Beschäftigungsquote im Südwesten knapp erfüllt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Manne Lucha
Manne Lucha
Bild: MSIBW

Stuttgart (kobinet) Auch 2015 hat die baden-württembergische Landesverwaltung die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erfüllt. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gestern in Stuttgart mitteilte, waren 11.728 der insgesamt 233.814 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 5,02 Prozent (2014: 5,17 Prozent). Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei fünf Prozent.

Positiv wertete Minister Lucha, dass 2015 nahezu alle Ressorts über den Pflichtsatz hinausgehend Arbeitsplätze besetzt haben. Neun von elf Ministerien sowie die Landeszentrale für politische Bildung erfüllten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen die Pflichtquote beziehungsweise lagen sogar erheblich darüber. So lag die Quote im Sozialministerium bei 10 Prozent, im Integrationsministerium bei nahezu 9 Prozent und im Finanz- und Wirtschaftsministerium bei über 8,6 Prozent.

Nicht zufrieden ist der Minister, dass die Quote 2015 im zweiten Jahr in Folge leicht zurückgegangen ist. Er kündigte an, gemeinsam mit den anderen Ministerien über Maßnahmen zu beraten, wie der Anteil der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung erhöht werden kann. "Die Landesverwaltung hat gegenüber anderen Arbeitgebern eine Vorbildfunktion, der wir auch gerecht werden wollen", betonte Lucha.

Die neue Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner sei das beste Beispiel dafür, das schwerbehinderte Menschen genauso über fachliche Kompetenzen, oftmals langjährige Berufserfahrungen und eine hohe Sozialkompetenz wie nicht behinderte Menschen verfügen, sagte Lucha. Die 40-jährige Sozialpädagogin Aeffner sitzt im Rollstuhl und ist die erste selbst Betroffene im Amt der Landes-Behindertenbeauftragten. "Wir haben in den letzten Jahren schon viel erreicht für die Menschen mit Behinderungen. Den eingeschlagenen Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden wir - gerade auch im Arbeitsbereich - in den kommenden Jahren konsequent weiterführen", sagte Lucha abschließend.

Lesermeinungen zu “Beschäftigungsquote im Südwesten knapp erfüllt” (2)

Von AGSV Polizei NRW

Der öffentliche Arbeitgeber verabschiedet sich durch einen kleinen aber relevanten Halbsatz in § 165 – E - von seiner Verantwortung und Vorbildfunktion. Trotz der Zusage, diesen Halbsatz nicht zu übernehmen, hat man ihn wissentlich nicht entfernt. Wenn diesem morgen zugestimmt wird, ist der öffentliche Arbeitgeber von seiner Verpflichtung schwerbehinderte Menschen einzustellen entbunden. Der Gesetzgeber verpflichtet dann nur noch die privaten Arbeitgeber. Hier habe ich heute noch die Bundeskanzlerin, den bayrischen Ministerpräsident, Frau Nahles und diverse Politiker angeschrieben.
Dieser kleine eingeschobene Halbsatz hat sehr gravierenden Folgen für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst. In Artikel 1 § 165 Satz -E sind nach dem Wort "frühzeitig" die Wörter " nach einer erfolglosen internen Prüfung zur Besetzung des Arbeitsplatzes vor einer externen Stellenausschreibung" einzufügen. Es ist zunächst zu prüfen, ob offene Stellen mit vorhandenem Personal besetzt werden können… so der Bundesrat. Die Empfehlung beschreibt das angedachte Verfahren zur Besetzung freiwerdender und neu zu besetzender Arbeitsplätze. Hier stellt man Haushaltsrecht über Menschenrecht. Durch diese beabsichtigte Regelung hat man eben mal schnell auch die SBV aus der Beteiligung genommen. Mit Stärkung der SBV hat das nichts mehr zu tun. Die Vertragsstaaten sichern und fördern nach Artikel 27 UN-BRK die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit – insbesondere der Zugang zum öffentlichen Dienst. Ebenfalls würde eine solche Praxis regelmäßig gegen das Grundgesetz verstoßen. Art.33 Abs.2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Der öffentliche Arbeitgeber (Gesetzgeber) bricht damit jetzt schon mit der UN-BRK

Von nordihydro

Die Stuttgarter Zeitung hat am 13.12.2016 geschrieben, dass das Land Baden-Württemberg die Quote nur knapp erfüllt und die Tendenz seit drei Jahren fallend ist. Der grüne Sozialminister Manfred Lucha wolle seinen Kollegen in der grün-schwarzen Landesregierung deshalb Druck machen (http://bit.ly/2huJVmT). Das scheint in Baden-Württemberg auch bitter nötig zu sein. Denn am 9.12.2016 berichtete bereits der Staatsanzeiger Baden-Württemberg, dass beim Land neben der mageren Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote noch mehr im Argen liegen soll.

Offenbar fehlt es vielen Behörden und Entscheidungsträgern in der Landesverwaltung an Bewusstsein, bei baulichen Maßnahmen und neuen IT- und Software-Anwendungen die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Angeblich setzt das Land in der DV auf veraltete PDF-Standards. Dokumente sollen daher nicht barrierefrei sein. Auch Schwerbehindertenvertretungen werden anscheinend im Regen stehen gelassen.

Zudem soll sich das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber noch mit keiner einzigen Stelle an der "Initiative Inklusion" beteiligt haben, mit der wesentlich behinderte Menschen direkt nach der Schule oder aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen sollen. Es gebe keinerlei Inklusionsstellenplan. Was für ein trauriges Bild, das hier eines der reichsten Bundesländer abgibt.

Der von der damaligen grün-roten Landesregierung im Jahr 2015 beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK gibt dem Land als Beschäftigungsziel für schwerbehinderte Menschen eigentlich eine Quote von 6 Prozent vor.