Aktionsbündnis Teilhabeforschung gegründet

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Person mit Daumen hoch
Person mit Daumen hoch
Bild: Vincent Plüschow

Berlin (kobinet) 34 Organisationen und 58 Einzelmitglieder haben am 12. Juni in Berlin das Aktionsbündnis Teilhabeforschung gegründet. Ziel des bundesweiten Aktionsbündnisses ist, die Forschungsaktivitäten zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Bündnis besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensvertretungen, Fachgesellschaften, Instituten, Fach- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Zusammenschlüssen.

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und die Idee einer inklusiven Gesellschaft umzusetzen. Für diese Aufgabe ist eine bessere Datenlage notwendig und mehr Wissen zu den Teilhabemöglichkeiten und -grenzen, zur Barrierefreiheit und zu Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Behinderungen. Das Aktionsbündnis will zu einer stärkeren Vernetzung und Finanzierung von Teilhabeforschung beitragen. Eine interdisziplinäre Teilhabeforschung soll deutlicher als bisher das Augenmerk auf die Verwirklichung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen richten und damit zu einer Neuorientierung der Forschungslandschaft führen.

In der Gründungsveranstaltung begrüßte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, die Initiative – gerade auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention – und sagte ihre Unterstützung zu. Dr. Ilja Seifert machte für den Deutschen Behindertenrat deutlich, wie wichtig es für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung sei, Teilhabeforschung als Querschnittsdisziplin mit verschiedenen fachlichen Perspektiven voranzutreiben.

Die Gründungsversammlung bestimmte eine siebenköpfige Koordinierungsgruppe, die aus folgenden Mitgliedern besteht: Andreas Bethke und Barbara Vieweg vom Deutschen Behindertenrat, Prof. Dr. Anne Waldschmidt von der AG Disability Studies, Dr. Rolf Buschmann-Steinhage von der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften, Dr. Katrin Grüber vom Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Dr. Thorsten Hinz von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und Prof. Dr. Markus Schäfers von der Hochschule Fulda.

Ein Livestream zur Auftaktveranstaltung steht im Internet unter http://www.webcast-livestream.de/Teilhabeforschung/ bis zum 28.06.2015 zur Verfügung.

Lesermeinungen zu “Aktionsbündnis Teilhabeforschung gegründet” (38)

Von Gerti

Ab an die 'Expertinnen' und an die 'Experten' der Aktionsbündnis' 'Teilhabeforschung'.
Teilhabe am Pnkeln realisieren, siehe http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31916/Piss-in-Berliner-Markthalle.htm#comments

Von Gerti

Im Übrigen waren die jüdischen Einwohner Dänemarks in der Besetzerzeit der deutschen Nazis in Dänemark dadurch geschützt, alsdass es in Dänemark während der Nazizeit Register, wer jüdischen Glaubens war und der jüdischen Gemeinde in Dänemark angehörte, NICHT gab. Außerdem gab es während der Nazizeit die beispiellose Rettung der dänischen Jüdinnen und Juden durch nahezu die gesamte dänische Bevölkerung. Die meisten der dänischen, vor der Deportation geretteten Jüdinnen und Juden fanden ihre Zuflucht im benachbarten Schweden (Flucht über den Öresund).

Die statistische Erfassung der Menschen, die jüdischen Glaubens waren und der jüdischen Gemeinde als Mitglieder angehörten, gab es jedoch seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Norwegen, weshalb da bald (nach Überfall der deutschen Nazis des Norwegens) fast alle jüdischen norwegischen Einwohner in die KZs verschleppt worden waren.

Von Gerti

Die Teilhabeforschung kann mithin ebenso eingegruftet werden, da die Teilhabe am Leben von den Krankenkassen eingruftet wird, wenn nicht die Kassenchefs und ihr Krankenkassenmitarbeiterclan nicht zum Teu*el gejagt werden.
Dass die Krankenkassenboninnen und Krankenkassenbonzen sowie deren Krankenkassenmitarbeiterclan geradewegs den politisch Rechtslastigen zuarbeiten, dürfte (eigentlich!) niemandem entgehen.

Von Gerti

Rationierung (Einkürzen) von Medikamenten(Zahlungen) durch die Krankenkassen (Körperschaften öffentlichen Rechts) in Diskussion bei den Bonzinnen und Bonzen der genannten Krankenkassen und beim Gemein(sam)en Bundesausschuss' der Ärzte und Krankenkassen,
siehe http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/312-Offene-medizinische-Rationierung-mit-Hilfe-der-Elektronischen-Gesundheitskarte.html

Die Fratze der Nazizeit guckt aus fast jedem Loch jeder Krankenkasse (Körperschaft öff. Rechts).
Denn in der Nazizeit wurden med. Leistungen den auch da Krankenversicherten verweigert, was letztendlich für viele derer den vorzeitigen Tod herbei'brachte'.

