Zweites Pflegestärkungsgesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Reichstagskuppel in Berlin
Reichstagskuppel in Berlin
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Berlin (kobinet) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag heute das zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Nach Ansicht der Regierung wird mit der Reform ein wichtiger Schritt nach vorne getan. Auch die Opposition sprach in der Schlussdebatte von Fortschritten, sieht aber nach wie vor erhebliche Defizite. Problematisch aus ihrer Sicht sind vor allem der Personalmangel in der Pflege, aber auch die langfristige Finanzierung sowie ungleiche Mittelverteilungen zwischen den Patientengruppen.

Trotz vieler Verbesserungen zeigte sich die Lebenshilfe enttäuscht. Enttäuschend sei, "dass behinderte Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, davon weitgehend ausgenommen sind", kritisierte deren Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Begrüßt wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Denn die Begutachtung pflegebedürftiger Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Demenz oder geistiger Behinderung werde dadurch verbessert. Jedoch kritisiert die Lebenshilfe, dass das Gesetz nur die Pflegeversicherung in den Blick nimmt und Menschen mit Behinderung weiter benachteiligt werden.

Das Pflegegesetz erhöht Armutsrisiken, befürchtet der Sozialverband Deutschland. "Dieses Gesetz bedeutet zunächst eine klare Verbesserung für die von Pflege betroffenen Menschen. Denn der Zugang zu den Leistungen wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gerechter. Gleichwohl fehlt dem Gesetz ein solidarisches Finanzierungskonzept", erklärte Verbandspräsident Adolf Bauer. "Und das ist mit Blick auf die steigenden Armutsrisiken in der Pflege ein Verhängnis. An dieser Stelle dürfen wir den Gesetzgeber nicht aus seiner Pflicht entlassen. Er muss nachbessern und die finanziellen Belastungen stärker umlagefinanziert verteilen."

Lesermeinungen zu “Zweites Pflegestärkungsgesetz” (6)

Von Inge Rosenberger

zur Ergänzung der Informationen von Rosi Nante
Der Sohn von Susi Gins aus dem zweiten Kobinet-Artikel wohnt schon einige Jahre in einer ambulant betreuten WG:
http://www.diakonie.de/wohnprojekt-abenteuer-inklusives-wohnen-11765.html
Weitere Infos zu dem Projekt (wie gut es dort aktuell läuft, kann ich leider nicht sagen).
http://www.zukunftssicherung-ev.de/berlin/inklusives-verbundwohnen/index.html
http://www.zukunftssicherung-ev.de/downloads/Seiten%20aus%20diakonie_magazin_02_2013_.pdf

Von Rosi Nante

Dazu gab es vor mehr als 5 Jahren eine Petition von Inge Rosenberger: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_11/_21/Petition_560.nc.html
Kobinet hat damals auch darüber berichtet: http://www.kobinet-nachrichten.org/de/nachrichten/?oldid=16810
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/nachrichten/?oldid=16980
Diese Petition wurde allerdings abgelehnt. Die Begründung kann man hier nachlesen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_11/_21/Petition_560.abschlussbegruendungpdf.pdf
Interessant ist, daß die LH unter Ulla Schmidt jetzt genau das auch fordert, obwohl sie es damals als Gesundheitsministerin abgelehnt hatte: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1970793#1970793

Von nurhessen

Sehr geehrte Frau Susanne v.E.,
genau das ist mein Anspruch und meine Wunsch für ALLE:
„Häusliche Pflege meint Pflege in einem familiären Umfeld, mit individuelle Versorgung, Betreuung und Pflege.
Außerdem ist diese Leistung eine personenzentrierte, so dass allein der Pflegebedürftige über die Verwendung entscheidet.“
Es gibt nur leider innerhalb stationärer Unterbringungen bereits diese ungerechte „Mischkalkulation“. Um es deutlich zu artikulieren: Trete für jeden und alle für eine umfassende personenzentrierte häusliche Pflege mit kompetenter Assistenz ein!!

Von Susanne v.E

Seit langem versuchen die großen Behindertenverbände den Begriff der "häuslichen Pflege" auszuweiten auf die Behindertenheime. Dann könnten sie alle Leistungen in Anspruch nehmen, die auch diejenigen erhalten, die zuhause gepflegt werden und müssten sich nicht mehr mit der Pflegepauschale zufrieden geben. Häusliche Pflege meint Pflege in einem familiären Umfeld, mit individuelle Versorgung, Betreuung und Pflege.
Außerdem ist diese Leistung eine personenzentrierte, so dass allein der Pflegebedürftige über die Verwendung entscheidet.
Sollte dieser Begriff auch auf die Unterbringung in Behindertenheimen ausgeweitet werden, dann nur, wenn diese Heime auch ein Umfeld bieten, das dem eines häuslichen, familiären ähnlich ist. Die Leistungen müssen personenzentriert bleiben und nicht an das Heim abgetreten werden müssen.
Ansonsten ist zu befürchten, dass auch diese Gelder durch "Mischkalkulationen" im "Großen Ganzen" verschwinden und für den einzelnen pflegebedürftigen Behinderten keine Verbesserung erbringen.

Von nurhessen

Entschuldigung: Der Text ist unvollständig/missverständlich:
„… die Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, ...“

Von nurhessen

Folgende Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung behinderter Menschen muss endlich in den Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussion und stärker in den Blickpunkt gerückt werden:
Die wesentliche Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen, die in vollstationären Einrichtungen leben, sind leistungsrechtlich nach § 43 a SGB XI leistungsrechtlich schlechter gestellt als pflegebedürftige/behinderte Menschen in Pflegeheimen, indem ihnen maximal 10 Prozent der ihnen zustehenden Pflegeversicherung gezahlt werden; das sind z.Z. 266 € unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Der Sozialhilfeträger wird mit den übrigen Kosten beschwert. Dies hat zur Folge, dass Sozialhilfeträger alleine aus naheliegenden utilitaristischen Kostengründen junge behinderte Menschen eher auf Pflegeheime als in altersentsprechende Institutionen der Behindertenhilfe verweisen und unterbringen