Studie zum Wahlrechtsausschluss veröffentlicht

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Dr. Sigrid Arnade
Dr. Sigrid Arnade
Bild: ISL

Berlin (kobinet) Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, weist darauf hin, dass der Abschlussbericht der Forschergemeinschaft zur Studie Wahlen auf der Internetseite des BMAS unter http://bit.ly/2ahvK2Q veröffentlicht ist. Bei der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, stieß die Studie auf scharfe Kritik.

Wählen können ist in der Demokratie so fundamental wie Atemholen. Jeder Mensch muss die Chance haben, mitzubestimmen, was ihn bestimmt. Doch dieses in unserer Verfassung festgeschriebene Recht ist heute rund 85.000 Menschen in Deutschland verwehrt. Sie dürfen nicht wählen. Das ist gewissermaßen die 'automatische' Folge, weil sie ihre Angelegenheiten nicht selber regeln können und ihnen deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Oder weil sie in einer psychiatrischen Klinik sind, da sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben", schreibt Andrea Nahles auf der Internetseite des BMAS. "Aufrüttelnd ist aber nicht nur die hohe Anzahl, sondern auch die ungleiche regionale Verteilung, wie eine Studie im Auftrag meines Ministeriums ergeben hat: die Zahl der Menschen, denen dieses verfassungsmäßige Recht aufgrund der Vollbetreuung verwehrt bleibt, ist zum Beispiel in Bayern pro 100.000 Personen 26 mal so hoch wie in Bremen." Die Ministerin ist daher der Überzeugung, dass alle Menschen, die dazu in der Lage sind, wählen dürfen müssen. "Technischer Fortschritt und Assistenz machen vieles möglich. Das zeigen uns bereits 14 andere EU-Staaten, die entweder ein Wahlrecht haben, das unabhängig von Rechts- und Handlungsfähigkeit oder Betreuung gewährt wird, oder bei denen der Wahlrechtsausschluss auf einer richterlichen Entscheidung beruht, die sich explizit auf das Wahlrecht bezieht." Sicherlich werde es nach Ansicht der Ministerin immer Menschen geben, die eine so schwere Beeinträchtigung haben, dass sie trotz Assistenz zu einer eigenen Wahlentscheidung nicht in der Lage sind. Doch ein Ausschluss müsse im Einzelfall durch richterlichen Beschluss festgestellt werden. Nur dann könne ihnen das grundlegende demokratische Recht der Wahl vorenthalten werden. "Ich setze mich für ein inklusives Wahlrecht ein. Wahlrechtsausschlüsse sollen bundesweit nur nach sehr strengen und einheitlichen Maßstäben im Einzelfall möglich sein. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Studie als eindeutigen Auftrag, die geltenden Regelungen des Wahlrechtsausschlusses gemeinsam mit den Expertinnen und Experten neu zu bewerten.

In einem ersten Kommentar bezeichnete Dr. Sigrid Arnade die Studie als eine Katastrophe. "Der Studie liegt das medizinsche Modell von Behinderung zugrunde, sie strotzt nur so von ableistischem Denken. Von Menschenrechten haben die Verfasser*innen offensichtlich noch nichts gehört oder zumindest nichts verstanden. Da hat die Bundesregierung viel Geld ausgegeben, um in der Argumentation um Jahrzehnte zurückgeworfen zu werden. Schon die Verfasser*innen des Betreuungsgesetzes von 1992 wollten die Streichung des Wahlrechtsausschlusses, waren also weiter. Da zeigt sich mal wieder, dass Wissenschaftler*innen dieselben Vorurteile haben, wie die normalen Stammtischgäste auch. Die Frage ist, was die Bundesregierung jetzt damit macht. Sie könnte ja trotzdem die Wahlrechtsausschlüsse streichen und damit endlich mal etwas behindertenpolitisch Vernünftiges tun. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Wir stehen jedenfalls unter Schock."

