CDU Netzwerk will Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Hennef (kobinet) Das Netzwerk für Menschen mit Beeinträchtigung der CDU Nordrhein-Westfalen war sich auf seiner letzten Sitzung einig: Jedenfalls die Freistellung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege von einkommens- und vermögensabhängigen Eigenanteilen des Menschen mit Beeinträchtigung und seiner Haushaltsmitglieder ist finanzpolitisch möglich. Sie muss in dieser Legislaturperiode kommen.
Dieser seit über 40 Jahren von den behinderten Menschen zurecht eingeforderte Schritt zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Inklusion muss nach Ansicht des Netzwerks jetzt endlich gegangen werden. "Die Pläne für ein umfassendes Teilhabegesetz für behinderte Menschen liegen in der Schublade von Frau Nahles. Auch wenn es noch dauern mag, ein umfassendes Teilhaberecht zu schaffen, kann und muss dieser Reformbaustein sofort vorgezogen werden. Der Eigenanteil muss jetzt fallen", sagt Bernd Neuefeind, stellvertretender Vorsitzender des Netzwerks für Menschen mit Beeinträchtigungen der CDU Nordrhein-Westfalen. Im Netzwerk kämpfen Menschen mit Beeinträchtigung, CDU-Mitglieder und der CDU nahe stehende Menschen mit Beeinträchtigung zusammen mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe, als Experten in ihren eigenen Angelegenheiten getreu dem Motto "nichts über uns ohne uns" politisch für die tatsächliche Achtung der Rechte behinderter Menschen.
Die Hauptlast der Inklusion tragen die Kommunen. Sie sollten im Gegenzug finanziell entlastet werden. Dafür waren fünf Milliarden Euro vorgesehen. Nun wurde die Zusage an die Kommunen von den Teilhabeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung entkoppelt. Damit sinkt nach Ansicht des Netzwerks die Akzeptanz für das Bundesteilhabegesetz bei den Kostenträgern. Kommunen hätten nun keinen Anreiz mehr, Inklusion voranzutreiben. Und Inklusion vor Ort drohe im Ansatz zu scheitern. Das Netzwerk schlägt daher vor: "Die geplanten Entlastungssummen für die Kommunen von 2,5 Milliarden Euro in 2017 und insbesondere weiteren 3,5 Milliarden Euro als Fonds ab 2018, die für überfällige kommunale Investitionen vorgesehen sind, müssen konsequent für Barrierefreiheit der Infrastruktur eingesetzt werden. Dann haben alle etwas davon. Behinderte, Alte und künftig Alte. Und die Kosten für Nachteilsausgleiche, die durch vorhandene Barrieren entstehen, können so ebenfalls gesenkt werden."
Das Netzwerk schlägt außerdem vor, die Gewährung von Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen in Verkehr und Städtebau, Schulbau und dergleichen an die Bedingung der umfassenden Barrierefreiheit zu knüpfen. Ansonsten werde die menschenrechtswidrige Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung auch für die nächsten 50 Jahre in Beton gegossen. "Das Netzwerk fordert Bundessozialministerin Nahles nachdrücklich auf, das Bundesteilhabegesetz wie versprochen noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Frau Nahles darf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigung nicht aufgeben. Sie darf es auch nicht auf die lange Bank zurückschieben", so Neuefeind.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Zitat:
"Was die BundesreGIERung vorhat, siehe hier: https://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php"
Hallo Gerti,
wie immer macht man sich bei derartigen Meldungen kundig, was an den ganzen Schreckensmeldungen zutrifft.
Zu diesem, Herrn Thome zugespielten Papier kam bei der Recherche heraus, dass die PDF Ergänzungen und Bemerkungen enthielt, welche auf Länderebene hinzugefügt sein müssen, so die Auskunft. Aus dem BMAS kommt nur die Tatsache, dass es stimmt Veränderungen anzustreben, diese aber im sogenannten vereinfachten Verwaltungsablauf, nur das vierte Kapitel im SGB XII betreffen.
Da den Ländern, in Übertragung der Ausführung der Gesetze gewisse Rechte eingeräumt werden, wäre es interessant, dass man wüsste, aus welchem Bundesland Herrn Thome die Information zugegangen ist.
Momentan, steht hier Aussage gegen Aussage, und wie wir immer wieder erkennen, einer schiebt dem anderen den schwarzen Peter gern zu.
Mich interessierte die Sache aus dem Grund, da ich einige Grundsicherungsempfänger kenne, aber wir in Bayern wohnen, wo bekanntlich die Uhren wieder anders ticken.
Wenn dem so ist wie man hier versucht hat zu vermitteln, dann muss man abwarten, was unterm Strich rauskommt, bei den einzelnen Bundesländern und ihren Einfällen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Die Pläne für ein umfassendes Teilhabegesetz für behinderte Menschen liegen in der Schublade von Frau Nahles."
Leider fehlen da aber immer noch jegliche Angaben zu der Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur von arbeitsunfähigen Menschen mit Behinderung.
Die CDU in NRW möge bitte Stellung nehmen zu folgender Information der AWO in NRW zum Thema "Hilfen zur Tagesstrukturierung/Tagesgestaltung":
"Hilfen zur Tagesstruktur: Leistungstyp (LT) 24: tagesstrukturierende, fördernde Maßnahmen in einer eigenen Organisationseinheit, d.h., außerhalb von vollstationären Wohngruppen.
Voraussetzung:
•Leistung ist erforderlich, um selbstständiges Wohnen zu ermöglichen beziehungsweise zu sichern
•Bedarf muss im individuellen Hilfeplan erfasst sein
•Inanspruchnahme des Angebotes an mindestens 3 Tage pro Woche und vier Stunden täglich.
•Finanzierung: Ca. 20 – 24 € pro Tag"
Was steht in den "Plänen für ein umfassendes Teilhabegesetz für behinderte Menschen" zur Tagesstruktur von Menschen, deren Bedarf nicht mit 20 - 24 € pro Tag gedeckt werden kann?
Und was steht in diesen Plänen in der Schublade von Frau Nahles zur individuellen Bedarfsfeststellung von Menschen, deren Eingliederungshilfe in NRW an Werkstätten gebunden ist?
Bisher wurde auch in den Reihen der NRW-CDU bei den möglichen Alternativen zur Werkstatt immer nur der Arbeitsmarkt genannt.
Wer vermeiden möchte, dass "menschenrechtswidrige Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung auch für die nächsten 50 Jahre in Beton gegossen" wird, darf die Forderung nach Umsetzung von Menschenrechten nicht auf arbeitsfähige Menschen mit Behinderung reduzieren!!!
Von Gerti
Der Bericht passt dann nicht zur Verlautbarung, die cdu wolle Behinderte von Zahlungen der Assistenz freistellen, da von der cdu und spd (die die regierung stellen) die es seit Einführen vom ALG 2 a lá Hartz 4 erheblich mehr an armen und arm gemachten Behinderten gibt, wegen Hartz IV. Armut von Behinderten und es gibt seit dem von der cdu und spd brachial durchgesetzten Abbau von Sozialleistungen erheblich mehr chronisch Kranke, Kleinrentner_innen und Menschen mit Grundsicherung als je zuvor. Was die BundesreGIERung vorhat, siehe hier: https://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php