Notfallpraxen nicht schließen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: SoVD
Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt davor, Notdienstpraxen im Land zu schließen. Zeitungsberichten zufolge plant die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die Zahl der Notfallpraxen massiv zu reduzieren.
"Eine flächendeckende Notfallversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben, auch in dünn besiedelten Gebieten und am Wochenende. Sollten die Berichte stimmen und rund die Hälfte der Notfallpraxen aus Kostengründen geschlossen werden, kann von flächendeckender Notfallversorgung keine Rede mehr sein. Es ist niemandem zuzumuten, in einem Notfall zum Beispiel von Langenfeld nach Hilden zu fahren", erklärte Klaus-Dieter Skubich, Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland Nordrhein-Westfalen.
"Solch eine Strecke in einem akuten Notfall zurücklegen zu müssen, ist schon für einen mobilen Menschen eine Zumutung. Für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf ist es ein Ding der Unmöglichkeit", heißt es vonseiten des SoVD. Der Bedarf an Notfallpraxen dürfte nach Ansicht des Verbands angesichts einer alternden Gesellschaft eher noch zunehmen. Der SoVD Nordrhein-Westfalen appelliert daher an die KV Nordrhein, von Kürzungsplänen Abstand zu nehmen und die Bedenken bei ihren Beratungen am kommenden Mittwoch, 11. Februar, sehr ernst zu nehmen.

Von hutho
Bitte bleiben Sie beim Thema der Nachricht. Ihr Beitrag verfehlt das Thema 'Notfallpraxen nicht schließen'. Die Webseite zum Teilhabegesetz ist http://www.teilhabegesetz.org und die Seite vom BMAS zum Teilhabegesetz finden Sie unter http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz_node.html
Von Gerti
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
da Sie offensichtlich über ausreichend Zeit verfügen, für kobinet Nachrichten aufzusetzen und bei kobinet die genannten Nachrichten zu veröffentlichen, werden Sie hiermit dringend gebeten, auf unsere Fragen unbedingt zu antworten:
Bitte teilen Sie uns dringend mit, wie im Gesetz zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen die Belange schwerstbehinderter Menschen Niederschlag finden. Es sind nicht die ausschließlich körper- oder sinnesbehinderte (blinde oder hörbehinderte) Menschen von mir gemeint, sondern die Menschen, die intellektuell schwerstbehindert sind und sich und ihre Interessen nicht oder nur sehr begrenzt selber vertreten können.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerti.