ASMK: Gesetzentwurf für Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: omp

Erfurt (kobinet) In Erfurt ist heute Mittag die 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zu Ende gegangen. Der Freistaat Thüringen hatte für ein Jahr den Vorsitz dieser gemeinsamen Tagung der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer inne. Der Vorsitz wechselt für die 93. ASMK nun nach Schleswig-Holstein. Die MinisterInnen forderten u.a. die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz.

"Die ASMK fordert den Bund auf, das in Aussicht gestellte Bundesteilhabegesetz zügig vorzulegen. Nach dem Willen der Länder soll es die Teilhabe durch mehr Selbstbestimmung der Betroffenen vergrößern. Dazu soll der Unterstützungsbedarf individuell unter Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen erhoben, ein Anspruch auf peer-to-peer-Beratung und die personenbezogene Förderung als Grundsatz verankert werden. Der Bund hatte zugesagt, das Teilhabegesetz Anfang 2016 vorzulegen und seine Finanzierungszusagen einzuhalten. Die ASMK fordert den Bund auf, diese Zusagen einzuhalten", heißt es in der Presseerklärung des Sozialministeriums von Thüringen zum Abschluss der ASMK.

Ob die ASMK endlich den Weg für Hilfen für diejenigen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben, frei gemacht hat, war aus der Presseinformation bisher noch nicht zu entnehmen.

 

Lesermeinungen zu “ASMK: Gesetzentwurf für Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen” (1)

Von Inge Rosenberger

Zitat aus dem Artikel "Nach dem Willen der Länder soll es die Teilhabe durch mehr Selbstbestimmung der Betroffenen vergrößern. Dazu soll der Unterstützungsbedarf individuell unter Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen erhoben, ein Anspruch auf peer-to-peer-Beratung und die personenbezogene Förderung als Grundsatz verankert werden."

Da bleibt nur zu hoffen,dass wir Eltern dann im Sinne und im Interesse unserer Töchter und Söhne die advokatorische Selbstbestimmung ausüben können. Eine personenbezogene Förderung könnte auch unseren erwachsenen Kindern endlich eine Wunsch- und Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Optionen gewährleisten.