Lesermeinungen zu “Studie zum Wahlrechtsausschluss veröffentlicht” (23)

Von nurhessen

Fortsetzung:

"Trotz alledem und alledem,
Trotz Dummheit, List und alledem,
Wir wissen doch: die Menschlichkeit
Behält den Sieg trotz alledem!“
(Ferdinand Freiligrath)

Von nurhessen

Lieber Dr. Sven Drebes,
nach einiger Überlegung schreibe ich Ihnen nun doch:
Bevor Sie in Ihrer Analyse der „Elternbewegung“ fortfahren, einige zugegebenermaßen desillusionierende Bemerkungen: So simpel ist es leider nicht mit den „Elternbewegungen“, es gibt sie so nicht, wie sie es früher auch nicht gegeben hat! Dazu sind die Behinderung(en) der Kinder einfach zu individuell und zu verschiedenartig. Außerdem, verzeihen Sie, an Sie persönlich gerichtet: Ihren außergewöhnlichen Lebensweg haben Sie:
1. sich persönlich, Ihrem Willen, Ihrem Ehrgeiz und Ihrem Intellekt,
2. den glücklichen Umständen,
3. besseren Situationen im Einzelfall (heutzutage ist der Begriff „Behinderung“ in Schule inflationär; die Schulen können sich die „guten“ Legastheniker und Schüler mit Dyskalkulie [jeder einigermaßen um seine Klientel besorgte Kinderarzt verschreibt diese „Behinderung“ seinem kleinen Patienten nach Elternwunsch] aussuchen und erfüllen damit die Forderung nach „Inklusion“), ohne auf die schwierigen Fälle, als da sind: „Spastiker“, kognitiv Beeinträchtigte oder ganz schlimm: Zwei- oder Mehrfach-Behinderte…,
4. guten zeitlichen, örtlichen und anderen Rahmenbedingungen,
5. dem Zufall,
6. den Anstrengungen Ihrer Eltern um Sie persönlich [!]

zu verdanken! Denn keine noch so großartig geartete Elternbewegung hat außer dem individuellen Kind oder dem individuellen Menschen ein anderes Kind oder einen anderen Menschen vor Augen. Denn die Eltern sind – und können es nicht anders - im Einzelfall IMMER

1. so behindert wie das Kind, 2. so alt wie das Kind!!

Was bleibt: Wir brauchen eine breite politische Bewegung, die sich „Trotz alledem“ (Ferdinand Freiligrath, 1848!, s. auch Hannes Wader) um jeden einzelnen Menschen, auch um die Vergessenen, sorgt. Eine Elternbewegung alleine vermag zu wenig! „Ein neuer Sozialismus“ müsste her! (sic)

„Denn ob der Reichstag sich blamiert
Professorhaft, trotz alledem!
Und ob der Teufel reagiert
Mit Huf und Horn und alledem –
Trotz alledem

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach, liebe Frau Rosenberger, liebe/r nurhessen,

zum Wahlrecht:
Ich habe ja schon am Montag geschrieben, dass der Ausschluss von Teilhabe im Alltag den Menschen näher ist als der Ausschluss vom Wahlrecht. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass der Ausschluss vom Wahlrecht eher zu bestimmten Zeiten ins Bewusstsein kommt und dann für einige Tage oder Wochen stark wahrgenommen wird. Das andere wird eher zum Teil des Lebens. Letzteres war zumindest so, als ich gezwungen war, eine erst einen heilpädagogischen Kindergarten und später eine Sonderschule zu besuchen, was u.a. zur Folge hatte, dass ich z.T. 11 Stunden von zu Hause weg war und die Freunde an schulfreien Tagen zwischen 10 und 500 (!) km entfernt waren. Die meiste Zeit über "war das halt so". (Das ohne einen Vergleich wagen oder den Ausschluuss verharmlosen zu wollen.)

Von Gisela Maubach

Lieber Dr. Drebes,

Sie betreiben mittlerweile einen beträchtlichen Aufwand, mich persönlich zu kritisieren, ohne inhaltlich bisher etwas beigetragen zu haben.

Auch wenn ich sehr schnell mit zehn Fingern schreiben kann, werde ich auf keine weitere persönliche Kritik Ihrerseits mehr eingehen.
Zu Inhalten werde ich mich weiterhin äußern.

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach, liebe/r nurhessen,

ich weiß, dass Sie nicht nur Leserkommentare auf kobinet schreiben. Ich sehe aber auch, dass Sie seit Jahren so gut wie täglich einen, oft auch mehrere Beiträge hier kommentieren und dabei in Variationen immer dasselbe schreiben. Wenn ich dazu Ihre Reaktionszeiten sehe, frage ich mich das eine oder andere Mal, wie Sie das schaffen. Für diesen Einsatz auf kobinet (!) müsste ich Ihnen höchsten Respekt zollen, wenn ich nicht zwei Probleme sähe.
Erstenns schreiben Sie so oft und so ähnlich, dass viele eilige Leser Ihre Beiträge meist überspringen dürften und wenn überhaupt nur noch dann anlesen, wenn sie an unerwarteter Stelle kommen. Auch Ihnen dürfte auffallen, dass Ihre Beiträge kaum noch von "Nicht-Eltern" kommentiert werden. Unter den eiligen Lesern sind aber die meisten, die Sie erreichen wollen. Deshalb mein Satz zu den Pressemitteilungen am Ende meines letzten Beitrags. Ein Beitrag oberhalb der Leserbrief-Linie dürfte mehr Leser erreichen als 50 darunter.
Zweiten haben vor allem Sie, Frau Maubach, seit Sie hier mit diskutieren, so ziemlich jedem Ahnungslosigkeit, Desinteresse oder Falschheit vorgeworfen, der Ihr Anliegen unterstützen könnte. Das macht eine Zusammenarbeit mindestens schwer.

