Fällt Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen aus?

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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München (kobinet) Wenn es nach den zuständigen Ausschüssen im Bundesrat geht, findet die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen nicht statt. In Drucksache 428/1/16vom 13. September 2016 wird der Länderkammer empfohlen, die von der Bundesregierung im Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz vorgesehenen Verbesserungen für die Schwerbehindertenvertretungen weitgehend abzulehnen. Darauf hat Dr. Michael Karpf die kobinet-nachrichten mit folgendem Beitrag aufmerksam gemacht.

Beitrag von Dr. Michael Karpf

Die Erweiterung der Heranziehungsregelung von stellvertretenden Mitgliedern zu Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sowie die Herabsetzung der Grenze für die Freistellung der Vertrauenspersonen von 200 auf 100 im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderte Menschen sei nicht notwendig. Hierdurch entstünden den privaten und den öffentlichen Arbeitgebern erhebliche Kosten aufgrund zusätzlich benötigten Personals. Die bisherigen Regelungen wären ausreichend. Zudem sei der im Kabinettsentwurf vorgesehene Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Unterstützung durch eine Bürokraft "im erforderlichen Umfang" wegen unverhältnismäßige Kosten für die Arbeitgeber abzulehnen.

Gestärkt werden sollen die Frauenvertreterinnen bzw. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle geprüft werden, wie diese frühzeitig am betrieblichen Eingliederungsmanagement und bei anderen Maßnahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beteiligt werden können. Der Bundesrat solle zudem um Prüfung bitten, wie die Verletzung von Unterrichtungs- und Anhörungsrechten der Schwerbehindertenvertretungen wirksamer sanktioniert werden könne. Dieses Instrument dürfe aber nicht wie ein Vetorecht wirken, da ein solches "nach dem Betriebsverfassungsgesetz allein dem Betriebs-/Personalrat" zustehe.

Link zur BR-Drucksache 428/1/16

Lesermeinungen zu “Fällt Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen aus?” (7)

Von nordihydro

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2016 gegen die Empfehlung seiner Ausschüsse gewandt, die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen weitestgehend abzulehnen. Die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz fällt damit für die Schwerbehindertenvertretungen nicht so nachteilig aus wie befürchtet.

Durch Einzelabstimmungen ABGELEHNT wurden vom Bundesrat die Ausschussempfehlungen

Ziff. 87 (Freistellung SBV und Heranziehung stellv. Mitglieder nicht verbessern)

Ziff. 89 (keine Bürokraft für SBV in erforderlichem Umfang).

In Einzelabstimmung ZUGESTIMMT wurde vom Bundesrat den Ausschussempfehlungen

Ziff. 17 (Prüfbitte an Bundesregierung, ob Integrationsamt in Inklusionsamt umbenannt werden kann)

Ziff. 88 (bei öffentlichen Arbeitgebern für SBV Kostenregelung analog Personalvertretung).

ANGENOMMEN durch Pauschalabstimmung über alle noch offenen Ziffern der Ausschuss-Drucksache wurden vom Bundesrat die Empfehlungen

Ziff. 14 (Bitte um Prüfung im laufenden Gesetzgebungsverfahren, ob und wie Frauenvertretungen/Gleichstellungsbeauftragte der Dienststellen frühzeitig am BEM und anderen SGB-IX-Maßnahmen wie Inklusionsvereinbarungen beteiligt werden können)

Ziff. 86 (Bitte um Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren, wie verbindlichere Beteiligungsrechte der SBV unterhalb eines Vetorechts möglich sind).

Ausschussempfehlung
Drucksache 428/1/16 vom 13.09.16
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=428-1-16

Stellungnahme des Bundesrates
Drucksache 428/16 (Beschluss) vom 23.09.16
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=428-16(B)

Von SBVler

Dass die Ländervertretung ( Bundesrat) sich mit den Veränderungen zum Thema SBV schwer tut habe ich schon vermutet ind befürchtet. Die Länder Incl. Srädte und Gemeinden sind durch die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung rein als Arbeitgeber betroffen und haben natürlich keinerlei Interesse daran. Sie reagieren genauso ablehnend wie die Arbeitgeberverbände.

Bei der Neugestaltung des Gesetzes muss auch das Thema Teilfreistellungen festgezurrt werden, denn selbst wenn eine Vollfreistellung ab 100 schwerbehinderte Beschäftigte möglich ist , wird noch lange nicht garantiert, dass Vertrauenspersonen mit 25, 50 oder 75 Schwerbehinderten eine Teilfreistellung erhalten. Die können sich dann mit den Personalern und Hausjuristen rumärgern und ggfs. vor dem Arbeitagericht klagen - das kann nicht die Aufgabe und der Sinn der Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen sein. Die hat sich um die Menschen zu kümmern!
Wer es sich genau überlegt, wird feststellen, dass - wenn die Quote mit 5% Schwerbehinderten erfüllt wird - nur Betriebe und Behörden ab 2000 anrechenbaren Arbeitsplätzen 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigen müssen!

