Landschaftsverbände fordern Nachbesserungen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Köln (kobinet) Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben den Entwurf der Bundesregierung zu einem neuen Bundesteilhabegesetz begrüßt, sehen aber auch Erwartungen im Gesetzesentwurf noch unzureichend erfüllt. In einer gemeinsamen Resolution fordern die Landschaftsausschüsse der beiden Kommunalverbände eine Nachbesserung.
Prof. Dr. Jürgen Wilhelm und Dieter Gebhard, Vorsitzende der Landschaftsausschüsse von LVR bzw. LWL erklärten in einer Pressemeldung: "Die berechtigten Erwartungen hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt der aktuelle Regierungsentwurf zum Bundesteilhabegesetz nicht vollständig. So werden beispielsweise Menschen mit Behinderung nach wie vor hinsichtlich der Leistungen aus der Pflegekasse diskriminiert und die Leistungssysteme Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe sind gesetzlich nicht eindeutig klar geregelt. Beide Landschaftsauschüsse erwarten daher, dass die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung eine volle, wirksame und vor allem gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird."
Die Forderungen von LVR und LWL lauten im Einzelnen:
1. Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegekasse ist zu beenden. Menschen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen leben, erhalten bereits heute – unabhängig vom Pflegebedarf - nur eine auf 266 Euro pro Monat gedeckelte Pauschale (§ 43 a SGB XI). Dies ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Der vorliegende Entwurf hält an dieser Deckelung fest und weitet sie sogar aus. Menschen mit Behinderung werden damit weiterhin die vollen finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung versagt. Dieser Zustand ist zu beenden.
2. Die Schnittstelle zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen zur Pflege muss transparent und eindeutig gesetzlich festgeschrieben sein. Die Abgrenzung zwischen den Leistungssystemen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe sind nicht eindeutig und hinreichend klar geregelt; dies, weil der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff teilhabeorientiert ist (zum Beispiel Assistenzleitungen im außerhäuslichen Bereich wie Umkleiden, Toilettengang können sowohl der Pflege als auch der Eingliederungshilfe zugeordnet werden). Es ist zu erwarten, dass hieraus in der praktischen Umsetzung zahlreiche Rechtsstreitigkeiten entstehen werden, die letztlich auch die betroffenen Menschen belasten können. Dieses Konfliktpotenzial wird verschärft durch die unterschiedlichen Freigrenzen beim Vermögenseinsatz: bei der Eingliederungshilfe gilt ab dem 1. Januar 2020 künftig ein Vermögensfreibetrag von rund 50.000 Euro, bei der Hilfe zur Pflege sind es dann lediglich rund 25.000 Euro, also nur die Hälfte.
3. Alle Menschen mit Behinderung sollen am Arbeitsleben teilhaben können. Alle Menschen mit Behinderung sollen – unabhängig vom Umfang ihres Unterstützungsbedarfs – Zugang zu Arbeits- und Beschäftigungsangeboten haben. In Nordrhein-Westfalen ist dies bereits Realität. Das Bundesteilhabegesetz darf nicht dahinter zurückfallen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht ausgeschlossen werden dürfen, insbesondere dann nicht, wenn ihnen behinderungsbedingt die Teilnahme an einer vorgeschalteten Maßnahme der beruflichen Bildung verwehrt wurde. Die Landschaftsausschüsse erwarten von der Bundesregierung, dass der mit Erfolg praktizierte NRW-Weg (das heißt, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Beschäftigung finden und nicht auf Tagesförderstätten verwiesen werden) zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung weiterhin möglich bleibt.
4. Eine selbstbestimmte Lebensführung ist durch eine weitergehende Privilegierung von Einkommen und Vermögen zu stärken. Die mit dem Entwurf geplante Anhebung von Einkommens- und Vermögensgrenzen kann ein erster Schritt zu einer selbstbestimmteren Lebensführung sein. Dennoch wird Menschen mit Behinderung keine vollständige Teilhabe damit ermöglicht. Vermögensfreigrenzen sollten so ausgestaltet sein, dass es Menschen mit Behinderung auch ermöglicht wird, beispielsweise auf den Erwerb von (selbstgenutztem) Wohneigentum anzusparen.
5. Die Herstellung inklusiver Lebensverhältnisse ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Kosten sich der Bund beteiligen und einen Beitrag zur Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe leisten muss.
