter Herr Drebes,
der Vorwurf der "Überbehütung" ist inzwischen ein echtes Totschlagargument von denjenigen, die sich unser Leben mit allen Belastungen nicht mal annähernd vorstellen können.
Ich neige ganz sicher nicht zur Überbehütung und würde mein Kind sehr gerne loslassen, aber die Bedingungen sollten wenigstens einigermaßen akzeptabel sein. Aber auch hier regiert die Segregation nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Von Rosi Nante
Mit den Politker/innen meine ich in erster Linie genau diejenigen, die öffentlichkeitswirksame Ämter in den Wohlfahrtsverbänden innehaben.
Diese Amtsträger bejubeln die von den Jurist/innen*) der Verbände (Caritas, Diakonie, Lebenshilfe u.a.) veröffentlichten Forderungen und fallen aus allen Wolken, wenn betroffene Eltern ihnen die Konsequenzen schildern.
*) mich würden da auch die Netzwerke und inoffiziellen Verbindungen der Jurist/innen der Selbstvertreter und der Verbände interessieren.
Von lehmä
Liebe Rosi Nante,
… und aus dieser vermeintlichen oder wirklichen Wissenslücke schlagen dann einige Behindertenverbände – wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe - aber auch leider Interessensvertretungen von Behinderten mit „Partikularinteressen“ (zit. nach Gerhard Bartz)
mitleidheischend Kapital.
Grüße
Von Rosi Nante
Es ist beängstigend, wie dreist die Rechte von schwerstbehinderten Menschen verraten und verkauft werden. Es ist immer klarer zu sehen, dass die hier bereits geäußerten Befürchtungen der Eltern (http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28759/Soziale-Teilhabe-ist-Menschenrecht.htm) zutreffen.
Das Aussortieren nach genetischen Kriterien wird von ALLEN scharf verurteilt, aber das Aussortieren nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird von etlichen Scheuklappenträgern als dringend erforderliches Bundesteilhabegesetz propagiert.
Bezeichnend ist hier auch, dass der größte Teil der Politker/innen keinen blassen Dunst von dem hat, was hier genau passiert!
Von Dagmar B
lehmä hat geschrieben:
Harry Hieb
Jau,Herr Hieb hat auch wieder zugeschlagen :o)
Ich wollte eigentlich schon beim Neujahresgruß seine egoistischen Ergüsse als Highlight des letzten Jahres erinnern,ich hatte aber den Namen vergessen,obwohl der ja ganz gut zum Thema Keule passt :o)
Von Interessierte
Hallo zusammen,
ich muss, wenn ich Zeit habe, diese Diskussion hier erst nachlesen. Aber da ich ich selbst Mutter einer Tochter mit Beh. bin, kann ich auch Sorgen, dass "Kinder" später einmal irgendwo versauern sehr gut nachvollziehen. Es ist ja nicht so, dass Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Kinder nicht nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen. Aber wenn man seine Kinder "ziehen lässt", dann möchten alle Eltern in der Gewissheit leben, dass es ihnen gut geht. Und es geht ihnen nicht gut, wenn sie nichts anderes als ihre Wohnung oder Einrichtungen nur von innen sehen. Das hat nichts damit zu tun, "wie behindert" ein Mensch ist, sondern etwas damit, dass jeder Mensch einen "Tapetenwechsel" braucht, um sich wohl zu fühlen. Wie der nun aussieht, gestaltet sich sicher individuell. Aber der Mensch kann und darf nicht dazu verdonnert werden, dass er sich nur bei der Arbeitsstelle oder sogar nur in seinen 4 Wänden Abwechslung finden, suchen akzeptieren....muss.
MfG Gabi
Von lehmä
Liebe Frau Dagmar B.,
wollte Sie nicht mit der „Keule“ erschlagen, kann jedoch nicht mehr zurückverfolgen, wer sie zuerst geschwungen hat.- Eins ist mir jedoch über die Killerphrase der „Überbehütung“ klar geworden:
Es gibt nur eine einzige Gruppe, die vom Teilhabegesetz – wenn es denn auf die vorgesehene Weise alle parlamentarischen Instanzen passieren sollte – profitieren würde, das sind die Behinderten mit gesichertem Einkommen und Vermögen, s. „Offener Brief“ der Gruppe NITSA um Harry Hieb in kobinet-Nachrichten vom 5. Januar 2015.
Grüße
Von lehmä
Lieber Sven Drebes,
zur Begründung meiner dargestellten An- und Einsichten s. vor allem: „Offener Brief an die Mitglie-der der Arbeitsgruppe "Bundesteilehabegesetz“ “, verfasst von Harry Hieb am 03.01.2015 mit Veröffentlichung in den kobinet- Nachrichten am 05. Januar 2015. Sic! („Asterix-Latein“ aus Caesars „De bello Gallico“) Grüße
Von lehmä
Denke, wir Eltern von arbeitsunfähigen Kindern haben jetzt gemeinsam über die angebliche „Überbehütung“ den Nagel auf den Kopf getroffen: Der wunde Punkt, der Knackpunkt des Teilhabegesetzes liegt darin:
1. Wie kommen die leistungsstarken Behinderten an ihr „wohlverdientes Einkommen und Vermögen“, d.h. raus aus der Sozialhilfe.
2. Wie können gleichzeitig die „arbeitsunfähigen“ Behinderten rausgehalten werden, indem sie mit Almosen abgespeist und befriedet werden. Dies ist vorerst gelungen, indem im jetzigen Stadium offenbar nur einseitige Interessensvertretungen zu den Treffen geladen werden.
Mögen sich einige jetzt sehr aufregen, das ist es mir wert, denn so sieht doch die politische Realität aus!
Das ist die Keule, wie wahr, Frau Dagmar B.!
Von Gisela Maubach
Und was die "Freizeit" betrifft:
In der vergangenen Nacht gab's zwischen den Schlafintervallen auch einige Male "Freizeit" . . . .
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
Sie haben im Zusammenhang mit Kommunikation auch von der Entwicklung von Vorstellungen über das Leben geschrieben, und ich habe gleichzeitig auch erwähnt, dass mein Sohn vor jedes fahrende Auto laufen würde und vom Flußufer in Wasser springen würde - wenn man ihn denn ließe.
Bei Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung hat Selbstbestimmung nun mal da ihre Grenzen, wo Sie sich selbst schweren Schaden zufügen würden, und dass wir Eltern hier nicht die Behinderer unser Kinder sind, sondern enorme Arbeit leisten, wird bisher nicht nur ignoriert, sondern sogar noch mit Füßen getreten.
Von lehmä
@ Gerti
Es herrscht in Deutschland das Subsidiaritätsprinzip; d.h.: jede Sozialleistung – Grundsicherung ist eine Sozialleistung – ist mit einer anderen zu verrechnen. Beispiel: Eines unserer Kinder war nur sehr kurzfristig aufgrund fortschreitender Behinderung in einem „regulären“ Arbeitsverhältnis beschäftigt; es bezieht nunmehr Grundsicherung, mit dem sein minimaler Anteil an Rente wegen voller Erwerbsminderung verrechnet wird. Dieses Kind kommt über das Maß der Grundsicherung niemals hinaus. Die Sozialämter drängen im Übrigen immer mehr darauf, das Kindergeld, das uns Eltern zusteht, auf das Kind überzuleiten mit der beschriebenen Folge, dass dieses Kindergeld „subsidiär“ mit der Grundsicherung verrechnet , d.h. abgezogen wird.
Mit unübersehbaren Folgen Für Kind und Eltern...
Grüße
Von Dagmar B
soll nicht heißen :
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ignoriert
sondern :
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiterbefolgt
Von Dagmar B
Herr Drebes hat geschrieben:
Was die Überbehütung betrifft, kann ich Ihre Sorge oder Erfahrung nachvollziehen, dass interessierte Stellen das Argument als Keule auch für Leistungsverweigerung nutzen.
Hallo Herr Drebes
So allgemein hatte ich das eigentlich garnicht dokumentiert.
Es geht ausdrücklich um die Regelbedarfstufe 3,und das Argument :
"würde einem Kind im elterlichen Haushalt per se eine geringere Selbständigkeit als zB in einer ambulant betreuten Wohngruppe zukommen."
Dies wird,trotz Rechtsentscheid des Bundessozialgerichtes:
" Ein solches Verständnis liefe neben dem Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen aus Art 3 Abs 3 GG und dem Diskriminierungsverbot auch der Verpflichtung des Staates aus Art 23 Abs 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 (UN-Behindertenrechtskonvention , Gesetz vom 21.12.2008 - BGBl II 1419 -, in der Bundesrepublik in Kraft seit 26.3.2009 - BGBl II 812) zuwider, wonach die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleiche Rechte in Bezug auf das Familienleben haben. "
ausdrücklich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ignoriert und führt auch weiterhin dazu,das! allen! erwachsenen behinderten Menschen ,die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihren Eltern leben,die Leistungen gekürzt werden.
Die Überbehütungskeule trifft demnach nicht nur vereinzelt,sondern systematisch,und wird auch nicht durch irgendwen,sondern durch das Bundesministerium geschwungen.
Frau Maubach hat geschrieben:
Das Wort "Freizeitgestaltung" trifft nicht ansatzweise den Bedarf, den ein Mensch hat, der ununterbrochen betreut werden muss und dürfte daher kaum zu einer notwendigen Bedarfsdeckung führen.
