Linke: Wahlrecht für alle

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Katrin Werner
Katrin Werner
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Ein bedingungsloses Wahlrecht für alle Menschen hat heute die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke gefordert. Anlässlich des morgigen Gedenktages zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Erscheinen des Jahresberichts über die Menschenrechtssituation in Deutschland erklärte Katrin Werner: „ Es ist eine Schande, dass ca. 84.500 Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht in Deutschland ausgeschlossen sind."

Die Wahlrechtsausschlüsse widersprechen ganz klar dem Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf freie Wahl garantiert, stellte die Bundestagsabgeordnete fest: "Deutschland hat sich dazu verpflichtet, eine wirksame und umfassende Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen. Die Regierung muss endlich handeln, wenn sie diese Menschenrechtsverletzung beenden will!"

Lesermeinungen zu “Linke: Wahlrecht für alle” (5)

Von nurhessen

Eine Frage: Wieviel kosten die Wahlen für Nicht-Behinderte/Menschen, die nicht unter Betreuung stehen?- Mir scheint, es wird ein Spiel gespielt mit den Regeln: „Seht her, was wir alles für die Behinderten finanzieren.“ Wahlen dürften im Allgemeinen keine kostenlose Angelegenheit sein- vom Plakatieren, über die Kosten für die Wahlhelfer usw. Das alles scheint inzwischen auf die Behinderten umgelagert zu werden. Ein erschreckendes Schauspiel! Behinderte finanzieren die Wahlen für Alle! Wo bleibt die Transparenz?

Von Gisela Maubach

Das (politische) Wahlrecht darf doch etwas kosten!

Gerade erhalte ich einen Newsletter zum NRW-Haushalt.
Da ist unter der Überschrift "Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung" folgendes zu lesen:

"Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz haben wir dafür gesorgt, dass Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, zukünftig in NRW an den Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können. Auch dies gilt es, durch geeignete Kommunikations- und Informationsformen unterstützend zu begleiten. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150.000 Euro sollen Projekte gefördert werden, die modellhafte Ansätze zur Unterstützung der politischen Teilhabe unter anderem für Menschen mit Unterstützungsbedarf und bei einer vollständigen Betreuung auf den Weg bringen. (Drucksache, S. 7)".

Mehr ist unter der Überschrift "Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung" nicht zu lesen.

Andere Teilhabe ist für diesen Personenkreis auch leider nicht zu erkennen :-(

Von Ulrike

@ Gisela Maubach. Genau darum wird es gehen. Es darf nichts kosten, die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe muß lt. Dr. Schäuble ein Ende haben. Daher weht der Wind. Auch gerade zu dem was im beabsichtigent BTHG letztlich umgesetzt oder eben nicht 1 zu 1 lt. UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.

Von Ulrike

Seit Ratifizierung durch Deutschland der UN-Behindertenrechtskonvention, also seit 2009, haben sich weder die politischen Parteien gleich ob Regierungsparteien noch Oppositionsparteien, noch die Regierung um die beschriebene Menschenrechtsverletzung geschehrt, befürchte ich. Woher kommt dieser plötzliche Aktionismus der Linken? Wegen ca. 85 Tausend Neuwähler in 2017 bei Bundestagswahlen?

Von Gisela Maubach

Na prima - dann sind sich jetzt ja alle Parteien einig, dass mit dem "Recht auf freie Wahl" für den genannten Personenkreis die politischen Wahlen gemeint sind, während das Ausgeschlossensein im wirklich wahren Leben keine Rolle zu spielen scheint.

Frei nach dem Motto "nur (!) über uns ohne uns" könnte man mit der Forderung nach dem Recht auf freie politische Wahl einen "Erfolg" erreichen, der nichts kostet, während das Recht auf freie Wahl der Tagesstruktur (statt Zwangs-Extrem-Pooling) tatsächlich die gleichen Kosten verursachen könnte wie bei Menschen, die jetzt schon das "Recht auf freie Wahl" haben . . .