Es ist zu erwarten, dass durch die Reform eine neue Kostendynamik ausgelöst wird, zum Beispiel durch die höheren Freibeträge bei Einkommen und Vermögen, dem neuen Behinderungsbegriff und durch erleichterte Zugangskriterien zur Teilhabe am Arbeitsleben (Wegfall Tatbestandsmerkmal wesentliche Behinderung / erhebliche Teilhabeeinschränkung). Die Reform der Eingliederungshilfe braucht eine verlässliche finanzielle Grundlage. Die Kosten der Eingliederungshilfe können nicht alleine von den Trägern der Eingliederungshilfe geschultert werden. Die Landschaftsausschüsse erwarten, dass der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe leistet. Da die Herstellung inklusiver Lebensverhältnisse eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, ist eine Drittelung der Kosten zwischen Bund, Land und Kommunen eine sachgerechte Lösung. Ein erster Schritt zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe könnte die Einführung eines Bundesteilhabegeldes sein. Wie wichtig eine dynamische Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe ist, zeigt sich daran, dass der zugesagte Entlastungsbetrag von fünf Milliarden Euro allein schon durch Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe zwischen Koalitionsvertrag (2013) und dem ersten Jahr der vollen, angekündigten Entlastung (2018) aufgezehrt sein wird.

Von unwissend
Ach wie so trügerisch sind die Versprechen, gibt's keine Argumente mehr dürfen wir blechen.
Von Gisela Maubach
@ Rosa
Natürlich geht es nur ums Geld und nicht um wirkliche Teilhabe.
Hier wurde das noch sehr deutlich ausgesprochen:
www.bagwfbm.de/article/346
Zitat:
"Befürchtungen, daß Werkstätten mehr und mehr das Auffangbecken für behinderte Menschen werden, die angesichts der Anforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Angebote dort keine Chance mehr haben, bestehen durchaus zu Recht. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe werden jedoch mit Argusaugen darüber wachen und alles Erforderliche tun, um eine solche Tendenzen und Bestrebungen zu verhindern. Sie sind schon heute mit der Finanzierung der Sozialhilfeaufwendungen für diejenigen Personen überfordert, die aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf die Leistungen in einer Werkstatt angewiesen sind. Auch gilt es zu verhindern, daß ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten leistungsschwacher und schwerstbehinderter Menschen entsteht.
Ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten leistungsschwacher und schwerstbehinderter Menschen in Tagesförderstätten hätte gravierende Folgen für die künftige Konzeption, das Platzangebot und den Finanzbedarf der Tagesförderstätten. Im Falle eines möglichen Ausfalls von Leistungen der vorrangigen Rehabilitationsträger an behinderte Menschen, die die Werkstattaufnahme anstreben, sehen die Sozialhilfeträger keine Möglichkeit, die notwendigen Investitionen für das dann erforderliche Platzangebot als auch den Finanzbedarf für die Folgekosten, also die dann notwendigen Vergütungen aufzubringen. Würden sie dazu gesetzlich verpflichtet, könnten die erforderlichen zusätzlichen Mittel nur durch Einsparungen bzw. durch Umsteuerung von Leistungen „im System“ aufgebracht werden. Was das bedeutet, muß ich ihnen nicht näher darlegen."
Von Rosa
Nachtrag
grössten Respekt und Dank zolle.
Es geht ja den Befürwortern der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur um das Wohl unserer Kinder. Es geht ums Geld.
Und jeder, der sich mit den Gutachten des con-sens-Instituts beschäftigt, die dieses für das BMAS und die Länderministerien, sicherlich zu einem angemssenen Honorar, erstellen darf, wird feststellen, dass für die Empfehlungen, die TFS in den Werkstattbereich zu überführen, ausschliesslich wirtschaftliche Gründe angeführt werden.
Leider habe ich hier im Forum bisher noch keine Stellungnahmen von potentiellen betroffenen Mitarbeitern gehört. Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, wie sie zum NRW-Modell stehen.
Vielleicht werden sie ja ebensowenig gefragt wie wir Eltern und unsere schwerstbehinderten Kinder.
Von Rosa
Das "Erfolgsmodell NRW" und "verweisen" in die TFS !
Diese verlogene Argumentation habe ich doch irgendwo schon gehört?
Mein Sohn freut sich jeden Morgen, wenn er in seine TFS fahren darf, dort auf seine Mitbesucher und Mitarbeiter trifft, denen ich grössten Respeckt für ihr grosses Engagement
Von Gisela Maubach
"Durchsetzung von Leistungen"?
Für Menschen mit schwersten Behinderungen, die von den Kostenträgern ausschließlich als Belästigung eingestuft werden?
Nachdem ich nach fast einem halben Jahr Bearbeitungszeit endlich eine Zielvereinbarung erhalten habe, die deutlich unter dem beantragten Umfang geblieben ist, aber immerhin schon mal eine Entlastung wäre, habe ich die unter Vorbehalt unterschrieben und am 23. Juni beim Sozialamt persönlich eingeworfen.
Diese Möglichkeit hat das Sozialamt selbst vorgegeben, denn in dem Schreiben, das das Datum 24. Mai trägt, aber erst am 10. Juni angekommen ist, steht wörtlich:
"Falls Sie nicht mit dem Inhalt der Zielvereinbarung bzw. mit dem Umfang des Persönlichen Budgets einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit die Zielvereinbarung gar nicht, oder unter Vorbehalt zu unterschreiben. Die Unterschrift unter Vorbehalt beinhaltet die Möglichkeit, dass ein rechtsmittelkräftiger Bescheid gefertigt werden kann, gegen den Sie dann ggf. vorgehen könnten. In dieser Zeit können aber die im Bescheid festgehaltenen Leistungen bereits gezahlt werden, so dass der bestehende Bedarf gedeckt werden könnte."
