Bundesregierung weiß nicht, was sie tut, das darf aber nichts kosten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Bundesregierung weiß nicht was sie tut, aber es darf nichts kosten. Es gibt keine Zahlen zum finanziellen Verwaltungsaufwand bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf Teilhabeleistungen. Wie viele Menschen von der Regelung betroffen sind, kann von der Regierung nur geschätzt werden", so dass Resmüme von der behindertenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner, die das Thema der Anrechnung des Einkommens und Vermögens in die gestrige Fragestunde des Deutschen Bundestages einbrachte und nachhakte.
Ebenso stünde die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen, das sogenannte "Zwangspooling", nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. "Das hat nichts mit einer selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu tun", schrieb Katrin Werner über Facebook als Zusammenfassung der 15minütigen Befragung der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestags.
Link zum Video zur Frage zur Anrechnung des Einkommens und Vermögens von Katrin Werner im Bundestag

Von Rosi Nante
Die Verantwortlichen (sollten wir nicht besser "die Schuldigen" sagen?) handeln nach dem Motto "You can't polish shit but you can roll it in glitter!"
Redaktion: "Du kannst Scheiße nicht polieren, aber in Glitter rollen!"
Von Gisela Maubach
Die Regierung weiß sehr wohl, was sie tut, denn diejenigen, die das vorgeben, was dann nur noch offiziell abgenickt werden soll, sind hochbezahlte Spezialisten. Und es hat ja auch jahrelang gut funktioniert, dass alles bejubelt wurde, was mit dem Attribut "inklusiv" versehen wurde.
Und auch mit dem Wort "Teilhabe" kann Ausgrenzung schöngeredet werden, indem man es einfach "Teilhabe am Arbeitsleben" nennt. Wenn diese "Teilhabe" in der Realität darin besteht, dass innerhalb eines Raumes diejenigen zusammengefasst werden, die zu (!) behindert sind, um eine verwertbare Arbeit zu verrichten, dann ist das nicht nur eine Zweckentfremdung des Begriffes "Teilhabe", sondern bewusste Irreführung, um dieses Zusammenfassen schwerstbehinderter Menschen zu rechtfertigen.
Und weil die Schönrederei mit der Zweckentfremdung von Begriffen so gut funktioniert, werden in der Werkstatt die Windeln auch nicht mehr Windeln genannt - sondern "Schutzhosen".
Und das Mitteilungsheft, das zwischen Werkstatt und Eltern hin- und hergeht, heißt jetzt auch nicht mehr Mitteilungsheft - sondern "Assistenzbuch". Das Wort "Assistenz" innerhalb von Gruppen, in denen Menschen mit schwerster geistiger Behinderung unter sich bleiben und gemeinsam betreut und gepflegt werden, scheint niemanden zu stören.
Als ich mal bemängelt hatte, dass man mit derartigen Gruppen ja gar nicht mal nach "draußen" gehen kann, wurde mir tatsächlich erklärt, dass nicht-behinderte Arbeitnehmer ja während der Arbeit auch keine Spaziergänge machen dürften.
Also müssen auch Menschen mit schwerster geistiger Behinderung so lange gemeinsam in den für sie vorgesehenen Räumen bleiben, bis die Arbeitszeit der arbeitsfähigen Menschen abgelaufen ist.
Beim Wort Inklusion wird mir mittlerweile übel, denn alle Begrifflichkeiten zielen auf eine Trennung zwischen brauchbaren und unbrauchbaren Menschen mit Behinderung ab. Und wenn man das Unterbringen der unbrauchbaren dann "Teilhabe am Arbeitsleben" nennt, fällt's auch niemandem auf.
Von Alexander Drewes
Auch wenn ich damals wutentbrannt nach vorne gerufen habe, ob er denn die Lebenswirklichkeit von behinderten Menschen und als Staatssekretär die Gesetzgebung seines eigenen Hauses nicht kenne, ich erinnere mich noch gut einer Aussage des damaligen Staatssekretärs Thönnes (SPD), der bei einer Fachtagung nach der Ratifikation der UN-BRK durch die Bundesrepublik doch ernstlich meinte, an der deutschen Gesetzgebung müsse überhaupt nichts geändert, die Sozialgesetzgebung sei doch schon vollends kompatibel mit den Regelungen der Konvention. Hmmm, ob die - damals wie heute - denn wenigstens die Konvention einmal gelesen haben. Wenn sie sie gelesen haben, haben sie sie vermutlich nicht verstanden. Wenn sie sie dennoch verstanden habe, werden wir politisch nach Strich und Faden betrogen. Nichts Neues, ich weiß, aber es ist doch immer wieder schön, wenn man es sich - auch selber - so eindrücklich offenlegen kann.
Von Uwe Heineker
Das muss die Regierung nun lesen und mal endlich begreifen: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/#c397 - damit ihr klar wird, was sie tut ...
Von Dagmar B
Zitat:
"bedeutet "Diskriminierung aufgrund von Behinderung" jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen;
bedeutet "angemessene Vorkehrungen" notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können;"
Entscheidend ist ja der Aspekt der Zumutbarkeit.Der Begriff der Zumutbarkeit konnte von Frau Kramme nicht näher bezeichnet werden.
