Entschließungsantrag zum Teilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Bundestag
Berlin (kobinet) Von vielen weitgehend unbemerkt wurde mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes am 1. Dezember auch ein sechsseitiger Entschließungsantrag zu diesem Gesetz von der Regierungskoalition verabschiedet. Dieser vom Bundestag beschlossene Entschließungsantrag wurde als Dokument für die am 7.12. stattfindende (Sonder-)Sitzung des Bundesratsausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik vom Bundesrat ins Internet eingestellt. Am 16. Dezember wird dann der Bundesrat voraussichtlich abschließend über das Bundesteilhabegesetz abstimmen.
Im Entschließungsantrag der Regierungskoalition sind eine Reihe von Punkten aufgeführt, die gesetzlich nicht oder noch nicht geregelt sind. So fordert der Bundestag beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe von derzeit 2.600 Euro auf zukünftig 5.000 Euro erhöht werden soll.
Link zum Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zum Bundesteilhabegesetz

Von Ulrike
Selbst wenn dieser Entschließungsantrag so durchkommt, Gesetz wird, bleibt die Frage offen, ob und wie Sozialhilfeträger zukünftig die betroffenen Menschen auf ihre Rechte aufmerksam machen werden, aufklären werden. Das ist nämlich schon seit den 60-gern zum alten Bundessozialhilfegesetz immer sehr dürftig, rechtlich angreifbar gewesen.--Überhaupt werden die Sozialgerichte demnächst dann wieder einmal Personal aufstocken müssen, weil sich Länder schwer tun werden auch alles 1 zu 1 umzusetzen, was die neue Gesetzgebung ab 2017 und folgende Jahre so mit sich bringen wird.