Da fehlt bei den Freistellungen und beim Einsatz eines Stellvertreters die Verbindlichkeit im Gesetz für kleinere Schwerbehindertenvertretungen.

Von nordihydro

Ich habe mal rein gehört in die erste Beratung über das BTHG am 22.09.2016 im BUNDESTAG und folgende Statements zu den Schwerbehindertenvertretungen festgehalten:

Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) erwähnte in ihrer Rede: "Die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben sollen gestärkt werden mit dem Bundesteilhabegesetz. Es soll mehr Ansprüche auf Fortbildungen und auf Freistellungen geben."

Kerstin Tack (SPD) betonte in ihrer Rede: "Die Stärkung der der Schwerbehindertenvertretungen ist uns ein ganz wesentliches Anliegen ... und wir würden darüberhinaus auch die Frage der Wirksamkeit nochmal miteinander diskutieren wollen und sind für viele, viele Vorschläge da gerne offen und bereit."

Uwe Schummer (CDU/CSU) trug in seiner engagierten Rede vor, dass 42,4 Prozent aller Frühverrentungen auf psychische Erkrankungen zurückzuführen seien. Deshalb sei es wichtig, dass in einem "engen Verbund mit dem Bundesteilhabegesetz" auch die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen gestärkt würden, weil sie Co-Manager seien und wüssten, wie Humanisierung der Arbeitswelt aussähe. Und weil sie wüssten, wie nach chronischen Erkrankungen Eingliederungsmanagement in den Unternehmen wieder stattfinden könne und wie Integrationsabteilungen in den Betrieben aufgebaut werden könnten. Er griff die drei IG-Metall-Forderungen für die Schwerbehindertenvertretungen auf: "Gib uns mehr Zeit - Lass uns nicht allein - Nimm uns ernst" (d.h. verbesserte Freistellungsregelung, Bürokraft-Unterstützung, einfachere Heranziehung und Qalifizierung von stellvertretenden Mitgliedern, Sicherung der Informationsrechte). In diesem Zusammenhang betonte er ausdrücklich, dass es ja nicht um Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung gehe, sondern um reine Information. Bevor Entscheidungen getroffen würden, müsse man miteinder reden.

Von ZORRO


"Sie sollen schwerbehinderte Menschen, die es trotz guter Qualifikation viel schwerer haben als nichtbehinderte Menschen, im Arbeitsleben Fuß zu fassen, beratend und helfend zur Seite stehen."

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Stimme voll zu! Es geht mitnichten um "Vorteile", sondern um Nachteilsausgleiche! Soeben wurde z.B. ein aussagekräftiges "Feldexperiment" zum Verhalten gegenüber behinderten Bewerbern vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln von Linda Sprenger veröffentlicht, das die Entscheidungspraxis von Unternehmen in Deutschland wissenschaftlich beleuchtet:

ERGEBNIS:
Selbst bei den vom Foto vergleichbaren Bewerberinnen ergab sich daraus ein Chancenverhältnis von über 20 zu 1. Dies bedeutet, dass die Chance der nicht-behinderten Bewerberin, eine positive Reaktion zu erhalten, über 20 Mal höher ist als die Chance der behinderten Bewerberin. Anders gesagt: Allein das Erwähnen der Behinderung in der Stichprobe - obwohl "vergleichbare Qualifikation sowie vergleichbare Anschreiben" - verringerte die Chance, eine positive Reaktion zu erhalten, "UM MEHR ALS 95 %", also auf unter 1:20 !!!
www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d34-2016/

"Wer Inklusion will, sucht Wege - wer sie verhindern will, sucht Begründungen."
(Hubert Hüppe, ehem. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
www.magazin-forum.de/news/politik/bundesteilhabegesetz-noch-luft-nach-oben

