Bundeskabinett beschloss Pflegestärkungsgesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: BMG
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte dazu: "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird jetzt endlich Wirklichkeit. Diese Reform nutzt allen – den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und unseren Pflegekräften – denn der tatsächliche Unterstützungsbedarf wird besser erfasst. Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo sie oder er Unterstützung braucht – unabhängig ob durch Demenz oder körperliche Einschränkung. Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Und wir beginnen mit der Unterstützung deutlich früher – zum Beispiel wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird. Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. Außerdem entlasten wir pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert sind."
Link zu weiteren Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesetzentwurf
