Landkreistag für Beibehalt der Einkommens- und Vermögensanrechnung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Saarbrücken (kobinet) Menschen mit Behinderung, die gut verdienten oder ein Vermögen hätten, sollen nach Ansicht des Deutschen Landkreistages an der Finanzierung der öffentlichen Leistung beteiligt werden. Dies ist eine Aussage des Deutschen Landkreistages zum Bundesteilhabegesetz, die dieser zum Ende seiner zweitägigen Tagung geäußert hat und die eindeutig die finanziellen Interessen der Landkreise in den Mittelpunkt der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz rücken. 

"Es ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, warum diese nicht in gewissem Maße zur Finanzierung beitragen sollen", wird der Präsident des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager in der Saarbrücker Zeitung zitiert. Höhere Freibeträge für Einkommen und Vermögen lehne der Deutsche Landkreistag daher ab. Um die Situation behinderter Menschen zu verbessern, müsse etwa der Übergang von Behinderten-Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker gefördert werden, so eine weitere Forderung des Deutschen Landkreistages.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages gab in seiner Presseinformation auch zu bedenken, dass aus Sicht der Leistungsträger die Vorgabe des Koalitionsvertrages, keine neue Ausgabendynamik eintreten zu lassen, zu wenig sei: "Auch die heutige Kostendynamik der Eingliederungshilfe muss gebremst werden. Hierzu bekräftigen wir unsere langjährige Forderung, pflegebedürftigen behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zukommen zu lassen." Die heutige Benachteiligung, dass behinderte Menschen nur einen Teilbetrag von den Pflegekassen erhalten, obwohl sie die vollen Beiträge entrichtet haben, müsse beendet werden. "In diesem Umfang muss die Eingliederungshilfe, die als Ausfallbürgin für die Pflegeversicherung fungiert, entlastet werden", erklärte Reinhard Sager.

Link zum Artikel in der Saarbrücker Zeitung

Link zur Presseinfo des Deutschen Landkreistages und zu dessen Argumentationspapier "Kommunale Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz"

Lesermeinungen zu “Landkreistag für Beibehalt der Einkommens- und Vermögensanrechnung” (19)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916


Nachtrag:

Keiner muss Angst haben, dass wir jemandem die Butter vom Brot nehmen wollen, aber die Angsthasen sollen endlich begreifen, warum wir der Meinung sind, sie wären momentan nicht die Margarine wert, egal wie stark sie uns den Honig ums Maul schmieren.

Wolfgang Ritter

Von nurhessen

Lieber Wolfgang Ritter,
da stimme ich Ihnen zu!

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurhessen,

Zitat:

"Einen Verband zu gründen, wäre möglicherweise sinnvoll; Zweifel bleiben allerdings hinsichtlich der vielen und dann doch sehr individuellen Fallkonstellationen in unterschiedlichsten Bundesländern mit je ihren Eigenarten."

Noch einen Verband zu gründen, welcher absolut nur einer unter vielen wäre, bringt wenig, obwohl vielleicht vereinzelte sich unserer Meinung anschließen könnten, aber was ist schon die Meinung vereinzelter wert?

Was ein großartiger Durchbruch wäre, wir schafften es, dass wir einheitlich Regeln die Länderrechte betreffend bekommen, ohne dass der behinderte Mensch in NRW anders behandelt wird als in Bayern. Ein weiterer Schritt wäre, wenn ein TÜV gefordert wird, dieser nicht nur für uns Betroffene gilt, sondern was die Qualität anbelangt in den Behörden beginnen muss, denn dort explodieren die Kosten und nicht zuerst bei uns, wenn die Behörden an veralteten Hierarchien festhalten. Es ist immer einfacher die Schuld für die steigenden Kosten mit der Zunahme von alten Menschen im Alter und sonstigem zu suchen, aber es liegt sehr viel an den Verwaltungen und der sich ständig ändernden Vorschriften wie wir alle kennen. Hier gehört das Länderrecht auf den Prüfstand und der Wille etwas verändern zu wollen auch bei unseren Vertretern.

Als wichtigste Aufgabe sehe ich, dass unsere Juristen nicht immer neue Vorschläge machen, sondern sich ernsthaft mit allen Gesetzen die heute für uns behinderte Menschen wichtig sind, auch zu beschäftigen. In der Politik benutzt man gern unsere Schicksale für Themen, wo die Theorie schon so ausgeleiert ist, dass der Praxis angst wird, wenn es losgehen könnte.