Jede/r Politiker mit cdu-Parteibuch muss sich an die eigene Nase fassen und sich selber fragen, ob er die nazi-lastige Raffgier-Politik der Krankenkassenbonzinnen und Krankenkassenbonzen und deren willfährigen Mitarbeiterclan mehr als duldet.

Zu dem in der Veröff. der E-Card-Gegner/innen getätigte Hinweis auf die Verwurstung von Gesundheits- und Sozialdaten durch die Krankenkassen, med. Forschungseinrichtungen und durch andere Datenjäger/innen und andere Datensammler/innen kann ergänzt werden mit dem Hinweis, dass die Nazis in der Nazizeit von 1933 bis 1945 so viele Menschen haben einlochen und umbringen können, da ihnen umfangreiche öffentliche Register zur Verfügung standen, aus denen sie datenerhebungsmäßig aus dem Vollen schöpften. Erst die akribische Erfassung der Menschen in Akten machte diejenigen zu einer Beute für Nazis und die größte Gruppe der Nazi-Genossen war die Gruppe der Ärzte.
Bei den Krankenkassen wurde (meines Wissens) nie so richtig und konswauent deren Verwicklungen in die Nazizeit und in die Politik der Nazizeit erforscht, weshalb bei den Krankenkassen offensichtlich kein Geschichtsbewusstsein vorherrscht, sondern die Bonzen und Bonzinnen der Krankenkassen, da, wo andere Menschen Augen haben, Dollar- und Eurozeichen prangen und die gesellschaftliche Verantwortung beerdigt worden ist.

Von nurhessen

Oh, Beitrag passt nicht ganz zum thread! Multi-Tasking ist nicht jedermanns Sache.

Von nurhessen

Nachtrag: Das soll nicht heißen, dass wir arm und bedauernswert sind! Aber gegen gute Nachrichten kann niemand etwas einwenden; es wird schon irgendjemand dafür sorgen, dass wir nicht zu übermütig werden.

Von Gerti

Mittelalterliche *Teilhabe*: Mit'm Klingelbeutel unterwegs ... Betteltour in Chemnitz / Sachsen.

Am Dienstag, den 23. Juni 2015 (nein, nicht! im Mittelalter!) veröffentlicht und TATSÄCHLICH sich dieser Tage (und nicht! im Mittelalter!) ereignend:

"Sponsorenlauf - Behinderte starten zur Rollitour

erschienen am 23.06.2015

Zentrum/Altchemnitz. Die Bewohner des ASB-Wohnzentrums an der Rembrandtstraße starten morgen zu ihrer jährlichen Rollitour, mit der sie gleichzeitig Geld sammeln. Pro gefahrenen oder gelaufenen Kilometer zahlen vorher akquirierte Sponsoren einen Euro. Zielort ist in diesem Jahr der Fußballplatz des Germania-Sportvereines an der Annaberger Straße in Altchemnitz. Nahezu alle körperlich schwerstbehinderten Bewohner nehmen an der Aktion teil. Diesmal soll der Erlös des Sponsorenlaufes für den Ausbau des Küchenbereiches der Cafeteria genutzt werden. (dy)

© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG"; siehe (heute nur auf der Webseite veröffentlicht werdend und damit aufrufbar): http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Sponsorenlauf-Behinderte-starten-zur-Rollitour-artikel9229595.php

Da braucht sich niemand zu wundern, wenn Behinderte als arme, bedauernswerte Menschen allgemein gesehen und so mit ihnen umgegangen wird.

Nebenbei wirft das Vorgehen von den VerHEIMlichten und derer, die in dem Heim arbeiten, mehr als ein krudes Licht auf die Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz / Sachsen, die nicht einmal eine Standard-behindertengerechte-Kücheneinrichtung in dem Heim finanzieren.
Selbst, wenn das Behindertenwohnheim dem Ortsverband Chemnitz / Sachsen des Arbeiter-Samariter-Bundes gehört, sind die behinderten Heimbewohner/innen Einwohner der Stadt Chemnitz / Sachsen und nicht etwa 'Außerirdische'.

Hier wird also offensichtlich erstmal nicht einmal der Grundbedarf an moderner, barrierefreier Kücheneinrichtung von der Kommune (Chemnitz / Sachsen) her gedeckt.
Aufgrund der Veröffentlichung in der örtlichen Presse, der Tageszeitung _Freie Presse_, gelange ich zu der Feststellung: Kümmerliche Verhältnisse in Chemnitz / Sachsen für einen Teil der in Chemnitz / Sachsen lebenden (Schwerst)Behinderten.

Von Dagmar B

Frau Maubach hat geschrieben:


Eigentlich kann eine "Teilhabeforschung" nur zu dem Ergebnis kommen, dass die einzig mögliche Leistung nicht an eine Einrichtung gebunden sein kann.......


