10 Millionen für Einrichtungen und ambulante Angebote

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Katrin Altpeter
Katrin Altpeter
Bild: Sozialministerium Ba-Wü

Stuttgart (kobinet) Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter hat 9,7 Millionen Euro für Bauvorhaben an Behinderteneinrichtungen in Baden-Württemberg freigegeben. Mit dem Geld aus Haushaltsmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln können über 20 Maßnahmen verwirklicht werden, um das Angebot an gemeindenahen Wohnformen auszubauen und in Wohnheimen und Werkstätten im Land Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen.

Insgesamt stehen in diesem Jahr für das in mehreren Tranchen ausgezahlte Förderprogramm rund 20,5 Millionen Euro zur Verfügung. "Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben ebenso selbstbestimmt gestalten können wie Menschen ohne Behinderungen. Deshalb stellen wir erneut viel Geld zur Verfügung, um ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft zu erleichtern", erklärte die Ministerin.

Die jetzt geförderten 23 Wohn- und Werkstattprojekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart (3), Esslingen (3), Hohenlohekreis (2), Calw, Freudenstadt, Ravensburg (2), Sigmaringen (2), Schwäbisch Hall (2), Ostalbkreis (2), Karlsruhe, Rastatt, Lörrach, Reutlingen und Rems-Murr-Kreis. Für diese Projekte werden rund 4,6 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 5,1 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass der Schwerpunkt der Behindertenhilfe seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 auf Selbstbestimmung und Teilhabe liegt. Auch Menschen mit Behinderungen haben in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.

Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens habe das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet etwa 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.

Lesermeinungen zu “10 Millionen für Einrichtungen und ambulante Angebote” (3)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Frau Maubach,
Zitat:
"Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass der Schwerpunkt der Behindertenhilfe seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 auf Selbstbestimmung und Teilhabe liegt."

Könnte es sein, dass hier ein Schreibfehler vorliegt und es eher heißen sollte,

„ Schwachpunkt statt Schwerpunkt “

wissen können wir es nicht, aber ehrlicher wäre es gewesen.

Wolfgang Ritter

Von JKNMN

In einem der genannten Landkreise wurden seit Inkrafttreten der BRK Sonderschulen modernisiert und eine davon wurde sogar vergrößert, obwohl dieser Landkreis laut eigenem Bildungsbericht bei der Anzahl der Sonderschüler 30% über dem damaligen (hohen) Landesdurchschnitt lag. Wohlgemerkt, unter der derzeitigen Landesregierung!

Von Gisela Maubach

Wenn das Geld verwendet wird, um ". . . in Wohnheimen und Werkstätten im Land Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen", wie passt das dann mit diesem Zitat aus dem Beitrag zusammen: "Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass der Schwerpunkt der Behindertenhilfe seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 auf Selbstbestimmung und Teilhabe liegt."
Und dass auch in diesem Zusammenhang wieder der Begriff Inklusion missbraucht wird, soll dem Leser offensichtlich verdeutlichen, dass Heime und Werkstätten für den darin lebenden Personenkreis das Maximum an Selbstbestimmung und Inklusion bedeutet . . . und auch zukünftig bedeuten soll!