Report berichtet über weniger Grundsicherung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: SWR
Mainz (kobinet) "Doppelte Benachteiligung: Warum Menschen mit Behinderung weniger Grundsicherung bekommen", so lautet ein Thema, das wahrscheinlich in der Sendung von Report Mainz am 17. März ab 21.45 Uhr in der ARD behandelt wird. Darauf hat Inge Rosenberger aufmerksam gemacht.
"Nachdem die Informationen zur Regelbedarfsstufe 3 auch viele von Ihnen/Euch betreffen, schicke ich nachfolgend einen Fernseh-Tipp. Das Team von Report Mainz hat sehr engagiert recherchiert und war auch bei uns für Filmarbeiten und ein Interview", schreibt Inge Rosenberger.

Von lehmä
Noch mal ein Hinweis auf das Musterwiderspruchsformular vom bvkm=> Recht und Politik=> Argumentationshilfen zur Durchsetzung der Regelbedarsstufe 1 für Menchen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder… in einem gemeinsamen Haushalt leben => Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Musterwiderspruch enthält auch die Entscheidungsgründe vom 23.07.2014 und die schriftliche Urteilsbegründung vom 23.12.2014 durch das BSG.
Von Sabine Fichmann
Gerade im Netz gefunden-Urteil wird umgesetzt:
www.domradio.de/themen/soziales/2015-03-17/protest-von-sozialverbaenden-zeigt-wirkung
und
www.neues-deutschland.de/artikel/965111.volle-grundsicherung-wird-gewaehrt.html
Hoffen wir, dass es keine "Enten"sind....
Von Gisela Maubach
Das von mir aufgeführte Zitat findet man übrigens auf Seite 13 des dritten Links von Frau Rosenberger (Februar 2015).
Unter der Überschrift "cc) Verfassungsrechtlich unzulässige Besserstellung gegenüber Ehepaaren" werden auf der gesamten Seite angeblich verfassungswidrige Auswirkungen der BSG-Entscheidung konstruiert, obwohl exakt die gleichen Auswirkungen für nicht-behinderte Menschen im SGB II ab 25 Jahren gängige Praxis sind.
Wenn die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 bei behinderten Menschen in Mehrpersonenhaushalten verfassungsrechtlich unzulässig wäre, müsste diese Zuordnung auch bei nicht-behinderten ALG-II-Empfängern verfassungsrechtlich unzulässig sein!
Diese Ungleichbehandlung hat das BSG erkannt - aber das BMAS leider (noch) nicht . . .
Von Inge Rosenberger
@ lehmä
Links zu den drei Rundschreiben des BMAS:
Nr. 1 (August 2014)
www.lebenshilfe.de/wData/downloads/BMAS-Rundschreiben-RBS-3.pdf
Nr. 2 (November 2014)
http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf
Nr.3 (Februar 2015)
www.lebenshilfe.de/wData/downloads/BMAS-Rundschreiben-Februar-2015.pdf
Ansonsten wird sich durch den Bericht von Report Mainz heute Abend bestimmt einiges SEHR deutlich gemacht!
Von lehmä
Existiert/ oder besitzt jemand die Anweisung des BMAS an die einzelnen Länder im Wortlaut? Denn dieser Vorgang ist ja nun mehr als ungeheuerlich und eindeutig Rechtsbeugung!! Was sagen denn die behinderten JuristInnen hierzu? Oder gibt der Report- Bericht Auskunft? Ist da schon etwas durchgesickert? – Meines Erachtens sollte das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden!
Von Gisela Maubach
Es bleibt abzuwarten, ob das BMAS nach diesem ARD-Beitrag immer noch bei folgender Falschdarstellung innerhalb des Rundschreibens vom 16. Februar an die Länder bleibt:
Zitat aus dem Rundschreiben:
"Dafür, dass der Gesetzgeber erwachsene Kinder im Haushalt besser stellen wollte, als die darin lebenden verheirateten Ehepartner, ergibt sich aus der Stellung der Regelbedarfsstufe 3 im Kontext zu den anderen Regelbedarfsstufen überhaupt kein Anhaltspunkt."
Dieser Anhaltspunkt ergibt sich sehr wohl - wird vom BMAS aber leider verschwiegen:
Nicht-behinderte (!) erwachsene Kinder ab 25 Jahren werden innerhalb des Haushalts mit jeder Selbstverständlichkeit besser gestellt als die darin lebenden verheirateten Ehepartner!!!!!
Es kann sich also nur um eine bewusste Irreführung handeln, wenn das BMAS behauptet, dass es genau dafür, was im SGB II praktiziert wird, überhaupt keinen Anhaltspunkt geben würde, denn das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz gilt sowohl für das SGB II als auch für das SGB XII.
Es ist höchst bedenklich, dass das BMAS eine "verfassungsrechtlich unzulässige Besserstellung gegenüber Ehepaaren" ausschließlich bei behinderten Menschen erkennen will, während eben diese Besserstellung (bei gleicher Haushaltszusammensetzung!) bei nicht-behinderten ALG-II-Empfängern völlig selbstverständlich sein soll!
Von Inge Rosenberger
[...] Ministerium weigert sich das Urteil umzusetzen
Das Bundessozialministerium, das die Kosten übernehmen und den Bundesländern entsprechende Anweisungen zur Auszahlung des vollen Existenzminimums erteilen müsste, weigert sich bisher jedoch, die Urteile umzusetzen. Begründet wird das unter anderem damit, dass die Kosten des Haushaltes überwiegend von den Eltern oder Angehörigen der erwachsenen Menschen mit Behinderung getragen würden. Hinter den Kulissen, so haben Recherchen von REPORT MAINZ außerdem ergeben, fährt das Ministerium eine noch härtere Linie. Bei einer internen Besprechung des Ministeriums mit den Ländern am 21. Januar 2015 im BMAS wurden die Bundesländer angewiesen, die Urteile nicht umzusetzen. Länder wie Hamburg, die dafür schon alles in die Wege geleitet hatten, haben daraufhin die Umsetzung auf Eis gelegt. [...]