Das die BRK einiges an das Tageslicht bringt was nicht in Ordnung ist, dass wussten wir doch schon, als noch gar keiner an die BRK dachte. Nur was macht man daraus außer zu diskutieren?

Wolfgang Ritter

Von nurhessen

Danke, Herr Drebes, für Ihre detaillierten Antworten. Einen Verband zu gründen, wäre möglicherweise sinnvoll; Zweifel bleiben allerdings hinsichtlich der vielen und dann doch sehr individuellen Fallkonstellationen in unterschiedlichsten Bundesländern mit je ihren Eigenarten. Glück ist wohl der ausschlaggebende Faktor, um nicht unterzugehen. Und das kann man bekanntlich nicht erzwingen. Aber die Vorschläge der Landkreise gehen wohl in die richtige Richtung. Obwohl die Finanzierung des ganzen Unternehmens Bundesteilhabegesetzes wohl trotz allem noch in der Luft hängt – wie Uli Hase es in „Sehen statt Hören“ darstellte.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916


Pflege hin und Pflege her - verstehen tut's bald keiner mehr.

Sei Untertan der Obrigkeit und nimm was für dich übrig bleibt denn freiwillig wird dir nichts gegeben, was du brauchst für ein menschenwürdiges Leben.

Von Sven Drebes

@nurhessen: Der Paragraf zur Pflege in Behindertenheimen ist $43a SGB XI, geflickt wird das über §55 SGB XII.

Die Pflegekassen haben meines Wissens keine Mittel, Leute in bestimmte Einrichtungen zu zwingen, sie müssen in allen anerkannten Heimen und für alle anerkannten Dienste zahlen.
Umgekehrt fährt aber so manches Sozialamt die Strategie, pflegebedürftige behinderte Menschen in Pflegeheime statt in Behindertenheime zu zwingen, weil dort die Pflegeversicherung mehr zahlt. Zusätzlich sind Pflegeheime meist billiger, weil sie (noch) weniger bieten.

Gegen die volle Budgetfähigkeit von Pflegesachleistungen wird ins Feld geführt, dass dann Pflegebedürftige massenhaft ihre Ehepartner oder Verwandten zum Schein anstellen würden, um die Haushaltskasse aufzubessern. Das kann man aber auch anders verhindern.

Personenzentrierte Leistungen sind im Schinitt übrigens nicht unbedingt teurer, sie könnten sogar Ausgaben senken.

Von nurhessen

Noch eine Randnotiz: Die größte Ungerechtigkeit – jenseits aller Paragraphen und Sozialgesetzbücher – ist die „Einrichtungsgebundenheit“ aller Maßnahmen, die der Selbstbestimmung entgegensteht. Ein reiches Land, wie es Deutschland nun mal ist, müsste es sich doch leisten können, „personenzentriert“ zu denken und zu handeln. Einfach ist manchmal wohl schwieriger als komplizierte Bürokratie. Da lobe ich mir dann doch die pragmatische Sichtweise der nordischen Länder – obwohl auch da nicht alles Gold ist, was glänzt!

Von Dagmar B

nurhessen hat geschrieben:


Aber das ist wohl so ein undurchdringbarer Dschungel


Naja,das Problem ist,das viele Phänomene bekannt sind,aber einerseits wenig wissenschaftliche Evaluation gemacht wird,und andererseits die Ergebnisse dann unter den Teppich gekehrt werden.
Aus nachgewiesener struktureller Gewalt in der Studie zur Situation von behinderten Frauen wird dann plötzlich eine Kampagne gegen sexuellen Mißbrauch,also 70 % Problem wird weggekürzt,
Das sonderpädagogischer Förderbedarf völlig unübersichtlich von Bundesland zu Bundesland verschieden diagnostiziert wird und es gleichermaßen noch nicht mal einheitliche Diagnosekriterien gibt,noch dazu Förderbdarf willkürlich ohne das Vorhandensein von Behinderungen diagnostiziert wird,geht auch unter....
Es gibt keine Studien über Förderschulen,Behindertenheime,Werkstätten oder Pflegeheime.
Insoweit verstehe ich das Papier vom Landkreistag als umfangreiche Aufzählung von Baustellen mit einigen Lösungsvorschlägen,Mißstände zu beseitigen.
Aber letztendlich geht es natürlich nur darum ,das Finanzielle zu klären.
Eine Budgetierung von Pflegeleistungen wurde ,soweit ich es mitbekommen habe auch schon abgewiesen.
Und so geht das alles halt immer im Kreis......