Im Moment plädieren die Einrichtungen in Bezug auf das Teilhabegesetz jedenfalls,das sie keine wirtschaftlichen Nachteile durch das Wunsch und Wahlrecht bekommen dürfen.
Das wird auch irgendwie nicht in Frage gestellt.
Wenn also für einen bestimmten Personenkreis immer wieder die Notwenigkeit einer Einrichtungsunterbringung propagiert wird,dürfte wohl klar sein wer als Bauernopfer herhalten muß.
Die finanziellen Interessen der Einrichtungen können auch nicht weggeforscht werden.
http://www.einfach-teilhaben.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/9_Sitzung/9_sitzung_Protokoll.pdf?__blob=publicationFile

Von Gerti

"... Zu 3.15 - Krankenversicherung (SGB V), insbesondere häusliche Krankenpflege und Soziotherapie Die
BAGFW (Herr Hesse) bittet um Aufnahme des Hinweises, dass behinderte Menschen Beiträge zahlen und dafür keine Leistungen der GKV erhalten. ..."
(siehe: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/9_Sitzung/9_sitzung_node.htm)
Das sind mindestens zehn schallende Ohrfeigen für die Pfeifen! bei den Krankenkassen (Körperschaften öffentlichen Rechts).
Wenn nun noch die Geldwaschanlage "Sanitätshaus" mal gründlich Betriebsprüfungen unterzogen würde, wie diese Geldwaschanlage (ähnlich wie die der Krankenkassen, Körperschaften öff. Rechts) tadellos funktioniert. Das fände ich super!
Dieses Konstrukt 'Sanitätshaus' müsste mal auch von den Beamten bei den Finanzämtern gründlich unter die Lupe genommen werden.
Bestimmt interessiert das Bundeskartellamt die Leistungsvergabe (Losvergabe) von den Krankenkassen (Körperschaften öff. Rechts) an die Sanitätshäuser.
Wie die ihren Gewinn erwirtschaften und einsetzen (Achtung: Steuersparmodell erster Güte) halte ich für höchst fragwürdig. Deshalb auch hier Betriebsprüfungen ansetzen.
Leute, es gibt vieeeeel zu tun! Auf ins Gewühl'!

Von nurhessen

Da Papier geduldig ist, möchte ich noch einmal festhalten: die generelle Einrichtungsgebundenheit, die über allem schwebt, ist das Übel, das jeden Einzelnen quasi „zum Opfer“ welcher Maßnahme auch immer degradiert. Dem Menschen als Individuum angemessen kann diese Betrachtungsweise per definitionem nicht sein!

Von Gisela Maubach

Hallo Herr Drebes,

Ihre Darstellung, dass die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (als Eingliederungshilfe) in den Werkstätten "nur" für den Arbeitsbereich zuständig sei (§ 41 SGB IX), möchte ich dahingehend konkretisieren, dass es sich beim Begriff "Arbeitsbereich" in diesem Zusammenhang um § 5 der Werkstättenverordnung handelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/schwbwv/gesamt.pdf

Darin sind alle (!) Menschen mit Behinderung im Anschluss an das befristete Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in den Werkstätten einbezogen - unabhängig davon, ob sie tatsächlich arbeitsfähig sind oder nicht.

Für nicht-arbeitsfähige Menschen bedeutet diese Form der Teilhabe am "Arbeitsleben" nämlich die Einrichtungsgebundenheit ihrer Eingliederungshilfe, weil diese Leistung immer vorrangig ist und für nicht-arbeitsfähige Menschen nun mal kein anderer "Arbeitgeber" als die Werkstatt möglich ist.

Die Formulierung "Arbeitsbereich" laut § 5 der Werkstättenverordnung sagt also lediglich aus, dass das (zeitlich befristete) Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich beendet ist.
Insbesondere in NRW kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass im Arbeitsbereich auch ausschließlich gearbeitet wird, denn da in NRW keine Tagesförderstätten existieren, werden hier für etwa 20 Prozent der Menschen in den Werkstätten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gezahlt, obwohl sie kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.

Es bleibt zu hoffen, dass innerhalb der "Forschungsaktivitäten zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen" auch erkannt wird, dass der Personen-zentrierte Bedarf von nicht-arbeitsfähigen Menschen mit Behinderung nun mal nicht alternativlos Arbeit heißen muss.
Eigentlich kann eine "Teilhabeforschung" nur zu dem Ergebnis kommen, dass die einzig mögliche Leistung nicht an eine Einrichtung gebunden sein kann, wo der schwerstbehinderte Mensch mit anderen schwerstbehinderten Menschen gemeinsam in großen Gruppen untergebracht wird!

