Noch Schwung für Petition nötig

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: Wir wollen in den Bundestag
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Bild: #AlleinzuHaus

Berlin (kobinet) Gut eine Woche nach dem Start der von Nancy Poser eingereichten Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Titel "Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes unter Beachtung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention" hat diese bereits über 2.600 UnterstützerInnen. Um das Ziel von 50.000 Unterschriften zu erreichen, die bis zur eng gesetzten Frist bis zum 12.9.2016 nötig sind damit die Petition im Deutschen Bundestag behandelt wird, bedarf es allerdings noch einen kräftigen Push.

Der Unterschied dieser Petition zum Bundesteilhabegesetz im Vergleich zu den meisten anderen bisher gestarteten Petitionen besteht darin, dass diese direkt an den Deutschen Bundestag gerichtet ist mit der Verpflichtung des Parlaments, diese auch zu behandeln, wenn die 50.000 Unterschriften in den vorgegebenen vier Wochen erreicht wurden. "Diese Chance sollten wir in den noch verbleibenden 19 Tagen nutzen", meint Nancy Poser, die die Petition initiiert hat und sich damit erhofft, dass der derzeitige Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz dann auch von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Hinblick darauf diskutiert wird, inwieweit dieser die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Dies sollte den kleinen Aufwand, das man sich erst für die Zeichnung der Petition registrieren muss, aufheben, hofft Nancy Poser.

"Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesteilhabegesetz beschließen, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK)", heißt es in der Petition. 

Link zur Petition an den Deutschen Bundestag

 

Lesermeinungen zu “Noch Schwung für Petition nötig” (3)

Von Gisela Maubach

@ mheidelberg

Ihr Zitat

"Korrekt hätte es heißen müssen: Menschen mit Behinderung, die auf Assistenz angewiesen sind und deswegen staatliche Unterstützung benötigen . . . "

möchte ich wie folgt erweitern:

"Menschen mit Behinderung, die auf Assistenz angewiesen sind und deswegen staatliche Unterstützung benötigen, müssen diese Unterstützung auch tatsächlich bekommen . . . "

. . . denn laut BTHG-Entwurf soll die Soziale Teilhabe für bestimmte Personenkreise ja nachrangig sein bzw. im häuslichen Bereich Pflegeleistungen sogar vorrangig vor Eingliederungshilfe (§ 91) . . .

Von mheidelberg

Genau, Herr Drebes!

Diese Petition kann ich guten Gewissens mitzeichnen!

Eine Petition für ein "gutes Gleichstellungsgesetz" mit der nicht korrekten Behauptung, Menschen mit einer Behinderung dürften nicht sparen, konnte ich hingegen nicht unterstützen.

(Korrekt hätte es heißen müssen: Menschen mit Behinderung, die auf Assistenz angewiesen sind und deswegen staatliche Unterstützung benötigen ...)

Von Sven Drebes

"Der Unterschied dieser Petition zum Bundesteilhabegesetz im Vergleich zu den meisten anderen bisher gestarteten Petitionen besteht darin, dass diese direkt an den Deutschen Bundestag gerichtet ist mit der Verpflichtung des Parlaments, diese auch zu behandeln, wenn die 50.000 Unterschriften in den vorgegebenen vier Wochen erreicht wurden."

Mal etwas brutaler formuliert: Sämtliche "Petitionen", die bei change.org, openpetition etc. laufen, sind nichts anderes, als Unterschriften-Sammlungen. Wenn die dem Bundestag übergeben werden, kann es sein, dass er sie als Petition behandelt. Es kann aber auch sein, dass die "Petition" als Brief von x Bürgern behandelt wird. Das hängt u.a. davon ab, ob die Unterzeichner eindeutig identifizierbar sind und an wen die "Petition" gerichtet ist.

Also, wer sicher gehen will, dass seine Unterschrift zählt, sollte hier unterschreiben