Ausführlicher Bericht zum Teilhabegesetz im rbb

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Grafik zeigt Logo des RBB Fernsehens
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Berlin (kobinet) "Jahrlang haben Menschen mit Behinderungen auf eine Gesetzesreform gewartet, die ihre Lebenssituation verbessern soll. Doch das sogenannte Bundesteilhabegesetz, das das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht hat, stösst auf breite Kritik, auch von Berliner Behindertenverbänden: Sie fürchten vor allem weniger Selbstbestimmung. Was das konkret bedeutet, hat meine Kollegin Andrea Everwien erfahren, als sie einen Ausflug in die Realität zweier Betroffener machte", so heißt es in der Anmoderation eines knapp 8minütigen Beitrags zum Bundesteilhabegesetz, das der rbb diese Woche ausgestrahlt hat und in dem die Kernkritik am Gesetzentwurf aufgegriffen wurde.

Link zum Fernsehbericht zum Bundesteilhabegesetz im rbb

Lesermeinungen zu “Ausführlicher Bericht zum Teilhabegesetz im rbb” (10)

Von nurhessen

@ versteh_gar_nix_mehr

Einverstanden! Wir brauchen jeden und alle auf dem Weg!

Von versteh_gar_nix_mehr

@ Von nurhessen

Viele Wege führen nach Rom soll nicht falsch verstanden werden. Von mir ist damit gemeint das ein Weg dass eine und der Zweck in der Bestreitung dass andere darstellt.
Richtig, wenn alle Betroffenen losmarschierten, dann könnte sich zeigen, was der gemeinsame Weg vermag.
Solidarisch darf man dann aber nicht die Menschen vergessen welche mitlaufen, aber vielleicht nicht verstehen, warum auch sie gebraucht werden.

Viele Wege führen nach Rom, nur nicht jeder kann die Marschrichtung welche ihm vorschwebt bestimmen.

Anders, vieles könnte bereits erreicht sein, würde nicht jede Erfindung immer wieder den Stempel des Patentamtes aufschieben.

Von Alexander Drewes

(1) ... Auch der einstweilige Rechtsschutz hilft hier nur bedingt weiter, da hier nur eine kursorische Prüfung stattfindet (in der Art: Der Bedarf wird ja in irgendeiner Weise gedeckt, insofern ist dem/der Leistungsberechtigten zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten; auch so kann eine Sozialleistungsverwaltung eben 'mal für mehr als ein Jahr Geld sparen, da kaum jemand in der Lage ist, Assistenzkosten in nennenswertem Umfang vor zu strecken).

Von Alexander Drewes

Man muss schon außerordentlich böswillig sein, um das in die Aussagen von Raul Krauthausen hinein zu interpretieren, was hier der eine oder die andere meint, hinein interpretieren zu müssen.
Dem Grunde nach stellt Kraufhausen lediglich die ggw. Gesetzeslage dar, die ein Poolen - mindestens bei den Leistungen, die er beschreibt: Gebärdensprachdolmetschungen bei Veranstaltungen (es wurde hier schon darauf hingewiesen, dass solche Dolmetschungen sinnvoller Weise immer von zwei Dolmetschern erledigt werden) und Fahrdienste. Man mag sich ja - unsinniger Weise - darüber ereifern, dass gehörlose Menschen bei Veranstaltungen nicht hinsichtlich jedes beeinträchtigten Menschen einen Gebärdensprachdolmetscher gestellt bekommt, man mag sich ja darüber ereifern, dass Fahrdienste in aller Regel nicht individuell funktionieren, aber das ist herrschende Gesetzeslage. Nun wäre das künftige Poolen also lediglich eine Präzisierung ggü. dem momentanen Gesetzeszustand, der auch noch unter einem Zustimmungsvorbehalt der Betroffenen stünde?
Leider ist dem in keiner Weise so: Der Gesetzgeber legt hier vielmehr ein Zumutbarkeitskriterium an. Nun wird einem zwar jede/r, der ein bisschen etwas davon versteht, zu vermitteln suchen, dass die Zumutbarkeit ja juristisch ein unbestimmter Rechtsbegriff und insofern tatrichterlich voll nachprüfbar sei. Allerdings geht das in zweierlei Hinischt am eigentlichen Problem vorbei. Die Zumutbarkeit hat bereits in vollem Umfang durch die Verwaltung geprüft zu werden (immerhin ist auch dieselbe grundgesetzlich an Recht und Gesetz gebunden), zum zweiten ist das Sozialgerichtsgesetz dummer Weise so gestrickt, dass es mit extrem langen Fristen (einem halben Jahr im Antrags-, einem viertel Jahr im Widerspruchsverfahren) arbeitet, nach deren Ablauf überhaupt erst gegen die Untätigkeit des Sozialleistungsträgers geklagt werden kann. ... (2)

