Vollständige BTHG-Fassung online

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

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Bild: ForseA e.V.

Die aktuelle Fassung des Bundesteilhabegesetzes ist nunmehr online verfügbar. Wie bereits berichtet, hat ForseA e.V. den Bundespräsidenten gebeten, das Gesetz so nicht zu unterzeichnen. Denn es wurden Befürchtungen laut, dass dieses Gesetz faktisch die Behindertenrechtskonvention neutralisieren könnte. Dies löste eine heftige Leserbriefdiskussion aus. Die Behindertenrechtskonvention wird selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt. Aber nach der juristischen Regel, dass neues Recht gleiches regelndes altes Recht interpretiert, wird die Behindertenrechtskonvention, die bislang von dieser Regelung profitierte, vom Bundesteilhabegesetz in den Hintergrund gedrängt. Denn beide Gesetze befassen sich umfassend mit dem Leben von Menschen mit Behinderungen. Und an vielen Punkten, die beide Gesetze beschreiben, wird sich das Bundesteilhabgesetz durchsetzen. Aus diesem Grund ist im Artikel 4 den Ländern untersagt, konventionswidrige Gesetze zu erlassen. Darauf bezieht sich ForseA neben dem Hinweis auf die Verfassungsverletzung im Brief an den Bundespräsidenten.

Lesermeinungen zu “Vollständige BTHG-Fassung online” (19)

Von Ulrike

@ lesebrille

Danke, ich habe das gelesen, was Fr. Degener zum Verhälnis BRK und BTHG für eine Einstellung vertritt. Ist gut verständlich.

Von ZORRO

@ von Ulrike
"Inkrafttreten"

Das gestufte Inkrafttreten ist in Artikel 26 BTHG geregelt. Grafisch veranschaulicht ist das voraussichtliche Inkrafttreten unter
www.bmas.de/SharedDocs/Bilder/DE/Schwerpunkte/Inklusion/grafik-reformstufen-des-bthg.jpg

Von Lesebrille

@ Ulrike: zu Ihrer Frage zu der Stellungnahme von Frau Degener um BTHG: bei Kobinet "um die Ecke", bekommen Sie eine Antwort.
https://www.bizeps.or.at/bochumer-institut-deutsches-teilhabegesetz-nicht-mit-un-konvention-vereinbar/

Von Ulrike

@ phonon112358

Danke für den Hinweis, ich kenne mich mit Thema "Integrationsämter" nicht aus, weil ich nicht mehr erwerbstätig sein kann als von Behinderung Betroffene. Kann seit mehr als 14 Jahren nicht mehr zu den "Leistungsträgern der Gesellschaft" gehören.

Von phonon112358

Vorsicht: Die Synopse der Integrationsämter ist noch vom Juli 2016!!! Es wurde ja danach einiges am BTHG geändert...!

Von Ulrike

@ nurhessen

Ob das BTHG, Gesetzestext gibt es Online, wie wir sehen, obwohl der Bundespräsident das Gesetz noch nicht einmal unterschrieben hat, noch keine Gesetzeskraft hat, gegen einige Punkten der UN-BRK verstößt, können meiner Auffassungs nach nur das Bundessozialgericht bis hoch zum Bundesverfassungsgericht entscheiden.---Daher ist es ja wichtig, dass die Behindertenorganisation, wie bisher kämpfen und kämpfen mit und für uns Betroffenen. Und dieser Gang durch die Instanzen dauert, dauert..... Deswegen müssen ja gerade im Wahljahr 2017 den Politiker die Fakten um die Ohren geschlagen werden zum BTHG in Verbindung mit der UN-BRK, denke ich. Das BTHG als "Einzelnorm" steht bis auf die Unterschrift vom Bundespräsidenten und Verkündigung.

Von Ulrike

Der von "ForseA" angeführte Artikel 4 UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten zum "Fördern" von Menschen mit Behinderung u.A.. Wie das die Vertragsstaaten, die deutsche Bundesregierung,die Flächenländer, Landkreise, Kommunen, Sozialministerien im Einzelnen machen, und bis wann diese das das zu Artikel 4 Abs. 1-5 umsetzen bleibt der Regierung und der Politik der einzelnen Vertragsstaaten überlassen, leider, leider.
Daraus ergibt sich, dass das alles einer weiterer zäher Prozess sein wird und die Behindertenorganisationen zukünftig kämpfen, kämpfen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. Bis UN-BRK 1 zu 1 ungesetzt ist, können wir warten bis Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen, weil ja alles mehr oder weniger erst einmal erstritten werden muss, und die Betroffenen sterben oft genug darüber oder ihnen gehn sonst ihre Kräfte zum Kämpfen aus.