Von nurhessen

Sehr geehrter Herr Drebes, die Situation könnte doch jenseits aller Paragraphen viel einfacher sein! Warum diese [v…e] Bürokratie, die allen Beteiligten das Leben schwer macht? So ist aber festzustellen, dass komplex behinderten Menschen, das Leben nicht gerade erleichtert wird. Es wird sogar von Jahr zu Jahr schwieriger; wir leben in der Nähe einer Hochschule, die durchaus offen für behinderte Menschen ist, deren „Casemanager“ für behinderte StudentInnen uns gegenüber jedoch zugestand, dass es zur Zeit größere Schwierigkeiten gebe als vor zwei/drei Jahren, diese in geeignete Betriebe (z.B. IT- Bereich) zu vermitteln. Und das angesichts der Tatsache, dass der Arbeitsmarkt „boomt“! Für unseren Teil können wir nur feststellen, dass man leichter auf der Strecke bleibt als dass man obenauf schwimmt. Sie sind natürlich für diese insgesamt unerfreuliche Entwicklung nicht verantwortlich; es ist ein Phänomen der Verdrängung und Verschiebung, das niemals den einzelnen Menschen, so wie er, ist in den Mittelpunkt des Handelns stellt, sondern immer „einrichtungsgebunden“ agiert.

Von Sven Drebes

Hallo Gerti,
zwei Antworten:

1. Das Kapitel "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) im SGB IX umfasst sowohl die Leistungen an erwerbsfähige Menschen (§§33, 34), die Sie beschreiben, als auch die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (§§39-43). Die Eingliederungshilfe ist, von bisher wenigen Ausnahmen abgesehen, aber nur für den Arbeitsbereich der WfbM (§41) zuständig. Alles andere machen andere Träger.

2. Dass nicht alle Kinder und Jugendlichen - und vermutlich auch nicht alle Erwachsenen, die Eingliederungshilfe beziehen, eine vom Versorgungsamt anerkannte (Schwer-)Behinderung haben, liegt nur zum kleineren Teil daran, dass die Versorgungsämter falsche Entscheidungen treffen. Eine ganze Reihe von behinderten Menschen und eine ganze Reihe Eltern verzichtet bewusst auf die mit der Anerkennung verbundenen Nachteilsausgleiche, weil sie Nachteile befürchten, die schwerer wiegen als die Nachteilsausgleiche.

Von nurhessen

Danke Gerti! Obwohl ich nun schon so viele Jahre „im Geschäft“ bin, ist alles wieder neu und verwirrend! Bin im Augenblick auch etwas geschockt durch den tragischen Tod der Familie Roebke.

Von Gerti

@ nurhessen; Ihr Leserbrief vom Montag, 22. Juni 2015 07:47

Alles darf auch eine Arbeitsagentur vom Antragsteller nicht erfragen; hier seien die einschlägigen Datenschutzgesetze vor. So schreibt Gola et.al. im Bundesdatenschutzgesetz: Kommentar, dass Menschen, die in Berufsförderungswerken eine Ausbildung erhalten, datenschutzrechtlich Arbeitnehmer/innen gleichgestellt sind. In solch' einem arbeitsrechtlichen Status zu sein, ist viel wert! Hier treten dann sämtliche Arbeitnehmerrechte (ich möchte fast sagen: automatisch!) in Kraft.
Gucken Sie doch mal, ob die Berufsausbildung und die Prüfung der Berufsausbildungsfähigkeit, vorgenommen werdend durch die BA, bei Gola ebenso (als Arbeitnehmerstatus) definiert wird.
Bringen Sie sich in eine komfortable Rechtsposition. Schnell.

Von nurhessen

Eine prinzipielle Frage (an die bundesdeutschen Politik/er): Warum ist alles so gründlich durchorganisiert? Warum gibt es so wenig kreative Schleichwege/Umwege? Warum ist alles in SGB’s geregelt und geordnet? Warum gibt man dem einzelnen Menschen nicht seine je persönliche/einzigartige Chance, sich SELBST zu leben? Warum wird Erwachsenenbildung so klein geschrieben? Warum muss jede kleinste Veränderung der Verhältnisse von `zig Studien begleitet, beschrieben und verworfen werden? Warum herrscht die grundsätzlich falsche Vorstellung, der Mensch sei zwischen zwanzig und dreißig schon fertig? Die Schweden haben auch irgendwann einmal ihre abstruse Vorstellung, in das Gehirn eines Menschen passe nur eine Sprache – und zwar die schwedische – ganz pragmatisch aufgegeben und andere Sprachen, wie die samischen (lappischen) Sprachen und die im Norden Schwedens gesprochene meän-finnische Sprache zugelassen, ohne dass es den Kopf der Sprecher neben der amtlichen schwedischen Sprache gesprengt hätte. Was lernen wir daraus?

Von nurhessen

Guten Morgen Gerti (zum Beitrag 22.06., 6:17 Uhr), haben die Götter in Gestalt der BA (Bundesagentur für Arbeit) vor die Feststellung der „Erwerbsfähigkeit“ mit den von Ihnen beschriebenen Maßnahmen zur LTA die Feststellung und penible Prüfung der „Arbeitsmarktfähigkeit“ gesetzt, die diese gesamten Boni oder Nachteilsausgleiche wieder in Frage stellen, wenn man noch gar nicht auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt war? So sieht es bei uns z.Z. bei einem jugendlichen Schwer(st)behinderten mit Tetraspastik und hochgradiger Sehbehinderung aus. Das dreht sich alles im Kreis oder man fängt wieder von vorne an … Sparen an notwendiger Arbeitsassistenz oder anderen Leistungen fällt immer leichter als diese Ausgaben wirklich zu tätigen. Und wenn „Arbeitsmarktunfähigkeit“ einmal festgeschrieben ist, lässt sie sich nicht mehr aushebeln! Das nennt man dann Wunsch- und Wahlrecht (zynisch)! – Alles andere war ernst!