Problematisch ist, das die Zumutbarkeit von Diskriminierungen nun per Gesetz festgeschrieben wird, obwohl in der BRK angemessene Vorkehrungen nur bei unverhältnismäßiger und unbilliger Belastung versagt werden dürfen.
Die Bundesregierung dreht den Spieß um, indem eine unbillige Belastung nicht nachgewiesen werden muß( auch der Versuch eines Nachweises nicht) , jedoch ohne unbillige Belastung nachzuweisen, Diskriminierungen erlaubt sind .
Herr Schummer befand ja diesbezüglich , das es dabei um eine demokratische Entscheidung gehen würde, Diskriminierungen zu erlauben., wenn genügend Menschen dafür sind.
Durch die Fragen und die Antworten von Frau Kramme wird noch mal besonders deutlich, das die Behindertenrechtskonvention keinerlei Einfluß auf das neue Bundesteilhabegesetz gehabt hat.
Bedrohlich ist, das die rohe Behindertennfeindlichkeit auch noch mit Demokratie gerechtfertigt werden soll.
Von Alexander Drewes
Fr. #Kramme stellt sich wohl kaum vor das Parlament, wenn sie -- und das glaube ich durchaus - keine validen Zahlen hat. Wenn sie denn keine vorlegen kann, macht das die Sache ja nur umso schlimmer. Das würde dann nämlich bedeuten, dass das #BMAS beim Entwurf des #BTHG ganz bewusst mit einer völlig verfehlten Argumentation hantiert. Wenn denn das BMAS keine validen Zahlen hat, kann es bei der Befragung der Bundesregierung durch die Abgeordnete #Werner ja nicht ernstlich darauf abheben, dass ihr solche Zahlen nicht vorlägen. Wenn man mit viel Mühe einen solchen Entwurf vorlegt, an dem Dutzende von Menschen mit viel Hirnschmalz geabeitet haben (unter anderem auch viele Beteiligte der Behindertenselbsthilfe, wenn sich auch im Ergebnis diese Arbeit jetzt kaum widerspiegelt) und darin bestimmte Behauptungen aufstellt (der Verzicht auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Betroffenen sei fiskalisch nicht leistbar), kann man nicht einfach gesetzgeberisch "ins Blaue schießen", sondern hat die entsprechenden Daten bei den Landessozialministerien abzufragen.
Dass das BMAS das offenbar nicht getan hat, hat natürliche einen guten Grund, der das unselige Gestottere von Fr. Kramme auch ansatzweise erklären könnte: Die Länder fordern seit Langem die Kostenübernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund. Würde der Bund die Zahlen hier offenlegen, hätten die Länder ein weiteres massives Druckmittel. Die Vorgehensweise des BMAS in diesem Zusammenhang erinnert einen an die drei Affen: Das Ministerium will nichts sehen, es will nichts hören und wie wir durch die Aussagen von Fr. Kramme jetzt wieder erfahren haben, es will auch bloß nichts sagen.
Von Signe
Das ist mir zur Genüge bekannt, dass so genannten Leistungserbringer/innen (wie Sanitätshäusern) BLANKO das Geld in den nimmersatten Rachen geworfen wird, ohne je ERFOLGSKONTROLLE vorzunehmen, außer, dass für die Versicherten krankenkassenseitig immer weniger Geld ausgegeben wird (außer für die Nichtbehinderten, denen Turnschuhe [AOK Nordost, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen], Wellnessurlaub, Tracker und andere krankenkassenfremde Leistungen bezahlt werden).
Und so müssen zwangsläufig die Antworten der Staatssekkretärin gegenüber Frau Abg. Werner ausfallen: Unpräzise, ohne jegliche, quellenbasierte Grundlage.
Die Bundesregierung fördert finanziell massenhaft Aussonderungseinrichtungen. Aber wieviel die kosten, hierüber lässt sich die Bundesregierung womöglich auch von den Aussonderungseinrichtungsträger/innen täuschen.
Von Alexander Drewes
Vor allem die Beantwortung der Fragen durch die Parlamentarische Staatssekretärin #Kramme muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die #Bundesregierung legt einen über 360 Seiten starken Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (#BTHG) vor, bei dem sie vielfach nicht einmal weiß, was sie da vorlegt, weil sie einfach "ins Blaue hinein" schießt. Jede/r Betroffene, der noch halbwegs bei Verstand ist, kann hier nur sagen: #NichtmeinGesetz.
Im Grunde tut mir Frau #Kramme beinahe leid, von der man eigentlich weiß, dass sie inhaltlich weitgehend auf unserer Seite steht. Man merkt ihr – so finde ich – das Unbehagen beim Beantworten der Fragen auch förmlich an. Das hindert jedoch nicht, dass alleine die Beantwortung der Fragen von Frau Werner einen weiteren Skandal im Skandal darstellen.
Von Signe
Ich gehe nicht davon aus, dass die Bundesregierung nicht weiß, was sie tut.
Wer nicht weiß, was er tut, ist eher ein Kandidat (Klientel) für die Berufsbetreuer/innen.
Demnach müssten die Damen und Herren Minister/innen beruflich den Berufsbetreuer/innen anheim fallen :-)
Von Uwe Heineker
http://forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/verschwendung.shtml - soviel zur Frage der Verwaltungskosten