Der große Bluff

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Dr. Martin Theben
Dr. Martin Theben
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Berlin (kobinet) Als großen Bluff bezeichnet der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben das von der Bundesregierung geplante Teilhabegesetz. "Der Gesetzentwurf wird den wesentlichen Erwartungen nicht gerecht. Das Bundesteilhabegesetz stellt das Wunsch- und Wahlrecht nach wie vor unter einen Mehrkostenvorbehalt, schränkt entgegen der Entwurfsbegründung den Kreis der Leistungsberechtigten ein und zwingt die Leistungsempfänger auch weiterhin ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen", schreibt Theben in RP Reha, der Zeitschrift Recht und Praxis der Rehabiliatation.

Positiv zu bewerten sei die rechtliche Verankerung des Budgets für Arbeit und der Elternassistenz. Auch die Regelungen zur Teilhabeplanung und zum Gesamtplan würden in die richtige Richtung weisen, so der Anwalt in seinem Aufsatz für das jetzt erschienene Heft 4/2016. Einige Regelungen des Bundesteilhabegesetzes werden  daraufhin überprüft, ob sie mit dem Anspruch des Gesetzgebers, einen Systemwechsel in der Eingliederungshilfe herbeizuführen und umfassende gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu garantieren, im Einklang stehen.

Selten sei eine behindertenpolitische Maßnahme derart deutlich und einheitlich von einem Großteil behinderter Menschen und den sie repräsentierenden Organisationen massiv kritisiert worden ist, stellt der selbst behinderte Jurist fest: "Diese deutliche und in großen Teilen auch berechtigte Ablehnung des bisher vorliegenden Gesetzentwurfes muss ernst genommen werden und darf nicht lediglich als die Summe einzelner Partikularinteressen abgetan werden."

Lesermeinungen zu “Der große Bluff” (2)

Von Ulrike

Und es hat doch System, dass die Beteiligungsfrage der Verbände usw. schon zu wünschen übrig ließ, und viel zu kurz vor Vorlage am 24.06.16, die Verbände usw. informiert wurden. Warum lassen sich die Verbände usw. so was gefallen? Und nun auf die Schnelle vor den nächsten Wahlen unter der großen Koalition, wo eh alles gleichgeschaltet ist, durchpeitschen. Das hat doch System.---Eingliederungshilfe-Weiterentwicklung stand schon in 2 Koalitionsvereinbarungen. Warum lassen sich die Verbände und sonstige Beteiligte über jahre so was gefallen. Schreiben und powern ohne Ende und jetzt so was?

Von Ulrike

Ich kann es nicht fassen, dass seit 2010 trotzdem immer noch so kaputtgeh Fehler in das Gesetz mit eingebaut wurden. Mir scheint die Abgeordneten sind eine gekaufte Truppe, sonst hätte sich viel mehr aktiver Widerstand im bisherigen Gesetzgebungsverfahren aufbauen müssen. Denn jeder beteiligte Abgeordnete muss doch wenigstens die zu grundeliegende UN-Behindertenrechtskonvention gelesen haben. Schon allein die Anzahl anwesenden Abgeordneten in der Anhörung ist doch eher gering.