Von Gerti

@ Herrn Drebes:
Von Ihnen wird geschrieben:
"... Gerade unter den ca. 150.000-200.000 Kindern und Jugendlichen haben viele keinen Ausweis. ..."

Macht Sie das nicht stutzig, dass offensichtlich bis ca. 200.000 Kindern und Jugendlichen die rechtliche Anerkennung als Schwerbehinderte/r von Amts wegen verwehrt wird? Auch für Kinder und Jugendliche sind mit der Anerkennung als Schwerbehinderte/r Rechte verbrieft und Rechte einklagbar.

Von Gerti

Guten Tag Herr Drebes,
von Ihnen wird geschrieben: "... Ein Teil der Eingliederungshilfe sind Leistungen in einer Werkstatt, die unter dem Namen "Teilhabe am Arbeitsleben" laufen, aber nur für erwerbsunfähige Menschen gezahlt werden. ..."
Das stimmt so nicht, da Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Berufstätige gezahlt werden, die ERWERBSFÄHIG sind und deren Arbeitsplatz anfinanziert wird. Via Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden zum Beispiel barrierefreie Anpassungen an die Betriebsstätte finanziert, Arbeitshilfsmittel und die ersten Monate der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein Teil des Gehalts des Beschäftigten, der LTA bezieht.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Herr Dr. Drebes,

warten wir ab was uns Teilhabe Forschung und das Teilhabe Gesetz bringen wird, aber jammern wir dann nicht, wenn die Arschlochkarte die wir ziehen werden noch größer sein wird als wir uns vorstellen können.

Wolfgang Ritter

Von Sven Drebes

Hallo "nurhessen",

das SGB IX regelt die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von 8 Trägern. Einer davon ist die Eingliederungshilfe, die wiederum auch noch im SGB XII geregelt ist. Ein Teil der Eingliederungshilfe sind Leistungen in einer Werkstatt, die unter dem Namen "Teilhabe am Arbeitsleben" laufen, aber nur für erwerbsunfähige Menschen gezahlt werden.

Von Sven Drebes

Hallo Herr Ritter,

ich schweife mal kurz in ein anderes Feld ab, um die "9,2-Millionen-Frage" zu beantworten.
In Deutschland snd etwa 75 Millionen Menschen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Tatsächlich bekommen aber nur einige hunderttausend Menschen pro Jahr Krankengeld. Zwei wesentliche Gründe dafür sind, dass viele Menschen entweder gar nicht so krank werden, dass sie nicht arbeiten können, oder weiter ihren Lohn bekommen (das gilt ja meistens für die ersten sechs Wochen).

Übertragen auf die 10 Millionen vom Versorgungsamt anerkannten behinderten Menschen bedeutet das, dass viele keine "Leistungen zur Teilhabe" brauchen oder die Leistungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung brauchen, von der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- oder Pflegeversicherung, dem Integrationsamt, der Kriegsopferfürsorge oder einer anderen Stelle bekommen. Die Eingliederungshilfe, die durch das Bundesteilhabegesetz abgelöst werden soll, ist ja nur dann zuständig, wenn kein anderer Träger zuständig ist. So bleiben von 10 Millionen anerkannt (schwer-)behinderten Menschen einige hunderttausend übrig. Wie viele genau, ist unklar, weil die amtliche Anerkennung durch das Versorgungsamt keine Voraussetzung für den Bezug von Eingliederungshilfe ist. Gerade unter den ca. 150.000-200.000 Kindern und Jugendlichen haben viele keinen Ausweis.

Das Persönliche Budget ist natürlich schon jetzt geltendes Recht. Aber wie gesagt, mit TeilhabeFORSCHUNG hat das nur begrenzt zu tun.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916




Am besten hat mir in den einzelnen Beiträgen eine Aussage von Frau Prof. Dr. Anne Waldschmidt von der AG Disability Studies,
gefallen als sie sagte, die Forschungsteilnehmer können sich mit ihren Ideen gegenseitig "BEFRUCHTEN" wo man sich nun wirklich fragen muss, wann soll dann die Frucht auch gereift zur Verfügung stehen?

Von Dagmar B

Entschuldigung.
Ich hatte mir den Namen von Frau Arnade unten hin kopiert und vergessen zu löschen,jetzt sieht das aus wie eine Unterschrift.

Vielleicht kann ja da die Löschtruppe was machen.