Wahrscheinlich erübrigt sich die Bemerkung, dass bis heute kein Cent angekommen ist, obwohl ich genau das - eben wegen der Dringlichkeit - unterschrieben habe.
Diese grenzenlose Kämpferei, der man ausgesetzt ist, wenn man ein erwachsenes Kind hat, das nicht in der Lage ist, seine eigenen Interessen zu vertreten, macht mein Leben zur Hölle und ich würde dem lieber ein Ende setzen, als soooo weiterleben zu müssen!
Von Rosa
Und bei diesen Kämpfen werden die Leistungsberechtigten von den eigenen Leistungserbringern vor Ort im Stich gelassen.
Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungen? Fehlanzeige!
Soweit geht die Solidarität dann doch nicht.
Von lilime
Nicht viel besser ist aber auch die Tatsache, dass man als Leistungsberechtigter meiner persönlichen Erfahrung nach generell für seine Rechte kämpfen muss (ich habe nur Erfahrungen mit dem LVR gemacht). Auf der Internetseite und in den Infomaterialien des LVR's wird alles ganz toll beschrieben, was der LVR alles ermöglicht: Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, etc. - Problematisch wird es, wenn man als Leistungsberechtigter auch eben genau das einfordert.
Es geht alles nur noch um größtmögliche Kostenersparnis, auch zu Lasten des Leistungsberechtigten.
Von ockis
Warum ist der hier noch als dramatische Verschlechterung mit aufgeführte "§ 102 Abs. 2 BTHG" .....
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..."Darüber hinaus bestehen noch viele weitere Mängel am derzeitigen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, welche nach und nach hier und an anderen Stellen zusammengetragen werden. Hier soll nur eine Auswahl an besonders pikanten und dramatischen Verschlechterungen aufgeführt werden. Dazu gehören aber auch:
- Wer arbeitet, hat kein Anrecht auf soziale Teilhabe. Erhält ein behinderter Mensch Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, der Bildung oder der medizinischen Rehabilitation, kann ihm Hilfe zur sozialen Teilhabe abgelehnt werden (§102 Abs. 2)"......
https://tantower.wordpress.com/2016/05/10/behindert-aber-nicht-genug/
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...auf der aktuellen Seite von
"#NichtMeinGesetz" wieder verschwunden?
http://nichtmeingesetz.de/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/
Von Gisela Maubach
"Menschen mit Behinderung sollen am Arbeitsleben teilhaben können. Alle Menschen mit Behinderung sollen – unabhängig vom Umfang ihres Unterstützungsbedarfs – Zugang zu Arbeits- und Beschäftigungsangeboten haben. In Nordrhein-Westfalen ist dies bereits Realität. Das Bundesteilhabegesetz darf nicht dahinter zurückfallen."
Diese Forderung ist einfach nur zynisch!
Realität in NRW ist, dass der LVR sich aus der Verantwortung zieht, wenn der hohe Betreuungsbedarf in den Werkstätten nicht gedeckt wird, weil das in den großen Gruppen, in denen die geistig schwerstbehinderten Menschen in abgetrennten Räumen (exklusiv) zusammengefasst werden, kaum möglich ist.
Realität ist, dass der LVR bei Problemen die Zuständigkeit zu den Werkstätten schiebt - und zwar wegen des Dreiecksverhältnisses LVR - Werkstatt - behinderter Mensch.
Da in NRW auch der geistig schwerstbehinderte Mensch in der Regel einen Vertrag mit der Werkstatt hat, liegt die Zuständigkeit im Streitfall also beim Arbeits(!)gericht, und laut Landesarbeitsgericht NRW muss eine Werkstatt denjenigen Personalschlüssel, den der LVR bei hohem Betreuungsbedarf suggeriert, gar nicht einhalten!!!
Und wenn die Betreuer des geistig schwerstbehinderten Menschen trotzdem klagen, wird ihnen dann beim Arbeitsgericht gesagt, dass eine Werkstatt ein Ort der Arbeit sei und dass man dort keine umfangreichen Betreuungsleistungen erwarten darf.
Aufgrund dessen sehen sich viele Eltern gezwungen, bis zur eigenen Erschöpfung und bis ins hohe Alter die Betreuung und Pflege rund um die Uhr selbst zu leisten.
Es ist skandalös, dass ausgerechnet der Kostenträger LVR eine Plattform für seine missbräuchliche Formulierung ("dass gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht ausgeschlossen werden dürfen") bekommt, ohne dass berücksichtigt wird, dass für diesen Personenkreis damit die Werkstatt-Pflicht (also Exklusion Schwerstbehinderter unter sich) fixiert wäre (§ 102 Abs. 2 BTHG).
Was für eine Scheinheiligkeit!