Von Inge Rosenberger

Im Jahr 2007 hatte ich eine Petition zur Streichung des § 43a an den Deutschen Bundestag eingereicht: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_11/_21/Petition_560.nc.html
Diese Petition wurde von mehr als 3.000 Menschen mitgezeichnet, vom Petitionsausschuss jedoch abgelehnt: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_11/_21/Petition_560.abschlussbegruendungpdf.pdf
Die Diskussionsbeiträge sind im Internet leider nicht mehr abrufbar, können bei mir aber noch angefordert werden.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Liebe Freunde und Leidensgefährten!
Erneut sieht man wieder, dass gewisse Themen von uns als Betroffene immer wieder sehr sensibilisiert aufgenommen werden.
Die einfachste Lösung wäre und da könnte keiner vorbei, dass man generell wie beim Trägerübergreifenden Budget für den Hilfesuchenden Menschen nur einen Ansprechpartner hat, was bedeuten würde, man stellt einen Antrag und die erst bearbeitende Stelle oder Behörde, hat die Pflicht, im Verfahren und der Erfordernis, zum wohle des Leistungsberechtigten alles weitere zu Koordinieren, bzw. zu veranlassen. Ob dies gerade bei den Sozialämtern so gut aufgehoben wäre, wage ich zu bezweifeln. Für mich ergeben sich aus dem ganzen Chaos, was vereinzelte hier so erleben eine einzige Schlussfolgerung, wer von Menschenrechten spricht, muss dafür sorgen, dass in den Behörden auch der Grundstein gelegt werden kann und nicht die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf dem Rücken des Hilfesuchenden ausgetragen werden. Wer immer nur vom Geld spricht, wie teuer die Pflege und alles mit der Menschenwürde verbundene mit hohem Betreuungsbedarf ist, der sollte aber auch nicht vergessen, dass vieles entstanden ist, weil jede Institution nur ihre eigene Butter im Kopf hat, was aber teils sich auch im gesetzlichen Chaos begründet.
Wir schimpfen immer nur über die Gegner, sollten aber auch nicht vergessen, dass in unseren eigenen Reihen immer neue Erfinder auftreten, welche meinen nur ihre Idee ist der Durchbruch zum Erfolg. Ob uns dies aber auch gelingen wird, wage ich ohne ein gewisses Umdenken auf beiden Seiten zu bezweifeln. Die Theoretiker werden sich immer wieder am Tisch der Verhandlungen oder in sonstigen Tagungen, Konferenzen und was sie da alles noch veranstalten wollen, mit ihren eigenen Vorschlägen hervortun, denn wie lautet der tolle Satz (Nicht über uns – Ohne uns) wie man immer behauptet, aber wie es sich so langsam entwickelt, müsste es doch besser heißen ( OHNE UNS NICHT ÜBER UNS ) was für beide Seiten auch zutreffen könnte. Nun müssen wir, die schwächsten Glieder der Kette hoffen, dass die Kette nicht reißt.

Von nurhessen

Nachtrag: Z. Zeit ist die Realität doch so, wie es Herr Dr. Sven Drebes beschrieben hat: Für Behinderteneinrichtungen gilt die Ungerechtigkeit, dass die Pflegeversicherung nicht voll ausgeschöpft wird, sondern Eingliederungshilfe „Lückenbüßer“ ist, somit zweckentfremdet wird. Aber das ist wohl so ein undurchdringbarer Dschungel, dass ich mit meinem „Halbwissen“ mich da erst mal gar nicht einmischen will. Auf alle Fälle sind Ungerechtigkeiten und Zweckentfremdungen allenthalben zu konstatieren

Von nurhessen

Liebe Dagmar B,
Ihrer Meinung schließe ich mich an. Ein großes Aber: Das sind doch nur „in den Raum gesprochene Forderungen“! Die Wirklichkeit seht im Augenblick doch genau umgekehrt aus.
Also erst mal muss man den Forderungen des Landkreises/der Landkreise folgen oder folgen wollen.

Von Dagmar B

Der Landkreistag legt die Finger in die Wunden.
Die Forderung ,das pflegebedürftige Menschen Anspruch auf die vollen Leistungen der Pflegeversicherung haben sollen,ist berechtigt.
Am besten wäre eine Budgetierung der Sachleistung.
Im Policy Paper des Institut für Menschenrechte wird unter anderem beschrieben , das die zusätzlichen Betreuungsleistungen fast nicht genutzt werden und verfallen,was sicher damit zusammen hängt,das die Leistungen einrichtungsgebunden sind und die Qualität in den Einrichtungen oftmals mangelhaft ist.