Von Dagmar B

Ich weiß nicht , ob jemand die Links angesehen hat.
Eigentlich hat Frau Lösekrug-Möller mit Ihrem Blindflug Modell ganz gut erklärt , warum die Umsetzung der BRK ohne Datenlage (Forschung ) nix taugen kann.
Das wird auch in den Empfehlungen aus Genf deutlich.
Ich glaube ,jemand von Forsea hatte gleichermaßen drauf hingewiesen,das die Forschung zu spät kommt und bereits VOR dem Teilhabegesetz Forschung hätte stattfinden müssen.
Ich denke,wenn in den Empfehlungen die ungenügende Datenlage gerügt wird,braucht jetzt hier keiner zu beaupten es wäre anders.
Unangenehm war ,wie Frau Arnade(diese war zu erkennen) den Menschen von Forsea(Name war zu undeutlich und war auch nicht im Bild)verhältnismäßig rigide abgekanzelt hat und unser aller Lieblingspseudothema "Wahlen für alle" angesprochen hat.
Insoweit hatte man in der kurzen Zeit einen guten Eindruck,wer sich da für etwas einsetzt und wer nicht.
Erfrischend und notwendig ist die Tatsache,das es neue Gesichter in dem Bündnis gibt.
Der frische Wind ist auch dringend erforderlich.
Bis zum 28.6 kann man noch schauen ,wer also noch nicht hatt....
Die z.t. langatmigen Ausführungen der Wissenschaftler habe ich teilweise vorgespult ,die Fragerunde war interessant.




Dr. Sigrid Arnade

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo nurhessen,

so könnte es vielleicht werden, aber schlauer sind wir alle dann, wenn die Katze aus dem Sack ist.
Nur bleibe ich bei meiner Frage, was passiert mit den anderen 9,2 Mio. die mit dem gegenwärtigen Reglement der Eingliederungshilfe unterstützt werden, wenn die Eingliederungshilfe im SGB IX als Leistungsgesetz angegliedert werden soll? Wenn nur ca. 800 000 Menschen unter die Regelung fallen sollten und die ersten wegen der Kosten auf die Barrikaden gehen, dann muss was in der Luft liegen, was wir noch nicht erahnen, oder in unseren Vorstellungen bisher nicht nachvollziehbar war.
Wir können nur warten bis das Huhn welches bisher für vereinzelte die goldenen Eier legte, nun vielleicht die ersten Federn lässt.

Wolfgang Ritter

Von nurhessen

Eine Verständnisfrage (ich möchte bitte ernst [nicht ironisch] verstanden werden): Teilhabe nach IX beinhaltet somit alle Formen der Eingliederungshilfe, d.h. auch Teilhabe am Arbeitsleben? Und damit auch die „Pflicht zur Teilhabe am Arbeitsleben“, auch wenn ein „Arbeitsleben nicht möglich ist?? Dann ist also Teilhabe ausgeschlossen, weil nicht notwendig? Richtig verstanden?

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

dann warten wir mal ab, wie jene bisher vom Schicksal und der Möglichkeit der Eingliederungshilfe profitieren konnten, dann reagieren, wenn das Butterbrot ärmlicher wird, oder man dem gerecht werden will, wenn alle vor dem Gesetz gleich sind. Es wird immer spannender, da bin ich mir sicher und ob sich jeder mit einem Teilhabe Geld wie geplant, dann zufrieden gibt, ist auch nicht ganz sicher.

Wolfgang Ritter

Von Lesebrille

Teilhabe und das Teilhabegesetz sind zwei unterschiedliche Dinge. Man mag den NamensgeberInnen vorwerfen, dass die Wahl der Begriffe verwirrend sein kann (wobei ich von unterschiedlichen NamensgeberInnen ausgehe), inhaltlich sind sie (die Begriffe) jedoch klar zu trennen und jeweils sinnvoll.

Von Lesebrille

Herr Ritter, nicht jedeR braucht diese Leistung; und zwar nicht, weil es ihr oder ihm verweigert wird, sondern weil keine Notwendigkeit besteht.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Lesebrille,

was macht man aber dann mit dem Rest, der annähernd 10 Mio. behinderten Menschen, wenn die Eingliederungshilfe ins SGB IX soll, und nicht jeder dann den Anspruch nach dem Gesetz erfüllt?

Verstehe, deswegen forschen die wieder, weil keiner diese Möglichkeit bedacht hatte, da könnte es noch was anderes geben was man als Teilhabe bezeichnen könnte.

So wird uns nie langweilig beim lesen all dieser Pläne.

