Inklusionsstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verschoben

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Düsseldorf (kobinet) Anlässlich der kurzfristigen Absetzung des Inklusionsstärkungsgesetzes von der Tagesordnung des letzte Woche stattgefundenen Plenartages des Landtags von Nordrhein-Westfalen kritisiert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß, das damit die echte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in weite Ferne rückt.

"Rot-Grün hat kurzfristig die Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes von der Tagesordnung des Landtags gestrichen. Wieder einmal müssen die Menschen mit Behinderung auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vergeblich warten. Wieso haben die Regierungsfraktionen erst jetzt erkannt, dass dieser oberflächliche und lückenhafte Gesetzentwurf so keinesfalls verabschiedet werden darf. Der Entwurf ist in seiner jetzigen Form für die Menschen mit Behinderung keine wirkliche Hilfe. Er zielt vorrangig auf die Vermeidung von Kosten ab und will vor allem vermeiden, dass für das Land Verpflichtungen entstehen könnten, um für die Kosten der Kommunen aufzukommen. Der Konnexitätsanspruch soll damit vermieden werden", erklärte Peter Preuß.

Ein Gesetz aus Appellen und unverbindlichen Formulierungen bleibe wirkungslos. Jegliche Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verstößen fehlten, die Landesregierung verlasse sich allein auf die freiwillige Initiative aller Träger öffentlicher Belange, kritisierte Peter Preuß. "Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen auf besondere Lebenssituationen behinderter Menschen aufmerksam machen und legen konkrete Verbesserungsvorschläge vor. Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen, die Kommunikationsdienste benötigen, müssen abgesichert und schrittweise ausgeweitet, die Gebärdensprache aufgewertet werden. Leichte Sprache eröffnet Menschen mit Lernschwierigkeiten Selbständigkeit. Sie haben darauf ein Recht wie blinde Menschen auf Brailleschrift. Wir wollen Eltern mit Behinderung wirksam unterstützen und den notwendigen Transport schwerbehinderter Kinder in der inklusiven wie in der Förderschule sicherstellen. Wir halten das Wahlrecht für alle erwachsenen Menschen mit Behinderung für das Fundament von Inklusion und wollen eine politische Partizipation, die die Expertise und Selbstbestimmung der Selbsthilfeverbände anerkennt und nutzt. Nur so gelingt echte Inklusion in Nordrhein-Westfalen", erklärte Peter Preuß.

Lesermeinungen zu “Inklusionsstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verschoben” (14)

Von nurhessen

@Ralle GA
Danke für die Klarstellung. Ja, das hatte ich übersehen, dass es diese Vereinbarung für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 18 Monate) zwischen der jeweiligen KK unter Aufsicht des beauftragten Arztes (keine freie Arztwahl) und Reha-Sportleiter gibt.

Von RalleGA

Ich möchte etwas zur Aufklärung beitragen:

Bezugnehmend Mitgliedschaft in einem Sportverein bei gleichzeitiger Verordnung zum Behindertensport.

Ich kann natürlich im Verein sein und dort mein Sport treiben - Muss es aber nicht unbedingt.

Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem deutschen Behindertensportverband sowie deren Landesverbände.
Also bis in die kleinste Zelle - den Sportvereinen.

Hier wurde vereinbart, dass der Reha-Sport gem. § 43, 1 SGB VI i.V. § 44,1.3 SGB XI eine Leistung i.V. mit dem SGB ist. Bei Verordnung von Funktionstraining geht diese Kassenleistung ebenso über den § 43,1 SGB V aber hier i.V. § 44,1.4 SGB IX.

Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder für Funktionstraining 56
Diese Leistung kann ein Arzt auf dem Vordruck 56 verordnen.
Rehabilitationssport/Funktionstraining werden von den Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern insbesondere mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt.

Das heißt: Der Verein bekommt für die Durchführung des Reha-Sportes bzw. des Funktionstraining einen Vergütung von den Sozialversicherungsträgern. Die Höhe der Leistung variiert, da es davon abhängig ist wer der Sozialversicherungsträger ist, z.B. eine Berufsgenossenschaft oder eine beliebige Krankenkasse.

Voraussetzung ist: Der Verein hat einen ausgebildeten Übungsleiter für Rehabilitationssport. Ich gehe mal davon aus, dass es in dem Fall so ist, denn sonst würde der Verein nicht auf die Verordnung bestehen.
Also zockt der Verein Menschen mit Behinderung ab… und das mit tatkräftiger Unterstützung der Lebenshilfe.

RalleGA

Von Signe

siehe http://silvia-matthies.de/dokumentationen/experimente-an-wehrlosen-patienten/

Von Signe

Ich habe den Eindruck, dass die Gesellschaft (weder das Bundesministerium für Gesundheit [BMG], noch die EU, noch die Beamt_innen im BMG und im Bundesministerium für Justiz sind außerhalb der Gesellschaft, sondern Teil von ihr) rückwärtsgewandt zu sein scheint, bis zu der unseligen Zeit von 1933 bis 1945.