Da schließ ich mich an.
Es geht !noch! um :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__53.html
(3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.....................
Insoweit kann eine Tagesstrukturierung keine Freizeitgestaltung sein,sondern eine Maßnahme,um die Folgen der Behinderung zu mildern und die Teilhabe zu sichern.
Herr Drebes hat geschrieben:
Die Aufgabe ist, zu erkennen, auf welchem Weg ein Mensch kommuniziert (Zwinkern, Mimik, Bewegungen, "Hopsen"...) und zu lernen, was es bedeutet.
Das würde ich jetzt mal so stehen lassen und als gesamtgesellschaftlichen Auftrag verstehen,denn wir wollen ja davon ausgehen,das Menschen mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten nicht nur Kontakt zu Bezugspersonen haben,sondern gleichermaßen auch in der Öffentlichkeit anwesend sind.
Wichtig wäre vielleicht auch,das nicht fälschlicherweise die(einzige) Möglichkeit eines Menschen, durch eine aschfahle Gesichtsfarbe mitzuteilen,das er Ruhe braucht,so zu interpretieren,das er durch diese Möglichkeit gleichermaßen geeignet ist für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Denn verstehen und interpretieren sind zweierlei.
Von Gerti
Die Höhe des Auszahlbetrages der Rente ändert sich nicht bei Parallelbezug anderer finanzieller Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das wird nicht alle 'anderen' Leistungen der DRV Bund betreffen, nur Einige, aber immerhin.
Ich halte es nicht für rechtlich nicht machbar, ebenso einen Passus in einem Gesetz zu verankern, mit dem festgelegt wird, DASS das Betreuungsgeld (oder wie die Geldleistung nun genannt wird) der Höhe nach unabhängig zu dem hauptsächlich bezogenen monatlichen Geld gezahlt wird.
Vielleicht hat jemand die Möglichkeit, sich mal mit dem Rentenrecht der DDR vertraut zu machen. Hier gab es (meines Wissens) Unterhaltsregelungen, die jüngeren schwerstbehinderten Menschen sehr entgegenkamen. Das Einkommen war hier eine Rente und der Bezug von Sonderpflegegeld. Wer in dieser rechtlichen Konstellation finanzielle Unterstützung bekam, dem wurden andere finanzielle Einkommen der Höhe nach nicht gekürzt.
Ich halte das mehr für als eine Überlegung wert, mal zu schauen, was es an sozialrechtlichen Regelungen bereits 'wann und wo' bereits mal in der jüngeren Sozialgeschichte praktisch gegeben hat.
Von Gerti
@ Frau Maubach; Ihr Leserbrief vom Sonntag, 4. Januar 2015 20:48:
Wenn die Leistungen sofort von der Grundsicherung wieder abgezogen werden, müssen die Leistungen rechtlich (meiner Meinung nach) so gestellt werden, DASS die NICHT abziehbar sind.
Zum Beispiel gibt es im Rentenrecht Leistungsgewährung, wo die zu der anderen Leistungszahlung die Rente (ihres Auszahlbetrages nach) nicht gekürzt wird.
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
drehen Sie mir nicht die Worte im Mund um!
SIE haben geschrieben, dass Sie erkannt haben, dass Ihr Sohn gerne schwimmt, weil er fröhlich durchs Wasser hopst. Das bedeutet für mich, dass zwischen Ihnen beiden eine Kommunikation stattfindet.
Und was die "Freizeitgestaltung" betrifft, kommt der Begriff daher, dass es einen griffigen Gegenbegriff zu "Arbeit" braucht. Dabei geht niemand davon aus, dass alle Leute ins Theater gehen oder Schach spielen, das Spektrum ist da sehr breit zu verstehen. Das, was zur umfassenden Versorgung notwendig ist, wird ja unabhängig davon gebraucht, ob ihr Sohn in der Werkstatt, im Schwimmbad oder sonstwo den Tag verbringt.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
da ich ja schon häufig erwähnt habe, dass der von mir angesprochene Personenkreis auf keiner Tagesordnung zu Inklusion bzw. Bundesteilhabegesetz erscheint, habe ich in meiner Frage, wo dies thematisiert wird, bewusst hinzugefügt: " . . . damit die personenzentrierte Bedarfsdeckung auch für arbeitsunfähige Menschen in das Bundesteilhabegesetz einfließen kann".
Wo wird Punkt 1o nun diskutiert? In der Begründung steht dort (Zitat):
"Für diese Personengruppe kann eine dem Bereich „Freizeitgestaltung“ zuzuordnende Tagesstrukturierung wesentlich sinnvoller sein, wenn es darum geht, sie in ihrer Teilhabe zu stärken und zu unterstützen."
Das Wort "Freizeitgestaltung" trifft nicht ansatzweise den Bedarf, den ein Mensch hat, der ununterbrochen betreut werden muss und dürfte daher kaum zu einer notwendigen Bedarfsdeckung führen.
Mittlerweile ist zu befürchten, dass die Bedarfe dieser Menschen als eine Art Manövriermasse der Verhandlungsbasis benutzt werden, denn auch aus dem Büro von Corinna Rüffer wurde mir ja mitgeteilt, dass zu befürchten ist, "dass für erwachsene Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und mit komplexen Bedarfslagen auch in Zukunft keine adäquaten, spezialisierten Versorgungsangebote existieren werden." Und ohne in's Detail zu gehen, wurde anschließend unmittelbar die Wichtigkeit der Einkommens- und Vermögensfreiheit beschrieben!
Dass nicht alle Aspekte eines Bundesteilhabegesetzes innerhalb eines kurzen Beitrages oder einer Veranstaltung behandelt werden können, war bisher die Standard-Antwort bei ausschließlich allen (!) Anfragen, die ich an Veranstalter oder Politiker gerichtet habe, die die von mir dargestellte Problematik grundsätzlich (!) ausschließen.
Aber wenn man nicht alle Aspekte in einem Beitrag oder einer Veranstaltung behandeln kann, müsste man die fehlenden Aspekte dann halt mal in einem anderen Beitrag oder Veranstaltung behandeln, aber die Wahrscheinlichkeit geht gegen 0, dass auf der nächsten Tagesordnung nicht auch wieder (nur) "das übliche" Thema dran ist.
Ihre durchaus sinnvolle Forderung, "möglichst alle Leistungsansprüche den behinderten Menschen selbst zuzuschreiben", wurde aus dem Büro von Corinna Rüffer übrigens wie folgt dargestellt: "Eine ersatzlose Streichung des Kindergeldes für Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung halten wir für falsch. Trotzdem würden wir gerne die bisherige Praxis (Fortzahlung des Kindergeldes) verändern. Das Geld sollte nicht an die Eltern, sondern - sofern möglich - an die behinderten Menschen selbst ausgezahlt werden."
Eine derartige Darstellung lässt erkennen, wie wenig man sich bisher mit der Komplexität der Leistungen für diesen Personenkreis beschäftigt hat, denn wenn die behinderten Menschen das Kindergeld selbst ausgezahlt bekämen, würde es ihnen von der Grundsicherung direkt wieder abgezogen!
Außerdem scheint auch hinsichtlich des Werkstatt-Personals noch viel Informationsbedarf zu bestehen, denn entgegen Ihrer Darstellung fehlt es nach Auskunft aus erster Hand an Bewerbungen von Heilerziehungspflegern, da sie in anderen Bereichen besser bezahlt werden. Mir selbst sind mehrere Altenpflegerinnen bekannt, die als Betreuerinnen im "Förderbereich" von Werkstätten arbeiten. Auch junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr in der Werkstatt absolvieren und selbst erst jeweils eingearbeitet werden müssen, werden in den Personalschlüssel eingerechnet. Außerdem haben die Betreuungsschlüssel auf dem Papier selten etwas mit dem in der Realität zu tun, so dass in aller Regel keine individuelle Bedarfsdeckung möglich ist.
Energisch widerspreche ich Ihrer Darstellung von Überbehütung, denn was Sie in Ihrem (!) "Umfeld" in Ihrem (!) Leben beobachtet haben, können Sie nicht ansatzweise mit einer schweren geistigen Behinderung vergleichen.
Dass Sie hier von völlig unpassenden Voraussetzungen ausgehen, erkennt man auch an Ihrer Vorstellung von der Kommunikation, "(Zwinkern, Mimik, Bewegungen, "Hopsen"...) und zu lernen, was es bedeutet".
Damit suggerieren Sie, dass Eltern das Selbstbestimmungsrecht ihrer erwachsenen Kinder dadurch einschränken, dass sie ihre Kommunikation nicht richtig interpretieren (können).
Bis in's Erwachsenenalter haben unsere Kinder aber schon viele unterschiedliche Betreuungspersonen durchlaufen, und mein Sohn konnte beispielsweise bisher noch keinem einzigen Menschen mitteilen, wann es Zeit für die Toilette wäre, sondern er wählt dafür ganz "selbstbestimmt" einen Zeitpunkt, den er häufig dadurch mitteilt, dass es um ihn herum unangenehm riecht.