Wolfgang Ritter

Von Lesebrille

Wenn ich die Grundlagen für das Teilhabegesetz richtig lese, dann betrifft es lediglich die Menschen mit Behinderung, die auf Hilfe nach dem SGB angewiesen sind. Das sind nicht alle Menschen mit Behinderung.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrter Herr Dr. Drebes,

Zitat:

„Hallo Herr Ritter und Gerti,
ab und zu sollten Sie etwas recherchieren, bevor Sie hier verbal die Bäume hoch gehen.“
In sieben Jahren Recherche zum selbstbestimmten Leben mit einem Persönlichen Budget, habe ich zwischenzeitlich an Empfehlungen, Stellungnahmen, Rechtsgutachten, Dissertationen, Masterarbeiten, Forschungsprojekten, Hausarbeiten, Medienberichten, Fachzeitschriften und Referaten einen Bestand von 147 423 Seiten erfasst.
Das Persönliche Budget bezeichnet man heute als Exot, obwohl mit einer damals hochrangig besetzten Begleitstudie ( Metzler Studie ) man hätte davon ausgehen können, dass wenn es zu einer annähernden Umsetzung kommt, sich für viele Menschen etwas verbessert.
Herr Dr. Drebes, wenn Sie heute sagen:
Zitat:
„Wenn sich also einige Forscher und Verbände zur Förderung der Teilhabeforschung zusammen tun, hat das erst mal mit dem Bundesteilhabegesetz nichts zu tun. In ein paar Jahren wird das Gesetz aber bestimmt eines der Forschungsobjekte sein.“
Frage:
Ist nicht die selbstbestimmte teilhabe mit dem Persönlichen Budget wie immer behauptet schon heute ein geltendes recht ?
Wenn natürlich der Begriff Partizipation und was es noch so gibt, immer wieder mit Studien und anderem die Kassen füllt, warum nicht. Was ich aber bezweifle, dass es nur geschieht zu unser aller wohl.
Warten wir ab, was die vereinzelten Ideen hier noch alles so bringen werden und welchen nutzen dann die Menschen haben, wenn sie die Suppe auslöffeln dürfen, die ihnen da so eingebrockt wurde. Hoffentlich können die ganzen Erfinder noch lange das Ergebnis ihrer Forschung genießen, indem sie vielleicht auch einmal in die Situation vereinzelter Personen von heute kommen.
Nicht die Würde in 20 Jahren ist gefragt, sondern was leiste ich, dass ich dem Menschen ab heute die Würde beweisen kann und dazu muss ich keine neuen Forschungen betreiben, sondern endlich dem gerecht werden, was man durch Taten vermag zu leisten.
Meine letzte Frage:
Zitat:
„Das Teilhabegesetz wird dagegen "nur" etwa 800.000 Menschen, die übrigens nicht alle zu den 7,2 Millionen schwerbehinderten Menschen zählen.“
Wie sollte man dass verstehen, ohne zu spekulieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Ritter



Von Sven Drebes

Hallo Herr Ritter und Gerti,

ab und zu sollten Sie etwas recherchieren, bevor Sie hier verbal die Bäume hoch gehen.

"Teilhabe" ist erst einmal etwas, was alle 82 Millionen Einwohner der Bundesrepublik und jeden der 7,x Milliarden Erdenbürger betrifft. Da geht es schlicht darum, wie bestimmte Menschen oder Gruppen von Menschen in der Gesellschaft stehen bzw. mitmachen / partizipieren (können).
Teilhabeforschung im Zusammenhang mit behinderten Mennschen behandelt die Teilhabe aller behinderter Menschen, mal mit Blick auf bestimmte Teilgruppen,mal mit Blick auf bestimmte Lebensbereiche, mal beides.
Das Teilhabegesetz wird dagegen "nur" etwa 800.000 Menschen, die übrigens nicht alle zu den 7,2 Millionen schwerbehinderten Menschen zählen.

Wenn sich also einige Forscher und Verbände zur Förderung der Teilhabeforschung zusammen tun, hat das erst mal mit dem Bundesteilhabegesetz nichts zu tun. In ein paar Jahren wird das Gesetz aber bestimmt eines der Forschungsobjekte sein.

PS: Ich bin kein Bündnis-Beteiligter.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Gerti und Interessierte,

als ich zur Kenntnis genommen hatte, man will erneut mit den Verbänden und Fachleuten der Wissenschaften unser Leben verbessern und hat dazu ein neues

Aktionsbündnis Teilhabeforschung gegründet,

sah ich mir die Gruppe derer welche da mit beteiligt sind genauer an. Ohne Hintergedanken habe ich dann dort angerufen und versucht auf die frage, warum erneut eine neue Studie, die folgende Antwort erhalten, die ich nicht vorenthalten möchte. Obwohl es erst hies, dass hier verschiedene Gruppen kontaktiert werden müssten, um auch eine nachvollziehbare Begründung abgeben zu können, kam dann ca. 3 Std. nach dem Telefonat folgende Erklärung.

