Bundesteilhabegesetz für Anhörung freigegeben
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: SPD Bundestagsfraktion
Berlin (kobinet) Nun scheint der Weg für die Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Bundesteilhabegesetzes und damit auch für die Anhörung der Verbände und Länder frei zu sein. Wie die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, gestern Abend über Twitter verbreitete, sei das Bundesteilhabegesetz nun freigegeben.
"Heute Abend wurde das #Bundesteilhabegesetz freigegeben zur Verbändeanhörung. Danke an alle, die dazu beigetragen haben in den letzten Tagen", lautet die Kurzmittieliung, die Kerstin Tack gestern Abend per Twitter verbreitet hat. Am Rande der Anhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts des Bundestagssausschusses für Arbeit und Soziales hieß es gestern noch, dass der Entwurf nun beim Bundeskanzleramt liege, nachdem er den Koalitionsausschuss und das Treffen der MinisterpräsidentInnen durchlaufen hatte. Wenn die Twittermeldung von Kerstin Tack stimmt, dürfte der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes nun in den nächsten Tagen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Anhörung der Verbände und der Länder veröffentlicht werden.

Von Dagmar B
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_77657764/grossreform-soll-behinderte-menschen-besser-stellen.html
Zitat:
Die geplante Reform sei "das große Gesetz", das einem bereits vor Jahren begonnenen Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe neuen Schub geben solle, verspricht Ulla Schmidt. Endlich könne Deutschland bei der Umsetzung der einschlägigen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vorankommen.
Hört, hört!
Offensichtlich haben die den gesamten Entwurf nochmal umgeschrieben;), wer es glaubt wird selig !