Bayern verstärkt Kontrollen für stationäre Einrichtungen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Emilia Müller
Emilia Müller
Bild: CSU

München (kobinet) "Die stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden in Bayern gut geführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dort eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Unsere intensiven Nachforschungen haben dennoch sieben gravierende Verstöße bei der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu Tage gefördert. Diese haben wir umgehend abgestellt, denn jeder Verstoß ist einer zu viel“, so fasst Bayerns Sozialministerin Emilia Müller das Ergebnis der Überprüfung aller 104 Einrichtungen im Freistaat zusammen.

Nach Berichten über den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung hatte die Ministerin reagiert und neben der Überprüfung eine Expertenrunde einberufen. Ihr gehören Vertreter der Staatsregierung, die Behindertenbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichten der Regierungen, der Familienverbände, der einschlägigen Fachverbände der Behindertenhilfe, der Einrichtungsträger, der Kostenträger und der Wissenschaft an. "Wir haben die Ergebnisse der Überprüfungen und die Erkenntnisse aus der Expertenrunde zusammengeführt. Daraus ist unser 10 Punkte-Plan entstanden. Das Ziel: wir werden den Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen noch effektiver auf das unabdingbare Maß beschränken. Denn freiheitsbeschränkende Maßnahmen müssen stets das letzte Mittel sein", so die Ministerin weiter.

Der Plan umfasst unter anderem mehr Beteiligung der Eltern, die Schaffung neuer Beschwerdestellen und schärfere Kontrollen, heißt es in einer Pressemitteilung der bayerischen Sozialministerin anlässlich einer heute in München abgehaltenen Pressekonferenz zu dem Thema.

Der 10-Punkte-Plan des bayerischen Sozialministeriums sieht vor:

1. Elternbeteiligung wird gestärkt
In allen Einrichtungen wird es Beiräte oder Sprecher der Eltern bzw. Sorgeberechtigten geben, die die Träger der Einrichtungen beraten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern soll von Offenheit und gegenseitigem Vertrauen bestimmt sein.

2. Beratungs- und Beschwerdestellen werden geschaffen
Bei den Regierungen werden Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen, an die sich Eltern wenden können. Eltern müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen oder speziell zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen haben. Dafür steht auch als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung zur Verfügung. Darüber hinaus sollen die Behindertenbeauftragten der Bezirke, der Landkreise und kreisfreien Städte, die Anlaufstellen bei den Trägern sowie die zahlreichen weiteren Stellen für Eltern wie die flächendeckenden Dienste der Offenen Behindertenarbeit oder die Frühförderstellen ihr Angebot als Beratungs- und Beschwerdestellen stärker bekannt machen.

3. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen wird gestärkt
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind bei Entscheidungen über freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu beteiligen. Bei vor Ort-Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden sind sie mit einzubeziehen.

4. Richtervorbehalt bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen
Bayern wird sich auf Bundesebene für die Prüfung der Einführung eines Richtervorbehalts als letztes Mittel einsetzen. Bisher bedürfen unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen in Behinderteneinrichtungen keiner gerichtlichen Genehmigung. Dies betrifft gerade auch Maßnahmen, die in ihrer Wirkung einer Freiheitsentziehung vergleichbar sind, weil sie über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig angewendet werden sollen. Ein Gerichtsverfahren könnte die schwierige Entscheidungsfindung in solchen Fällen unterstützen und die Anwendung der Maßnahme auf das unverzichtbare Maß beschränken.

5. Heimrichtlinien werden überarbeitet
Die bestehenden Heimrichtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden überarbeitet. Sie werden um verbindliche fachliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowie die Beteiligung von Eltern und ihren Kindern ergänzt.

6. Fachliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen werden neu erarbeitet
Fachliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden erarbeitet. Heimaufsicht, Träger der Einrichtungen und Bezirke werden unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Expertenrunde bis Ende des Jahres 2016 Empfehlungen vorlegen. Diese werden durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration überprüft und in den Heimrichtlinien umgesetzt. In den Empfehlungen werden die Voraussetzungen sowie die Art und Weise der Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen sowie notwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen und einheitliche Dokumentationsstandards konkretisiert. Ziel der Empfehlungen ist es, freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, die Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und ihre qualitativ hochwertige und menschliche Ausführung sicherzustellen.