Lieber Herr Drebes, nicht nur als betroffene Mutter, sondern auch als Mitarbeiterin eines Vereins zur Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern, habe ich zahlreiche andere Eltern kennengelernt und kann Ihnen versichern, dass für die meisten von ihnen Ihre Wortwahl "Überbehütung" ein Schlag in's Gesicht ist und dass unsere nicht-mitteilungsfähigen Kinder durch so ein Elternbild noch weiter ausgegrenzt würden!
Von Sven Drebes
So, und jetzt wieder aks "Privatmensch":
@Liebe Frau B,
was ich zum Thema Kommunikation geschrieben habe, meine ich nicht als Forderung an einzelne behinderte Menschen. Meiner Meinung nach kommuniziert jeder Mensch irgendwie, auch wenn er schwerste sogenannte geistige Behinderungen hat oder im Koma liegt. Die Aufgabe ist, zu erkennen, auf welchem Weg ein Mensch kommuniziert (Zwinkern, Mimik, Bewegungen, "Hopsen"...) und zu lernen, was es bedeutet. Notwendig ist es, weil es aus den gestern beschriebenen Gründen unwahrscheinlich ist, dass der behinderte Mensch in seinem Leben nur eine Bezugsperson hat. Mit der Diskussion um Rechte oder gar dem Lebensrecht hat das rein gar nichts zu tun.
Woher die Fachkräfte nehmen? Zum Teil sind sie schon da, z.B. in Wohnheimen oder Werkstätten. Eine ganze Reihe entsprechend ausgebildeter Menschen ist leider auch arbeitslos oder auf Stellen beschäftigt, die nicht ihrem eigentlichen Profil entsprechen. Ich vermute aber auch, dass das alleine nicht reicht. Daher müssen die Kostenträger bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. Und man muss besser als heute überlegen, für wen bzw. welche Tätigkeiten es welche Fachkräfte oder angelernte Mitarbeiter braucht, ohne dass die Qualität der Unterstützung leidet.
Was die Überbehütung betrifft, kann ich Ihre Sorge oder Erfahrung nachvollziehen, dass interessierte Stellen das Argument als Keule auch für Leistungsverweigerung nutzen. Aufgrund dessen, was ich in meinem Umfeld in meinem Leben beobachtet habe, reagiere ich aber immer sehr misstrauisch bis allergisch auf Aussagen, dass jemand "zu nichts" in der Lage ist.
@Liebe/r Lehmä,
ich habe mich auf dem Gymnasium zwar gegen den Lateinunterricht entschieden, fürs "Asterix-Latinum" hat es aber gereicht.
Das, was das Forum behinderter Juristinnen und Juristen zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt hat, kann auch meiner Meinung nach nicht einfach vom Gesetzgeber "1:1" abgeschrieben werden, weil es Lücken hat und ich einige Vorschläge problematisch finde. Große Teile davon sind aber gut und würden auch die Situation schwerstbehinderter Menschen deutlich verbessern. Daher halte ich Generalangriffe für problematisch, weil sie auch die "Gallier" als gespaltener erscheinen lassen, als sie es in Wahrheit sind.
Frau Poser wurde in einem 3- oder 4-minütigen, sehr "menschelnden" Beitrag porträtiert, da kann man nicht erwarten, dass alle Aspekte des Themas behandelt werden.
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
für Sie war mein PS von gestern gedacht. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/028/1802878.pdf , konkret Punkt III.1c, d, f und vor allem o.
Von Dagmar B
Herr Drebes hat geschrieben:
Wenn ich schreibe, dass es Wege der Kommunikation mit Ihren Kindern geben "muss", meine ich damit zweierlei. Erstems bin ich mir sicher, dass es diese Wege gibt, wobei ich weiß, dass es bei manchen (deutlich) schwieriger ist als bei anderen, den geeigneten Weg zu finden und zu praktizieren. Zweitens halte ich es im Sinne der Betroffenen für unbedingt erforderlich
Hallo Herr Drebes
Bedauerlicherweise begründen Sie nicht,warum und welche Kommunikation sie dringend erforderlich finden.
Wenn ich über Ihre Forderung nachdenke,fällt mir sofort der Präferenzutitiltarismus aller Peter Singer ein.
Quasi Kommunikation als Präferenz oder als Grundlage ,Rechte zu haben und Rechte ausüben zu können.
Daher kann ich mich im Moment Ihrer verhältnismäßig allgemein gehaltenen Forderung überhaupt nicht anschließen,sondern bin der Auffassung das grundsätzlich alle Rechte allen Menschen immanent sind,unabhängig davon,ob sie diese auch kommunizieren können.
Sie kämen sicher ja auch nicht auf die Idee,Coma-Patienten perse alle Rechte abzusprechen,weil diese nun wohl tatsächlich nicht kommunizieren können.
Zitat:
Es ist wichtig, weil ein nicht gerade kleiner Teil der Menschen (egal ob mit oder ohne Behinderungen) keine Geschwister oder Cousins / Cousinen hat, oder nur solche, deren Lebensumstände es nicht erlauben, die Unterstützung der behinderten Menschen zu übernehmen, oder es nicht wollen (was ich für völlig legitim halte).
Ich schließe mich selbstverständlich Ihrer Forderung bezüglich außerbiologischen Versorgungsstrukturen an,nur,und da weise ich jetzt das zweite Mal draufhin,kippt im Moment auch die Selbstverständlichkeit,mit der ehemals Frauen für ausreichend Nachschub an Arbeitskräften in den außerbiologischen Versorgungsstrukturen gesorgt haben ,gut ausgebildete Frauen (Männer sind ja eher eine Seltenheit) gehen nicht mehr selbstverständlich in die Pflege etc..,und auch das halte ich für legitim.Daher nochmal meine Frage,wie sie,wenn z.b. für alle Menschen ein Recht auf Assistenz durchsetzen,die Assistenz benötigen,die Fachkräfte auftreiben wollen.
Zum Thema Überbehütung zitiere ich aus der aktuellen Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes zur Regelbedarfsstufe 3
Zitat
Das entsprechende Leitbild normiert § 1626 Abs 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Pflege und Erziehung des (minderjährigen) Kindes, wonach Eltern dabei die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen. Gegenüber einer (nach heutigen Maßstäben entwicklungsgefährdenden) Inanspruchnahme elterlicher Befugnisse, als die die elterliche Sorge noch vor wenigen Jahrzehnten verstanden wurde, stellt sich § 1626 Abs 2 Satz 1 BGB als bewusste Selbstbeschränkung der Eltern zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung ihres Kindes dar (vgl etwa Huber in Münchener Komm zum BGB, 6. Aufl 2012, § 1626 BGB RdNr 61 mwN). Dieses gesetzgeberische Verständnis von Elternverantwortung findet zwar wegen der Volljährigkeit der Leistungsbezieherin unmittelbar auf die zur Entscheidung stehende Konstellation keine Anwendung; es entspricht gleichwohl typisierend dem Bild eines familienhaften Zusammenlebens auch mit behinderten erwachsenen Kindern, und zwar insbesondere dann, wenn es - wie hier - bei der Aufenthaltsbestimmung und den Wohnungsangelegenheiten unter Betreuung der Mutter steht. Denn auch das Handeln des Betreuers ist am Wohl des Betreuten auszurichten und nach dessen Fähigkeiten entsprechend seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten; die Ziele der Rehabilitation behinderter Menschen sind dabei besonders in den Blick zu nehmen (vgl § 1901 Abs 2 und Abs 4 BGB).
Dem Bestreben, das Kind über seine Volljährigkeit hinaus möglichst weitgehend mit dem Ziel der größtmöglichen Selbständigkeit zumindest in Teilbereichen des Lebens zu fördern, stünde die Annahme entgegen, anknüpfend an die Schwere einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung, damit an die Auswirkungen einer Behinderung, würde einem Kind im elterlichen Haushalt per se eine geringere Selbständigkeit als zB in einer ambulant betreuten Wohngruppe zukommen. Ein solches Verständnis liefe neben dem Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen aus Art 3 Abs 3 GG und dem Diskriminierungsverbot auch der Verpflichtung des Staates aus Art 23 Abs 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 (UN-Behindertenrechtskonvention , Gesetz vom 21.12.2008 - BGBl II 1419 -, in der Bundesrepublik in Kraft seit 26.3.2009 - BGBl II 812) zuwider, wonach die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleiche Rechte in Bezug auf das Familienleben haben.
Ich stimme da völlig überein und schließe mich der Begründung an.
Die hier erwähnte perse Überbehütungskeule ,mit der man hier behinderten Menschen die Gelder kürzt,hat für mich was von DDR.....
Von Gisela Maubach
Erwähnenswert ist auch, dass im Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen die Werkstatt-Regelungen (§§ 136 ff SGB IX) unangetastet geblieben sind - u.a. auch § 140 SGB IX, wonach Arbeitgeber ihre Ausgleichsabgabe reduzieren können, wenn sie Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__140.html
Von lehmä
Lieber Herr Drebes,
Frau Poser hat hauptsächlich über Vermögens- und Einkommensabhängigkeit gesprochen, auch über ein Papier, das behinderte Juristinnen und Juristen zum Teilhabegesetz vorgelegt haben. – Das ist der Punkt!
