Budget für Arbeit nutzen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Hürth (kobinet) "Mit dem Budget für Arbeit ist nun ein bundesweites Instrument für mehr Inklusion am ersten Arbeitsmarkt geschaffen worden. Damit ist der Arbeitsmarkt von den Werkstätten bis zum ersten Arbeitsmarkt durchlässiger geworden. Wir appellieren an die Arbeitgeber, dieses Instrument zu nutzen und den Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, sich zu beweisen und sich von ihren Potenzialen zu überzeugen", so der Appell der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen nach der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes.
Die Lebenshilfe werde hier ein kompetenter Partner für die Arbeitgeber bei der Begleitung der Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt sein, betonte der Vorsitzende der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen, Uwe Schummer.

Von TINA
@ von Ulrike
Hab ich was verpasst?
JA! BTHG wurde heute im BGBl verkündet
www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf
Von Ulrike
Und was soll das? Das BTHG ist weder vom Bundespräsidenten geprüft, unterzeichneit, noch ausgefertigt, noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Warum muss man, bevor ein Gbeabsichtigtes Gesetz Rechtskraft erlangt hat schon über Umgang mit Werkstätten bzw. Übergang aus Werkstätten in den freien Arbeitsmarkt, Nutzung des Budgets für Arbeit, berichten? Ich kann es nicht begreifen. Das ist doch noch gar kein Gesetz mit Rechtskraft, so wie es den Bundesrat verlassen hat am 16.12.16.
Von Ulrike
Hab ich was verpasst, das BTHG ist doch noch gar nicht von Bundespräsidenten unterzeichnet oder im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Aber Nordrhein-Westfalen prescht vor, obwohl Rheinland-Pfalz mit Ministerpräsidentin Malu Deyer den Vorsitz im Bundesrat hat.