Das heißt, dass Behinderte und Erkrankte (an demenzialen Formen Erkrankte) demnach als lebensunwert hingestellt wurden und werden und demnach ihnen ihre Lebenswürde genommen wurde. Von den eben Genannten.
Denn nur an Ent-Rechteten kann herumexperimentiert werden.

Erinnert sich noch jemand (außer mir) an die so genannten Studien, die von Medizinstudent/innen in Süddeutschland (Bayern) in einem Heim an Schwerstbehinderten Mitte der 1990er Jahre gemacht wurden?

Von Dagmar B

Zitat:

Finde es ungeheuerlich, wie das im Grundgesetz garantierte „Selbstbestimmungsrecht des Patienten auf freie Arztwahl, Aufklärung, Dokumentation u.a." immer wieder gerade bei Menschen mit Behinderung unterlaufen wird. Man sollte sich bei den Ärztekammern und/oder Verbraucherberatung bei Bedarf erkundigen, denn diese stellen fest:
„An erster Stelle steht natürlich das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Patienten .

Zitatende

Nö!
http://www.tagesspiegel.de/politik/demenzkranke-und-geistig-behinderte-betroffen-kirchen-laufen-sturm-gegen-plaene-fuer-medikamententests/13602502.html

Demnächst soll es gruppennützige Medikamentenexperimente ohne eigenen Nutzen bei nicht einwilligungsfähigen Menschen geben.
Das drohende Teilhabegesetz und" gruppennützige" Experimente an Behinderten reden doch eine deutliche Sprache über die zugrunde liegende Gesinnung der Regierenden.
Dummer weise wird die Gesinnung von den Protagonisten immer geleugnet, dabei toppen Die doch die AfD um Längen.
Ich finde die sollten endlich auch dazu stehen und aufhören mit der Heuchelei!

Von nurhessen

Noch mal ein Nachtrag: Mir kommt beim nochmaligen Lesen der bürokratischen Hürden, Ungeheuerlichkeiten aus dem Heimvertrag der Lebenshilfe des Rhein-Sieg- Kreises die Galle hoch! Beispiel: "Der Rehasport muss ärztlich durch Ihren Arzt verordnet sein“ enbehrt jeder gesetzlichen Grundlage!! Ein Arzt ist nicht zuständig für die Verordnung von „Rehasport“. Die Verordnung von „Rehasport“ ist weder eine Kassenleistung noch in der privaten GOÄ verankert! Der Arzt kann es natürlich unter irgendeiner obskuren Kassenleistung abrechnen; das wäre allerdings auch von ihm Betrug und Nötigung des Arztes! Ich kann nur sagen, diese Praxis ist rechtswidrig und verstößt gegen allgemeine Geschäftbedingungen. Bürokratische Hürden ist schon nicht mehr der richtige Ausdruck!! Es ist Betrug!! Am einzelnen Bewohner, aber auch am Arzt. diese Praxis ist in jedem einzelnen Punkt rechtswidrig!

Von nurhessen

Liebe Frau Maubach, bin sehr froh, dass sie – für uns alle – aktiv sind. Man kann Ihnen vertrauen, dass Sie die richtigen Worte und Informationen bei den richtigen Leuten anbringen. Dafür DANKE! Wollte ich nur mal ausgedrückt haben – obwohl der Ort „kobinet“ vielleicht nicht der richtige ist – oder gerade??

Von Gisela Maubach

@ Rosa

Also mein Leserbrief als solcher scheint mit dem zweiten Teil insgesamt vollständig zu sein.

Die gesamte Anlage zum Heimvertrag, die ab 01.05.2016 gültig ist, ist incl. Hausordnung 13 Seiten lang.

Die werde ich in Kopieform am kommenden Montag bei der Fachtagung "Gleichberechtigt und Selbstbestimmt" im Bundestag dabei haben, und wer Interesse hat, kann dann gerne eine vollständige Version bekommen.

Von Signe

Ich finde es ungeheuerlich, wie Bewohner/innen aus dem Rhein-Sieg-Kreis die Selbstbestimmung faktisch und theoretisch vorenthalten wird.

Verfassungsrechtlich ist dieser Wisch auf jeden Fall erheblich und in vielen Punkten (sicherlich in allen Punkten) angreif- und abwehrbar.

Vor allem die Gängelung, in nur DEM EINEN Sprotverein Mitglied sein zu dürfen! Das geht, wie auch das Vorenthalten freier Arztwahl, gegen die Menschenwürde und die Selbstbestimmung.

(Nicht nebenbei, sondern direkt und stets): Ein (dubioser) Sportverein sichert sich hier leistungslos Dauerkundschaft. Der Sportverein macht die Mitgliedspreise und kann so Fantasiepreise ansetzen und kräftig bei den Vereinsmitgliedern das wenige Geld, das den Behinderten per Monat zum Leben und zur Eigengestaltung ihres Lebens zur Verfügung steht, aus der Tasche ziehen. Die etwas subtilere Art von von jemanden bestehlen. Hier ist das Bestehlen ein Kontinuum. Noch dazu dürfte das einem Knebelvertrag gereichen, was sich hier der Sportverein und die Lebenshilfe Rhein-Sieg erlauben.
Die Lebenshilfe Rhein-Sieg zockt ihre eigenen Mitglieder (aber nur die behinderten Mitglieder ab).
Ich fasse es nicht! Unglaublich, wie ungehobelt und in aller Offenheit hier die Behinderten abgezogen werden, auf Dauer!

