Erstes Resümee: Sehr ernüchternd
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ISL
Berlin (kobinet) Für die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, fällt das erste Resümee nach der ersten Durchsicht des Referentenentwufs zum Bundesteilhabegesetz sehr ernüchternd aus. Folgende Ersteinschätzung des heute veröffentlichten Referentenentwurfs stellte sie den kobinet-nachrichten zur Verfügung:
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Mit diesem Entwurf ist es nicht gelungen, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel - Herausführung behinderter Menschen aus dem Fürsorgesystem und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht - zu erreichen. Es hat kein Systemwechsel stattgefunden. Das Sozialhilfedenken ist nach wie vor maßgebend. Die Bestimmungen der bisherigen Eingliederungshilfe sind weitgehend kopiert und ins SGB IX eingefügt worden. Nach wie vor müssen die Betroffenen die behinderungsbedingt notwendigen Hilfen aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zahlen, solange sie es können. Eine Herauslösung aus dem Fürsorgesystem hätte bedeutet, dass die Hilfen als Nachteilsausgleiche ohne Eigenbeteiligung erbracht werden oder maximal übergangsweise ein geringer Festbetrag einbehalten wird. Die Vermögensgrenzen sind zwar angehoben worden, aber bei der Einkommensanrechnung wird es zu Verschiebungen, aber kaum zu spürbaren Entlastungen kommen. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Gegensatz zu den Festlegungen in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zu den Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen nach der Staatenprüfung Deutschlands vor einem Jahr formuliert hat.
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Gar nicht hinnehmbar ist die massive Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises in § 99 des Referentenentwurfs: Demnach sind nur Menschen leistungsberechtigt, die in fünf (von neun) Lebensbereichen ohne Unterstützung nicht teilhaben können oder in drei Lebensbereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können. Das bedeutet, dass nicht nach dem tatsächlichen Bedarf geschaut wird, sondern nach bürokratischen Kriterien. Ein sehbehinderter Student beispielsweise, der "nur" Unterstützung bei der Kommunikation braucht, fiele raus.
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Ein wichtiges Anliegen behinderter Menschen, das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform (Art. 19 UN-BRK), ist nicht realisiert worden. Vielmehr ist diesbezüglich alles beim Alten geblieben. Immerhin konnten die Verschlechterungen, die sich im Entwurf vom Dezember 2015 abzeichneten, verhindert werden.
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Beim Budget für Arbeit in § 61 des Referentenentwurfs, dessen Einführung im Prinzip zu begrüßen ist, werden in Absatz 2 den Ländern Abweichungsmöglichkeiten eingeräumt, was bundeseinheitlichen Regelungen zuwider läuft. Das ist zu kritisieren.
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Die Einführung einer unabhängigen Beratung nach § 32 des Referentenentwurfs entspricht einer Forderung der Behindertenverbände. Die Ausgestaltung bleibt vage und soll in einer Förderrichtlinie konkretisiert werden. Zu kritisieren ist, dass die Förderung durch den Bund bis Ende 2022 befristet ist.
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Die Leistungsform der Assistenz, die für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar und auch in der UN-BRK normiert ist, hat zwar in § 78 des Referentenentwurfs Eingang gefunden, ist aber überhaupt nicht verstanden bzw. mit falschen Inhalten gefüllt und dadurch ziemlich entstellt worden.
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Die Bestimmungen zum Leistungsort nach § 31 des Referentenentwurfs verhindern weiterhin, dass behinderte Menschen in der Entwicklungszusammenarbeit tätig werden können, weil Leistungen höchstens noch im grenznahen Ausland erbracht werden. Derzeit gibt es den Fall eines jungen gehörlosen Mannes, der einen Kindergarten für gehörlose Kinder in Pjöngjang aufbaut und dem mit dieser Bestimmung die Finanzierung von Arbeitsassistenz verweigert wird.