Von nordihydro

Bei der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen geht es auch nicht um die Infragestellung der "Generalvertretung" der Beschäftigten durch den Betriebsrat/Personalrat, wie einzelne Kritiker manchmal vortragen. Alleiniger Träger der Mitbestimmung bleibt selbstverständlich immer der Betriebsrat bzw. Personalrat. Das steht vollkommen außer Frage. Schwerbehindertenvertretungen haben aber eine besondere gesetzliche Beistandsfunktion: Sie sollen schwerbehinderten Menschen, die es trotz guter Qualifikation viel schwerer haben als nichtbehinderte Menschen, im Arbeitsleben Fuß zu fassen, beratend und helfend zur Seite stehen. Oftmals muss ein behinderungsgerechtes und barrierefreies Arbeitsumfeld realisiert und ein Anstoss zu innovativen, individuellen Lösungen gegeben werden. Hierin liegt der entscheidende Unterschied beim Merkmal "Behinderung" im Vergleich zu anderen Diskriminierungsmerkmalen. Zwangsläufig erwerben engagierte Schwerbehindertenvertretungen im Laufe der Zeit eine gewisse Fachkompetenz und werden über kurz oder lang in allen Behindertenangelegenheiten und bei Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Arbeit und Beschäftigung konsultiert. Inklusion ist ein Zukunftsziel. Bis dieses Vorhaben realisiert ist, muss erst einmal die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderung sichergestellt werden. Es wird voraussichtlich noch Jahrzehnte dauern, bis Inklusion im Arbeitsleben ein Selbstverständnis sein wird. Der Weg dorthin soll von den Schwerbehindertenvertretungen begleitet werden, die für ihre nicht immer einfache Überzeugungsarbeit natürlich ein gewisses Standing und gute Rahmenbedingungen brauchen.

Von nordihydro

Da kann man nur hoffen, dass die Vertreter der Bundesländer im Bundesrat vor der Abstimmung über die Gesetzesvorlage noch zur Besinnung kommen. Denn die für die Schwerbehindertenvertretungen vorgesehen Verbesserungen schlagen kaum ins Gewicht und folgen im Grunde nur der in den letzten Jahren gestiegen Aufgabenbelastung durch das BEM und vielen andere präventiven Arbeitgebermaßnahmen. Mittlerweile wird die SBV wie selbstverständlich auch als Berater bei der Umsetzung der UN-BRK und in allen Behindertenfragen konsultiert. Dieser zunehmenden Beanspruchung muss durch Anpassung der Ressourcen Rechnung getragen werden. Alles andere käme einem Schlag ins Gesicht gleich!

Von ZORRO

In diesen "Ausschussempfehlungen" (richtiger: Ausschlussempfehlungen!) vom 13.09.2016 ist davon die Rede,

1. die im Regierungsentwurf enthaltene SBV-Stärkung zur Freistellung, zur Heranziehung sowie zur Schulung der ersten Stellvertretung komplett abzulehnen (Seite 73), und

2. die im Regierungsentwurf enthaltene SBV-Entlastung "in erforderlichem Umfang" durch eine Bürokraft gleichfalls abzulehnen (Seite 75).
www.bundesrat.de/bv.html?id=0428-16

BLOCKADE? Das ist ein Rückschritt weit hinter den Kabinettsentwurf der Bundesregierung vom 28.06.2016. Weit über hundert Verbände/Organisationen sowie alle Behindertenbeauftragte der Länder unterstützen einhellig diese Kernforderung nach Stärkung durch Freistellung, Heranziehung sowie Schulung: Wer steckt im Bundesrat hinter dieser Blockade und sucht die Stärkung der SBV zu vereiteln und damit die Inklusion in der Arbeitswelt auszubremsen? So kann die SBV gerade in Großbetrieben und Großbehörden weiterhin nur einem Bruchteil ihrer gesetzlichen Amtstätigkeit nachkommen: Eine "Wertschätzung" sieht anders aus!

DESINFORMATION? Und wer ist für die irreführenden und haarsträubenden sowie mehrfach wiederholten Falschmeldungen vom 28.06.2016 auf amtlichen BMAS-Webseiten und farbigen Grafiken verantwortlich, wonach es bei der von der Regierung vorgesehenen Änderung um "Mitbestimmung" der SBV gehen würde: Eine frei erfundene Mär von vorgeblich mehr "Mitbestimmung" und angeblich neuen "Mitbestimmungsrechten" der SBV, die durch das BTHG gestärkt würde.

Das steht in offenem Widerspruch zum SGB IX und zum BTHG-Entwurf. Nichts davon stimmt: Es geht hierbei nicht mal ansatzweise um irgendeine Form der Mitbestimmung! Die SBV haben nie ein Mitbestimmungsrecht gehabt und fordern dies auch nicht, da im Unterschied zum BR/PR nicht Träger der Mitbestimmung.

"Wer Inklusion will, sucht Wege - wer sie verhindern will, sucht Begründungen."
HUBERT HÜPPE