Ich diskutiere hier weiterhin mit, weil mich diese beiden Dinge ärgern. Sie ärgern mich, weil Sie meiner Meinung nach ein äußerst wichtiges Thema einbringen und Personengruppen vertreten, die leider viel zu wenig beachtet werden - die eine, weil sie sich nicht nach den in der Politik üblichen Regeln äußern kann, die andere, weil sie resigniert hat (oder Schlimmeres). Ich bin überzeugt, dass es nach x neuen Behindertenbewegungen auch eine neue "Elternbewegung" braucht, die über die Schule hinaus blickt. Und ich bin überzeugt, dass Behindertenbewegung und "neue Elternbewegung" zusammen arbeiten müssen, und dass sie es können!

Ich habe größten Respekt für Ihr Engagement und freue mich auf Ihre Aktionen.
Zwei weitere Antworten folgen...

Von Inge Rosenberger

Das politische Wahlrecht ist m.E. wirklich ein Nebenschauplatz, denn wie Frau Maubach auch schon mehrfach erwähnt hat, wäre das politische Wahlrecht schon möglich, wenn die gesetzliche Betreuung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht "in allen Bereichen" erteilt würde, sondern ganz gezielt und ausschließlich für die nötigen Bereiche.

Gleichzeitig spreche ich mich deutlich für das Wahlrecht aus - und zwar für das Recht, dass unsere schwerstbehinderten Töchter und Söhne, wählen können, wie ihr Leben gestaltet werden soll.

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Richtig - das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist Menschenrecht und gehört demnach zwingend in ein BTHG und darf auch mit keiner "Vorrangigkeit" einer Sonderwelt außer Kraft gesetzt werden.

Die Forderung nach "Abschaffung" wäre jedoch nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht vereinbar.
Es gibt durchaus Menschen mit Behinderung, die es selbst vorziehen, unter sich zu bleiben - auch wenn das möglicherweise aus der Gewohnheit resultiert.

Hinzu kommt, dass die Sonderwelten ihrerseits immer wieder auf neue Ideen kommen, um sie unentbehrlich zu machen.

Abgesehen davon, dass Grundsicherungsempfänger (und bei annähernd jedem Werkstatt"beschäftigten" handelt es sich ja um Grundsicherungsempfänger) ihre Grundsicherung durch einen nennenswerten Freibetrag des Werkstatt-Einkommens erhöhen können, erhalten hier bei uns alle Werkstatt-Beschäftigten einen Ausweis, mit dem sie in gewissen Cafés 30 % auf alle Speisen und 50 % auf alle Getränke erhalten.

Wer nicht wirklich arbeitsfähig ist, hat also geschätzt 100 € weniger pro Monat für den Lebensunterhalt zur Verfügung, wenn die Tagesstruktur außerhalb der Werkstatt stattfindet.

Es wird also durchaus auch viele Eltern geben, die für "ihre" Werkstätten kämpfen werden, aber andererseits wird auch der Leidensdruck derer deutlich, die bereit sind, auf den Werkstatt-Lohn - und damit auf den Freibetrag in der Grundsicherung - zu verzichten, um selbstbestimmt in der Gesellschaft leben zu dürfen.

Das alles entscheidende Kriterium ist meiner Meinung nach das Selbstbestimmungsrecht, das nicht durch die Hintertür mit der "Vorrangigkeit" der Sonderwelt oder "Zumutbarkeits"bestimmungen wieder ausgehebelt werden darf.

Von nurhessen

Nochmals: eigentlich gehört in einen fortschrittlichen BTHG-Entwurf die ausdrückliche Formulierung der Abschaffung von „Sonderwelten“ und die Selbstverständlichkeit aller Selbstverständlichkeiten, das Recht für Jedermann der Teilhabe am Leben und an der Gesellschaft…Diese Selbstverständlichkeit fehlt.