Kennen Sie aus dem Lateinunterricht den Satz: „Gallia … est divisa in partes tres!“, so sind wir denn nun auch geteilt: in Behinderte, die sich Teilhabe im Sinne von Einkommens und- Vermögensunabhängigkeit erstreiten und Eltern, deren behinderte Kinder keine Teilhabe an Einkommen und Vermögen erstreiten können. Da die Möglichkeiten schlichtweg fehlen! So ist es wohl!
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
bekomme ich keine Antwort auf die Frage, wo das Ziel, "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" dürfen nicht vorrangig vor Leistungen zur "sozialen Teilhabe" sein, bisher thematisiert wird, damit die personenzentrierte Bedarfsdeckung auch für arbeitsunfähige Menschen in das Bundesteilhabegesetz einfließen kann?
Von Gerti
@ Frau Maubach,
@ Alle,
zunächst wünsche ich ein schönes Neues Jahr.
"... 5 Milliarden für die neue Eingliederungshilfe vom Bund an die Länder und die Kommunen sollen verschoben" werden, so Bentele im Interview.
Woher das Geld kommen soll, laut Bentele: Fond der Unterkunft oder über Sozialhilfeempfänger oder über Bundesteilhabegesetz oder Bundesteilhabegeld ..."
Mitschrift aus dem nachträglichen Ansehen der Sendung. Sendung ist in der ZDF-Mediathek hochzuladen.
Von Sven Drebes
Und noch ein Lese-Tipp:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/028/1802878.pdf
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
zum Glück ist das ZDF ja kein Staatsorgan. Wenn der Sprecher im "Menschen"-Beitrag über Frau Poser etwas über ihr Engagement erzählt, ist das also noch keine Vorwegnahme einer politischen Entscheidung.
Übrigens, haben Sie sich mal mit der Redaktion in Verbindung gesetzt?
Von Gisela Maubach
In der ZDF-Sendung "Menschen - das Magazin" wurde die Katze jetzt wohl aus dem Sack gelassen:
Mit dem Teilhabegesetz sollen Assistenzleistungen (!) aus der Sozialhilfe genommen werden.
Stand im Koalitionsvertrag da nicht noch das Wort Eingliederungshilfe?
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" dürfen nicht vorrangig zu Leistungen zur "sozialen Teilhabe" sein.
Dieser von Ihnen formulierte Satz ist meine zentrale Forderung.
Wo wird dieses Ziel bisher thematisiert, damit die personenzentrierte Bedarfsdeckung auch für arbeitsunfähige Menschen in das Bundesteilhabegesetz einfließen kann?
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
liebe Frau B.,
liebe/r Lehmä,
liebe andere Eltern,
wir sind uns in mehreren Punkten voillkommen einig:
- Teilhabeleistungen (heute meist "Eingliederungshilfe") dürfen nicht an den "Besuch" von (bestimmten) Einrichtungen gekoppelt sein. Das PB ist ein (!) Weg, das sicher zu stellen.
- "Leistungen zur Teilhabe am Arbeittsleben" dürfen nicht vorrangig zu Leistungen zur "sozialen Teilhabe" sein. Ich teile Ihre Meinung, dass es Menschen gibt, für die die Arbeitswelt nicht das geeignete Umfeld ist, um Teilhabe zu verwirklichen. Zudem muss auch für behinderte Menschen, die arbeiten, das Recht gelten, die Zeit, in der sie nicht arbeiten, nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Drittens sehe ich nicht ein, warum behinderte Menschen, die einen bestimmten Unterstützungsbedarf haben, vom Staat mehr zur Arbeit angehalten werden sollen als andere Menschen. (Woher das historisch kommt, kann in Udo Siercks "Arbeit ist die beste Medizin" nachgelesen werden.)
Ich bestreite auch nicht, dass Sie das Beste für Ihre Kinder wollen und für sie ein Leben verwirklichen wolllen, das deren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. "Wünsche" verstehe ich hier sehr weit gefasst. Und ich maße mir weder an, besser mit ihren Kindern kommunizieren zu können als Sie, noch besser zu wissen, was für sie am besten ist.
Jetzt zu unsseren (vermeintlichen oder realen) Differenzen:
Wenn ich schreibe, dass es Wege der Kommunikation mit Ihren Kindern geben "muss", meine ich damit zweierlei. Erstems bin ich mir sicher, dass es diese Wege gibt, wobei ich weiß, dass es bei manchen (deutlich) schwieriger ist als bei anderen, den geeigneten Weg zu finden und zu praktizieren. Zweitens halte ich es im Sinne der Betroffenen für unbedingt erforderlich.
Für unbedingt erforderlich halte ich auch, möglichst alle Leistungsansprüche den behinderten Menschen selbst zuzuschreiben, wobei es Menschen gibt, für die Andere die Verwaltung übernehmen werden, das können dann auch Eltern sein. Zudem müssen Unterstützungsstrukturen jenseits der Famile funktionieren können. Allein das Festmachen am behinderten Menschen stellt nämlich sicher, dass der Anspruch und die Unterstützung ein Leben lang und unabhängig vom familiären Umfeld besteen. Das ist wichtig, weil viele behinderte Menschen heute eine Lebenserwartung haben, die (fast) der von Menschen ohne Behinderungen entspricht. Es ist wichtig, weil ein nicht gerade kleiner Teil der Menschen (egal ob mit oder ohne Behinderungen) keine Geschwister oder Cousins / Cousinen hat, oder nur solche, deren Lebensumstände es nicht erlauben, die Unterstützung der behinderten Menschen zu übernehmen, oder es nicht wollen (was ich für völlig legitim halte). Es ist wichtig, weil nicht jede Familie so harmonisch ist, wie es Ihre umd meine sind. Und, ich bleibe dabei, es ist auch wichtig, weil es Familien gibt, die ihre Kinder so überbehüten, dass sie ihre Entwicklung behindern. Ich sage damit ausdrücklich nicht, dass ich davon ausgehe, dass es in Ihren Familien so ist. Ich habe aber Menschen erlebt, bei denen das der Fall ist bzw. war. Es gibt leider Eltern, die ihr Kind auch noch mit 30 oder 50 als Kind behandeln und nicht als zwar behindertes und in bestimmten Bereichen auf Unterstützung angewiesenes sonst aber erwachsenes Familienmitglied. In diesen, zum Glück weniger werdenden Fällen, kann es sinnvoll sein, die behinderten Menschen dabei zu unterstützen, sich von den Eltern auch gegen den Willen der Eltern zu lösen. In allen anderen Fällen werden die Eltern meist auf Initiative des oder mit, manchmal auch für den behinderten Menschen ohnehin das individuell passende Verhältnis zwischen Nähe und Distanz finden, wenn die Ansprüche und die Unterstützungsstrukturen bestehen.
Ich hoffe, dass dieser lange Beitrag einige Missverständnisse beseitigt und wir uns den gemeinsamen Zielen widmen können.
Von lehmä
Eine kleine Anmerkung zur Inklusion: In unserem Bundesland (Hessen) „schießen“ seit einigen Jahren sog. „Inklusionsschulen“ aus dem Boden. – Überraschend - oder auch nicht – ist Träger dieser Schulen, die ca. 6 Jahre gemeinsamen Unterricht ermöglichen, die örtliche(?) Lebenshilfe. – Dreimal darf man raten, welchen Weg die Behinderten und die Nichtbehinderten nach dem gemeinsamen Unterricht unterschiedlich gehen. Böswillig kann man auch folgern, dass diese Schulen dazu dienen, sich die „guten“ Behinderten in ihre Einrichtungen auszusortieren/auszusondern. – Auch eine Form der Inklusion! – Die Nichtbehinderten sollen nach der wörtlichen Aussage eines Vaters (= stellvertretender Schulleiter) einer berufsbildenden Schule mit gymnasialem Zweig lernen, „wie gut es ihnen geht“.
Von Gisela Maubach
Da sich wahrscheinlich kaum jemand die Mühe macht, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, das auch Dagmar B nochmal mit Link erwähnt hat, komplett durchzulesen, hier ein Zitat aus Absatz 112:
"Dabei verkennt die Kammer nicht die besondere Situation insbesondere auch des Vaters des Klägers, der nunmehr erheblich belastet ist. Dies ist jedoch kein arbeitsrechtlich zu lösendes Problem und im Wesentlichen dadurch begründet, dass das Land Nordrhein-Westfalen keine Einrichtungen nach § 136 Abs. 3 SGB XI geschaffen hat. Das favorisierte Prinzip der Inklusion führt nicht dazu, dass die Maßstäbe des § 136 Abs. 3 SGB IX zugrunde zu legen wären. Vielmehr bleibt die Einrichtung der Beklagten eine Werkstatt und die Frage der Beendigung des Vertragsverhältnisses richtet sich nach wie vor nach der Werkstattfähigkeit."
Wer nicht "werkstattfähig" ist, kann wegen eines zu hohen Betreuungsbedarfs also rausfliegen, und da hilft es dem Vater herzlich wenig, wenn es dem Gericht leid tut, dass er "nunmehr erheblich belastet ist" - nur weil in NRW keine Alternative zur Werkstatt existiert.
Für diesen Vater wäre es ein Schlag in's Gesicht, wenn man ihn auch noch mit dem Begriff Überbehütung konfrontieren würde.
Daher wird es Zeit, auch für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf über das Selbstbestimmungsrecht "nachzudenken".
