Tack: Bessere Gesundheitsversorgung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: SPD Bundestagsfraktion
Berlin (kobinet) Durch das heute beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz erhalten Menschen mit Behinderungen zukünftig eine bessere Gesundheitsversorgung, schreibt die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack in einer Pressemitteilung. In Medizinischen Behandlungszentren zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sollen diese Personen zukünftig Leistungen aus einem Guss erhalten. Auch der Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention für pflegebedürftige und behinderte Menschen werde durch den verabschiedeten Gesetzentwurf geschaffen.
„Mit dem neuen Leistungsangebot der Medizinischen Behandlungszentren schließen wir eine Lücke und unterstützen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gesundheitssystem“, erklärt die hannoversche Bundestagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben schon jetzt in den Sozialpädiatrischen Zentren eine Anlaufstelle, wo entsprechend qualifizierte multiprofessionelle Teams auf die besonderen Versorgungsbedarfe eingehen können. Hier werden sie aber nur bis zum frühen Erwachsenenalter versorgt. „Gerade Menschen mit geistigen Behinderungen oder mehrfach behinderte Menschen können mit den neuen medizinischen Behandlungszentren nun weiterhin Angebote für ihre speziellen medizinischen und psycho-sozialen Bedarfe erhalten“, erläutert Kerstin Tack.
Für Menschen mit Behinderungen, für die die eigenständige Zahnpflege eine zu große Herausforderung darstellt, sieht das Gesetz einen neuen Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention vor. Diese beinhalten eine gezielte Aufklärung, in die auch die jeweiligen Pflegepersonen einbezogen werden. „Durch diese Maßnahmen sollen Zahnkrankheiten gar nicht erst entstehen, damit aufwändige und belastende Folgebehandlungen vermieden werden“, so Tack.
Das Versorgungsstärkungsgesetz stärke zudem das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ermögliche so mehr Selbstbestimmung. Darüber hinaus kann die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, Barrierefreiheit herzustellen, zukünftig ein Auswahlkriterium bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen sein. „Dies ist ein erster Schritt, um die Zahl barrierefreier Arztpraxen zu erhöhen“, meint die Abgeordnete.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Tack,
"Bessere Gesundheitsversorgung” wann wie wo, ist eine berechtigte Frage? Ihrem lachen auf dem Bild zu entnehmen, glauben Sie anscheinend selbst nicht daran?
Wolfgang Ritter
Von nurhessen
Hallo Gerti,
im Prinzip wird eigentlich nur festzementiert und auf legale Beine gestellt, was jetzt schon Praxis ist. In großen Behinderteneinrichtungen für Kinder und Jugendliche, wohin man nach der Geburt eines Kindes mit "Problemen" – noch ohne böse Vorahnungen – hineingelotst wird, ist es tatsächlich seit eh und je so, dass dort EIN ARZT/ÄRTIN über das Wohl und Weh, über die Diagnose, die Prognose, über das weitere Vorgehen, den weiteren Lebensweg von der Kita bis zur … – natürlich in der eigenen Einrichtung – entscheiden! Und ein Schuft, der aus diesem Betrieb Garaus nimmt und sich Hilfe woanders sucht.
Von Gerti
Frau Abg. (BT, spd) K. Tack hat, wenn ich auch nach den Angaben der BT-Abg. auf der Homepage derselben gehen darf, zu wenig Lebenserfahrung im Zusammenhang, was das Leben von (Schwer(st)Behinderten ausmacht.
Oder eben erheblich von Macht Pflegen gegenüber (Schwer(st)Behinderten in sich vereint.
Wie kann man / die Frau die (partiellen), offensichtlich vorliegende Hilflosigkeit von (Schwer(st)Behinderten ausnutzen, um Recht (auf freie Arztwahl und so weiter) zu brechen? Um die genannten Menschen um ihre Rechte zu bringen?
Sorry, schlafen hier die Verbände, wie der Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) oder die Lebenshilfe?