Von nurhessen

Lieber Dr. Drebes,

Frau Maubach hat Recht! Die Theorie ist das Eine, die Praxis sieht so aus, wie sie es beschrieben hat. Auch Verbündete und gute Verbände stehen vor dem Bundesteilhabegesetz, wenn es denn so beschlossen wird, wie es wohl kommen wird, im Einzelfall machtlos da. Vor die Verfassungsbeschwerde haben die Götter den Nachweis der individuellen Benachteiligung durch die Sozialbehörden und den Instanzenweg durch die Gerichtsbarkeit gesetzt. Wir haben so oft geklagt, wir sind so oft geflohen, wir haben persönliche Opfer – durch den Tod unseres Sohnes – gebracht. Und wir stehen wegen stets geforderter Mitwirkungspflicht vor jedem Schritt immer wieder ohnmächtig da. Wie kann unsere Tochter beweisen, dass sie nicht in eine Werkstatt für Behinderte gehört? Wie kann sie leben und ihr noch junges Leben ohne das stets drohende Damokles-Schwert der Staatsmacht selbstständig gestalten? Aufgrund negativer Erfahrungen zieht sie sich immer mehr in einen Kokon von Sprachlosigkeit zurück. Inzwischen verweigert sie jegliche Außenkontakte, schreit auf, wenn sie von den „Arbeits“-und Studienerfolgen ihrer Geschwister, des Neffen und der Nichte hört. Hält sich die Ohren zu. Und lebt mit uns alten Eltern, deren Machtlosigkeit, Ohnmacht im Älterwerden sie bewusst und hilflos erlebt. Der Grausamkeit des Systems können wir fast nichts mehr entgegensetzen.

Grüße

Von Gisela Maubach

Lieber Dr. Drebes,

Sie wissen sehr genau, dass ich nicht nur Leserbriefe schreibe.

Wie ich schon erwähnt habe, wurden bereits alle (!) Bundestagsabgeordneten angeschrieben - und zwar mit einem Schreiben, welches ich selbst formuliert habe.
Und weitere Aktionen, die mit wenig Zeitaufwand machbar sind, werden folgen.

Außerdem haben Sie selbst mich schon auf Fachtagungen im Bundestag erlebt, wo ich mich jeweils lautstark zu Wort melde und wozu ich - gemeinsam mit meinem Sohn - 600 km Entfernung zu überbrücken habe.

Und Sie können versichert sein, dass auch ich ausreichend Erfahrungen gesammelt habe, so dass ich selbst entscheiden kann, ob ich die Themenschieflage genau dort kritisiere, wo sie schief liegt.

Und wenn es um die Vorrangigkeit der Sonderwelt geht, wie sie der BTHG-Entwurf vorsieht, bin ich keineswegs der Meinung, dass es sich dabei um "dermaßen viele Aspekte" handeln würde, "dass es schwer ist, an alle zu denken".
Nicht nur hier, sondern auch den Bundestagsabgeordneten habe ich die entsprechenden Paragraphen genannt:

§ 76 Abs. 1 ("soweit sie nicht nach den Kapiteln 9 bis 12 erbracht werden")

§ 102 Abs. 2 (" . . . gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor" = gehen den Leistungen der Sozialen Teilhabe vor)

§ 91 Abs. 3 ("Im häuslichen Umfeld . . . gehen die Leistungen der Pflegeversicherung . . . und die Leistungen der Hilfe zur Pflege . . . den Leistungen der Eingliederungshilfe vor . . .")

Und wenn es "schwer ist, daran zu denken", dass damit Inklusion und Selbstbestimmungsrecht in die Tonne gekloppt würden, dann werde ich eben immer und immer wieder darauf aufmerksam machen . . .

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach,

das Ungleichgewicht in den Kobinet-Nachrichten besteht ohne Frage, aber es ist doch nur Symptom des tiefer liegenden Problems, dass die Personengruppe, für die es keine Alternative zur Werkstatt gibt, nicht so vertreten wird, wie es sein müsste. Das lösen Sie aber nicht durch Leserbriefe hier, mit denen Sie potentielle Verbündete angreifen. Selbstvertretungsverbände leben nun mal von dem, was die aktiven Mitglieder einbringen. Das mögen Sie bedenklich finden, entspricht aber meinen Erfahrungen. Die Klammer "Teilhabe jenseits von Sonderwelten" ist als Klammer zwar vorhanden, innerhalb dieser Klammer gibt es aber dermaßen viele Aspekte, dass es schwer ist, an alle zu denken. Das ist zwar bedauerlich, aber etwas, mit dem man arbeiten muss.