Im ZDF geht es heute um 17:45 Uhr übrigens um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung. Man darf gespannt sein, welcher Personenkreis dort gemeint sein wird . . . und welcher nicht . . .
Von lehmä
@ Sven Drebes
„Um ihren schwerstbehinderten Kindern aber auch noch mit 40, 50 oder 70 ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, scheint es mir sinnvoll, auch über Lebenswege außerhalb der biologischen Familie (und natürlich jenseits von "Heimen") nachzudenken. Sonst steigt die Gefahr, dass sie irgendwann im Heim landen, weil kurzfristig nichts anderes zu organisieren ist.“
Sehr geehrter Herr Drebes, Sie können sicher sein, dass wir Mütter (auch Väter) genau über dieses „selbstbestimmte Leben“ immer und immer wieder nachdenken. Tage und Nächte gehen da darauf.
Einer Lösung kämen wir ja nur mit dem zweckungebundenen und einrichtungsungebundenen Persönlichen Budget näher.
Auch wenn es die Wiederholung der Wiederholung … von Frau Dagmar B., Frau Maubach, Frau Rosenberger ist, so will ich diese Wiederholung gerne weiter wiederholen und von den Politikern einfordern.
Von Dagmar B
Sven Drebes hat geschrieben:
"muss es doch Wege geben, auf denen er das und Ähnliches irgendwann auch anderen mitteilen kann"
Hallo Herr Drebes
Wie schwer sich Kommunikation bisweilen gestalten kann,kann man in diesem Link nachlesen:
http://uk-bw.de/fileadmin/Altbestand/download/broschuere_prodema.pdf
Insbesondere Ihre Formulierung: " ES MUSS " zeigt ,das Sie geneigt sind,hier eher etwas zu erzwingen ,ohne der Realität mal ins Auge zu sehen.
Sven Drebes schreibt:
"Um ihren schwerstbehinderten Kindern aber auch noch mit 40, 50 oder 70 ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, scheint es mir sinnvoll, auch über Lebenswege außerhalb der biologischen Familie (und natürlich jenseits von "Heimen") nachzudenken. Sonst steigt die Gefahr, dass sie irgendwann im Heim landen, weil kurzfristig nichts anderes zu organisieren ist."
Herr Drebes,das ist fein,das man nur nachdenken muß und dann die gebratenen Hühnchen quasi vom Himmel fallen.
Meine Bitte wäre,das Sie hier nicht ein völlig abwegiges Schlaraffenland erfinden und dann noch den Angehörigen unterjubeln,die hätten nur zu wenig nachgedacht.
Zur Realitätsfindung vielleicht auch nochmal die Konsequenz aus Kommunikation,wenn die Kommunikation nicht verstanden wird und eskaliert.
http://openjur.de/u/670920.html
Im Link der Krankenkasse steht:
"Die Tätigkeit in den Gesundheitsberufen bedeutet für die Mitarbeiter
eine hohe Belastung. Zeitdruck, hohe Verantwortung, Überbelegung,
zu niedrige Personalschlüssel, die Konfrontation mit Leid,
Trauer und Tod, Teamkonflikte, Führungs- oder Organisationsprobleme
und allerlei tägliche Ärgernisse sind Stressoren, durch die
sich auch beim Mitarbeiter ein Aggressionspotential bilden kann,
welches sich gegen einen Patienten, gegen unliebsame Kollegen, gegen
die Führung oder auch gegen sich selbst richten kann.
Schwierige Helferbeziehungen zu Patienten, eingeschränkte
Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. bei vielen psychiatrischen Erkrankungen,
geistigen Behinderungen oder dementen Bewohnern)
und hohe Erwartungen aneinander führen auf beiden Seiten zu Spannungen......."
Herr Bartz hat geschrieben:
"Warum kapiert in unserer Gesellschaft niemand, dass auch ein deutscher Bill Gates Anspruch auf Nachteilsausgleich haben muss"
Hallo Herr Bartz,ich gebe zu ,auch ich habe selten sowas sinnfernes gelesen.......
Um mal wieder zur Realität zu finden.
Ich schließe mich Frau Maubachs Forderung an, das Leistungen zur Teilabe grundsätzlich ohne Einrichtungsgebundenheit als PB zur Verfügung stehen und hoffentlich das NRW Modell nicht auf andere Länder übergreift.
Ich bin auch für Assistenz,Herr Bartz und Herr Drebes ,wie sieht Ihre Lösung bezüglich des immer größer werdenen Fachkräftemangel aus.
Wenn jeder behinderte Mensch einen Anspruch auf Individualassistenz hat,müssen die ja irgendwoher kommen.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
Sie haben meinen Sohn ja auch schon mal persönlich kennengelernt und miterlebt, dass er z.B. Papier zerreißt und die Schnipsel im Mund zerkaut. Was wollte er uns damit sagen?
Ein Sprachverständnis ist nicht ansatzweise erkennbar, und was er mag, erkennt man durch seine Reaktionen bei jeweiligem Austesten.
Wenn er mit dicken Schwimmflügeln und Neopren-Badehose durch's Wasser hüpft (schwimmen kann man das nicht nennen), lacht er, und daher weiß ich, dass es ihm gefällt - ebenso wie bei anderen Aktivitäten, bei denen er sich intensiv bewegen kann.
Er würde allerdings auch vor jedes fahrende Auto auf die Straße laufen und auch vollbekleidet von Uferwegen in Flüsse springen.
In der Werkstatt befinden sich die Gruppenmitglieder des "Förderbereiches" in aller Regel gemeinsam im Gruppenraum, so dass sich die Frage ergibt, wie er in dieser Eintönigkeit seine Mitteilungsmöglichkeiten entwickeln könnte, damit auch die anderen betreuenden Personen herausfinden können, wie er sich außerhalb dieses Raumes "mitteilen" kann.
Wenn Sie meine Leserbriefe hier regelmäßig verfolgen, müsste eigentlich schon aufgefallen sein, dass ich gegen die Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe kämpfe - eben damit ein Lebensweg "außerhalb" möglich sein wird.
Ich denke, dass niemand das Recht hat, hier von Überbehütung zu reden, solange für den Personenkreis von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung das Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich ihres Tagesablaufes gesetzlich ausgeschlossen ist.
Man würde ja auch nicht auf die Idee kommen, von jedem Rollifahrer zu fordern, dass er lernen soll aufzustehen, weil man schon Menschen gesehen hat, die das geschafft haben.
Wer von Überbehütung bei geistig schwerstbehinderten Menschen spricht, sollte sich mal darüber informieren, auf wie viel Ablehnung man stößt, wenn man Angebote für betreuungsintensive Menschen sucht. Habe gerade von einer Mutter erfahren, dass ihr nach der Kurzzeitpflege ihres Sohnes erklärt wurde, dass man dies nicht wiederholen könne, weil die Nächte zu unruhig waren.
Auch Frau Rosenberger hat gerade erwähnt, dass niemand unsere Söhne und Töchter haben will, so dass es völlig kontraproduktiv ist, derart belastete Eltern auch noch mit dem Vorwurf der Überbehütung zu konfrontieren.
Es hilft nicht weiter, wenn hin und wieder in einem Nebensatz erwähnt wird, dass das Selbstbestimmungsrecht auch für Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung "natürlich" ermöglicht werden müsste, ohne dass es in der Realität auf irgendeiner Tagesordnung erscheint.
Wie schon gesagt:
Schritt 1 wäre das Recht auf Selbstbestimmung (ggfs. mit Hilfe von Vertrauenspersonen) für den Personenkreis von Menschen, die sich nicht selbst mitteilen können, damit Schritt 2 nach "außen" überhaupt gegangen werden kann.
Bisher ist mein Sohn vom Recht auf Selbstbestimmung meilenweit entfernt, weil er vorrangig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (in großen Schwerstbehinderten-Gruppen) in Anspruch nehmen muss, obwohl sein tatsächlicher Bedarf nicht im geringsten etwas mit Arbeit zu tun hat.
Solange die Interessen von Menschen wie ihm von niemandem vertreten werden und nur die Einrichtungsträger für sie am Diskussionstisch sitzen, werde ich nach dem Motto "nichts über uns ohne uns" für ihn seine Interessen vertreten - denn wer würde es ansonsten machen? Bisher habe ich noch nicht bemerkt, dass sich ein anderer Behinderten-Politiker oder -Aktivist für das Selbstbestimmungsrecht dieser Menschen einsetzt - oder habe ich da was verpasst?
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
ich habe "Qualifizierung" bewusst weit gefasst.
Für die einen mag es das Studium der Astrophysik sein, für andere eine Ausbildung im Handwerk oder für einen Hilfsjob. Für wieder andere kann es heißen, Wege zu lernen, anderen Leuten irgendwie mitzuteilen, was sie möchten.
Über Ihren Sohn haben Sie mal geschrieben, dass er gerne schwimmt. Wenn Sie das heraus bekommen haben, muss es doch Wege geben, auf denen er das und Ähnliches irgendwann auch anderen mitteilen kann.