Zitat:

„Sehr geehrter Herr Ritter,

Ihre telefonische Anfrage bei unserer Mitarbeiterin Frau Grupp möchte ich kurz beantworten:

Die Entwicklung eines neuen Forschungsgebiets wie der Teilhabeforschung gelingt nicht von heute auf morgen. Viele Ideen unterschiedlichen Akteure sind dafür erforderlich. Mit unserem Diskussionspapiers Teilhabeforschung (2011) haben wir einen Dialog darüber angestossen, was Teilhabeforschung sein kann. Wir haben viele Mitstreiter gewonnen, die sich aus ganz unterschiedlicher Perspektive dabei eingebracht haben. Im Ergebnis dieses Prozesses ist nun gemeinsam ein Aktionsbündnis Teilhabeforschung gegründet worden. Unter diesem gemeinsamen Dach sollen künftig Forschungsthemen angeregt und potentielle Forschungsförderer informiert werden.

Forschung ist sehr wichtig, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, die den Menschen im Alltagsleben helfen (bessere Therapien, verbesserte Hilfsmittel, verbesserte Teilhabechancen und Lebensqualität u.v.a.). Besonderes Merkmal der Teilhabeforschung ist die Partizipation Betroffener. Im Aktionsbündnis sind deshalb Behindertenverbände dabei. Sie können Forschungsthemen anregen und auch mitgestalten, auch Forscher mit Behinderung machen mit (Disability Studies).

Informationen über das Aktionsbündnis Teilhabeforschung (Gründungserklärung, Statut u.a.) finden Sie unter www.dvfr.de
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Reinsberg
Stv. Geschäftsführerin
----------------------------------------------------------------------
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Maaßstrasse 26
69123 Heidelberg
Telefon: 06221 / 187 901(0) - 13
E-Mail: [email protected]
www.dvfr.de
www.reha-recht.de;
www.rehafutur.de;
----------------------------------------------------------------------“

Fazit:

Wenn sich nun unsere Hoffnung auf ein gutes Teilhabe Gesetz etwas schmälert, dann wissen wir zumindest dass man ja erst mal verschiedene Betrachtungsweisen erforschen muss und alles braucht seine Zeit.

Wolfgang Ritter

Von Gerti

Kurz vor Toreschluss auf Teilhabeforschung zu setzen, halte ich etwas für arg verspätet.
Man muss sich mal vorstellen: Da werden offensichtlich Gesetzesänderungen herbeigefordert, ohne auf materielle Grundlagen zurückzugreifen. Setzn, fünf!
Teilhabeforschung, nun ja, mir ist eine Teilnehmerin am Deutschen Sozialrechtstag 2014, Köln, in lebhafter Erinnerung. Die Teilnehmerin machte (als Diskussionsteilnehmerin aus dem Publikum) den Vorschlag, doch qualitativ richtig gute orth. Hilfsmittel einzufordern, auch deren volle Finanzierung durch die Krankenkassen. ABER: Leider wurde sie von einem Podiumsteilnehmer, soweit ich das erinnere war der sogar in hohen polit. Ämtern in Bremen verankert, angeranzt, dass alles barrierefrei umgebaut sein müsse (aber es nicht auf die Qualität der orth. Hilfsmittel ankäme).
Wenn die Meinung selbst bei Funktionären der Behinderten ist, dass orth. Hilfsmittel NICHT das A und O (neben dem Finanziellen) sind, dann braucht sich nicht mehr gewundert zu werden, weshalb erst jetzt darauf gekommen wird, es müsse Vorsorgeforschung betrieben werden.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Nachtrag:

Oder ist es der Ersatz für die gescheiterte Studie zum Wahlgesetz, an der TU Chemnitz nur mit anderem Titel, welche da gescheitert war, um eigentlich dem gar nicht gerecht werden zu müssen, was den Auffassungen der Verbände widerspricht?

Wolfgang Ritter

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Aktionsbündnis Teilhabeforschung gegründet!!!

Warum gründet man jetzt ein Bündnis zur Teilhabe Forschung, wenn angeblich 2016 ein nachvollziehbares Gesetz vorliegen soll welches dann 2017 in kraft tritt?

Wer sucht der findet:

Diskussionspapier Teilhabeforschung
Erarbeitet von der AG Teilhabeforschung (Version 16, Stand 15.11.2011)
Mitglieder der AG: Anneken, Buschmann-Steinhage, Ewert, Farin-Glattacker, Schmidt

Frage:

Was wollen hier eigentlich einige erreichen? Wollen sie wirklich Verbesserungen für uns behinderte Menschen, oder wollen sie weiterhin durch immer erneute Wahnsinnsideen nun endlich mal bekennen, dass es gar nicht um unser wohl sondern allein um ihre Beschäftigung geht welche für manche sehr ertragreich zu sein scheint und auf die nächsten Jahre ihren wichtigen Arbeitsplatz sichert?

Wie soll in einer derart kurzen Zeit nun die Rahmenbedingungen, der Gesetzentwurf und das Ergebnis aller noch zu erwartenden Kommentaren aus Studien und BRK sowie Meinung vereinzelter Überzeugter hier ein Inkrafttreten des Bundes Teilhabe Gesetzes ermöglichen? Alles wird kommen nur nichts gutes, was uns annähernd zufriedenstellen könnte.

Wolfgang Ritter