Von Rosa

@Kobinet-Redaktion
@Frau Maubach

Könnten Sie bitte den vollständigen Leserbrief einstellen, liebe Kobinet-Redaktion?

Es gibt sicherlich ausser mir noch einige andere Lebenshilfe-Eltern, die sich für diese heimvertraglichen Vereinbarungen interessieren bzw. im Interesse ihrer Kinder dafür interessieren sollten.

Nach 40 Jahren Mitgliedschaft in diesem Verein muss ich aus eigener leidvollen Erfahrung feststellen, dass "das eine die Theorie und das andere die Tatsachen sind":

Zitat:
Ansprache Joachim Speicher /DER PARITÄTISCHE "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" / Jubiläumsfeier zum 40jährigen Bestehen des LV für Körper- und Mehrfachbehinderte Rheinland-Pfalz e.V.

DANKE, liebe Frau Maubach.

Von nurhessen

In meinem Text oben fehlen die letzten Worte, auf die sich das verfassungsrechlich garantierte Recht auf freie Arztwahl bezieht, hier sind sie:

Artikel 1 und 2 Grundgesetz

Von nurhessen


@ Zitat Gisela Maubach:

„Der Besuch bei Wunschärzten oder Spezialkliniken, die außerhalb des Einzugsgebietes liegen, wird durch Ihre Angehörigen bzw. den gesetzlichen Betreuer organisiert und erfolgt auf eigene Kosten"

Finde es ungeheuerlich, wie das im Grundgesetz garantierte „Selbstbestimmungsrecht des Patienten auf freie Arztwahl, Aufklärung, Dokumentation u.a." immer wieder gerade bei Menschen mit Behinderung unterlaufen wird. Man sollte sich bei den Ärztekammern und/oder Verbraucherberatung bei Bedarf erkundigen, denn diese stellen fest:
„An erster Stelle steht natürlich das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Von Gisela Maubach

Irgendwie ist gerade etwas schief gelaufen, denn mitten im Satz wurde der unfertige Beitrag direkt 3 x gesendet.

Den letzten Satz möchte ich allerdings noch zu Ende bringen, da es im Beitrag ja um das "Fundament von Inklusion geht":

Die Lebenshilfe Rhein Sieg e.V. schreibt wörtlich:

"In einem Radius von 10 km können Sie von einem Mitarbeiter kostenpflichtig aus dem Wohnhaus begleitet werden . . . 7,60 € pro Termin"

Auch Fahrten zu Behörden und Fahrten zum Amtsgericht gehen auf eigene Kosten.

Da stellt sich die Frage, ob es sich ein Heimbewohner überhaupt "leisten" kann, wählen zu gehen, wenn ihn das Verlassen des Heimes jeweils 7,60 € kostet.

Und besonders absurd ist folgender Satz:

"Aggressives Verhalten wie Handgreiflichkeiten oder Beschimpfungen gegenüber Mitbewohnern oder Betreuern sind strikt verboten."

Wer also eine Therapie bräuchte, die er sich aber nicht leisten kann (da kostenpflichtige Zusatzleistung), muss bei "grobem Fehlverhalten" mit der Kündigung des Heimvertrages rechnen.

Soviel zum Fundament von Inklusion in NRW.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Wir halten das Wahlrecht für alle erwachsenen Menschen mit Behinderung für das Fundament von Inklusion und wollen eine politische Partizipation, die die Expertise und Selbstbestimmung der Selbsthilfeverbände anerkennt und nutzt."

Das Thema Wahlrecht scheint eher eine immer wieder gern benutzte Ablenkung von den wirklichen Problemen dieser Menschen zu sein, die von ihren eigenen "Selbsthilfeverbänden" fremdbestimmt werden.

Mir liegen heimvertragliche Vereinbarungen über Leistungen innerhalb von Heimen der Lebenshilfe im Rhein Sieg Kreis vor, die jegliche Selbstbestimmung unmöglich macht, sofern man keine unterstützenden Angehörigen hat.

Z.B.
"Der Besuch bei Wunschärzten oder Spezialkliniken, die außerhalb des Einzugsgebietes liegen, wird durch Ihre Angehörigen bzw. den gesetzlichen Betreuer organisiert und erfolgt auf eigene Kosten"

oder

"Die Fahrt zum Optiker wird durch das Wohnhaus organisiert. Die Begleitung erfolgt nach Notwendigkeit durch das Wohnhaus 7,60 € pro Termin"

oder

"Der Rehasport muss ärztlich durch Ihren Arzt verordnet sein. Ebenfalls müssen Sie Mitglied im "Verein für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V." werden. Mitgliedsbeitrag z.Zt. 110,00 € pro Jahr"

Fahrten zu Therapieeinrichtungen sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.

"In einem Radius von 10 km können Sie von einem Mitarbeiter kostenpflichtig