Kabinett ebnet Weg für Hilfen für ehemalige Heimkinder
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch der Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" zugestimmt. Sie soll Leid und Unrecht anerkennen, das Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erfahren haben. Bundessozialministerin Andrea Nahles ist nunmehr ermächtigt, die Gründungsregularien für den Bund zu unterzeichnen, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.
"Ich freue mich sehr, dass wir mit dem heutigen Beschluss die Zielgerade erreicht haben: Von Seiten des Bundes ist der Weg für Hilfen an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, frei. Eine nicht hinnehmbare Gerechtigkeitslücke kann damit endlich geschlossen werden. Allen Mitstreitern danke ich, dass sie trotz vieler Rückschläge nicht locker gelassen haben, das politisch Machbare durchzusetzen. Mein ganz besonderer Dank gilt den Betroffenen, die sich mit ihren bedrückenden Schilderungen aus Kindheit und Jugend in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht haben", erklärte Bundessozialministerin Andrea Nahles nach dem Beschluss des Kabinetts.
"Ich bin froh, dass die Opfer von Leid und Unrecht in stationären Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien, die heute noch an den Folgewirkungen leiden, jetzt Unterstützung erhalten können. Viel zu lange mussten die Betroffenen darauf warten, dass ihr Leid individuell und öffentlich anerkannt und ihnen materielle Unterstützungsleistung zugebilligt wird. Ich danke Bundesministerin Andrea Nahles und allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern für ihren tatkräftigen Einsatz", so die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele.
Seit 2012 gäbe es die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990". Die Opfer aus Behinderten- und Psychiatrieunterbringung wurden bisher nicht berücksichtigt. Bund, Länder und Kirchen werden die neue Stiftung mit einem Vermögen in Höhe von insgesamt 288 Millionen Euro ausstatten, berichtet Verena Bentele. Anders als bei den bisherigen Fonds "Heimerziehung" werden die Gelder aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" als einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung geleistet. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür (ausreichende) Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren eine Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro.
„Ich begrüße dieses Verfahren, denn es ist barriereärmer als der Zugang zu den anderen Fonds. Jetzt kommt es darauf an sicherzustellen, dass die Informationen über das weitere Verfahren alle Betroffenen erreichen, und das in barrierefreier Form", sagte Verena Bentele. Für den Kontakt mit den Betroffenen, die qualifizierte Beratung und individuelle Aufarbeitung der Erlebnisse der Betroffenen sowie die Unterstützung bei der Anmeldung eines Hilfebedarfs werden ab 2017 in jedem Bundesland regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
Neben der finanziellen Anerkennung werde sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit werde zudem sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten. Wichtig ist nun, auch die wissenschaftliche Aufarbeitung interdisziplinär anzugehen, die Information um die neue Anerkennungsleistung breit zu streuen sowie die Beratung auch aufsuchend, flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen, betonte die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack.
Damit die Betroffenen ihre Anträge so einfach wie möglich stellen können, ist für die Union wichtig, dass diese barrierefrei arbeiten. "Formulare in Leichter Sprache müssen selbstverständlich angeboten werden. Zudem muss flächendeckend bekanntgemacht werden, wo sich die Anlaufstellen befinden, damit alle Betroffenen zügig an die Hilfeleistungen kommen, die ihnen seit Jahren zustehen", erklärte Uwe Schummer, Behindertenbeauftragter der CDU/CSU Bundestagsfraktion.
"Es ist höchste Zeit, dass die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' ihre Arbeit aufnimmt. Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren haben, warten schon viel zu lange auf Anerkennung und Unterstützung. Es ist aber überaus beschämend, dass die Betroffenen deutlich geringere finanzielle Leistungen erhalten als ehemalige Heimkinder aus der Kinder- und Jugendhilfe. Leider waren der Politik Kostenerwägungen wichtiger als eine angemessene Anerkennung des Unrechts", erklärte die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer. Menschen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien waren – viele sogar aufgrund falscher Diagnosen –, hätten vielfach unermessliches Leid und Unrecht erlebt. Viele von ihnen wurden offensichtlich sogar Opfer von Medikamententests. Ihre Ungleichbehandlung sei durch nichts zu rechtfertigen. Den Betroffenen werde damit, nach den Misshandlungen in den Einrichtungen und der Nicht-Berücksichtigung bei den bestehenden Heimkinderfonds, erneut Unrecht zugefügt.
Weitere Informationen zur Stiftung gibt's unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/ziele-der-stiftung.html#f6