Von nurhessen

Wenn Artikel 4 der UN-BRK den Ländern, die diese Konvention ratifiziert haben, untersagt, gegen diese Konvention verstoßende Gesetze zu erlassen, ist mir nicht klar, wie ein Gesetz – wie eben das BTHG, das in einigen Punkten eben gegen diese Konvention verstößt – auch wenn es durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und damit Gültigkeit erlangen sollte, vor der UN- Behindertenrechtskonvention bestehen soll. Meiner Meinung nach wäre doch damit Artikel 4 der UN- BRK selbst „ausgehebelt“ mit der Folgerung, dass für das BTHG eben NICHT gelten kann/darf „lex posterior derogat legi priori“ oder das „Neuere Gesetz hebelt das ältere Gesetz aus“, da eben Artikel 4 untersagt, gegen das UN-BRK bestehende Gesetze zu erlassen. Ein Kreislauf, der ein Kreislauf ohne Ende ist oder ein „circulus vitiosus“ (sorry, versteh_gar_nix_mehr) zu werden droht: man klagt und klagt und klagt….

Von Ulrike

Bereits 2002 hat Theresia Degener zum Thema Menschenrechte und Behinderungen anlässlich Weltaktionsprogramm und den Rahmenbestimmungen zur Behindertenrechtskonvention Wesentliche Dinge eingebracht. Wäre interessant hier über "Kobinet-Nachrichten" deren Sicht auf BTHG zu erfahren.

Von Ulrike

Dann der Hinweis, welcher Teil des BTHG eben erst ab 01.01.18 in Kraft treten wird:

nderung des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
zum Jahr 2018
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

Sozialhilfe

(Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I
S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 11 dieses Ge-
setzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 56 wird wie folgt gefasst:

§
56 (weggefallen)

.
b) Nach der Angabe zu § 138 werden die folgenden
Angaben eingefügt:

§ 139 Übergangsregelung zur Erbringung von
Leistungen nach dem Sechsten Kapitel
für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum
31. Dezember 2019......usw.

Von Ulrike

Noch ein Hinweis, dass Teile des BTHG bereits ab 01.01.17 in Kraft treten sollen:

Artikel 11
Änderung des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
zum Jahr 2017
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

Sozialhilfe

(Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I
S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 22 Absatz 3
des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 60 wird folgende Angabe
zu § 60a eingefügt:

§
60a Sonderregelungen zum Einsatz von Ver-
mögen

.
b) Nach der Angabe zu § 66 wird folgende Angabe
zu § 66a eingefügt:

§
66a Sonderregelungen zum Einsatz von Ver-
mögen

.
c) DieAngabezu§136wirdwiefolgtgefasst:......usw.

Von Ulrike

Noch Interessantes:

Auf Seite BIH Kompakt als PDF:

Bericht des Haushaltsausschusses (30.11.2016)
Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/10526)
BTHG Haushaltsausschuss
Größe: 909.54 KB / Stand: 01.12.2016

Darin ist aufgeführt was das BTHG ab 2017 und die Folgejahre den Bund und die Länder kosten wird, wobei sich die Länder heute schon streiten, das sei zu wenig, was da vom Bund kommen wird.--Daraus ergibt sich wiederum dass das BTHG beireits ab 01.01.2017, nicht erst ab 01.01.18 Mehrkosten entwickeln wird.

Von Ulrike

@ versteh_gar_nichts_mehr

Die Teile des BTHG, die bereits ab 01.01.17 in Kraft treten sollen beziehen sich auf Änderung der Vermögensgrenzen z.B. Vielleicht ist das des Rätsels Lösung.

Von Ulrike

@ versteh_ gar_nichts_mehr

Also, auf der Seite wo die Synopse aufgeführt ist heißt es:

"Die mit dem BTHG verbundenen Gesetzesänderungen treten in mehreren Stufen in Kraft. Das SGB IX tritt in seiner neuen Fassung vollständig zum 01.01.2018 in Kraft. Diese Änderungen werden synoptisch dargestellt. Am Tag nach der Gesetzesverkündung werden Änderungen in das bestehende SGB IX eingefügt. An der Systematik ändert sich noch nichts. Diese Änderungen werden, sofern sie die Integrationsämter betreffen, im Folgenden kurz aufgezeigt. Darauf folgt die synoptische Darstellung des ab 01.01.2018 geltenden Gesetzestextes."