Von nurhessen

@ versteh_gar_nix_mehr

„Viele Wege führen nach Rom.“ "Und Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut…" Ja, da gibt es viele Sprüche, auch „den Königsweg“, den es nicht gibt … Aber: Wir – und da widerspreche ich - sind in dem Sinn zumindest eine Gemeinschaft, dass wir KEIN SPARGESETZ unter dem irreführenden Namen „Bundesteilhabegesetz“ haben wollen! In dieser Hinsicht sind wir uns doch wohl einig: Wenn WIR bestimmen könnten, dann hätten WIR ein anderes Gesetz als das, was jetzt auf dem Tisch des Hauses liegt. Im Übrigen: Georg Danzer, der gerade 70 Jahre geworden wäre, sang schon vor ewiger Zeit: „Es gibt kein Oben und kein Unt‘..“. Und „Unten“ sind wohl eindeutig wir, während die „Oben“ bestimmen.

Von versteh_gar_nix_mehr

Hallo Signe,

die geübte Kritik ist nicht ganz falsch, aber auch wenn die Selbstdarstellung manchmal in den Medien nicht zu kurz kommt, sollten wir nicht vergessen, das Höflichkeit auch manchem Gegner gebührt und das jeder sein Schicksal hat, nur und da bin ich auch ihrer Meinung, dass immer wieder zum Ausdruck kommt, wir sind keine Gemeinschaft mit gleichen Zielen. Viele Wege führen nach Rom, nur wurde bisher der richtige Weg nicht gefunden.

Von Gisela Maubach

Habe mir den Beitrag gerade angesehen und angehört.
Raul Krauthausen hat die Bedingung zum Poolen sehr eindeutig formuliert, und diese Bedingung lautet im Beitrag wörtlich: "Wenn die Betroffenen dem zustimmen".

Darin dürften wir uns hoffentlich alle einig sein und alle an einem Strang ziehen!

Bedenklicher finde ich das zweite Fallbeispiel, in welchem ausgerechnet die WfbM als Ort der "Teilhabe" schöngeredet wird.

Die Formulierungen hierzu lauten: "Arbeit bedeutet Kontakt" und "Arbeit bedeutet dabei zu sein".

Es grenzt schon an Irreführung, wenn ausgerechnet diejenige Person als Fallbeispiel für eine WfbM dient, die dort am Empfang sitzt und auf diese Weise auch "Kontakt" zu nicht-behinderten Menschen hat.

Wenn die alles entscheidende Forderung "Selbstbestimmung" lautet, passt es einfach nicht, wenn die Interessenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung durch Vertreter von Sondereinrichtungen eingenommen wird und lediglich die Befürchtung geäußert wird, der "Werkstattplatz würde nicht mehr subventioniert".

Wer wirkliche Selbstbestimmung fordert, darf nicht die Befürchtung in den Raum setzen, dass man unbedingt für den WfbM-Platz kämpfen muss, weil man ansonsten ins Pflegeheim abgeschoben würde.

Wirkliche Selbstbestimmung muss heißen, dass man gegen seinen Willen grundsätzlich nicht ins Pflegeheim abgeschoben werden darf - auch wenn man keine Arbeit hat oder behinderungsbedingt gar nicht arbeiten KANN!

