Pressegespräch zum Teilhabegesetz enttäuscht
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
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Berlin (kobinet) Das heute kurzfristig anberaumte Pressegespräch über Änderungen der Koalitionsfraktionen am Bundesteilhabegesetz hat Betroffene enttäuscht. Raul Krauthausen war für Ability Watch dabei und sagte nach den Darlegungen über "marginale Veränderungen" am Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Ich bleibe dabei, dies ist nicht mein Gesetz."
Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, erklärte: „Der vollmundig angekündigte Ausstieg aus dem Fürsorgesystem ist der Koalition nicht gelungen. Nach massiver Kritik am Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen nur an den schlimmsten Stellen notdürftig geflickt. An wichtigen Punkten ist es uns gelungen, dass drohende Verschlechterungen zurückgenommen wurden. Das wird aber nicht reichen, um das verspielte Vertrauen behinderter Menschen zurück zu gewinnen. Ein modernes Teilhaberecht sieht anders aus."

Von versteh_gar_nix_mehr
@Von nurhessen
Wirklich: „Sozialpolitisches Irrenhaus“!
Wer hatte die Schlüssel und wer hat es ermöglicht?
Von nurhessen
Kann mich da Uwe Heineker nur anschließen: „Sozialpolitisches Irrenhaus!“- Mal eine ganz bescheidene provokante Frage: Wer hat denn nun eigentlich was verbrochen?
1. Da tritt eine „Mannschaft“ aus Politik und Behinderten zusammen an, um ein „Teilhabegesetz“ und Herauslösung der Behinderten aus der Fürsorgegesellschaft nicht nur zu diskutieren, sondern auch zu erreichen.
2. Und es kommt zum Schluss ein Teilhabegesetz heraus, von dem man voller Stolz behaupten kann: „An wichtigen Punkten ist es uns gelungen, dass drohende Verschlechterungen zurückgenommen wurden…“!
War dies das hehre Ziel, Verschlechterungen zu beschließen, um danach zu feiern, dass diese Verschlechterungen wieder zurückgenommen wurden – oder vielleicht auch nicht?
Wirklich: „Sozialpolitisches Irrenhaus“!
Von versteh_gar_nix_mehr
Das wird aber nicht reichen, um das verspielte Vertrauen behinderter Menschen zurück zu gewinnen.
Vertrauen ist gut, aber Kontrolle manchmal besser bevor man sich so manches verbrennt.
Von Gisela Maubach
"nur an den schlimmsten Stellen notdürftig geflickt"?
Das kann ich so nicht erkennen.
Wenn man beim Thema Pooling schon den Zusatz "außerhalb von Einrichtungen" verwendet, macht allein das schon eine Spaltung in eine Zwei-Klassen-Behindertenwelt deutlich.
Beim Zwangsaufenthalt in Einrichtungen handelt es sich nämlich um Extrem-Pooling!
Und im Fall der Werkstätten wird das auch noch schmackhaft gemacht, indem die Arbeitsförderungsbeträge in den Werkstätten erhöht werden, die dann bei der Grundsicherung nicht angerechnet werden.
Warum darf die Höhe der existenzsichernden Leistungen davon abhängig gemacht werden, ob tagsüber eine Werkstatt "besucht" wird?
Insbesondere für Menschen, die komplett arbeitsunfähig sind, ist diese Ungleichbehandlung nicht nur absurd, sondern sie dürfte auch verfassungswidrig sein, denn wenn ein geistig schwerstbehinderter Mensch in NRW etwa 100 Euro pro Monat mehr zum Leben hat als ein gleich schwer behinderter in Bayern (wo für diesen Personenkreis anstatt Werkstätten Tagesförderstätten zur Verfügung stehen), dann hängt der Gleichheitsgrundsatz mächtig schief.
Und wenn jetzt die bayerischen Eltern für ihre arbeitsunfähigen Söhne und Töchter fordern, auch so einen Rahmenvertrag wie in NRW zu bekommen, um auch in den Genuss des Arbeitsförderungsgeldes in den Werkstätten zu kommen (die Lebenshilfe ist da sicher gern behilflich), dann hätte die Politik sogar erreicht, was sie wollte:
Inklusion nur für "brauchbare" Menschen mit Behinderung, denn wer seinen nicht-brauchbaren Angehörigen in einer Werkstatt unterbringt, bekommt das bei der Grundsicherung finanziell honoriert . . .
Von Uwe Heineker
Da komme ich mir vor wie in einem sozialpolitischen Irrenhaus!