7. Fortbildung der Beschäftigten wird verstärkt
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch die Träger der Einrichtungen auf die rechtlichen Grundlagen, auf Strategien der Vermeidung und eine korrekte Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorbereitet, bestehendes Personal muss darin geschult werden. Die Betreuung mehrfachbehinderter, psychisch kranker und/oder intensiv pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher setzt eine positive Grundhaltung, Empathie und fachliche Kenntnisse voraus. Betreuendes Personal ist durch regelmäßige Schulungen, etwa in Deeskalationstrainings, und mit regelmäßiger Supervision zu unterstützen.

8. Prüfungen durch die Heimaufsicht werden verstärkt
Die Heimaufsicht wird die Umsetzung der fachlichen Empfehlungen eng begleiten. Dabei wird sie auch stichprobenartige Prüfungen vor Ort – auch unangemeldet – durchführen.

9. Berichtspflicht der Heimaufsicht
Die Heimaufsicht wird dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration jährlich einen Bericht über die Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe vorlegen. Die Expertenrunde wird in die Auswertung des Berichts einbezogen.

10. Wissenschaftliche Evaluation
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird die Umsetzung der Maßnahmen wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Expertenrunde wird in die Auswertung der Evaluation einbezogen.

Lesermeinungen zu “Bayern verstärkt Kontrollen für stationäre Einrichtungen” (6)

Von Dagmar B

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/interview-martina-buchschuster-kinderheime-100.html

Eine, wie ich finde, gute Zusammenfassung.
Der nunmehr vorliegende Aktionsplan bringt keine gravierenden Neuigkeiten, vielmehr wird der Ist- Stand dokumentiert( bis auf die richterlichen Maßnahmen), der nicht dazu führt , das es zu einer Verringerung der freiheitsentziehenden Maßnahmen kommt.

Gelder müssten in ambulante Maßnahmen investiert werden, z.b. persönliche Assistenz.

Kindern bleibt oftmals aufgrund der Ermangelung einer inklusiven Schulform ( zuzüglich der Ermangelung ambulanter Angebote) keine Alternative zum Heim.

und letztendlich gibt es laut BRK KEINE Rechtfertigung freiheitsentziehender Maßnahmen:

Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Artikel 15)
33.
Der Ausschuss ist tief besorgt darüber, dass der Vertragsstaat die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen anerkennt. Er ist fernerhin besorgt über die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, insbesondere bei Personen mit psychosozialen Behinderungen in Einrichtungen und älteren Menschen in Pflegeheimen.
34.
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, a) eine Überprüfung mit dem Ziel der offiziellen Abschaffung aller Praktiken vorzunehmen, die als Folterhandlungen angesehen werden; b) die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen in der Altenpflege und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu verbieten; c) Schadenersatzleistungen für die Opfer dieser Praktiken zu erwägen.

Von unwissend

Langsam blicke ich hier nicht mehr durch!

Von Dagmar B

und:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/educon-prozess-in-duesseldorf-therapie-videos-sorgen-fuer-entsetzen-aid-1.6147858

Zitat:

Kinder sollen stundenlang fixiert worden sein und Therapeuten sollen sich auf sie gelegt haben. Tagelang sei Kindern Essen verweigert worden, sie hätten Unkraut essen müssen. Handtücher seien so fest um ihre Köpfe gewickelt worden, dass die kaum noch Luft bekamen und in Panik gerieten. Die rabiate Praxis wurde auf über 200 Stunden Videomaterial

Nach dem eineinhalbstündigen Video fragte Richterin Karin Michalek die Angeklagten, ob sie etwas dazu sagen wollen. Die ehemalige Leiterin der Wohngruppe erklärt: "Das Mädchen war aggressiv und die Behandlung war der einzige Weg, ihr die Unterbringung in der Psychiatrie zu ersparen.....

Angeblich wäre alles mit dem Erfinder der Therapieform abgesprochen gewesen. Doch der hatte, als ihm bei der Polizei die selbe Videosequenz gezeigt wurde, das Vorgehen der Erzieher als "Sadismus" bezeichnet. Das habe mit seiner Therapie nichts zu tun, zitierte die Richterin aus der polizeilichen Vernehmung des Mediziners: "Offenbar hatten die handelnden Personen Spaß an der Aktion.".......

Zitat Ende

Ich denke mal, auch in Bayern wird da viel gerechtfertigt.
Es ist auch erstaunlich, wie schnell, in Bayern 3 Monate für 104 Heime mit 4000 Kindern, die Überprüfung vor sich gegangen ist.

Von Susanne v.E



Zur Beseitigung von Missständen, wird wieder mal ein Aktionsplan aufgestellt.