Quelle und kompletter Text: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/trotz-urteil-des-bundessozialgerichts-behinderte-bekommen-weniger-grundsicherung/-/id=1682/did=15233606/nid=1682/t8f2e9/
Von Gerti
Wenn Schäuble tatsächlich was an Behinderten (außer sich selbst) was liegen würde, hätte er das Geld im Bundeshaushalt längst bereitgestellt für Assistenz, wenigstens teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Aber so, Schäuble muss sich nun gefallen lassen, als Geizhals und als Einer, der Behinderte zu hassen scheint, dass er ihnen das (finanzielle) Wasser abgräbt und abgraben lässt (in den entsprechenden Ministerien).
Wenn man selber mal in nächster Nähe von Schäuble gestanden und die Gelegenheit genutzt hat, mit dem Rollstuhlfahrer Schäuble im Gespräch zu sein, hat sich der Eindruck ergeben, dass Schäuble nicht viel Wert auf sein Äußeres zu legen scheint. Der Aktivrollstuhl, den Schäuble in meinem Beisein fuhr, war ein Uralt-Modell von Küschall. Wenn nun Schäuble mit so einem Uralt-Aktivrollstuhl unterwegs ist, kann er wohl nicht über seinen Geiz-Schatten (mit dem Uralt-Aktivrollstuhl) hüpfen, alsdass er anderen Schwerbehinderten eine zeitgemäße Bereitstellung von orth. Hilfsmitteln zuerkennt und dies sich finanziell bei den Krankenkassen (Krankenkassen in öffentlicher Körperschaft) auswirkt.
Auf die Finanzierung von der vom Bund getragenen Assistenz bei schwerstbehinderten Menschen würde das bedeuten, dass Schäuble sich wenigstens einmal zu der ordentlich ausfinanzierten Assistenz bekennen würde. Das passiert wohl aus dem Grund nicht, alsdass sich Schäuble eingestehen müsste, dass SEINE Lakaien aus dem Staatssäckel bezahlt werden und, es müsste eine komplette Änderung der Denkrichtung und persönlichen Haltung (hat Schäuble überhaupt eine?) bei Schäuble stattfinden, dass er ebensolche Leistungen, die er (auf die Assistenz bezogen) für sich selber reklamiert und die er nutzt, auch eben anderen, die in seiner kröperlichen Verfassung sind, finanziell mehr als zugesteht. Ich fürchte, es geht eher ein Kamel durchs Nadelöhr, alsdass bei Schäuble eine Änderung der Denkweise und Änderung der Meinung über Schwer(st)behinderte und Anerkenntnis einer freien Lebensweise der Schwer(st)behinderten einhergehen.
Tja, und wenn man bei A. Merkel ein Wort FÜR Schwer(st)behinderte erwarten könnte; aber Frau A. Merkel scheinen die Schwer(st)behinderten ebenso am Ar**h vorbeizugehen. Ein unmissverständliches Signal an die erbsen-zählenden Mitarbeiter_innen in den Bundesministerien und landauf, landab bis zum Stadtkämmerer in 'Kleinsiehstnich' und bis zum Ortschaftsrat in 'Kleinsiehstenich'.
Von Gisela Maubach
Erwähnenswert hierzu ist auch, dass eine größere Anzahl engagierter Eltern am Wochenende alle (!) Bundestagsabgeordneten angeschrieben habt. In diesen Anschreiben wurde nicht nur auf diesen Beitrag von REPORT MAINZ hingewiesen, sondern es wurde auch auf die Darstellung des BMAS im Rundschreiben an die Länder Stellung genommen, in welchem das BMAS die Zuordnung von behinderten Menschen im Haushalt der Eltern zur Regelbedarfsstufe 3 verteidigt. Dort ist nämlich zu lesen (Zitat):
„Maßgeblich ist demnach allein die Stellung im Haushalt und nicht das Vorliegen einer Behinderung.“
Leider verschweigt das BMAS dabei, dass ALG-II-Empfänger bei gleicher Stellung im Haushalt ab dem 25. Geburtstag der Regelbedarfsstufe 1 (= 100 %) zugeordnet werden, während erwerbsunfähige behinderte Menschen dauerhaft in Regelbedarfsstufe 3 (= 80 %) bleiben sollen.
Wenn also ein ALG-II-Empfänger innerhalb des Haushalts von anderen erwachsenen Personen ab dem 25. Geburtstag als "Alleinstehender" in die Regelbedarfsstufe 1 wechselt, ohne dass sich an seiner Stellung im Haushalt irgendetwas ändert, kann die Darstellung des BMAS nicht zutreffen, denn das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz findet sowohl im SGB II als auch im SGB XII Anwendung.
Daher hat das BSG auch richtig festgestellt, dass das Merkmal "alleinstehend", welches die Regelbedarfsstufe 1 kennzeichnet, nicht (!) bedeutet, dass keine weiteren erwachsenen Mitbewohner in dem Haushalt leben können - so wie es das BMAS in seinen Rundschreiben suggeriert.
Daher wird es Zeit, dass die BSG-Entscheidung nun umgesetzt wird, damit nicht jede/r vor's Sozialgericht gezwungen wird, wenn die Ansprüche nicht verloren gehen sollen.