Daher ist sowohl die Vorrangigkeit von Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld abzulehnen (§ 91 Abs. 3) als auch die Nachrangigkeit von Sozialer Teilhabe gegenüber den anderen Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 102 Abs. 2)!



Von Merkel Jens

Sehr geehrte/r Frau/Herr Signet,
wenn Sie hier Kritik gegenüber Herr Krauthausen äußern, dann sollten Sie sich vorher den gesamten Film ansehen! Ab mini 4:36 führt er klipp und klar aus, dass es nur zum sogenannten Pooling kommen darf MIT ZUSTIMMUNG DER BETROFFENEN!!! Im Übrigen ist das Pollen bspw. bei Gebärdendolmetschern in der Regel Gang und Gebe, denn es sind bei Veranstaltungen immer 2 Gebärdensprachdolmetscher anwesend, egal ob ein, zwei, drei oder zwanzig Gehörlose der Veranstaltung beiwohnen!!
Wenn wir in Deutschland 100e solcher Aktivisten hätten, dann könnten wir schon ein gutes BTHG und nicht um so ein #nichtmeingesetz kämpfen müssen!!!
Ich bitte Sie zukünftig solche diffamierenden Leserbriefe zu unterlassen!!
Jens Merkel
Vorstand
NITSA e.V.

Von Signe

Krauthausen möge bitte selber poolen. Das, was er Anderen zumutet, darf und muss er sich selber auch zumuten. Ich habe geahnt, worauf es bei Krauthausen und den anderen fitten Schwerstbehinderten (Protestierenden) hinausläuft: Darauf, dass die fitten Schwerstbehinderten nicht poolen und zum Beispiel Leute, wie der Sohn von Frau Maubach, die sich des Poolens nicht erwehren können, werden zum Poolen von Leistungen genötigt.

Von Signe

Jetzt ist es raus:
Krauthausen will Ein-Personen-Assistenz für SICH.
Denn von Minute ... zu Minute ... in der Dokumentation des RBB lehnt Krauthausen das Poolen von Leistungen nicht rundherum ab, sondern mutet sie jenen Betroffenen zu:
Hörbehinderten (Krauthausen findet nichts dabei, dass Gebärdendolmetscher gemeinsam von mehreren Hörbehinderten genutzt werden sollen und, dass es Fahrdienste für mehrere Mobilitätseingeschränkte zusammen zu nutzen seien, siehe Minute 4:12 bis Minute 4:35) und Mobilitätsbehinderten.

Dabei hat am 17.10.2016 der Tagesspiegel in Berlin geschrieben: "... (Kapitelüberschrift) "... Der Billigste ... Eigentlich sind solche Pool-Fahrten in Deutschland untersagt. Doch Allygator bietet seine Fahrten noch so günstig an, dass der Service nicht unter die gewerbliche Personenbeförderung fällt: fünf Cent kostet der Kilometer. ...", siehe http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/fuenf-fahrdienste-im-test-schnell-preiswert-und-sauber-

Wer wird dann stundenlang in Fahrzeugen befördert? Behinderte, die sich dieser unfreiwilligen Mitfahrten selber nicht erwehren können.

Krauthausen, der wird doch nicht selber poolen mögen und auch nicht selber Leistungen poolen. Nein, davon ist nicht auszugehen, nach alledem, wie Krauthausen ständig in den Medien präsent ist.

Es sind also die 'Anderen', die anderen Behinderten (nicht Krauthausen sleber!), die gefälligst zu poolen haben.

Nein, Krauthausen unterstütze ich nicht (länger).

Und nicht zun vergessen:
Jede öffentliche Äußerung wird von der Gegenseite auch gut verwendet. Wenn nun Krauthausen Anderen (!) (nicht sich) unterstellt, die könnten ja ruhig poolen, so kann es Krauthausen selber treffen, dass er zu poolen hat. Zum Beispiel ginge es gut, wenn Krauthausen in seinem Verein 'Sozialhelden' noch jemanden mit Schwerstbehinderung (der zudem auf Assistenz angewiesen ist) beschäftigt und sich der andere, schwerstbehinderte Kollege, der Assistenz braucht, sich mit Krauthausen die Leistungen des Assistenten teilt.