Also abwarten bis das Gesetz, unterzeichnet ist, verkündet wurde, denke ich. Außerdem bezieht sich das BIH Integrationsämter lediglich auf Gesetzesteile/Inkrafttreten 01.01.18, die die Integrationsämter betreffen, nehme ich an. Denn dass Teile des BTHG bereits am 01.01.17 in Kraft treten, soweit vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet, war ja klar.--So wird vieleicht ein Schuh draus.

Von versteh_gar_nix_mehr

Die Behindertenrechtskonvention wird selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt. Aber nach der juristischen Regel, dass neues Recht gleiches regelndes altes Recht interpretiert,

Nochmal zum mitlesen:

Denn es wurden Befürchtungen laut, dass dieses Gesetz faktisch die Behindertenrechtskonvention neutralisieren könnte.

Weiter heißt es:

"wird die Behindertenrechtskonvention, die bislang von dieser Regelung profitierte, vom Bundesteilhabegesetz in den Hintergrund gedrängt."

Im Hintergrund oder im Schatten des BTHG kann man doch nicht einfach sagen, das BTHG hat keinen Einfluss auf die BRK, wenn die BRK in den Hintergrund verschoben wird. Im Vergleich mit alten und neuen Recht, müsste erst recht die BRK die Richtung im Gesetzesvollzug vorgeben dürfen, aber wie bereits schon sehr oft diskutiert, waren die Unterschriften unter das Gesetz anscheinend nur formal, aber ohne wesentliche Bedeutung.



Von versteh_gar_nix_mehr

Auf der Seite auf welcher sich die Ulrike schlau gemacht hat kann man eine Information zur Kenntnis nehmen, die folgendes beinhaltet:

"Bis 1. Januar 2018 soll das Bundesteilhabegesetz stufenweise in Kraft treten. Es hat Auswirkungen auf das Schwerbehindertenrecht. Was genau ändert sich im Zuständigkeitsbereich der Integrationsämter? Eine Gegenüberstellung (Synopse) der "alten" und neuen Paragrafen in den zukünftigen Teilen 1 und 3 Sozialgesetzbuch IX zeigt es im Detail."

Kann das vielleicht mal jemand erklären, wieso bei denen ein andere Zeitplan interpretiert wird, oder hat sich schon wieder so manches geändert, wobei das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten ist?

Von Ulrike

Und im Versandhandel gibt es das neue BTHG bereits ab Februar/März 2017. Ist alles längst im System umgesetzt.

Von Ulrike

Zum BTHG gibt es inzwischen eine Synopse:

https://www.integrationsaemter.de/Synopse-BTHG-Synopse/590c8681i1p/index.html

Von BIH Integrationsämter als PDF

Da kann/wird Herr Bundespräsident locker unterschreiben..., weil längst alles in Trockenen Tüchern ist. Man hatte von Flächenländern aus ja Zeit seit 2003.....

Von Ulrike

Es wird wesentlich darauf ankommen, ob der jeweilige Sozialgerichtsrichter gewillt ist, UN BRK nah zu entscheiden. die Sozialrichter in den Flächenländern werden sich wohl eher an die verfassten länderspezifischen Aktionspläne zur Umsetzung der BRK orientieren wollen. Die Sozialrichter sind nur ihrem Gewissen, der aktuellen Gesetzeslage und den Sozialgerichtsentscheidungen verpflichtet, nicht der aktuellen Politik gegenüber. Und bis es Gerichtsentscheidungen zum BTHG gist, das dauert........

Wenn schon Baden-Württemberg und Bayern nicht von seinem Vetorecht im Bundesrat zu diesem Gesetz Gebrauch machte, aus rein parteipolitischen Gründen und die Grünen zwar gute Reden im Bundestag zu diesem neuen Gesetz hielten, aber sich ihrer Stimme im Bundestag enthielten,....kann doch der Bundespräsident das BTHG locker unterschreiben, zudem wird demnächst ein neuer Bundespräsident gewählt.