Paritätischer fordert Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Grafik zeigt Logo des Paritätischen
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Bild: Paritätischer Wohlfahrtsverband

Berlin (kobinet) Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen in Hartz IV für verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Der Verband fordert die Abschaffung der Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

"Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt", erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch neun Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. "Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich. Bei den Sanktionen handelt es sich keinesfalls um eine Petitesse", betont Schneider. "Hier werden Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt."

Der Verband fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen und einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. "Statt sinnlose Sanktionen brauchen wir eine arbeitsmarktpolitische Offensive, die den Menschen echte Perspektiven eröffnet", fordert Schneider. Notwendig seien eine neuerliche Instrumentenreform und eine deutliche Aufstockung des Eingliederungstitels für Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser. "Wir brauchen insbesondere mehr Qualifizierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit längerfristiger Förderung sowie einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung", so Schneider. Nach Schätzungen des Paritätischen bedürfte es eines zusätzlichen Finanzvolumens von mindestens drei Milliarden Euro, um ein entsprechendes Hilfsangebot zu finanzieren.

Für schwerbehinderte Menschen sind die Risiken am Arbeitsmarkt besonders hoch. Dies bekräftigte diese Woche der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) anhand einer aktuellen Studie. Sie sind demnach häufiger arbeitslos und besonders von Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz-IV-Bedürftigkeit bedroht. In 2014 wurden 68.000 schwerbehinderte Menschen von der Arbeitslosenversicherung betreut, aber 112.000 vom Hartz-IV-System. Insbesondere im Hartz IV-System ist der Anteil älterer, schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren angestiegen - trotz relativ günstiger Arbeitsmarktlage und erhöhtem Fachkräftebedarf, heißt es vonseiten des DGB.

Lesermeinungen zu “Paritätischer fordert Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen” (4)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Paritätischer fordert Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen

Lieber Paritätischer Verband,

welche Wahnsinnstat hatte denn den Verband damals dazu veranlasst, dem Grundsatz von Hartz 4 zuzustimmen, oder war der Verband nicht mit seinen Stellungnahmen an der späteren Verabschiedung beteiligt?
Wenn immer erst nach Jahren für die Verbände und Freunde des Volkes erkennbar ist, wie boshaft mitgetragene Entscheidungen sein können, dann ist es auch einfacher aufs neue so zu tun, als hätte man keine Verantwortung bei den heutigen Zuständen.
Zitat:
„Der Verband fordert die Abschaffung der Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.“
Wie sollte denn eine solche Offensive aussehen, was stellt sich der Paritätische da so vor?
Aktion 50 plus – Ich AG – ASS ( Arbeit statt Sozialhilfe ) und was da so für Blödsinn auf dem Markt war und die Zustimmung des Verbandes gefunden hatte, denn dessen Mitglieder waren teils die Nutznießer des ganzen Programms, aber das ist ja heute vergessen.
Interessant wäre, wie viel Firmenpleiten, waren die Folge der Ich – AG oder wie viele Menschen stehen oder standen nach der Beendigung der Förderung wieder auf der Straße, wenn die Schonfrist vorbei ist, oder war?
Vergessen ist anscheinend auch, was man hätte sinnvolles mit den Millionen alles schaffen können, aber für die Propaganda werden ja keine Kosten gescheut, wenn es zumindest für zwei Jahre die Statistik verschönert.
Wer in der Erarbeitung zum Beispiel von Hartz 4 etc. mit gehört wurde und mir erzählen will, dass es nicht absehbar war, was man heute erlebt, hat nun wirklich wenig Berechtigung sich aufzuregen.

Wolfgang Ritter

Von Gerti

@ G. Maubach:
Allem Anschein nach ist das Amt, was hier der Familie auf den Pelz rückt, in Stasi-Manier unterwegs. Behinderte und ihre Angehörige werden als Staatsfeinde Nr. 1 behandelt.
Die Stasi hat sich, sicherlich zur Freude unserer Obermutti MerkelAngeeeela, in die Ämter verzogen und breitet von da aus erneut Unheil aus.
Ich habe deshalb, da die Behörden bei Behinderten und ihren Angehörigen klauen, kein Verständnis für die Streiks im öffentlichen Dienst. Arbeiten haben die Staats-, Landes- und Kommunalbediensteten nur im Sinn, wenn sie sich der Stasimethoden der Schnüffelei und Aufschreiberei bedienen.

Von Gisela Maubach

Wer Grundsicherung bezieht - egal ob SGB II oder SGB XII - scheint für die Ämter grundsätzlich unter pauschalem Missbrauchsverdacht zu stehen.

Nach der Weisung des BMAS, wonach volljährige behinderte Menschen im Haushalt der Eltern weiterhin der Regelbedarfsstufe 3 (plus vorübergehendem abweichenden Bedarf) verbleiben sollen, habe ich von einer Familie einen Bescheid vorliegen, in welchem zu lesen ist:

"Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, jeden Wohnungswechsel sowie eine längere Abwesenheit unverzüglich hier anzuzeigen. Dies gilt auch für die in Ihrem Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen."

Und weiter:

"Wir weisen darauf hin, dass die Leistungen zweckentsprechend zu verwenden sind. Spätestens bei der Verlängerung der Leistung sind Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung vorzulegen."

Es handelt sich um eine ganz normale Familie, die keinerlei Sozialleistungen in Anspruch nimmt - außer der Grundsicherung für die volljährige behinderte Tochter.
Und wegen der Behinderung (!) der Tochter steht nun die ganze Familie unter Missbrauchsverdacht . . . und wenn die Eltern dann noch Nachweise darüber erbringen sollen, dass sie die Zahlungen für das Existenzminimum ihrer Tochter nicht verjubeln während sie die Tochter verhungern lassen, dann läuft irgendwas ziemlich falsch in unserem Staat . . .

Von soulsister

Innerhalb der Diskussion werden immer wieder Horrorbilder von sogenannten Drückebergerrn und Sozialschnmarotzrn inszeniert.
Dies ist für Menschen mit Depressionen oder anderen Psychischen Besondheiten besonders schlimm. Ungeschulte Sachbearbeiter (und das ist meistens leider der Fall) treffen Fehlbewertung. De r angeblich Faule Depressive wird durch die Existenznöte noch mehr verunsichert und die Krise verschärft sich.
Hier hat es schon Tote gegeben. Wie lange müssen wir diesen Unverstand noch fortsetzen? Ganz aktuell auch dazu die Studien von Günther Wallraff über die Arge zu unsinnigen "Beschäftigungsmaßnahmen "

https://www.youtube.com/watch?v=UYQ7cwtQyO0