Von nurhessen

Nachtrag; wie die Entwicklung trotz des wahrgenommenen Schneckentempos vorangeht, sei an einem Beispiel vor Augen geführt: Die im letzten Jahr tragisch verunglückte Frau Dr. Roebke wurde in den 80/90 Jahren des letzten Jahrhunderts wegen ihrer sinngemäßen Äußerung, dass ‚Integration Menschenrecht, bzw. die Verhinderung von Integration Menschenrechtsverletzung‘ sei, von einer hochrangigen Diskussionsrunde ausgeschlossen.

Von Gisela Maubach

Lieber Herr Dr. Drebes,

da Sie offensichtlich ein Freund von Vergleichen sind, stellen Sie sich doch bitte mal vor, Sie wären als Rollstuhlfahrer gezwungen, ihren Tagesablauf innerhalb eines großen Raumes gemeinsam mit anderen Rollstuhlfahrern zu verbringen, mit denen Sie keine gemeinsamen Interessen verbinden.
Und stellen Sie sich gleichzeitig vor, dass Ihre "Interessenvertretung" der Träger des Raumes wäre, in dem Sie sich von früh bis abends aufhalten müssten. Und wenn Sie sich jetzt noch vorstellen könnten, dass Sie zusätzlich kein Wahlrecht hätten und die gesamte Behindertenpolitik, die den Begriff Inklusion auf den Fahnen stehen hat, ständig nur das Wahlrecht thematisiert, während die Regierung gerade dabei ist, Ihr "Gefangensein" in dem Rollstuhlfahrer-Raum für die nächsten 30 Jahre festzulegen, wie würden Sie wohl reagieren, wenn die Behindertenpolitik sich AUSSCHLIESSLICH mit Ihrem (!) Wahlrecht beschäftigen würde?

Wie ich schon erwähnt habe, werde ich dieses Missverhältnis in der Prioritätenskala immer und immer wieder kritisieren, solange ausschließlich "konkret zum Wahlrecht" berichtet wird, aber nicht "konkret" zu den Auswirkungen von Vorrangigkeiten und Nachrangigkeiten der Eingliederungshilfe-Leistungen.

Ich stimme Ihnen voll zu, wenn Sie schreiben: 'Wenn aber beides "kaputt" ist, warum soll man sich nicht um die "Reparatur" von beidem kümmern? Ich sage ja von Anfang an nur, dass man beides im Blick haben sollte.'
Allerdings frage ich mich dann, warum Sie so vehement verteidigen, wenn "man" sich eben doch nur um das eine kümmert?

Und bedenklich finde ich im vorliegenden Zusammenhang auch Ihre Formulierung, "dass Verbände oft erst dann für sie bis dahin fremde Themen dann aufgreifen, wenn Leute dort richtig aktiv werden, denen die Themen wichtig sind".

Naiverweise war ich davon ausgegangen, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (statt Sondereinrichtungszwang) für keinen Verband ein "fremdes" (!) Thema sein sollte . . .

Von nurhessen

Gab’s Anfang Juli nicht schon einmal eine ähnliche Diskussion in kobinet? Wahlrecht = Menschenrecht? Damals schien mir das Wahlrecht auch nur ein billiges und kostenloses Alibi-Geschenk für Alle, um die sich sonst niemand kümmert; statt sozialer Teilhabe vergibt man Almosen in Form von Wahlrecht für Jedermann/-frau. Inzwischen bin ich mir nicht mir mehr so sicher: angesichts eines D.T. für die USA und… anderer Diktatoren in anderen Ländern – sollten wir dann wirklich auf ein essenzielles Menschenrecht dankend/fluchend (dass es nicht mehr gibt) verzichten? Vielleicht ist das Wahlrecht/Menschenrecht ein Einfallstor für andere Rechte/Menschenrechte, für die wir kämpfen? Ich kann nur hoffen, dass es so ist…

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach, liebe Frau v.E.,

konkret zum Wahlrecht: Unter den 85.000 Menschen, denen das Wählen verboten ist, sind längst nicht alle geistig auf dem Niveau eines (Klein-)Kindes. Und den politisch (wie auch immer) Intererssierten unter ihnen ist es durchaus wichtig, mitbestimmen zu dürfen. Und natürlich ist den meisten Menschen das Hemd des Alltags näher als der Mantel des Wahltags. Wenn aber beides "kaputt" ist, warum soll man sich nicht um die "Reparatur" von beidem kümmern? Ich sage ja von Anfang an nur, dass man beides im Blick haben sollte.