Ich habe den Eindruck, dass solche Politiker/innen, wie die Dame K. Tack, woanders nichts geworden wären. Aber bei (Schwer(st)Behinderten erwarten Politiker/innen, wie K. Tack, wohl keinen(?) Widerstand gegen das Sinnentleerte und müllige, das von ihnen, wie von K. Tack, produziert wird und produziert wurde.
Von Gerti
Verfassungsrechtlich bedenklich, dass (Schwerst)Behinderte praktisch aus dem 'regulären Medizinbetriebkreislauf' quasi herausgenommen (aus der Öffentlichkeit weggebracht( und woanders organisatorisch angesiedelt werden.
Kobinet verlässt sich lediglich auf Verlautbarungen und gibt die wider. Dabei wäre ist es wichtig zu wissen, ob diese Separierung von Gröhe angezettelt wurde oder nur die 's'pd'ler/innen hier federführend als Dilettant/innen waren.
Selbst solcher furchtbaren Separierung muss mindestens ein Beschluss vorangegangen sein.
Von Gisela Maubach
So so - da soll also eine zahnmedizinische Prävention in Form von "gezielter Aufklärung" (unter Einbezug der jeweiligen Pflegeperson) stattfinden, damit "Zahnkrankheiten gar nicht erst entstehen, damit aufwändige und belastende Folgebehandlungen vermieden werden".
Nach dieser Darstellung sind die Pflegepersonen offensichtlich einfach nur noch nicht aufgeklärt (bzw. zu dumm), um die Folgen von fehlender Zahnpflege zu kennen.
Es gibt bereits jetzt Zahnarztpraxen, in denen "Menschen mit Behinderungen, für die die eigenständige Zahnpflege eine zu große Herausforderung darstellt", passgenau ambulant versorgt werden können.
Um das "Wunsch- und Wahlrecht" (und "so mehr Selbstbestimmung") von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, brauchen "Menschen mit geistigen Behinderungen oder mehrfach behinderte Menschen" keine neuen medizinischen Behandlungszentren "für ihre speziellen medizinischen und psycho-sozialen Bedarfe" (denn die Vielfalt aller unterschiedlichen Bedarfe könnte ein "Zentrum" sowieso nicht abdecken) . . .
. . . sondern das Wort Selbstbestimmung bedeutet tatsächlich Selbstbestimmung, und es wird immer noch fremdbestimmt, mit welchen Leistungen diese Menschen ihre Tage zu verbringen haben!
Von Gerti
Hallo nurhessen,
ist bereits geschehen, dass kein Wunsch- und Wahlrecht mehr besteht; siehe http://www.hmmdeutschland.de/
die umfassende Entmündigung, geschaffen von den Krankenkassen (Körperschaften öff. Rechts).
Nun ja, wie soll ich schreiben?: Bei kobinet ist nicht so das geballte Hintergrundwissen, um kritisch zum Beispiel diese Zwangszuführung der Behinderten zu ihnen vorgeschriebenen Ärzten zu beäugen.
Bei Behinderten geht das meist auch so:
Wer eine Überfahrbrücke am Laden hat, ist ein Guter (selbst wenn niemand weiß, ob der 'Gute' eine rechte Sau ist); der Arzt, der per Fahrstuhl zu erreichen ist, kann der größte Fachstümper sein.
Bei kobinet wird sowas dann hochgejubelt. Krass.
Von nurhessen
Man könnte das Konzept auch wie folgt auslegen: „auseinander“- spezialisieren statt „zusammen“- inkudieren!
Von nurhessen
Unter dem Deckmantel „barrierefreier Artzpraxen“ werden Gesundheitsmaßnahmen „aus einem Guss“ geschaffen, die in Wirklichkeit statt dem versprochenen „Wunsch- und Wahlrecht“ zur schrittweisen Entmündigung des behinderten Menschen bezüglich des Grundrechts der freien Arztwahl, des Rechts auf (angemessene) medizinische Versorgung, des Rechts auf Qualität, des Rechts auf Selbstbestimmung führen. Ein unerträglicher Euphemismus!