Ich spreche auch nicht davon, dass Eltern ihre Kinder auf Biegen und Brechen komplett "loslassen" müssen, auch wenn ich in meinem Leben schon einige überbehütete "Kinder" kennen gelernt habe. Um ihren schwerstbehinderten Kindern aber auch noch mit 40, 50 oder 70 ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, scheint es mir sinnvoll, auch über Lebenswege außerhalb der biologischen Familie (und natürlich jenseits von "Heimen") nachzudenken. Sonst steigt die Gefahr, dass sie irgendwann im Heim landen, weil kurzfristig nichts anderes zu organisieren ist.
Von Gerti
Prof. Dr. iur. Th. Degener zum Thema 'Inklusion zum Nulltarif' (Antwort bitte in der Veröffentlichung selber heraussuchen):
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/theresia-degener-vorkaempferin-fuer-behindertenrechte-radikal-normal--96462615.html
Von Inge Rosenberger
Zitat Gisela Maubach: "Da scheint es einfacher zu sein, weit verbreitete Vorurteile zu bedienen, dass Eltern, die sich im Erwachsenenalter immer noch für ihre Kinder engagieren, sich nicht lösen könnten und "überbehüten" würden.
Nur leider ist bisher noch nicht ansatzweise erkennbar, dass das Ausgeschlossensein von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung auf die Tagesordnungen kommt, damit wir Eltern "ohne schlechtes Gefühl" auch noch ein eigenes Leben führen können.
Schritt 2 kann man aber erst gehen, wenn Schritt 1 gegangen ist."
Auch wenn unsere Familie mit der Einrichtung, in die unsere Tochter mit Begeisterung geht, aktuell sehr zufrieden ist, kann ich mich den Äußerungen von Gisela Maubach uneingeschränkt anschließen.
Menschen mit schwersten Behinderungen werden durch die immer größer werdenden Gruppen mit immer weniger Betreuung auffällig, aggressiv oder entwicklen - wie wir so schön sagen - "herausforderndes" Verhalten.
Dadurch gibt es inzwischen immer mehr Eltern, die mit ihren erwachsenen Töchtern und Söhnen regelrecht "hausieren gehen" müssen, weil keiner sie will.
Meine Bitte: beziehen Sie die Anregungen und Forderungen von informierten und engagierten Menschen wie Gisela Maubach in die aktuellen Planungen mit ein!
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
zu Ihrer letzten Darstellung möchte ich noch anmerken, dass auch ich hoffe, dass "wir" alle (also auch ich als Mutter für meinen Sohn) das gleiche Ziel verfolgen - nämlich das Ziel des selbstbestimmten Lebens.
Allerdings befürchte ich, dass eine "Qualifikation" zum "Erlernen" eines "Handwerkzeugs", mit dem Menschen eigenständig (!) die Vorstellungen über ihr Leben verwirklichen sollen, immer noch diejenigen ausschließt, die dazu aufgrund ihrer geistigen Schwerstbehinderung niemals in der Lage sein werden.
Momentan ist bereits die Unterstützung durch Vertrauenspersonen extrem schwierig - und zwar einerseits, weil die Komplexität des Gesetzes-Dschungels nur noch von Spezialisten im Sozialrecht überblickt werden kann und andererseits, weil die notwendige Transparenz (bewusst?) verhindert wird, indem z.B. den Betroffenen und ihren Eltern/Betreuern die Höhe der eigenen Eingliederungshilfe verschwiegen wird.
Wenn eine Werkstatt für den Personalmehrbedarf eines Menschen in der "Fallgruppe C" das 7-Fache (!) von dem eines Menschen in der "Fallgruppe A" bekommt, lässt sich erahnen, warum die Beträge verschwiegen werden, denn dann käme man wahrscheinlich in Erklärungsnot, warum man die Menschen der Fallgruppe C in so großen Gruppen zusammenfügt.
Bei Transparenz und Selbstbestimmungsmöglichkeit kämen Schwerstbehinderte bzw. deren Eltern und Betreuer vielleicht auf die Idee, dass das bereits vorhandene Geld schon für eine individuelle Betreuung außerhalb der WfbM ausreichen würde.
Da scheint es einfacher zu sein, weit verbreitete Vorurteile zu bedienen, dass Eltern, die sich im Erwachsenenalter immer noch für ihre Kinder engagieren, sich nicht lösen könnten und "überbehüten" würden.
Nur leider ist bisher noch nicht ansatzweise erkennbar, dass das Ausgeschlossensein von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung auf die Tagesordnungen kommt, damit wir Eltern "ohne schlechtes Gefühl" auch noch ein eigenes Leben führen können.
Schritt 2 kann man aber erst gehen, wenn Schritt 1 gegangen ist.
Von Gerhard Bartz
Jetzt funktioniert auch der Link zum Artikel. Tut mir leid. Ich erhielt nur einen Hinweis auf den Fehler und danach funktionierte der Link bei mir noch. Aber jetzt wurde mir auch klar, warum der Link hier nochmals veröffentlicht wurde. Nach einer langen Arbeitswoche wird es wohl Zeit, dass das Wochenende kommt!
Von Gisela Maubach
@ lehmä
Dass der Träger der Sozialhilfe im Arbeitsbereich der Werkstätten zuständig ist, findet man u.a. in § 42 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX oder auch in § 41 Abs. 3 SGB IX.
Wie schwierig es bereits für Menschen ist, die tatsächlich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können, ein Persönliches Budget zu erkämpfen, kann man in diesem Urteil nachlesen:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150464&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Zitat Abs. 27:
„Entgegen der Auffassung des LSG ist ein Anspruch nach § 102 Abs 2 SGB III nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Vorschrift auf § 40 SGB IX verweist, der Regelungen zur Leistungserbringung in einer anerkannten WfbM enthält, die vom Kläger gewählte Einrichtung jedoch keine anerkannte WfbM ist. Insoweit hat das LSG nicht hinreichend beachtet, dass der Kläger nach wie vor die Leistungsausführung durch ein PB gemäß § 17 SGB IX begehrt (vgl oben 2.). Zwar ist § 102 Abs 2 SGB III wie schon die die Vorgängervorschrift des § 58 Abs 1a AFG (vgl BT-Drucks 13/4941 S 174) grundsätzlich auf eine Beschränkung der Leistungserbringung in anerkannten Werkstätten ausgerichtet . . . Nach dem Gesetzeswortlaut ist es jedoch nicht ausgeschlossen, in Fällen der Leistungsausführung durch ein PB unter Beachtung von Sinn und Zweck des §17 SGB IX die in § 102 Abs 2 SGB III genannte Vorschrift des § 40 SGB IX nur eingeschränkt heranzuziehen und in sachlich begründeten Ausnahmefällen dem zuständigen Träger die Befugnis zuzugestehen, Leistungen im Ermessenswege auch dann zu bewilligen, wenn der Leistungsberechtigte eine nicht formell anerkannte Einrichtung wählt.“
Also sachlich begründete Ausnahmefälle bei nicht formell anerkannten Einrichtungen!
In Absatz 29 wird dann noch bestätigt, dass das LSG eindeutige Feststellungen zu treffen haben wird, ob die Maßnahme in gleicher Weise wie eine sonstige Maßnahme in einer WfbM die Erwartung rechtfertige, dass der Kläger nach Teilnahme an der Maßnahme in der Lage sei, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Für Menschen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie wegen schwerster Hirnschäden niemals ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden, dürfte der Wunsch nach einem Persönlichen Budget auf der Grundlage der momentanen gesetzlichen Regelungen also aussichtslos sein.
Personenzentrierung, wie sie im Bundesteilhabegesetz umgesetzt werden soll, sieht auf jeden Fall anders aus - oder?
Von lehmä
In der Urteilsbegründung zu B 8 SO 14/13 R ist in Absatz 25 zu lesen:
"Denn das Benachteiligungsverbot des Art 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, behinderte und nichtbehinderte Menschen rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein (vgl. nur BVerfGE 128, 138 ff = SozR 4-2600 § 77 Nr 9 mwN)."
Guten Abend Frau Maubach,
danke für die ausführliche Antwort von heute Morgen. Es ist ja schon einiges zu „verarbeiten“, was mir zuvor nicht bekannt war. Dass es in die Zuständigkeit der Sozialhilfe fällt, eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ zu finanzieren, ist in meinen Augen ein ordentliches Kunststück, man könnte es mit der Begrifflichkeit „Verschiebung“ umschreiben. Ob es – wie in Ihrem Fall geschehen – rechtmäßig ist, das „Persönliche Budget“ mit dem „Budget für Arbeit“ gleichzustellen, erscheint recht zweifelhaft oder eher abwegig.
Berechtigte Hoffnungen eröffnet das zitierte Urteil incl. Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts auf eine generelle Änderung der Sichtweise der höchsten Rechtsprechung zur Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft.
Zum Mitschreiben: In der Urteilsbegründung zu B 8 SO 14/13 R ist in Absatz 25 zu lesen:
"Denn das Benachteiligungsverbot des Art 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, behinderte und nichtbehinderte Menschen rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein (vgl. nur BVerfGE 128, 138 ff = SozR 4-2600 § 77 Nr 9 mwN)."
Grüße
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach, lieber Herr Bartz,
wenn ich das, was Sie hier und in den letzten Jahren geschrieben haben, anschaue, denke ich, dass wir drei dasselbe Ziel haben und "nur" über den Weg dorthin diskutieren.