Zur Vertretung: Leider reicht es selten, Verbände "von außen" zu kontaktieren und auf etwas aufmerksam zu machen. Ich habe mit meinen 41 Jahren zwar nicht ganz so viele Jahre Erfahrung mit Verbänden wie Sie, weiß aber (aus beiden Perspektiven), dass Verbände oft erst dann für sie bis dahin fremde Themen dann aufgreifen, wenn Leute dort richtig aktiv werden, denen die Themen wichtig sind. Und ja, auch ich bin schon gegen einige Wände aus Gummi oder Beton gelaufen. Solange das eigene Anliegen den bisherigen Anliegen des Verbands nicht widerspricht, ist es aber kontraproduktiv, lertzere abzuwerten oder in Frage zu stellen.
Und dass die Lebenshilfe nicht der richtige Verband ist, brauchen sie mir nicht zu beweisen. Wenn ich für autofreie Innenstädte bin, gehe ich damit nicht zum ADAC.

Was kobinet betrifft, bin ich genauso aktiver Leser wie sie, nicht Redakteur. Wie Themen ausgewählt werden, weiß ich gennauso wenig wie Sie, und auch ich frage mich manchmal, was dieser oder jener Beitrag soll. Nach meiner Erfahrung und Beobachtung damit haben aber Pressemitteilungen von Verbänden und nicht formal organisierten Gruppen hier recht hohe Chancen auf Veröffentlichung...

Von Susanne v.E

Sehr geehrter Dr. Drebes,

manche Menschen verstehen nicht, weill sie nicht verstehen wollen. Dennoch möchte auch ich gerne versuchen noch einmal zu erklären:
Das Wahlrecht mag für Menschen mit schweren mehrfachen und geistigen Behinderungen ein Thema sein. Gleichwohl steht es für die Gruppe derjenigen, die sich nicht selbst vertreten können nicht ganz oben auf der Prioriätenliste. Da steht nämlich die Forderung nach Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, das dieser Personengruppe verwehrt wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis dafür, dass wir " mit unseren Kräften am Ende sind". Vielen Dank für den Hinweis, wir bräuchten uns gar nicht selbst zu vertreten, wir müssten uns nur den passenden Verein suchen und uns dann "andocken"
Dass wir da aber auch noch nicht selbst drauf gekommen sind!

Dann werde ich zB Frau Ulla Schmidt zum gefühlten hundertsten Mal wieder auf die Problematik des Ausschlusses dieser von der sozialen Teilhabe ansprechen. Ich werde mich auch, Ihrem Rat folgend ,wieder gerne an alle anderen Vertretungen, die ich in den vergangenen mehr als 20 Jahren kontaktiert habe, wenden. Sicher werde ich, wie immer, auf ganz viel Verständnis und Schulterzucken treffen, bevor dann so wichtige Themen wie Wahlrecht und Recht auf Sparen thematisiert werden. Das sind nämlich die Themen, die in die Öffentlichkeit kommen. Wen interessiert da die Forderung nach sozialer Teilhabe derjenigen, die so wunderbar in Heimen und Werkstätten untergebracht sind? Warum sollten die "Behindertenvertreter " Interesse an einer Veränderung haben, wenn es sich mit dem bestehenden System und diesen Behinderten so wunderbar Geld verdienen lässt?



Von Gisela Maubach

Lieber Dr. Drebes,

mit "so ziemlich jeden Beitrag zum Thema Wahlrecht" räumen Sie ein, dass es sich nicht nur um einzelne Beiträge handelt.

Vielleicht benötigt man etwas "Hirnakrobatik", um nachvollziehen zu können, dass ich als Mutter eines Betroffenen, um die es hier geht, nicht nachvollziehen kann, dass bei der Verhältnismäßigkeit der Häufigkeit der beiden Themen (Wahlrecht und Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe) AUSSCHLIESSLICH das Wahlrecht thematisiert wird und das Ausgeschlossensein dieses Personenkreises aus der nicht-behinderten Gesellschaft totgeschwiegen wird.

Man könnte das Problem doch ganz einfach aus der Welt schaffen, indem man für diese Menschen auch zwischen den Wahlen noch Menschenrechte wahrnimmt.