Misstände heißt:es werden tagtäglich Menschenrechte verletzt. Darunter müssen Tag für Tag Menschen mit Behinderung leiden.


Anstatt etwas Schönes auf viel Papier zu bringen, wäre es effektIver und vor allem für die betroffenen, unter den Misständen leidenden Menschen zielführender, Geld zur Verfügung zur stellen, damit eine ausreichende Betreuung möglich ist . Wichtig dabei ist, dass das zur Verfügung gestellte Geld auch tatsächlich für die Betreuung eingesetzt wird und nicht aufgrund von "Mischkalkulation" im Nirvana verschwindet.

Von Dagmar B

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1020977.bayern-behinderte-kinder-werden-oft-eingesperrt.html

Zitat:

In der Hälfte aller Heime für behinderte Kinder und Jugendliche in Bayern gibt es »freiheitsbeschränkende Maßnahmen«. Das geht aus einem Bericht hervor, den Sozialministerin Emilia Müller (CSU) am Donnerstag in München vorgestellt hat. Darunter fallen vergitterte Betten oder - in knapp 20 Prozent der Einrichtungen – auch Time-Out-Räume, in die Kinder und Jugendliche gebracht und in denen sie in einigen Fällen auch eingeschlossen werden.

Das Ministerium war im April von einem Bericht des Bayerischen Rundfunks über eingeschlossene Kinder und Jugendliche in bayerischen Heimen aufgeschreckt worden, hatte einen Expertenrat einberufen und alle 104 stationären Einrichtungen mit insgesamt 4000 Kinder und Jugendlichen überprüft. Darunter fielen allerdings auch Einrichtungen für blinde oder gehörlose Kinder.

Die Ministerin betonte, nahezu alle dokumentierten »freiheitsbeschränkenden Maßnahmen« seien getroffen worden, um das jeweilige Kind oder andere zu schützen. Daher seien sie gerechtfertigt gewesen........

Ein anderes großes Problem sieht er – genau wie Petra Nölkel vom Deutschen Familienverband – in der geringen Anzahl der Plätze. Es gebe in Bayern nicht genug Heime für Kinder und Jugendliche mit schwersten, mehrfachen Behinderungen.

Zitat Ende

BRK , auf nimmer Wiedersehen.
Gerechtfertigte freiheitsentziehende Maßnahmen!!!!!
Außerdem sind 4000 Kinder und Jugendliche in Heimen offensichtlich immer noch zu wenig....................

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind bei Entscheidungen über freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu beteiligen."

Behinderte Kinder sollen also an der Entscheidung, ob sie eingeschlossen werden, "beteiligt" werden?
Es fällt mir schwer, diese Logik nachzuvollziehen.

In dem Film, der im Fernsehen ausgestrahlt wurde, wurde z.B. "ELT" dokumentiert, was als Abkürzung für "Einschluss laut Tagesplan" diente.

Sollen behinderte Kinder zukünftig an der Entscheidung "beteiligt" werden, wie viele Einschlüsse ihr eigener Tagesplan vorsieht?

In den 10 Punkten fällt auf, dass keine Mühen und Kosten zur wissenschaftlichen Evaluierung, Berichtspflichten, Überprüfungen, Dokumentationsstandards usw. gescheut werden sollen, aber leider kein einziges Wort darüber, dass zwingend darauf zu achten ist, dass grundsätzlich (!) ein ausreichender Personalschlüssel zu realisieren ist - und das nicht nur auf dem Papier.
Man benötigt kein wissenschaftliches Studium, um sich vorstellen zu können, dass bei Personalmangel das eine oder andere Kind aus Hilflosigkeit eingesperrt wird, weil das anwesende Personal einfach nicht die notwendige Zeit hat, sich mit einem einzelnen Kind zu beschäftigen.

Beim Wort Personalschlüssel ist mir in den vergangenen Jahren zunehmend aufgefallen, dass die Theorie mit der Praxis so gut wie nichts zu tun hat und von den Geschäftsführungen der Einrichtungen regelmäßig schöngerechnet wird. Betreuer, die im Urlaub sind . . . oder dauerhaft krankgeschrieben . . . oder auf Fortbildung . . . sind nun mal nicht anwesend, was zur Mehrbelastung der anwesenden Kollegen führt. Und ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass die Elternvertretung gefordert hat, über die tatsächlichen Anwesenheiten informiert zu werden, was dann aber unter dem Vorwand des Datenschutzes abgelehnt wurde . . .