Wenn wir über das Teilhabegesetz reden, muss es sowohl um Leistungen gehen, die man mit "Assistenz" umschreiben kann, als auch um solche, die eine irgendwie "qualifizieremde" Komponente haben. Unter "Assistenz" fasse ich hier nicht nur das Arbeitgebermodell, sondern alles, was behinderte Menschen beim Leben nach ihren Vorstellungen unterstützt. Unter "Qualifikation" verstehe ich in diesem Fall alle Unterstützungsangebote, die dazu beitragen, dass sie (bzw. wir) Vorstellungen über ihr (bzw. unser) Leben entwickeln und das zu deren Verwirklichung benötigte "Handwerkszeug" erlernen können. Es gibt Menschen, die nur Leistungen aus dem einen oder anderen Gebiet brauchen, andere brauchen beides. Immer muss gelten, dass der behinderte Mensch, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Vertrauensperson, bestimmt, wo es lang geht. Zudem müssen die Leistungen so gestaltet sein, dass Parrtner*Innen, Eltern und andere Angehörige ohne schlechtes Gefühl ihr eigenes Leben leben können.
Zwei getrennte Leistungssyteme für Assistenz und Qualifizierung halte ich nicht für erstrebenswert, weil ich viele Schnittstellen und die Gefahr sehe, gegeneinander ausgespielt zu werden. Das Gleiche gilt für zwei nach Alter oder "Eintrittsalter" getrennte Systeme, auch wenn die veränderte Pflegeversicherung "vernünftig" ausgestaltet wäre. Laut BRK sind alle Pflegebedürftigen behindert. Die altem oder kognitiv beeinträchtigten Menschen aus taktischen Grümden abzukoppeln, um das Gesetz billiger zu machen, wird meiner Meinung nach nicht funktionieen.
Von Gisela Maubach
@ lehmä
Zunächst mal freut es mich, dass sich jemand (der nicht selbst davon betroffen ist) für die Hintergründe der Werkstatt-Gebundenheit interessiert!
Außerdem ist anzumerken, dass es dabei nicht nur um meinen Sohn geht, sondern dass laut BAGüS der Anteil derer, die statt einer Werkstatt eine Tagesförderstätte besuchen, über 20 Prozent beträgt!
Bei diesen mehr als 20 Prozent wurde also (spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich) festgestellt, dass sie kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können (siehe § 136 Abs. 2 SGB IX).
In NRW werden diese 20 Prozent trotzdem in Werkstätten untergebracht, weil die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, das Sozialministerium des Landes NRW und die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit der Meinung sind, das jeder (!) Mensch ein Mindestmaß an wirtschaftliche verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann.
Wer in der Realität (wegen des Ausmaßes der geistigen Behinderung) dann doch nicht arbeiten kann, wird innerhalb der Werkstätten in getrennten Räumen untergebracht, wo die Menschen mit hohem Betreuungsbedarf in großen Gruppen unter sich bleiben, was bei Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen für alle Beteiligten dauerhaft belastend sein kann.
Erwähnenswert ist vielleicht, dass diese „Fördergruppen“ in allen Werkstätten, die ich bisher gesehen habe, sich immer ganz hinten am Ende des Gebäudes befinden, so dass sie von Besuchern in der Regel nicht zur Kenntnis genommen werden.
Kostenträger ist nach Ende des Berufsbildungsbereiches allerdings auch für diese Menschen nicht die Agentur für Arbeit, sondern die Sozialhilfe (Eingliederungshilfe), die im vorliegenden Fall Teilhabe am Arbeitsleben genannt wird.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 11. November 2013 sogar die Kündigung eines Werkstattvertrages wegen eines zu hohen Betreuungsbedarfs bestätigt und hat gleichzeitig festgestellt, „dass für Menschen, die die Voraussetzungen des § 136 Abs. 2 SGB IX nicht erfüllen, vom Gesetz ein besonderer Bereich zur Verfügung zu stellen ist, der in Nordrhein-Westfalen nicht besteht.“ (Zitat siehe Absatz 107 des Urteils http://openjur.de/u/670920.html).
Bedenklich ist, dass das Landesarbeitsgericht einerseits erklärt, der „zugrunde gelegte Schlüssel von 1 : 4 ist der Einrichtung angemessen“, während der LVR bei der „Fallgruppe C“ (also bei hohem Betreuungsbedarf) von einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 1 : 1,95 redet bzw. schreibt. Allerdings sei „die WfbM frei in der Personaleinsatzplanung“!
Ich selbst hatte im Jahr 2013 wegen des (in der Realität) unzureichenden Betreuungsschlüssels zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt, die allerdings abgelehnt wurden mit der Begründung, dass für meinen Sohn Leistungen gemäß Fallgruppe C an die Werkstatt gezahlt werden, und: „Damit ist die Möglichkeit dessen, was im Einzelfall für einen Mitarbeiter bewilligt werden kann, ausgeschöpft.“
Wie hoch die Gelder sind, die an die Werkstatt gezahlt werden, wird den Betroffenen und ihren Eltern/Betreuern in aller Regel nicht mitgeteilt, habe nun aber auf gezielte Nachfrage eine Liste bekommen, aus der ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 2.200 Euro pro Monat für die Fallgruppe C hervorgeht.
Meine Frage an den LVR, ob ich dieses Geld für meinen Sohn als Persönliches Budget nutzen dürfe, wurde negativ beantwortet, weil ein Budget für Arbeit für ihn ja ausscheidet.
Erwähnenswert ist außerdem die Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen vom Juni 2011, in welcher zu lesen ist „Solange Menschen mit Behinderung im Sinne der Teilhabe am Arbeitsleben einer regulären Beschäftigung nachgehen oder eine Werkstatt für behinderte Menschen aufsuchen, ist ihr Bedarf an Tagesstrukturierung und sozialen Kontakten i.d.R. weitgehend abgedeckt.“
Dass diese Darstellung nichts mit einer personenzentrierten Bedarfsfeststellung zu tun hat, versteht sich von selbst, aber ob das in der AG Bundesteilhabegesetz noch zur Kenntnis genommen wird, bleibt abzuwarten.
Hoffnungsvoll stimmen die aktuellen Erklärungen in den ausführlichen Begründungen des Bundessozialgerichts zur Anwendung der Regelbedarfsstufe 1. In der Urteilsbegründung zu B 8 SO 14/13 R ist in Absatz 25 zu lesen:
"Denn das Benachteiligungsverbot des Art 3 Abs 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, behinderte und nichtbehinderte Menschen rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein (vgl nur BVerfGE 128, 138 ff = SozR 4-2600 § 77 Nr 9 mwN)."
Das ist ja schon mal eine gute Grundlage, auf der sich aufbauen ließe, falls das zukünftige Teilhabegesetz die Tagesstruktur-Leistungen für geistig schwerstbehinderte Menschen weiterhin an Einrichtungen bindet.
In diesem Sinn alles Gute für das Jahr 2015!
Von lehmä
Hallo Frau Maubach im Neuen Jahr,
habe eine Verständnisfrage zu Ihrem letzten Beitrag im Jahr 2014. Bis zu der Stelle
„… weil kein anderer "Arbeitgeber" für einen nicht-arbeitsfähigen Menschen infrage kommt.“,
ist mir die Sachlage klar.
Die nächste Passage:
„Aus diesem Grund scheidet auch das Budget aus, denn es müsste ja ein Budget für Arbeit sein . . . wegen der Vorrangigkeit.“,
ist mir nicht ganz einleuchtend: Warum kann Ihr Sohn trotz/mit Schwerstbehinderung seinerseits nicht als Arbeitgeber auftreten und ein persönliches Budget beantragen. Nach meiner Meinung wäre er dann einerseits Arbeitnehmer in der Werkstatt und andererseits Arbeitgeber für Assistenten. Geht diese Konstruktion nicht – und aus welchem Grund? Welche Bestimmungen stehen dem entgegen? Nach meinem Verständnis finanziert die Agentur für Arbeit nur die „Teilhabe am Arbeitsleben“ – eben die Arbeitnehmertätigkeit Ihres Sohnes. Als Arbeitgeber ist er aber doch wohl ungebunden und könnte sich an andere Träger wenden, z.B. an das Sozialamt. Warum ist dies ausgeschlossen?
Grüße für 2015
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Bartz,
in aller Eile nochmal ganz kurz:
Ich stimme absolut mit Ihnen überein, dass eine "saubere Bedarfsermittlung durchgeführt werden" muss.
Bisher sind wir bei dem von mir beschriebenen Personenkreis davon aber meilenweit entfernt, und eine Lösung ist nicht ansatzweise erkennbar.
Wie ich hier in den Leserbriefen schon wiederholt beschrieben habe, ist die Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig vor der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, und da (in NRW als Vorreiter) auch für arbeitsunfähige Menschen Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird, führt dies (für diese Menschen) zu einer Werkstatt-Pflicht, weil kein anderer "Arbeitgeber" für einen nicht-arbeitsfähigen Menschen infrage kommt. Aus diesem Grund scheidet auch das Budget aus, denn es müsste ja ein Budget für Arbeit sein . . . wegen der Vorrangigkeit.
Daher findet auch keine Abrechnung mit dem Kostenträger statt, zumal wir Eltern in aller Regel noch nicht mal eine Info darüber erhalten, wie hoch die Beträge sind, die an die Werkstatt fließen.
