Empfehlungen des saarländischen Landesbeirates
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Saarbrücken (kobinet) Der saarländische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat sich in seiner letzten Sitzung im Landtag des Saarlandes mit dem Arbeitspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Dezember zum Bundesteilhabegesetzes befasst und Empfehlungen ausgesprochen.
Um ein teilhabeorientiertes Gesetz auf den Weg zu bringen, verweist das Gremium auf die Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat bereits 2013 einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet und die Schwachpunkte des bisherigen Diskussionsstands in 15 Punkte aufgelistet. Der Landesbehindertenbeirat unterstützt die Stellungnahme des Forums behinderter Juristinnen und Juristen hinsichtlich eines guten teilhabeorientierten Bundesteilhabegesetzes: "Es ist an der Zeit, die Menschen mit wesentlicher Behinderung aus dem bisherigen System der Fürsorge (Sozialhilfe) herauszulösen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln", heißt es in einer Presseinformation.