Die Forderung vom Landkreistag ,Leistungen zur angemessenen Schulbildung (Schulbegleiter) ausschließlich in die Verantwortung der Schulen zu legen,ist zwar drastisch aber auch insoweit nachvollziehbar, da bisher von der Regierung nichts unternommen wurde,ein hochwertiges inklusives Schulsystem zu entwickeln.
Da Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf nur geringfügig Sonderpädagogik Stunden in den Regelschulen erhalten,werden hier auch die Kosten auf die Eingliederungshilfe in einem Umfang abgewälzt ,der unangemessen ist.
Allerdings werden die Kämpfe um die Finanzierung oftmals auf dem Rücken der Kinder ausgetragen,das ist unerträglich.
Ich unterstütze die Forderung des Landkreistages,die" große Lösung" wenn überhaupt im SGB XII zu machen und finde die Idee,§ 17 Persönliches Budget weiter zu entwickeln und zu entbürokratisieren gut.

Von nurhessen

PS: Zu Ende gedacht, wäre es dann nicht für jede Pflegeversicherung billiger den behinderten Pflegebedürftigen in ein Behindertenheim „abzuschieben“? Also doch lieber stationär vor ambulant? Wo liegt hier mein Denkfehler?

Von nurhessen

Danke, Herr Drebes, man müsste wirklich alle Paragraphen der verschiedenen SGB’s im Kopf haben; war das nicht der § 71 SGB XI? Aber verwirrend ist es dieses System auf alle Fälle. Wie verhält es sich denn bei Pflegebedürftigkeit in Altenheimen? Dort gilt doch die jeweilige Pflegestufe.

Von Sven Drebes

@nurhessen: Beim Thema "Pflege" geht es darum, dass Menschen, die in Behindertenheimen leben und auf Pflege angewiesen sind, unabhängig von der Pflegestufe nur 10% der Heimkosten, maximal 266 € von der Pflegeversicherung bekommen. Den Rest must die Eingliederungshilfe zahlen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurhessen,

der Beitrag auf Kobinet ist das eine, aber man muss zunächst auch die Gegenseite verstehen. Benutzen wir das Beispiel Bayern, wo sich die Bezirke aus der Umlagefinanzierung welche nicht gering ist, von den Kommunen das Geld holen, was sie brauchen. Allein die Stadt Nürnberg zahlt jährlich ca. 150 Millionen Euro an den Bezirk Mittelfranken welcher für die Eingliederungshilfe zuständig ist. Aber auch die Kommunen haben ja noch andere Aufgaben zu bewältigen, wo die Bezirke nicht zuständig sind. Der Leiter der Staatskanzlei Erwin Huber hatte 2005 in der SZ die Abschaffung der Bayrischen Bezirke gefordert, wo er auch von einigen Landräten unterstützt wurde, aber ohne Ergebnis.
Aus meiner Sicht sind nicht wir das Problem, als Leistungsberechtigte, sondern die Stellen, welche zumindest beim Persönlichen Budget die Messlatte so hoch hängen, dass es zumindest nach außen hin den Eindruck erweckt, die Kosten explodieren, nur wo ist der Grund?
Wir reden immer vom Wunsch und Wahlrecht und einer Möglichkeit, selbstbestimmt mit einem Persönlichen Budget uns dass zu ermöglichen, was uns der Gesetzgeber so alles schön ausmalte.Die ersten Probleme gibt es doch schon beim Gesamtplan verfahren, welches vereinzelt, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt wird. Weiterhin kommt hinzu, dass in den sogenannten Beratungsstellen, sofern es die gibt, gleich die späteren Leistungserbringer zu finden sind. Dies nennt man dann, alles aus einer Hand, und wird so auch akzeptiert und vergütet. Das es hier sich durchaus um ein in sich Geschäft handeln könnte, interessiert hier niemanden, Hauptsache man kann seine Ideen umsetzen und bis in die kleinste Pampa den Hilfebedarf entsprechend absichern, wobei dies schlecht möglich ist, wenn man niemanden hat der betreut werden muss.
In Mittelfranken gibt es generell nur betreutes Wohnen in Form eines Persönlichen Budget. Eine freie Auswahl der Leistungserbringer ist nicht möglich und wenn man jemanden gefunden hat, dann muss die Person meines Vertrauens nachweisen, dass sie die fachliche Eignung hat, mit einem so schwer seelisch erkrankten Menschen ( zum Beispiel wie mir), auch arbeiten zu können. Dies bedeutet, dass der Sozialpädagoge welcher für den Spaziergang erforderlich ist, momentan in Mittelfranken einen Stundenlohn von 49,00 € bekommt. Es mag sein, dass bei bestimmten Personen es besser ist, wenn diese fachlich begleitet werden, aber man sollte dass nicht verallgemeinern. Des weiteren haben einige neutrale Prüfungen zu erkennen gegeben, dass beim PB in Mittelfranken der ernsthafte Verdacht der verdeckten Sachleistung nicht ausgeschlossen werden kann, was aber anscheinend, solange die anderen Zahlen, keinen interessiert. Im Juni 2011 stellte sich in Mittelfranken die Frage, warum hat Mittelfranken die meisten behinderten Menschen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, oder die aus der Sicht der Beratungsstellen unbedingt von Diplomsozialpädagogen betreut werden müssen, da die Person des Vertrauens aus der unmittelbar näheren Umgebung dies nicht erledigen kann, da sie keine Befähigung hat, mit so schwer Kranken Menschen umzugehen.

