Koalitionspläne gegen Altersarmut greifen zu kurz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Budget, Geldscheine
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Bild: Irina Tischer

Bonn (kobinet) Nach Ansicht des BDH Bundesverband Rehabilitation geht der Versuch der Großen Koalition, Niedrigrenten im Kampf gegen Altersarmut aufstocken zu wollen, nicht weit genug. Deutschland stehe vor der Herausforderung, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik so aufeinander abzustimmen, dass die zunehmende Erosion der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sozial aufgefangen werden könne. Ohne entsprechende Basissicherung des Alters bliebe es bei rentenpolitischem Stückwerk, warnt die Vorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller.

"Die Rentenpolitik muss auf die zunehmende Prekarisierung der Erwerbswelt reagieren und mithilfe einer definierten Mindestrente Standards setzen, die Menschen im Alter vor Armut wirksam schützen. Angesichts sieben Millionen alternativer Beschäftigungsverhältnisse, Minijobs und der steigenden Zahl unterbrochener Erwerbsbiografien herrscht dringender Handlungsbedarf. Ich halte es für zielführend, den anstehenden Bundestagswahlkampf zu nutzen, um über Maßnahmen zu diskutieren, die den Weg hin zu einem sozialen Arbeitsmarkt weisen und Menschen mit beruflichen Einstiegshürden fördernde Stütze sein können", so Ilse Müller.

Die Erfolgsgeschichte des Mindestlohns zeige, dass es möglich ist, das Problem der Altersarmut an der Wurzel zu packen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die auskömmlichere Rentenhöhen fördern. Der Kampf gegen die Welle der Altersarmut, die auf Deutschland zurolle, könne nur aufgehalten werden, wenn das allgemeine Rentenniveau nicht weiter absinkt, sondern bei 50 Prozent eingefroren wird. Die Rentenpolitik müsse nach Meinung der Vorsitzenden des Sozialverbands auch Antworten auf die steigende Zahl von Erwerbsminderungsrentnern finden und der medizinischen Rehabilitation neue Spielräume eröffnen. Krankheit dürfe nicht länger Ursache für Armut im Alter sein, so Müller.

Lesermeinungen zu “Koalitionspläne gegen Altersarmut greifen zu kurz” (1)

Von Gisela Maubach

Beim Stichwort Rentenpolitik im Zusammenhang mit dem Stichwort Behinderung wird mir zunehmend nur noch übel.

Mein geistig schwerstbehinderter Sohn besucht eine WfbM und wird dort lediglich 3 1/2 Stunden pro Werktag betreut.
Obwohl er keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen kann, erhält er einen "Lohn" von immerhin 99,55 € pro Monat.
Für die Beiträge zur Rentenversicherung wird für ihn jedoch ein "Pseudobrutto" in Höhe von 2.223,00 € zugrunde gelegt - und das bei nur 3 1/2 Stunden Anwesenheit pro Werktag.

Obwohl er nicht arbeitsfähig ist, hat er (sofern er in der Werkstatt bliebe) damit eine deutlich höhere Rente zu erwarten als ich selbst, die ihn seit 29 Jahren bei höchster Pflegestufe und hohem Betreuungsaufwand 7 Tage pro Woche rund um die Uhr versorgt und zusätzlich seit 15 Jahren während seiner WfbM-Zeit mit einem Teilzeit-Job ihren eigenen Lebensunterhalt sichert, um keine Sozialleistungen beanspruchen zu müssen . . . und die außerdem eine gesunde Tochter großgezogen hat, welche nach Abitur und Studium ein richtig "nützliches" Mitglied unserer Gesellschaft geworden ist.

Unsere Rentenpolitik bestraft mich dafür, dass ich Kinder geboren habe, von denen eins auch noch behindert ist und ich durch meine eigene Betreuungsleistung dem Sozialhilfeträger viele Jahre enorme Kosten erspart habe.
Trotz Abitur und Studium habe ich eine Rente zu erwarten, die im dreistelligen Bereich bleibt, obwohl meine Lebensleistung kaum höher sein könnte.

Und vom "RV-Pseudobrutto" meines schwerstbehinderten Sohnes in Höhe von 2.223 € würde auch wieder nur der Sozialhilfeträger profitieren, weil eine spätere Rente in vollem Umfang bei den Sozialhilfekosten angerechnet würde, die zukünftig für die Versorgung meines Sohnes anfallen werden.

Soviel zum "sozialen Arbeitsmarkt" . . .