Es geht mir nicht nur um meinen Sohn und mich, sondern auch um die anderen Menschen, die mit der Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe u.a. auch von Menschen wie Ihnen getrennt würden!
Die Meinung, die ich hier vertrete, wird von zahlreichen anderen betroffenen Eltern geteilt. Bei der Aktion, bei der alle (!) Bundestagsabgeordneten von Eltern angeschrieben wurden, habe ich selbst lediglich einen Anfangsbuchstaben übernommen - d.h. der Nachname derjenigen Abgeordneten, die ich angeschrieben habe, fangen jeweils mit demselben Buchstaben an.
Daher möchte ich Sie bitten, nicht weiter zu suggerieren, dass es bei dem Thema, das ich hier vermisse, nur um meinen Sohn und mich geht.
Und mit der Vertretungsfrage meinte ich eher, wen die kobinet-Redaktion für Beiträge zu diesem Personenkreis als vertretungsgeeignet betrachtet, denn im vorliegenden Beitrag kann ich kein "nichts über uns ohne UNS" erkennen.

Sollte weiterhin das Wahlrecht für den hier genannten Personenkreis (mein Sohn ist übrigens aufgrund seiner schweren geistigen Behinderung gar nicht in der Lage, sein Wahlrecht auszuüben) so häufig thematisiert werden, während die Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe auch weiterhin totgeschwiegen wird, werde ich das auch weiterhin kritisieren.

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach,

doch! Sie schreiben hier unter so ziemlich jeden Beitrag zum Thema Wahlrecht sinngemäß, dass derjenige, der sich dazu äußert, Scheinprobleme anspricht bzw. vom eigentlichen Problem der Personengruppe ablenke. Daraus lässt sich doch ohne große Gehirnakrobatik schließen, dass Ihnen das Wahlrrecht so unwichtig erscheint, dass es warten könne, bis andere, Ihnen wichtigere, Probleme gelöst sind.
Und, dass Sie niemanden kennen, für den der Ausschluss vom Wahlrecht ein Problem ist, heißt das nicht, dass es niemanden gibt.

Jetzt zur "Vertretungs-Frage": Leider wird niemand vertreten, ohne sich vorher an der richtigen Stelle bemerkbar gemacht zu haben, außer von den Wohlfahrtsverbände. Entscheidend ist das "an der richtigen Stelle". Wenn Sie sich und Ihren Sohn durch die bestehenden Elternvereine nicht vertreten fühlen, sollten sie schauen, ob es andere Vereine gibt, bei denen Sie "andocken" können. Wenn sie keinen finden, müssen Sie das tun, was die "fitteren" behinderten Menschen seit Jahrzehnten immer wieder getan haben und tun, mit Gleichgesinnten etwas Neues gründen.
Ich weiß, dass Sie und viele Andere in Ihrer Situation mit Ihren Kräften am Ende sind. Sie müssen die damit verbundene Arbeit auch nicht selbst machen. Aber zumindest der Anstoß bzw. "Auftrag" müsste aus der Gruppe der unzufriedenen Eltern kommen.

Von Signe

Und ich werde ab sofort zu jeder Wahl (Bundestag, Bundesland) nur noch ungültig wählen.

Die SPD mit ihrer Bündnispartnerin CDU/CSU schickt sich an, Behinderte die Zeit von 1933 fortfolgende Jahre zurückzukatapultieren, indem sie Schwer(st)(mehrfach)behinderte als (im Grunde genommen) den gesellschaftlichen Rang von nutzlosen Essern (was die Genannten NICHT!!!!! sind) und Unpersonen zuweist / verpasst.

Von Gisela Maubach

Und übrigens:

Sollten die Vorrangigkeiten und Nachrangigkeiten so abgenickt werden, wie sie momentan im BTHG-Entwurf formuliert sind, werde ich selbst nie wieder an einer Wahl in Deutschland teilnehmen, denn eine Gesellschaft, die stillschweigend hinnimmt, dass Menschen mit Behinderung bei der Ermöglichung von Menschenrechten in "brauchbare" und "nicht brauchbare" getrennt werden, hätte für mich selbst die Basis verloren, überhaupt noch an Wahlen teilzunehmen!

Von Gisela Maubach

Lieber Dr. Drebes,

zunächst mal möchte ich nochmals die Frage stellen, wer im Sinne von "nichts über uns ohne uns" für den Personenkreis sprechen kann, der sich nicht selbst vertreten kann.

Und ansonsten ist festzustellen, dass ich nie behauptet habe, dass die eine Benachteiligung zu "warten" hat, bis die andere Benachteiligung beseitigt ist.