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Es gibt auch Positives: Die Mitwirkungsrechte der Werkstatträte werden erweitert und Frauenbeauftragte werden in Werkstätten eingeführt.
Resümee: sehr ernüchternd.

Von EinBetroffener
Es ist sehr traurig, dass sich für Behinderte und ihren Lebensgefährten nichts ändert und ich glaube auch nicht mehr daran, das da noch großartig nachgebessert wird. Schade. Aber diese Regierung hat für mich ausgedient! Für alles ist Geld da, Strom Konzerne, Elektroautos und Abgeordnete sollen 10 Jahre eher in Rente gehen können. Menschen sind denen nicht so wichtig. Danke Frau Nahles und Co. Zum Glück versinkt die SPD gerade in der Bedeutungslosigkeit.
Von Alexander Drewes
Mit diesem Gesetzentwurf ist doch wohl eher - sieben Jahre nach der Ratikfikation der UN-BRK - jeglicher Anspruch darauf, dass der menschenrechtliche Ansatz der Konvention in geltendes Recht umzusetzen ist (dem Grunde nach ist die BRK unmittelbar geltendes Recht, aber mach' das mal der Politik klar), ad absurdum geführt. Wenn es überhaupt irgendeines Nachweises bedurfte, dass uns die Große Koalition als Menschen zweiter Klasse ansieht, ist dies durch den Referentenentwurf des BTHG nunmehr schlagend bewiesen. Man darf sich füglich fragen, ob der gesamte Beteiligungsprozess nicht von vornherein nur als reine Camouflage und Staffage dafür gedacht war, hinerher auch noch dumm-fech behaupten zu können, es sei ja jetzt ein Gesetz zustandegekommen, an der die Behindertenselbsthilfe umfänglich beteiligt gewesen sei.
Von Simone Ahrens
Sehr geehrte Frau Dr. Arnade,
als Mitglied des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates, unseres höchsten Gremiums, Interessenvertreter und Aktionsbündnis aller wichtigen Verbände und angeschlossenen Vereine mit 2,5 Mio Mitgliedern in Deutschland bitte ich Sie, im Namen des DBR und gemeinsam mit Frau Mascher das Wort zu ergreifen und der Regierung und der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, dass dieser Referentenentwurf dem Forderungspapier des DBR sowie der UN Behindertenrechtskonvention nicht entspricht und ohne deutliche Nachbesserungen dieses Gesetz nicht Gültigkeit bekommen darf.
Ohne den DBR wird es schwer, für unsere Forderungen wirklich Gehör zu bekommen!
Der Mehrkostenvorbehalt ist weiterhin enthalten und die Zumutbarkeit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung ist immer noch prüfbar! Schwerstmehrfachbehinderte Menschen mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf sind weiterhin von einer Unterbringung in einem Heim bedroht. Wir kennen genügend Fälle, wo die Sozialämter so praktizieren und auch weiterhin tun werden.
Mobilität von erwachsenen Menschen mit Schwerstbehinderung ist immer noch nicht unterstützt. Sie werden in die Isolation gedrängt ohne Unterstützung bei der Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs. Kein Einkommen, kein erlaubtes Vermögen, kein Fahrzeug! Fehlende Barrierefreiheit in vielen öffentlichen Verkehrsmittel und fehlende Toiletten für alle sind weiterhin der Grund für die Ausgrenzung schwerstbehinderter Menschen, die all zu gerne noch in Sonderwelten verschwinden, da die Familien aufgeben müssen aufgrund fehlender Unterstützung!
Nicht zu vergessen ist auch die weitere Diskriminierung von Menschen mit Assistenz und ihren Ehepartnern!
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung im Namen aller Mitglieder des DBR!
Simone Ahrens
Von turbolocke
Sehr geehrte Frau Nahles//Frau Merkel,
und für so was wollen sie unsere Stimmen bei der Bundestagswahl das können sie ja jetzt vergessen.