Leichte Sprache in Sozialhilfe-Bescheiden - so geht's
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Mensch zuerst
Wiesbaden (kobinet) Das Amt für Soziale Arbeit der Stadt Wiesbaden, Abteilung Behindertenarbeit, Konradinerallee 11 in 65189 Wiesbaden hat einen Leitfaden für eine barrierefreie Verwaltung vorgelegt, der unter der o.g. Adresse bestellt werden kann. Darauf hat Dr. Sabine Wendt die kobinet-nachrichten hingewiesen.
Der Leitfaden informiert über geeignete Hilfe beim Hören, Sehen und Verstehen in der Verwaltung. Im Anhang gibt es Muster für
1. ein Merkblatt über die Beantragung von Sozialhilfeleistungen in Leichter Sprache und die damit verbundenen Mitwirkungspflichten,
2. Erklärung in eifacher Sprache zu einem Bewilligungsbescheid von Leistungen nach dem Unterhalts-Vorschuss-Gesetz,
3. Erklärungen in einfacher Sprache zu einem Bewilligungsbescheid für Bewilligung von Schulbegleitung für behinderte Kinder,
4. Erklärungen in einfacher Sprache zu einem Bewilligungsbescheid für Leistungen zum Lebensunterhalt
sowie für die Ausschreibung von Fortbildungen für Verwaltunsangestellt, Barrierefreie Verwaltung-Wertschätzender Umgang mit Menschen mit Behinderung
"Damit ist der Nachweis erbracht, dass Leichte Sprache in der Verwaltung sehr wohl rechtssicher verwendet werden kann, wenn zu dem Mittel der Erklärung zu Formularen und Bescheiden gegriffen wird. Dieses Beispiel sollte Betroffene anspornen, ihre Rechte nach den Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern in den Verwaltungen aufzugreifen", so Dr. Sabine Wendt.
