Kinderrechte stärken

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Grüne im Bundestag
Grüne im Bundestag
Bild: Die Grünen

Berlin (kobinet) Kinderrechte bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen stärken, fordern die Grünen im Deutschen Bundestag. Zum Fraktionsbeschluss, einen Gesetzentwurf zur „Einführung eines gerichtlichen Genehmigungserfordernisses bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Kindern" einzubringen, erklärten heute Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik: "Es ist eine unerträgliche Vorstellung, wenn ein Kind stundenlang im Zimmer eingesperrt oder mit Riemen an ein Bett fixiert wird. Doch in einigen Behindertenheimen gelten Zwangsmaßnahmen als pädagogische oder therapeutische Notwendigkeit."

Der Gesetzentwurf sieht stärkere Schutzmechanismen vor, um die Grundrechte der Kinder zu wahren. "Bislang muss das Gericht nur zustimmen, wenn ein Kind in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden soll. Für die dort erfolgenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen reicht eine Einverständniserklärung der Eltern aus. Doch solche Maßnahmen können – vor allem bei ständiger Wiederholung – für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst. Deshalb muss auch für Kinder in stationären Einrichtungen künftig gelten, was für Erwachsene schon längst im Gesetz vorgesehen ist: die Einholung einer richterlichen Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Der Bundesgerichtshof hatte 2013 entschieden, dass eine entsprechende Anwendung des für Erwachsene geltenden Rechtes auf Kinder nicht möglich ist", erläutern Rüffer und Keul.

Die Grünen schlagen einen neuen § 1631c BGB vor, um eine gerichtliche Genehmigungspflicht für freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Minderjährigen einzuführen. Kinder müssten mindestens den gleichen Schutz erhalten wie Erwachsene. "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir auch die Eltern stärken. Sie werden offenbar nicht selten von Einrichtungen aufgefordert, eine Vollmacht für freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu erteilen, bevor sie einen Heimplatz bekommen. Das setzt viele Mütter und Väter massiv unter Druck, weil sie aufgrund mangelnder ambulanter Unterstützung darauf angewiesen sind, ihr Kind in einem Heim unterzubringen", sagen sie. Die richterliche Genehmigung soll daher neben das Erfordernis der Zustimmung der Eltern treten, nicht diese ersetzen.