Wahl-TÜV vom Tisch

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wahlzettel
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Bild: omp

Berlin (kobinet) Die Proteste von Behindertenverbänden gegen die Entwicklung von Kriterien für die Teilhabe an Wahlen von Menschen, die in allen Angelegenheiten Betreuung nutzen, waren erfolgreich. Die Pläne sind nach einem Gespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom Tisch. Dies teilte Dr. Sigrid Arnade am Rande der gestrigen Tagung zum Bundesteilhabegesetz in Berlin den kobinet-nachrichten mit

Die Einladung der Technischen Universität Chemnitz, im Rahmen einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Studie, Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts zu entwickeln, wurde bereits im Vorfeld des Treffens als Rückfall ins Apartheiddenken scharf kritisiert. Statt die Wahlfähigkeit einzelner behinderter Menschen zu begutachten, müsste der diskriminierende Wahlrechtsausschluss endlich aufgehoben werden. (siehe kobinet-nachrichten vom 30. April 2015

"Wir sind erleichtert über das Resümee von Professor Dr. Mühlig von der Universität Chemnitz: Wenn die Verbände nicht dabei sind, ist eine derartig konzipierte Studie nicht umzusetzen. Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum 'wissenschaftlich' begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden", heißt es vonseiten des Deutschen Behindertenrates. "Für uns ist das ein erster Schritt zum Umsteuern in dieser Frage des unhaltbaren Wahlrechtsausschlusses behinderter Menschen in Deutschland", so Dr. Sigrid Arnade, die den Deutschen Bahindertenrat bei der Beratung im BMAS vertrat.

Lesermeinungen zu “Wahl-TÜV vom Tisch” (1)

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum 'wissenschaftlich' begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden".

Hoffentlich werden die Verbände aber nicht ernst genommen, wenn für eben diese Menschen im Protokoll der Fachverbände der "beschützte Rahmen" als "beste Lösung gefordert wird:

http://nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/bericht-zur-fachtagung-der-fachverbaende-fuer-menschen-mit-behinderung-zum-bundesteilhabegesetz/

Wäre es nicht tragisch, wenn diejenigen Menschen, deren Eingliederungshilfe nur einrichtungsgebunden gezahlt wird, immer auf die nächste Wahl warten müssten, um auch mal in die nicht-behinderte Gesellschaft raus zu dürfen?