Im vorliegenden Fall sieht es allerdings so aus, dass kobinet schon sehr häufig das Wahlrecht für Menschen, die für alle Angelegenheiten eine Betreuung haben, thematisiert hat, während ich bisher noch keinen (!) einzigen Beitrag darüber gelesen habe, dass für eben diesen Personenkreis zukünftig die Werkstatt vorrangig vor der Sozialen Teilhabe sein soll, so dass vorhersehbar ist, wie die Sozialämter zukünftig auf Anträge zur Sozialen Teilhabe entscheiden werden.

Ich habe bisher noch keinen einzigen Elternteil eines geistig schwerstbehinderten Menschen gesprochen, für den das Wahlrecht ein nennenswertes Thema war.
Aber als es kürzlich darum ging, die Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe den Bundestagsabgeordneten zu erklären, haben sich innerhalb eines Tages ausreichend viele Eltern beteiligt, um alle (!) Bundestagsabgeordneten einzeln anzuschreiben.

Wer wirklich ein "gutes" Bundesteilhabegesetz will, muss auch endlich die Nachrangigkeit der Sozialen Teilhabe (§ 76 Abs. 1 und § 102 Abs. 2 BTHG-Entwurf) und die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe gegenüber Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld (§ 91 Abs. 3) thematisieren, weil UNSERE erwachsenen Kinder damit ausgegrenzt werden!

Es kann nicht sein, dass "nicht brauchbare" Menschen mit Behinderung zukünftig ihren Tagesablauf unter sich verbringen müssen, weil sich niemand vor Verabschiedung des Gesetzes darum gekümmert hat, dass die hübsche Formulierung "Teilhabe am Arbeitsleben" für diesen Personenkreis Ausgrenzung aus der nicht-behinderten Gesellschaft bedeutet . . .
. . . aber niemand wird hinterher sagen können, er/sie hätte von nichts gewusst!

Von Sven Drebes

Liebe Frau Maubach,

ja, beim Teilhabegesetz gibt es noch sehr viel zu tun. Das ist aber kein Grund, alle anderen Probleme liegen zu lassen.

Ich wage jetzt mal einen sehr gewagten Vergleich: Vor 100 Jahren durften Frauen in Deutschland weder wählen noch ohne Zustimmung des Ehemanns Arbeitsverträge schließen. Das Wahlrecht kam 1919, die Zustimmungspflicht des Ehemanns wurde erst in den 1960er oder 1970er Jahren abgeschaft. Hätte die Frauenbewegung mit der Forderung nach dem Wahlrecht so lange warten sollen, bis die zweite Forderung erfüllt war?
Damit geht es mir nur um die politisch-strategische Dimension, nicht um die inhaltliche.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht."

Zitat-Ende

In NRW sollte mal eine Studie in Auftrag gegeben werden, welche Menschenrechte diejenigen Menschen ansonsten haben, die so schwer geistig behindert sind, dass sie für alle Angelegenheiten eine gesetzliche Betreuung benötigen und keinerlei Arbeit verrichten können.

Da in NRW laut Rahmenvertrag theoretisch keine arbeitsunfähigen Menschen existieren, werden diejenigen, die in der Realität dann doch keine sinnvollen Arbeiten verrichten können, innerhalb von Werkstätten in eigenen Räumlichkeiten zusammengefasst - also das genaue Gegenteil von Inklusion.

Diese Form der Tagesstruktur, bei der schwerstbehinderte Menschen während des Tages unter sich bleiben, nennt man hübsch klingend "Teilhabe am Arbeitsleben", aber das NRW-Landesarbeitsgericht bereits vorgegeben hat, dass die Werkstätten keinen hohen Betreuungsbedarf decken müssen - eben weil es ein Ort der Arbeit ist.
Wer aber doch einen hohen Betreuungsbedarf hat, kann sich glücklich schätzen, wenn er/sie Angehörige hat, die diesen Bedarf dann decken.

Laut dem neuen BTHG-Entwurf wäre die Werkstatt für diesen Personenkreis als Tagesstruktur immer noch vorrangig vor Sozialer Teilhabe.

Der BTHG-Entwurf sieht für diesen Personenkreis also das genaue Gegenteil von Inklusion vor und schließt "nicht brauchbare" Menschen aus der Gesellschaft aus.

Es ist höchste Zeit, dass "wir" auch diesbezüglich "unter Schock stehen" und lautstark die Streichung der Nachrangigkeit von Sozialer Teilhabe fordern - ebenso wie die Streichung der Nachrangigkeit von Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld (gegenüber Pflegeleistungen).

Und es bleibt auch immer noch die Frage zu beantworten, wer für den Personenkreis der Menschen mit schwerster geistiger Behinderung die Vertretung im Sinne von "nichts über uns ohne uns" übernehmen sollte?