Man erkennt auch beim Deutschen Landkreistag an, dass den Menschen, welche der Hilfe bedürfen, auch geholfen werden muss, aber man ist nicht mehr bereit, alles zu finanzieren, was sich so vereinzelte hier vorstellen. Daher der Standpunkt:
Landkreistag für Beibehalt der Einkommens- und Vermögensanrechnung!
Wo viele von uns die Leidtragenden sein werden, wenn es keine andere Lösung gibt.
Mittelfranken ist nur ein Beispiel!

Von nurhessen

Je mehr man ins Detail „rutscht“, umso mehr werden die Augen geöffnet für die „dreckigen“ Geschäfte der einzelnen überörtlichen/örtlichen Behörden und für den „Verschiebebahnhof“, dem Behinderte ausgeliefert sind, um die Interessen in der einen oder anderen Richtung im Sinn der Machthaber zu „richten“. Und dann das unglaubwürdige infame „für das Wohl des behinderten Menschen“. Kein Wort ist wahr! Was soll das heißen: Die Leistungsträger der Eingliederungshilfe fordern, die „heutige Kostendynamik der Eingliederungshilfe muss gebremst werden. Hierzu bekräftigen wir unsere langjährige Forderung, pflegebedürftigen behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zukommen zu lassen." Umverteilung der Maßnahmen der Eingliederungshilfe auf Hilfe zur Pflege? Oder wie? Verstehe ich das falsch?

Von Gerti

Na ja, der Landkreistag. Da sitzen die (Land)kommunen und haben Angst, dass Behinderte jetzt tatsächlich auf Augenhöhe mit den in den (Land)kommunen wohnenden Nichtbehinderten sind.
Interessant ist es für mich dennoch zu wissen, welche Bevölkerungsgruppe hier gegenüber den Behinderten (wenn man die als eigenständige Bevölkerungsgruppe hier mal bezeichnet [was sie de facto ja nicht ist] um zu verdeutlichen) bevorteilt wurde.
Merkel ist seit geraumer Zeit auf großflächigen, farbigen Plakaten zu sehen, wo sie damit wirbt, Ausländer in der Wirtschaft (interessant, Merkel sagt nicht: im außerwirtschaftlichen Leben, d.h. nach getaner Arbeit) einzugliedern.
Inzwischen werden staatlicherseits für solche Integration viele finanzielle und materielle Mittel freigemacht.
Merkel setzt sich demnach (öffentlichkeitswirksam), jenseits von Migrantenzentren oder Kulturzentren nicht-deutscher Kulturen für die Integration von Ausländer/innen ein.
Dagegen sucht man vergeblich Plakate mit dem Konterfei von Merkel, wo Merkel die UN-Behindertenrechtskonvention bewirbt oder wo Merkel schreibt, dass Arbeitseinkommen auch bei Schwerstbehinderten nicht für die Assistenz, jedenfalls nicht in der vollen Höhe, eingesetzt werden darf, weil dann niemand was von seiner Arbeit hat und im Grunde genommen nur arbeitet, um (im wahrsten Sinne des Wortes) sein Leben aufrecht zu erhalten.
Weiter fände ich es interessant, wer hier im Schatten des Landkreistages die Strippen gezogen hat und noch zieht, damit in finanzieller Hinsicht alles beim Althergebrachten bleibt.