Blinde gehen für ihre Rechte in der Spree baden

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild zur Badeaktion blinder und sehbehinderter Menschen
Bild zur Badeaktion blinder und sehbehinderter Menschen
Bild: Phil Hubbe - DBSV

Berlin (kobinet) Vor dem Beginn des parlamentarischen Verfahrens zum Bundesteilhabegesetz führt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Protestaktion "Blinde gehen baden" in der Spree vor dem Reichstagsgebäude (auf Höhe der Gedenkstätte "Weiße Kreuze") am 21. September um 11:00 Uhr durch. Der Verband protestiert damit dagegen, dass das Gesetz nach dem jetzigen Entwurf für viele behinderte Menschen Verschlechterungen bringen wird. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen würden zu den Verlierern gehören.

Der DBSV fordert beispielsweise, dass behinderte Menschen gleichberechtigte Bildungschancen haben müssen. "Bildung ist der Schlüssel zu beruflichem Erfolg und zu gesellschaftlicher Akzeptanz. Wenn blinde und sehbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden sollen, brauchen sie Unterstützung durch Vorlesekräfte und Hilfsmittel. Das Bundesteilhabegesetz will ihnen jedoch Steine in den Weg legen, beispielsweise wenn sie eine weiterführende Schule besuchen, einen zweiten Abschluss erwerben oder nach einer Erblindung den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und deshalb als Reha-Maßnahme studieren wollen. Lebenslanges Lernen muss für alle behinderten Menschen gleichberechtigt möglich sein. Die Unterstützung, die man dabei aufgrund der Behinderung braucht, muss vollständig vom Staat finanziert werden", lautet die Forderung des Verbandes.

Verbesserungen bei der Eingliederungshilfe müssen auch für die Blindenhilfe gelten, so eine weitere Forderung. "Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn Menschen durch eine Behinderung benachteiligt werden, muss der Staat Geld in die Hand nehmen und diese Nachteile mit sogenannten Teilhabeleistungen ausgleichen. Die wichtigste Teilhabeleistung für viele behinderte Menschen in Deutschland ist die Eingliederungshilfe, für blinde Menschen dagegen das Blindengeld. Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Wieviel Blindengeld man erhält, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Wir fordern deshalb eine bundeseinheitliche gerechte Blindengeldlösung." Das Blindengeld kann durch die so genannte "Blindenhilfe" aufgestockt werden. Um Eingliederungshilfe bzw. Blindenhilfe zu erhalten, muss Bedürftigkeit bestehen, das heißt, man muss sozialhilfeberechtigt sein. Die Ungerechtigkeit: Für die Eingliederungshilfe sollen künftig gelockerte Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten. Die Blindenhilfe dagegen soll weiterhin nur bei Sozialhilfebedürftigkeit des blinden Menschen und seines Ehepartners gewährt werden. Diese Schlechterstellung blinder Menschen dürfe es nicht geben.

Sehbehinderte Menschen dürfen nicht von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden, so eine weitere Forderung, für die blinde und sehbehinderte Menschen baden gehen. "Sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, beispielsweise wenn sie teure Hilfsmittel für die Schule oder das Studium benötigen oder Hilfe bei der Hausaufgabenkontrolle ihrer Kinder. Dies soll sich mit dem Bundesteilhabegesetz ändern: Künftig können nur Menschen, die einen komplexen Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen haben, Leistungen erhalten. Es darf nicht passieren, dass sehbehinderte Menschen als 'nicht behindert genug' ausgemustert werden", fordert der DBSV.

Lesermeinungen zu “Blinde gehen für ihre Rechte in der Spree baden” (2)

Von Dr. Theben

Nicht die Sehbehinderten und Blinden, sondern der Gesetzentwurf sollte Baden gehen!

Dr. Martin Theben

Von Gonzo

ist bei den Gehörlosen auch nicht anders, sind sogar nochmals schlechter dargestellt als Sehbehinderte! da eben unsere Behinderung fast nicht sichtbar ist aber man den Gehörlosen dennoch erkennt wenn sich beide unterhalten und ev an die Ohrmuschel schauen.