Momentan existiert null Transparenz und null Selbstbestimmungsrecht, und je stärker behindert, desto mehr geht die Leistung am wirklichen Bedarf vorbei.
Vielleicht können wir hierzu im neuen Jahr mal persönlich Kontakt aufnehmen.
Nun aber endgültig guten Rutsch!
Gisela Maubach
Von Beamtenschreck
Hallo Herr Bartz,
die Überschrift könnte man sehr gut erweitern in:
Kommt endlich in die Pötte und wacht auf ihr Bremser der Reformen.
( Anständig wie ich bin, Keine Namen - Datenschutz )
Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2015 wobei auch persönliche Wünsche in Erfüllung gehen mögen.
der Beamtenschreck
Von Gerhard Bartz
Hallo Frau Maubach, bitte schauen Sie nochmal nach, das vernünftig bezog sich auf die Absicherung. Viele Menschen mit Behinderung haben bzw. hatten auch in der Vergangenheit nicht die Chance, sich eine vernünftige Absicherung zu erwerben. Aber dieses Fass mache ich nicht auf, denn dazu kenne ich mich in der Grundsicherung zu wenig aus.
Beim Nachteilsausgleich kann ich eher mithalten. Hier muss eine saubere Bedarfsermittlung durchgeführt werden. Daraus ergibt sich dann das Budget oder der Betrag, der mit dem Kostenträger spitz abgerechnet wird.
Die Diskussion um das Teilhabegeld ist derzeit noch sehr diffus. Ich glaube nicht, dass alle Mitredenden auf dem selben Nenner sind. Das erfolgreiche 2015 können wir alle brauchen. Für heute wünsche ich Ihnen einen guten Rutsch!
Von Gisela Maubach
Hallo Herr Bartz,
auf den ersten Blick klingen Ihre Ausführungen zwar logisch, aber die Verwendung des Konjunktivs, dass "die anderen" - also die Nicht-Behinderten - "vielleicht die Möglichkeit (gehabt) hätten", für's Alter vernünftig abgesichert zu sein, lässt die Betreuung eines geistig schwerbehinderten Sohnes neben Teilzeit-Erwerbstätigkeit im Umkehrschluss als "unvernünftig" erscheinen.
Enorm viel Klärungsbedarf sehe ich beim Begriff "Nachteilsausgleich", denn personenenzentrierte Bedarfe machen auch personenzentrierte Nachteilsausgleiche notwendig.
Wenn zugunsten eines (pauschalen) Teilhabegeldes der Behindertenpauschbetrag gestrichen werden soll, stellt sich die Frage, welcher Nachteilsausgleich für diejenigen bleibt, die bereits jetzt mit Grundsicherung (SGB XII - also Sozialhilfe) leben müssen? Hinter den Kulissen vernehme ich, dass die Streichung des Kindergeldes für volljährige behinderte Kinder immer noch Thema ist, so dass wir Eltern möglicherweise vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Was würde die Einkommens- und Vermögensfreiheit beim Nachteilsausgleich nutzen, wenn dieser Personenkreis gar keinen Nachteilsausgleich mehr bekommen würde?
Daher wünsche ich mir, dass der Nachteilsausgleich für unsere schwer geistig behinderten Kinder im kommenden Jahr auch Thema in der "ungepflegten Gesetzeslandschaft" wird, denn momentan müssen wir noch befürchten, dass uns der Nachteilsausgleich gestrichen werden soll . . .
Nun wünsche ich erstmal einen stimmungsvollen Jahreswechsel und auf ein erfolgreiches 2015!
Gisela Maubach
Von Gerhard Bartz
Hallo Frau Maubach. wer Hilfe zum Lebensunterhalt benötigt, bekommt (eventuelle aufstockende) Grundsicherung. Damit ist der behinderte Mensch allen anderen Menschen gleichgestellt, sieht man davon aus, dass die anderen vielleicht die Möglichkeit (gehabt) hätten eigene, die Grundsicherung übersteigende, Einkommen und Renten zu erwerben. Und beim Nachteilsausgleich muss es keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen geben. Wenn wir diesen Punkt erreicht haben, sind wir weit gekommen. Oder wie sehen Sie dies?
Von Gisela Maubach
Gerade versuche ich mir vorzustellen, wie sich so eine "altersentsprechende Behinderung" für Eltern auswirken würde, die - wie ich - seit fast 30 Jahren Windeln wechseln, Tag und Nacht mit epileptischen Anfällen und schwersten autistischen Verhaltensweisen beschäftigt sind und deshalb nur teilzeit-erwerbstätig sein können.
Wäre es gerecht, wenn so ein Mensch, dessen eigene Einschränkung / Behinderung dann erst in der Folgezeit auftritt, die Anrechnung von Einkommen bzw. Mini-Vermögen hinnehmen müsste, während bei Menschen im gleichen Alter, deren Behinderungen schon dauerhaft bestehen, keinerlei Anrechnung erfolgen würde?
Auch die Trennung in "Lebensunterhalt" und "Teilhabe und Pflege" wird immer dann zu Problemen führen, wenn Menschen behinderungsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen und gleichzeitig Leistungen für Teilhabe und Pflege benötigen - ganz abgesehen davon, dass der Begriff Teilhabe für diese Menschen bisher überwiegend an Einrichtungen gebunden ist.
Von einer gerechten Lösung dieses Schnittstellen-Problems scheinen wir noch weit entfernt zu sein . . .
Von Gerhard Bartz
Hallo Herr Drebes, ich bin keinesfalls ein Verfechter der Abgrenzung. Im zweiten Teil meines Leserbriefes habe ich für eine vernünftige Absicherung im Alter plädiert. Fatal nur der Eindruck, dass wir längst eine Lösung für Menschen mit Behinderungen hätten, wäre nicht die Angst der Politik vor den Alten. Warum kapiert in unserer Gesellschaft niemand, dass auch ein deutscher Bill Gates Anspruch auf Nachteilsausgleich haben muss. Er zahlt ehrlich seine Steuern und Abgaben und hat so Anspruch auf Nachteilsausgleich (von der Hilfe zum Lebensunterhalt ist natürlich keine Rede). Aber sobald man dieses anspricht, sind alle hell entsetzt. Aber alles andere ist wieder nur eine halbe Lösung, die neue Probleme schafft.
Von Sven Drebes
PS: Der Link lautet http:/www.forsea.de/aktuelles/Silvester%20_2014.pdf
Von Sven Drebes
Lieber Gerhard Bartz,
die Unterscheidung "Behinderung" gegen "Alter" leuchtet unter einem gewissen Blickwinkel theoretisch ein, immerhin hat jemand, der erst mit 75 oder 85 Pflege- und Teilhabeleistungen braucht, einige Jahrzehnte Gelegenheit vorzusorgen. In der Praxis wird das aber schwierig. Bei welchem Alter zieht man die Grenze? Was macht man mit behinderten Menschen, die alt werden (und zusätzliche Beeinträchtigungen "erwerben")? Zudem erinnert mich die Trennung stark an das medizinische Modell von Behinderung, das diie Verantwortung auf den Einzelnen abwälzt.
Ich finde da die Trenniung in "Lebensunterhalt" und "Teilhabe und Pflege" für Alle sinnvoller. Leistungen zum Lebensunterhalt soll es nur bei Bedürftigkeit geben. Leistungen zur Teilhabe und Pflege müssen ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden. Bei ehrlicher Aufschlüsselung der Heimkosten würde das auch nicht zu einer Explosion der Ausgaben führen.
Von Gerhard Bartz
Es gibt bereits eine saubere Grenze. Meine Behinderung ist eine Folge einer Polio-Erkrankung vor 63 Jahren. Ich werde bis an mein Lebensende "behindert" sein. Wird ein Mensch ohne Behinderung alt und ist damit nicht mehr als altersentsprechend behindert, so gilt für ihn der Status "alt". Dies ist alles noch diskussionsfähig, aber auf jeden Fall ein nachvollziehbares Kriterium.
Andrerseits gibt es 100-Jährige, die noch am Marathon mitmarschieren. Es wäre durchaus auch denkbar, das Risiko Alter anders als mit der Bruchteilkasko-Pflegeversicherung aufzufangen. Es ist nicht zwangsläufig, dass alte Menschen mit diesem Risiko alleine gelassen werden. Wenn wir verhindern, dass die Sozialkonzerne die Mittel abschöpfen, lässt sich dies sicherlich mit einer gesellschaftlichen Anstrengung schultern. Wenn wir das wollten und den Regierenden das klar machen würden. Dann müsste das Grausen nicht mehr zwangsläufig sein, wenn wir an Tagen wie diesen über unsere Zukunft nachdenken.
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Bartz,
für die "Gedanken zum Jahreswechsel" wird man nach Benutzernamen und Passwort gefragt.
Zudem habe ich eine Verständnisfrage zum "Verschwendungszähler":
Da ja kaum erwartet werden kann, dass die Sozialhilfeträger beispielsweise die Renten und Vermögen von alten Menschen mit Behinderungen in Pflegeheimen unangetastet lassen, müsste es ja irgendwo eine "Schnittstelle" bezüglich der Einkommens- und Vermögensfreiheit geben.
Bei welchem Personenkreis bzw. welcher Leistungsform wird für die Berechnungen denn die "Grenze" gezogen?